(NORDWEST) Wieviel Akademisierung das Gesundheitswesen verträgt, mag hierzulande noch ein Diskussionsthema sein – in Großbritannien nicht mehr. Dort muss ab 2013 einen Hochschulabschluss erlangen, wer als Pflegende arbeiten möchte. Die Initiative soll dazu beitragen, dass das Ansehen der Pflege im Königreich angehoben und die Pflegende nicht länger als die DienerInnen der Ärzte (doctor’s handmaiden) betrachtet wird. Kritik an der Entwicklung gibt es reichlich – man würde ob der langen Ausbildungszeit zu viele Interessentinnen abschrecken und am Ende hätte man Pflegende, die zu schlau zum Pflegen seien. Davon unbeeindruckt unterstützt die zuständige Mitarbeiterin im Ministerium die Entwicklung – Ann Keen hat vor ihrer politischen Karriere selber als Krankenschwester gearbeitet. (Zi)
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Deutscher Apothekertag fordert Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten
Die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages hat sich heute für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausgesprochen. Nur so seien künftig einheitliche Apothekenabgabepreise zu gewährleisten, die für die Versorgung aller Patienten in ganz Deutschland notwendig sind. Das „Parlament“ der Apotheker mit seinen mehr als 300 Delegierten aus allen 16 Bundesländern hat einen Leitantrag diskutiert und beschlossen, in dem der Gesetzgeber aufgefordert wird, den Versandhandel mit Arzneimitteln auf das europarechtlich notwendige Maß zurückzuführen. Nach EU-Regeln muss nur der Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten erlaubt sein. Eine Mehrheit von 21 der 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat den Versand mit rezeptpflichtigen Medikamenten hingegen verboten. Im Leitantrag heißt es: „Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016 (C-148/15), der zu Folge die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nicht für den Arzneimittelversand aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) in die Bundesrepublik Deutschland gilt, haben Versender die Möglichkeit, den dem Gemeinwohl dienenden Grundsatz der Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterlaufen und den Bestellern Rabatte zu gewähren. Damit werden den Krankenkassen als typischen Empfänger von Preisnachlässen im Gesundheitswesen einerseits und andererseits der Solidargemeinschaft der Steuerzahler Mittel entzogen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung dienen. Hinzu kommt, dass ein zunehmender Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Mischkalkulation der Apotheken in der Bundesrepublik Deutschland bedroht und damit die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährdet.“ Weiter heißt es, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits im Februar 2017 einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt habe, um ein Unterlaufen sozialrechtlicher Steuerungsmechanismen wie Zuzahlungen und Festbeträge zu verhindern: „Die Begründung des Gesetzentwurfs ist uneingeschränkt zu unterstützen. Der einheitliche Apothekenabgabepreis stellt eine wesentliche Säule des deutschen Apothekensystems dar und sichert seit Jahrzehnten die bestehende flächendeckende Arzneimittelversorgung.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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KV Nordrhein plädiert für flächendeckende und integrative geriatrische Versorgung
Der demografische Wandel kommt nicht – er ist schon da: Knapp zwei Millionen Menschen in Nordrhein sind 65 Jahre und älter, das sind bereits 21 Prozent der Bevölkerung. 640.000 Pflegebedürftige zählt die Statistik in Nordrhein-Westfalen, Tendenz steigend. In Anbetracht dieser Zahlen wird die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu einer immer größeren Herausforderung – erst recht bei tendenziell schwindenden oder schon heute fehlenden Ressourcen bei Ärzten und Pflegepersonal. „Angesichts der zunehmenden Schieflage zwischen Versorgern und zu Versorgenden brauchen wir eine integrative und interdisziplinäre, vor allem aber flächendeckende geriatrische Versorgung unserer Patientinnen und Patienten“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein auf einer gemeinsamen Informations- und Diskussionsveranstaltung der Krankenhausgesellschaft Nordrhein Westfalen (KGNW), der Ärztekammer Nordrhein und der KV Nordrhein am 21. April im Haus der Ärzteschaft. Hausärzte versorgen geriatrisch Angesichts von 95 spezialisierten Geriatern, aber rund 5500 ebenfalls geriatrisch tätigen Hausärzten in Nordrhein sei klar, dass die Versorgung in der Fläche erfolge – „zusammen mit den Fachärzten und spezialisierten geriatrischen Kompetenzzentren“, sagte Bergmann. Eine entsprechende Zusammenarbeit existiere bereits und werde durch aktuelle Modellprojekte und Arbeitsgruppen intensiviert. „Eine enge Zusammenarbeit kann dabei in formal etablierten, aber auch informellen Netzen organisiert werden, die Patienten in allen Landesteilen versorgen“, betonte Bergmann. Wichtig sei auch ein sicherer Austausch von Informationen über Sektorengrenzen hinweg, um beispielsweise eine elektronische Fallakte nutzen zu können. „Das Modellprojekt in Aachen zeigt, welches Potenzial darin steckt, aber entscheidend ist, solche Projekte in die Regelversorgung zu bringen. Dazu waren die Krankenkassen bisher leider nicht bereit.“ Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann appellierte an die Kostenträger, über neue Strukturen nicht nur nachzudenken, sondern sie auch dauerhaft zu finanzieren – die monetären Ressourcen dafür seien in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben. Laumann warb für ein Denken in „nativen Versorgungsregionen“ wie Stadtteilen und Quartieren, in denen die sektorenübergreifende Versorgung schon heute häufig informell funktioniere, „weil sich die Akteure kennen.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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Nationale Präventionskonferenz konstituiert sich
Heute hat sich die Nationale Präventionskonferenz (NPK) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Spitzenorganisationen von Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung konstituiert. Damit ist auch der Startschuss für eine nationale Präventionsstrategie gefallen, die von diesem neu gegründeten Gremium entwickelt wird. Neben den vier Sozialversicherungen als Träger wirken mit beratender Stimme auch Vertreterinnen und Vertreter von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden, Bundesagentur für Arbeit, Sozialpartnern, Patientinnen und Patienten sowie der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung in der Nationalen Präventionskonferenz mit. Diese wurde mit dem Präventionsgesetz im Juli dieses Jahres auf den Weg gebracht. Die Nationale Präventionskonferenz hat die Aufgabe, eine nationale Präventionsstrategie mit gemeinsamen Zielen, Handlungsfeldern, zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen sowie Dokumentations- und Berichtspflichten zu erarbeiten und laufend fortzuschreiben. Diese werden in bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen für die lebensweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung beschrieben. Die Empfehlungen werden erstmals bis zum 31. Dezember 2015 erstellt. Mit den Zielen und Handlungsfeldern sollen gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen von frühester Kindheit über Lebensmitte und Arbeitsleben bis ins hohe Alter gemeinsam gestaltet werden. Durch eine stärkere Zusammenarbeit der Träger und ein abgestimmtes Vorgehen können Synergieeffekte erschlossen und mehr Personen erreicht werden. Unter diesen grundsätzlichen Leitlinien wird die Strategiearbeit der NPK stehen. Die Nationale Präventionskonferenz wird im Abstand von vier Jahren (erstmals 2019) einen trägerübergreifenden Präventionsbericht vorlegen, der die Öffentlichkeit und die politischen Entscheidungsträger über den Stand von Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland informiert sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung dieser Bereiche abgibt. Mit den Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung sollen die für die Lebenswelten Verantwortlichen bei ihren präventiven sowie gesundheits-, sicherheits- und teilhabeförderlichen Aufgaben unterstützt werden. „Die Krankenkassen unterstützen Kitas, Schulen, Betriebe und andere Einrichtungen seit Jahren bei gesundheitsförderlichen Projekten und Maßnahmen und arbeiten dabei schon jetzt mit anderen Institutionen zusammen. Dabei sind wir aber darauf angewiesen, dass die Träger der Lebenswelten und politisch Verantwortlichen bereit sind, solche Maßnahmen aktiv zu fördern und sich mehr als bisher auch finanziell in diesen Prozess einzubringen“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. „Die Sozialversicherungsträger werden gemeinsam mit den politischen Entscheidungsgremien und den Verantwortlichen für die Lebenswelten aktiv werden, um einen Mehrwert für die Gesundheit der Menschen zu erreichen. Aufgabe der Nationalen Präventionskonferenz wird es sein, die entsprechenden strategischen Weichenstellungen vorzubereiten und immer wieder auch neue Impulse in den gesellschaftlichen Diskurs einfließen zu lassen“, betont Gundula Roßbach, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Und Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, ergänzt: „Mit der Nationalen Präventionskonferenz wird ein Abstimmungs- und Kooperationsgremium geschaffen, das für die in Deutschland wesentlich für Prävention und Gesundheitsförderung Verantwortlichen eine wichtige Plattform für wechselseitige Information und trägerübergreifende Zusammenarbeitet bietet.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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