Die Fundstücke der Woche vom 20.3. – 26.3.2010…
Wissenschaftler aus den USA haben einen Zusammenhang zwischen zu wenig Schlaf und der Menge an viszeralem Fett im Körper entdeckt. Menschen, die nachts durchschnittlich nur auf fünf oder weniger Stunden Schlaf kommen, haben mehr von dem Fett, welches die inneren Organe umhüllt. Viszerales Fett ist nicht direkt sichtbar, […]
Related Posts
Kabinett beschließt Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C sowie anderer sexuell übertragbarer Infektionen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C sowie anderer sexuell übertragbarer Infektionen („BIS 2030 – Bedarfsorientiert, Integriert, Sektorübergreifend“) beschlossen. Die vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsam vorgelegte Strategie wird nun Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Dank unserer erfolgreichen Präventionsarbeit und hochwertigen Behandlung gehört Deutschland zu den Ländern mit den niedrigsten HIV-Neuinfektionsraten in Europa. Die aktuellen Zahlen zeigen aber auch, dass die Anstrengungen nicht nachlassen dürfen. Dabei ist es wichtig, alle sexuell und durch Blut übertragbaren Krankheiten in den Blick zu nehmen. Dadurch können Gemeinsamkeiten in der Prävention, Testung, Diagnostik genutzt und die Versorgung der Patientinnen und Patienten insgesamt verbessert werden. Zusammen mit den Bundesländern, Verbänden und Selbsthilfeorganisationen können wir so HIV, Hepatitis B und C und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten noch wirksamer bekämpfen.“ Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller: „ Bei der Bekämpfung von HIV und AIDS wurden bereits beachtliche Erfolge für Millionen Menschen weltweit erreicht. Dennoch dürfen wir mit den Anstrengungen nicht nachlassen, besonders in Subsahara-Afrika“. So sei zwar die Zahl der Neuinfektionen unter Kindern von 520.000 im Jahr 2000 bis zum Jahr 2014 um mehr als die Hälfte auf 220.000 zurückgegangen, aber „Es muss unser Ziel sein, die Neuinfektionen mit HIV drastisch zu reduzieren. Wir setzen daher auf Prävention und verbesserte medizinische Versorgung. “ Mit der HIV/AIDS-Bekämpfungsstrategie von 2005 hat die Bundesregierung erstmals Handlungsfelder zur Eindämmung von HIV und AIDS auf nationaler und internationaler Ebene beschrieben. Trotz wichtiger Erfolge in der Eindämmung der Epidemie ist eine Fortsetzung des Engagements notwendig. Da HIV, Hepatitis B und C sowie andere sexuell übertragbare Infektionen vergleichbare Übertragungswege und -risiken haben, werden die verschiedenen Krankheitserreger künftig in einer gemeinsamen, integrierten Strategie in den Blick genommen. So können Gemeinsamkeiten in der Prävention, Diagnostik und Testung der Krankheiten und bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten besser genutzt werden. Die Bereiche „Früherkennung und Prävention“ werden mit der neuen Strategie weiter ausgebaut. Denn durch das frühzeitige Erkennen von Infektionen können Menschen schneller geheilt, Spätfolgen vermieden und die Übertragung von Infektionen verhindert werden. Die Zahlen der geschätzten Neuinfektionen mit HIV haben sich seit 2006 stabilisiert. 2014 wurden 3.200 neue Fälle registriert. Ende 2014 lebten in Deutschland etwa 84.000 Menschen mit HIV. Dagegen ist etwa bei Syphilis seit 2010 ein starker Anstieg zu verzeichnen. 2014 wurden 5.722 Fälle gemeldet, 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Dieser Anstieg ist nur bei Männern zu beobachten. Bei Frauen sind die absoluten Zahlen wesentlich niedriger und waren 2014 rückläufig. Die Präventions- und Versorgungsangebote sind passgenau auf verschiedene Altersgruppen und Lebensbereiche ausgerichtet. Im Mittelpunkt steht dabei, Wissen über die Krankheiten, ihre Übertragungswege und die Schutzmaßnahmen zu vermitteln. Als Grundlage für die Planung und Durchführung von Maßnahmen werden aktuelle Daten erhoben. Eine Vernetzung der staatlichen Institutionen, dem Gesundheitsbereich, freien Trägern, Selbsthilfeorganisationen und anderen Akteuren soll gewährleisten, dass betroffene Menschen mit abgestimmten Maßnahmen besser erreicht und Ressourcen gebündelt werden. Auf internationaler Ebene wird die deutsche Entwicklungspolitik darüber hinaus ihre Anstrengungen fortführen, um allen Betroffenen Zugang zu Behandlung und sozialer Absicherung zu ermöglichen. Dabei sollen konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV eng verzahnt werden mit der nachhaltigen Stärkung von Gesundheitssystemen sowie der Stärkung von Frauenrechten. Auch die besonders schwierige Lage von Menschen auf der Flucht wird berücksichtigt, etwa durch die Integration von Präventions- und Schutzmaßnahmen in lokale HIV-Programme der Aufnahme- und Transitländer. Neben bilateralen Programmen der Entwicklungszusammenarbeit wird die Bundesregierung daher international auch weiterhin den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria unterstützen. Maßstab ist und bleibt das Ziel der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, die AIDS-Epidemie bis zum Jahr 2030 zu beenden und Hepatitis und andere übertragbare Infektionen zu bekämpfen. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de und www.bmz.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
The post Kabinett beschließt Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C sowie anderer sexuell übertragbarer Infektionen appeared first on Healthcare Netzwerk.
