(NORDWEST) Wir verabschieden uns vom alten Jahr und begrüßen mit offenen Armen das Jahr 2010. Wir wünschen allen Lesern, Freunden und Besuchern alles Gute und viel Kraft für das neue Jahr. Und bleiben Sie uns gewogen. (Zi)
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Studie zeigt für Deutschland: Gute Versorgung mit Medikamenten, gute Bedingungen für Pharmaunternehmen
Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes hat Prof. Dr. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin die Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sowie in 15 anderen europäischen Gesundheitssystemen einem systematischen Vergleich unterzogen. Es sollte untersucht werden, welche Mechanismen und regulatorischen Maßnahmen die Arzneimittelversorgung im Vergleich zu Deutschland prägen. In seiner Studie kommt Prof. Busse zu folgendem Fazit: „Nirgendwo sonst stehen neue Arzneimittel so schnell und umfassend für die Behandlung von Krankheiten öffentlich erstattet zur Verfügung wie in Deutschland. Bezahlt wird dies mit im europäischen Vergleich hohen Arzneimittelausgaben, wozu aber auch das weiterhin überdurchschnittliche Preisniveau in Deutschland beiträgt.“ Es profitierten aber nicht immer alle Behandelten von einem neuen Arzneimittel, sondern oftmals nur bestimmte Patientengruppen. Daher werde, so Busse, in den meisten europäischen Ländern auf Basis von Nutzenbewertungen der Einsatz von neuen Arzneimitteln auf die Patientengruppen beschränkt, bei denen die Medikamente wirklich einen Zusatznutzen aufweisen. In Deutschland hingegen bestehe für praktisch alle verschreibungspflichtigen Präparate eine umfassende Erstattungsfähigkeit. „Um das Preis-Leistungs-Verhältnis bei neuen Medikamenten zu verbessern, sollte auch in Deutschland eine gezieltere Nutzungssteuerung bei neuen Arzneimitteln erwogen werden“, so Prof. Busse weiter. Da die Nutzenbewertung bereits auf der Ebene von Subgruppen stattfände, lägen die hierfür notwendigen Informationen hierfür auch bereits regelmäßig vor. Die Studie von Prof. Busse zeigt, dass das deutsche Preisniveau für Arzneimittel im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld liegt. Sie vergleicht hierzu die tatsächlichen Preise nach den in den jeweiligen Ländern stattfindenden Rabatt- und Erstattungsbetragsverhandlungen. Andere Studien legen öffentlich zugängliche Listenpreise zugrunde, lassen jedoch gesetzliche Abschläge sowie die differenzierten indikationsabhängigen Erstattungsregeln in anderen Ländern außer Acht und kommen so zu der Aussage, das Preisniveau für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen in Deutschland liege unterhalb des europäischen Durchschnitts. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Wer Listenpreise für kleinste Patientengruppen im Ausland vor Preisverhandlungen mit den tatsächlichen Erstattungspreisen in Deutschland nach den Verhandlungen vergleicht, setzt Äpfel mit Birnen gleich und ist zumindest an echter Transparenz nicht interessiert. Hinzu kommt, dass die Erstattungspflicht in Deutschland nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt ist, sondern derzeit auch für diejenigen gilt, für die das neue Medikament gar keinen Zusatznutzen hat.“ Die Studie zeigt, dass Deutschland aufgrund der im internationalen Vergleich als großzügig zu bezeichnenden Rahmenbedingungen im Bereich der Arzneimittelvergütung weiterhin ein interessanter Pharmastandort ist. Innovationen sind direkt nach der amtlichen Zulassung für alle GKV-Patienten verfügbar und damit auch unmittelbar eine Einnahmequelle für den Hersteller – und das auf einem überdurchschnittlichen Preisniveau. „Es kommt noch hinzu“, so v. Stackelberg, „dass GKV-Versicherte wesentlich geringer mit Zuzahlungen belastet sind, als Versicherte in anderen Ländern. Diese geringe finanzielle Belastung unserer Versicherten ist ein weiteres, schützenswertes Plus für die Patientinnen und Patienten und den Pharmastandort Deutschland.“ Reformbedarf beim AMNOG Die Studie verdeutlicht eine weitere deutsche Besonderheit: In den meisten anderen europäischen Ländern wird der Preis unmittelbar mit der Erstattungsfähigkeit festgesetzt oder vereinbart. Nur in Deutschland können die Hersteller in den ersten zwölf Monaten nach der Zulassung eines neuen, innovativen Arzneimittels jeden beliebigen Preis verlangen, der dann durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden muss. „Mit der frühen Nutzenbewertung und den Preisverhandlungen für neue Medikamente sind wir gegenüber dem früher herrschenden absoluten Preisdiktat der Industrie einen wesentlichen Schritt weiter gekommen. Der eingeschlagene Weg ist richtig und sollte fortgesetzt werden. Schließlich ist es nicht einzusehen, dass die Beitragszahler ein Jahr lang jeden beliebigen Preis finanzieren müssen, den sich ein Pharmaunternehmen ausdenkt. Deshalb fordern wir, dass die am Zusatznutzen orientierten Erstattungsbeträge in Zukunft rückwirkend gelten müssen“, so v. Stackelberg. „Das ist auch zumutbar und planbar: Die Hersteller kennen ihre Produkte und können sehr genau einschätzen, wie hoch der Therapiegewinn gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie tatsächlich ist.“ Aufgrund der mehrjährigen Erfahrungen mit den AMNOG-Mechanismen könnten sie dann ihre Preise realistisch kalkulieren und würden nicht darauf setzen, im ersten Jahr nach der Zulassung unabhängig vom Zusatznutzen für die Patienten möglichst viel Gewinn abschöpfen zu wollen. V. Stackelberg weiter: „Mit einem rückwirkenden Erstattungsbetrag gäbe es weiterhin Spitzenpreise für Spitzenprodukte, aber keine Mondpreise mehr für Medikamente ohne Zusatznutzen.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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LOHMANNblog 2016-04-14 08:10:23
