Im Zuge der Verhandlungen um mögliche Steuersenkungen der schwarz-gelben Koalition hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit einer neuen Gesundheitssteuer gedroht. Angesichts der katastrophalen Finanzlage in Deutschland mit einer voraussichtlichen Neuverschuldung von 100 Milliarden Euro bis 2011 müssen Einsparung getroffen werden. Die Gesundheitsreform, so Schäuble, dürfe nicht zu Lasten des Haushaltes gehen. Um die Herkulesaufgabe Schuldenabbau bewältigen zu können, sei ihm sogar die Einführung einer Gesundheitssteuer recht.
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61. BAH-Mitgliederversammlung: Jörg Wieczorek als Vorstandsvorsitzender wiedergewählt
Der Vorstand des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. hat im Rahmen der 61. Mitgliederversammlung Jörg Wieczorek in seinem Amt als Vorstandsvorsitzenden bestätigt. Wieczorek, Geschäftsführer bei der Hermes Arzneimittel GmbH, führt den Verband seit dem 1. Juli 2014. Zu seinen Stellvertretern wurden Dr. Andreas Karwatzki (Mundipharma GmbH) und Dr. Traugott Ullrich (Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG) wiedergewählt. Neu im Kreise der Stellvertreter ist Michael Becker (Pfizer Consumer Healthcare GmbH). Schatzmeister ist Jan Kuskowski (Queisser Pharma GmbH & Co. KG). In seiner Rede auf dem Abendempfang der Mitgliederversammlung betonte Wieczorek, dass die Arzneimittel-Hersteller einen unverzichtbaren Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung leisten. „Ein effizientes und nachhaltiges Gesundheitssystem in Deutschland braucht gute Ärzte, die Apotheke vor Ort sowie ein solidarisch finanziertes Krankenversicherungssystem, aber ebenso eine starke Arzneimittelindustrie. Denn nur so kann eine gute und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleistet werden“, so der Vorsitzende vor rund 300 Gästen, darunter Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Den diesjährigen Selbstmedikationspreis des BAH erhielt Prof. Dr. Marion Schaefer für ihr Engagement beim Masterstudiengang der Charité Universitätsmedizin „Consumer Health Care“. Pressemitteilung des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller e.V.
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Essener Pflegeeinrichtung fordert Politik heraus
Wenn es darum geht, den Senioren Versprechungen zu machen, dann hat man sowohl in der Kommunal- als auch in der Bundespolitik eine leichte Zunge. Geht es aber darum, personelle Ausstattungen zu finanzieren, die nicht nur eine „Satt-und-sauber“-Pflege gewährleisten sondern auch Raum für die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und für menschliche Zuwendung lassen, dann haben wirtschaftspolitische Themen […]
Pflegereform bringt auch Privatversicherten mehr Leistungen – bei moderaten Beitragsanpassungen
Die vom Bundestag beschlossenen Mehrleistungen für Pflegebedürftige machen Beitragsanpassungen sowohl in der Gesetzlichen Pflegeversicherung als auch in der Privaten Pflegepflichtversicherung erforderlich. Dazu erklärt der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue: „Mit dem Pflegestärkungsgesetz erhalten Pflegebedürftige zum Jahreswechsel 2015 mehr Geld. So steigt etwa die Zuzahlung der Pflegeversicherung für Sachleistungen in der Pflegestufe III von 1.550 Euro auf 1.612 Euro. Insgesamt steigen die Leistungen um vier Prozent. Die Reform bringt eine deutliche Ausweitung der Pflege-Leistungen. Aus diesem Grund hebt die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 den Beitragssatz für die Gesetzliche Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte an – das entspricht einer Erhöhung des Zahlbetrags um rund 17 Prozent. Dadurch steigt der Höchstbeitrag dort von 83,02 Euro auf 96,94 Euro. Da die Mehrleistungen auch für die Private Pflegepflichtversicherung gelten, muss sie ebenfalls ihre Beiträge anpassen. Sie erhöhen sich im Durchschnitt aller Versicherten nur um etwa 11 Prozent. Die prozentuale Steigerung kann je nach Alter und Versicherungsbeginn im Einzelfall auch höher oder niedriger ausfallen. Für Privatversicherte bleibt es weiterhin bei der Beitrags-Deckelung auf maximal den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Allerdings gilt auch nach der Pflegereform für alle Versicherten, dass die gesetzlich definierten Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit vielfach nicht ausreichen werden, um die tatsächlich anfallenden Kosten zu decken. Die Pflegepflichtversicherung bietet auch in Zukunft nur einen ‚Teilkasko-Schutz‘. So betragen etwa die durchschnittlichen monatlichen Kosten für eine Betreuung im Heim mehr als 3.300 Euro in Pflegestufe III. Nach Abzug der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung bleibt ein Restbetrag von über 1.700 Euro, der von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen gezahlt werden muss. Eine ergänzende private Vorsorge ist daher nach wie vor unverzichtbar. Dazu bieten die finanziellen Zuschüsse zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung einen sehr guten Einstieg. Gerade für junge Leute ist diese private Pflegevorsorge ein attraktives Angebot, denn immerhin bekommen sie bis zu einem Drittel Staatszuschuss, also 5 Euro Zulage bei 10 Euro Eigenbeitrag. Schon für diesen Mindestbeitrag können sie monatlich mindestens 600 Euro Pflegetagegeld für Pflegestufe III zusätzlich absichern. Je früher man mit der Vorsorge beginnt, desto geringer ist der Beitrag. Damit setzt die Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung starke Anreize, dass mehr Menschen für die absehbare Vorsorgelücke in der Pflege vorbeugen. Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V.
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