2. Internationaler Tag der Patientensicherheit: Zahlreiche Aktionen zur „Medikationssicherheit“ in Deutschland, der Schweiz und Österreich
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass bis zu zehn Prozent aller Krankenhausaufnahmen auf unerwünschte Arzneimittelereignisse zurückzuführen sind. Ein großer Teil davon ist durch Medikationsfehler bedingt. Auch für Deutschland gibt es Hinweise, dass Medikationsfehler in relevantem Umfang zu Patientenschädigungen führen, die vermeidbar wären. Erhebungen in deutschen Pflegeeinrichtungen weisen darauf hin, dass jeder Heimbewohner im Schnitt eine neue unerwünschte Arzneimittelwirkung pro Jahr erleidet, davon sind 60 Prozent vermeidbar. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) befasst sich deshalb unter dem Motto „Gemeinsam Medikationsfehler vermeiden“ an seinem 2. Internationalen Tag der Patientensicherheit mit der Aufklärung und Prävention. Gesundheitseinrichtungen in Deutschland, der Schweiz und Österreich haben rund um den 17. September zahlreiche Veranstaltungen dazu vorbereitet. Von Greifswald an der Ostsee bis Ottobeuren im Allgäu: In ganz Deutschland nehmen Krankenhäuser, Apotheken und Ärztekammern an dem Aktionstag teil. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Mitwirkung der Patienten gelegt: So bietet die Adler Apotheke Oberwiesenthal im Erzgebirge beispielsweise eine kostenlose Überprüfung der Hausapotheke mit anschließender Kundenberatung an. Im St. Franziskus Hospital Münster erhalten Patienten eine Woche lang täglich als Beilage zum Essen Postkarten mit Hinweisen, was sie selbst für ihre „Medikamentensicherheit“ tun können. „Wir freuen uns über so viele Ideen und Lösungsvorschläge“, sagt Hedwig François-Kettner, Vorsitzende des APS. „Die zahlreichen Lösungsansätze bestätigen uns in der Wahl des diesjährigen Schwerpunktthemas.“ Es sei ein zentrales Anliegen des APS, die Diskussion darüber anzuregen, welche Schwierigkeiten es in der medizinischen und pflegerischen Versorgung gäbe. „Wenn Ärzte und Pflegende nicht ausreichend für Arzneimittelrisiken sensibilisiert sind oder zu wenig Zeit für eine gute Patientenversorgung haben, kann das zu Fehlern bei der Medikamentenversorgung führen“, so François-Kettner. Natürlich sind Fehler bei der Medikamentengabe nicht immer vermeidbar, aber wenn viele Gesundheitseinrichtungen zusammenarbeiten, kann das Risiko dafür zumindest deutlich reduziert werden. Neben Österreich und der Schweiz ist die Aktion inzwischen in vielen weiteren Ländern angekommen – in Europa und sogar in Übersee. So werden sich beispielsweise auch Partnerorganisationen in Kroatien und Brasilien mit Projekten beteiligen. Doch die Aufmerksamkeit der Gesundheitseinrichtungen zu wecken, reicht nach Ansicht der Experten des APS nicht aus: „Wichtig ist es für uns auch, die Patienten selbst zu erreichen, um sie über wirksame Maßnahmen zu Verbesserung der Medikationssicherheit zu informieren“, meint Professor Dr. med. Hartmut Siebert, stellvertretender APS-Vorsitzender. Ein möglicher guter Weg, um Patienten zu informieren, seien Berichte in der lokalen Tageszeitung oder in regionalen Radiosendern. „Wenn die Menschen erfahren, welche Aktionen zum Thema Medikationssicherheit direkt vor ihrer Haustür stattfinden, dann werden sie auch hingehen und in besonderem Maße dafür sensibilisiert“, so Siebert. Die Durchführung des vom APS initiierten Internationalen Tages der Patientensicherheit 2016 zum Schwerpunkt Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ist als eine Maßnahme in den Aktionsplan 2016–2019 zur Verbesserung der AMTS in Deutschland des Bundesministeriums für Gesundheit aufgenommen. Das APS unterstützt die Aktionen auf regionaler Ebene mit Informationsmaterialien. Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA) und das Institut für Patientensicherheit der Universitätsklinik in Bonn (IfPS) sind in Deutschland Unterstützer und Förderer des Aktionstages. Pressemitteilung des Aktionsbündnis ses Patientensicherheit e.V.