Ines Kehrein veröffentlicht Anfang des Jahres gemeinsam mit Prof. Heinz Lohmann und Dr. med. Konrad Rippmann „Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“ im medhochzwei-Verlag. Ihr Beitrag mit dem Titel „….“ ist nur einer von vielen hochinteressanten Texten in diesem Buch. Es kostet 24,99€.Einsortiert unter:Allgemein![]()
Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach zur neuen Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung berufen
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach in das Amt der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung berufen. Sie übernimmt das Amt von Karl-Josef Laumann, der in Nordrhein-Westfalen zum Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales ernannt worden ist. Die 60-jährige Fischbach gilt als ausgewiesene Gesundheits- und Sozialpolitikerin und ist seit fast 20 Jahren Bundestagsabgeordnete im Deutschen Bundestag. Fischbach wird die neue Aufgabe mit viel Erfahrung und Leidenschaft angehen: „Das Amt der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten ist eine wichtige und spannende Aufgabe. Aufgrund meiner Erfahrungen in den unterschiedlichen Bereichen werde ich mich dafür einsetzen, die Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen weiter zu stärken. Wir brauchen informierte Patienten und dafür vor allem mehr Transparenz in der ärztlichen und pflegerischen Versorgung. Selbstverständlich muss der gesetzlich verankerte Leistungszugang für alle gesichert sein: Es kann nicht sein, dass präventive Maßnahmen wie beispielsweise Mutter-Vater-Kind-Kuren nicht so wie vom Gesetzgeber gewollt genehmigt, sondern viel zu häufig abgelehnt werden. Die kürzlich veröffentlichte IGES-Studie zu den Leistungsbewilligungen und Leistungsablehnungen durch die Krankenkassen hat erschreckenderweise gezeigt, dass 72 Prozent der Mütter und Väter mit ihrem Widerspruch erfolgreich waren. Der Großteil der Anträge wird also zunächst einmal abgelehnt, obwohl der Anspruch berechtigt ist. Dies gilt ebenso bei der Verordnung von Rehabilitation für ältere Menschen. Frühzeitige Rehabilitation kann Pflegebedürftigkeit verhindern oder hinauszögern. Eindeutig ausbaufähig sind Reha-Empfehlungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bei der Pflegebedürftigkeitsbegutachtung. Derzeit bekommen hier nur zwei von 100 Pflegebedürftigen eine Empfehlung für Rehabilitation. Erstaunlich ist, dass laut der bereits erwähnten IGES-Studie die Krankenkassen bis zu zwei Drittel aller Reha-Anträge erst nach Widerspruch genehmigen. Hinzu kommt, dass jeder in der Lage sein muss, seinen Anspruch auf Reha oder andere Gesundheitsleistungen ohne fremde Hilfe durchzusetzen – unabhängig von Bildung oder individueller Gesundheitskompetenz. Deshalb möchte ich in einer Studie die Tätigkeit von Lotsen untersuchen lassen, die bestimmte Patienten durch unser kompliziertes Gesundheitssystem begleiten. Wir sollten überlegen, wie solche Patientenlotsen für bestimmte Personengruppen fest im GKV-System verankert werden können. Auch macht mir die Heilmittelversorgung zunehmend große Sorgen. Denn vielerorts werden in Deutschland nicht nur Fachärzte und Pflegekräfte knapp, sondern auch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. In meinem Heimatland NRW kommen auf einen Physiotherapeuten schon rund zweieinhalb Stellenangebote. Und die Schülerzahlen für einige Heilmittelberufe gehen deutlich zurück. Damit Patienten auch künftig gut versorgt sind, sollten wir die Gesundheitsfachberufe dringend attraktiver machen und aufwerten. Heilmitteltherapeuten sind keine Handlanger, sondern qualifizierte Fachkräfte, die fair bezahlt werden und mit Ärzten auf Augenhöhe arbeiten müssen.“ Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Ich freue mich, dass mit Ingrid Fischbach eine erfahrene Gesundheits- und Sozialpolitikerin die wichtige Aufgabe der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigen übernimmt und die gemeinsam erreichten Verbesserungen für Patienten und Pflegebedürftige weiter kraftvoll vorantreiben wird. Mit Ingrid Fischbach erhalten die Patienten, Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen eine starke Stimme. Karl-Josef Laumann danke ich für seine herausragende Arbeit in den letzten Jahren.“ Der bisherige Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, begrüßt die Ernennung von Fischbach ebenfalls: „Ich wünsche Ingrid Fischbach viel Freude und vor allem Durchsetzungskraft in diesem wichtigen Amt für die Belange der Patienten und Pflegebedürftigen. Wir haben in den letzten Jahren viel erreicht, aber es gibt an vielen Stellen unseres Gesundheitssystems noch Luft nach oben, wenn man das Ziel, dass die Patienten in unserem Gesundheitssystem im Mittelpunkt stehen sollen, wirklich umsetzen möchte.“ Fischbach, 1957 in Wanne-Eickel geboren, ist seit 2013 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit. Seit 1998 ist sie Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 2001 bis 2005 war sie stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, von 2005 bis 2009 Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von 2007 bis 2009 war sie Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, von 2009 bis 2013 stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Fischbach ist verheiratet und hat eine Tochter. Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.patientenbeauftragte.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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