“durch einen tragischen verkehrsunfall auf der b3 bei heidelberg starb gestern ein dreijähriges mädchen. der vater des kindes steuerte den wagen in einer unübersichtlichen kurve auf die gegenfahrbahn und prallte dort mit einem schwertransport zusammen. das mädchen, das unangeschnallt auf der rückbank saß, flog durch die windschutzscheibe unter den lastwagen und war sofort tot. ihr vater überlebte den unfall schwerverletzt, er war ebenfalls unangeschnallt. nach angaben der polizei hätte das kind überlebt, wenn es in einem vorgeschriebenen rückhaltesitz angegurtet gewesen wäre. die mutter des kindes gab der polizei an, die familie würde sich nie anschnallen, da “bisher noch nie etwas passiert sei.”
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Beispiel eins
Die Vorgeschichte: Der Ehemann hört von einem Bekannten, dass der eine Netzhautablösung hatte. Der konnte damals akut nichts mehr sehen. Prompt kann die Ehefrau am Folgetag auch nichts mehr sehen. Also fahren die beiden sofort zum Augenarzt, der aber nichts finden kann. Auf die besorgte Frage des Sohnes, der auch Arzt ist, im schlimmsten Fall eine TIA vermutet und die Mutter lieber beim Neurologen zum Carotis-Doppler gesehen hätte, sagen die beiden:
Der Augenarzt ist sehr gut. Das ist ein Professor, der in seiner Praxis sogar noch operiert.