The post 2. Internationaler Tag der Patientensicherheit: Zahlreiche Aktionen zur „Medikationssicherheit“ in Deutschland, der Schweiz und Österreich appeared first on Healthcare Netzwerk.
Bundeskabinett beschließt Versorgungsstärkungsgesetz…
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines “Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen. Bundesminister Herman Gröhe: „Gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnorts sein. Gerade im ländlichen Raum sind verstärkte Anstrengungen nötig, um eine gute Versorgung aufrechtzuerhalten. Finanzielle Anreize sind dabei ein Baustein, wichtig ist aber auch die Arbeitsbedingungen so zu verbessern, dass sich wieder mehr Ärzte für den Landarztberuf entscheiden. Gleichzeitig geht es darum, die Versorgung klug weiterzuentwickeln. Mit dem Innovationsfonds sollen gezielt Projekte gefördert werden, die neue Wege in der Versorgung beschreiten.“ Die Regelungen des Versorgungsstärkungsgesetzes im Einzelnen: Das Gesetz gibt den Verantwortlichen vor Ort mehr Möglichkeiten, stärkere Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu wird die Einrichtung eines Strukturfonds zur Förderung der Niederlassung erleichtert und die Fördermöglichkeiten werden erweitert. Zudem werden die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren weiterentwickelt. Kommunen können durch Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums insbesondere in ländlichen Regionen aktiv die Versorgung mitgestalten. Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung gebraucht werden. Künftig soll eine Praxis in einem überversorgten Gebiet nur dann nachbesetzt werden, wenn dies für die Versorgung der Patienten auch sinnvoll ist. Diese Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen in den Zulassungsausschüssen vor Ort. Um die hausärztliche Versorgung nachhaltig zu stärken wird die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 erhöht. Weiterzubildende in der ambulanten Versorgung sollen die gleiche Vergütung wie ein Assistenzarzt im Krankenhaus erhalten. Bei der ärztlichen Vergütung wird die Versorgungsorientierung gestärkt, z. B. durch die Sicherstellung zeitnaher Anpassungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen und den Abbau unbegründeter Nachteile in den Gesamtvergütungen sowie durch Transparenz der Grundsätze und Versorgungsziele der Honorarverteilung. Zudem sollen die Leistungen von Hochschulambulanzen angemessen vergütet werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Sie sollen Versicherten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln. Um die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, die Psychotherapie-Richtlinie zu überarbeiten. Das Krankenhaus-Entlassmanagement wird verbessert, und strukturierte Behandlungsprogramme werden ausgebaut. Für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen können medizinische Behandlungszentren eingerichtet werden. Bei bestimmten mengenanfälligen planbaren Eingriffen erhalten Versicherte einen Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung. Bei Leistungen der medizinischen Rehabilitation erhalten Versicherte mehr Wahlrechte. Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten Anspruch auf zusätzliche Leistungen zahnmedizinischer Prävention. Versicherte erhalten einen Anspruch auf Krankengeld schon von dem Tag an, an dem die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist. Zur Förderung von Innovationen in der Versorgung und von Versorgungsforschung wird ein Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss mit einem Volumen von 300 Mio. Euro jährlich – zunächst in den Jahren 2016 bis 2019 – eingerichtet. Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. Das kann dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren und den Versicherungsmarkt zu beleben, und hilft damit eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe dauerhaft sicherzustellen Im Medizinproduktebereich wird für neue Methoden, bei denen Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse angewendet werden, ein systematisches Verfahren zur Methodenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss vorgesehen. Krankenhäuser, die eine solche neue Methode erbringen wollen, werden zur Teilnahme an Erprobungsstudien verpflichtet. Im Arznei- und Heilmittelbereich werden die Regelungen zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen weiterentwickelt und regionalisiert. Die Höhe des Apothekenabschlags wird gesetzlich festgelegt. Zudem werden Regelungen angepasst, um fehlerhafte Verschreibungen zu vermeiden und Retaxationen zu verringern. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesminsteriums für Gesundheit
The post Bundeskabinett beschließt Versorgungsstärkungsgesetz… appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.