Meine privat versicherte Patientin ist von mir nach vom Labor diagnostiziertem Papabstrich Gruppe III d über die erforderliche Abstrichkontrolle in 3 Mon informiert worden. Nach 3,5 Monaten wurde ihr ein Erinnerungsschreiben geschickt, da sie sich nicht gemeldet hatte. Weitere 4 Wochen später erneute Erinnung per Post und schließlich abschließend ein Einschreiben.
Keine Reaktion von der Patientin.
Die in Rechnung gestellten Portokosten will die Patientin nicht tragen.
Ist einem Kollegen/einer Kollegin die Rechtslage bekannt?
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Woche der Demenz – Hermann Gröhe und Dr. Katarina Barley: „Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen brauchen gesellschaftliche Unterstützung
Unter dem Motto „Demenz. Die Vielfalt im Blick“ findet vom 18. bis 24. September deutschlandweit zum dritten Mal die Woche der Demenz unter der gemeinsamen Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley statt. Mit der Woche der Demenz will die Allianz für Menschen mit Demenz Verständnis und Unterstützung für Betroffene und pflegende Angehörige fördern. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit der Pflegereform haben wir dafür gesorgt, dass Demenzkranke und ihre Familien spürbar mehr Hilfe erhalten. Wir brauchen darüber hinaus eine gemeinsame Kraftanstrengung in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Dazu gehört eine gute pflegerische und medizinische Versorgung genauso wie ein verständnisvoller Umgang mit Demenzkranken, sei es in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Bürgerämtern oder im Supermarkt. Die Woche der Demenz richtet sich an jeden und jede von uns – denn Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, brauchen die Unterstützung und das Verständnis der ganzen Gesellschaft.“ Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Demenz ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Deshalb ist es besonders wichtig, aufzuklären, Vorurteile oder Ängste abzubauen und Begegnungen mit Betroffenen möglich zu machen. Genau dieses Ziel verfolgen die von uns geförderten 500 Standorte im Modellprogramm der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz: Schülerinnen und Schüler übernehmen Patenschaften für demenziell erkrankte Heimbewohnerinnen und -bewohner, Sportvereine integrieren Menschen mit Demenz durch besondere Angebote, Demenzlotsen sensibilisieren das Personal in Krankenhäusern und Kommunen schulen Demenzbegleiterinnen und -begleiter insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund. Die Vielfalt des Engagements zeigt: Jeder kann helfen, die Situation von an Demenz erkrankten Menschen und ihren Angehörigen zu verbessern.“ Rund 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Jährlich erkranken 300.000 Menschen neu. Um das Bewusstsein der Mitmenschen vor Ort für die Bedürfnisse von Demenzkranken zu stärken, mehr Verständnis für Menschen mit Demenz zu erreichen sowie betroffene Familien zu unterstützen, hat die Bundesregierung 2012 die „Allianz für Menschen mit Demenz“ ins Leben gerufen. Die Umsetzung der Maßnahmen, zu denen sich die Allianz in der Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“ 2014 verpflichtet hat, endet planmäßig im September 2018. Sie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Nationalen Demenzstrategie in Deutschland. Die Bundesregierung hat Verbesserungen für Menschen mit Demenz in dieser Legislaturperiode zu einem Schwerpunkt gemacht: Durch die Pflegereform wurden die Leistungen für Pflegebedürftige um insgesamt 5 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr ausgeweitet. Menschen mit Demenz erhalten dadurch erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Bereits seit dem 1. Januar 2015 können Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bei der Pflege Hilfe durch Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, den Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen in Anspruch nehmen. Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Zudem erhalten Pflegebedürftige, etwa für Hilfen im Haushalt, zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung einen Betrag von 125 Euro im Monat. Auch pflegende Angehörige werden durch die Pflegereform entlastet und haben nun erstmals einen eigenen Beratungsanspruch. Wenn pflegende Angehörige krank sind, selbst einmal eine Pause brauchen oder in den Urlaub fahren wollen, kann über die sogenannte Verhinderungspflege für die Dauer von bis zu 6 Wochen eine Vertretung für die Pflege in Anspruch genommen werden. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen, zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, gewährt die Pflegeversicherung für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung. Darüber hinaus wurde die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung verbessert. Dadurch wurden für pflegende Angehörige die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de www.wegweiser-demenz.de www.allianz-fuer-demenz.de www.lokale-allianzen.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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DKG: Kliniken begrüßen ASV-Weiterentwicklung
Zu den Plänen der Koalition zur Weiterentwicklung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: “Dass der Zugang zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung in Zukunft wieder für alle onkologischen Patienten und auch bei Rheumaerkrankungen unabhängig vom Schweregrad der Erkrankung möglich sein soll, ist ein gutes Ergebnis. Auf dieser Grundlage können vor allem auch die bislang im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) getroffenen Beschlüsse zu den Brustkrebserkrankungen so angepasst werden, dass alle Patienten von den besonders qualitätsgesicherten und interdisziplinären Behandlungsmöglichkeiten profitieren. Ebenfalls zu begrüßen ist die die Verlängerung der Übergangsregelung für die Krankenhäuser, die schon seit Jahren in diesem Bereich tätig sind. Wenig Verständnis haben die Krankenhäuser allerdings für die Streichung der Möglichkeit, die Abrechnungen der ASV-Leistungen über Abrechnungsstellen vornehmen lassen zu können. Es sind keine inhaltlichen Gründe ersichtlich, dass die Krankenhäuser die Abrechnungen der ASV-Leistungen in Zukunft nur noch durch Beauftragung von Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie z. B. Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), über Dritte durchführen lassen können. Wenn sämtliche hausärztlichen Leistungen über nicht verkörperschaftete Stellen abrechenbar sind und bleiben, müsste dies doch auch für die ASV-Leistungen möglich sein. Arbeits- und Umsatzbeschaffungen für KVen können keine akzeptablen Motive sein.” Pressemitteilung der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
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DKG: Notfallversorgung darf nicht Verbandsegoismen geopfert werden
“Eine fehlende Einweisung ins Krankenhaus als Maßstab für angeblich nicht berechtigte Notfallversorgung zu nehmen, ist im höchsten Maße rücksichtslos gegenüber den Nöten der Menschen”, erklärte Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), zu der heute vorgestellten Studie des IGES-Instituts im Auftrag des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (ZI). Viele Notfälle müssen direkt ins Krankenhaus, weil der Weg über den Arzttermin mit Überweisung eine absolut weltfremde Fiktion ist. Auf dieser Grundlage 4,8 Milliarden Euro vermeidbare Behandlungskosten auszurechen, ist absolut unseriös. “Es ist nicht zielführend hier von einer milliardenschweren Fehlsteuerung zu reden und “ambulant vor stationär” zu fordern. Es wäre sinnvoller, wenn die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sich Gedanken machte, wie sie die Notfallversorgung in ihrer Zuständigkeit verbessert. Mit den Portalpraxen gibt es nun ein weiteres gesetzlich vorgesehenes Instrument. Es muss aber auch genutzt werden”, so Reumann. Die Notfallversorgung ist nach Auffassung der DKG für die Patienten von zentraler Bedeutung. “So ein Thema darf nicht zum Spielball von Verbandsinteressen werden. Für unsere Krankenhäuser gilt: Wir wollen keinen Fall, der nicht bei uns versorgt werden muss. Aber, wenn ein Patient mit medizinischen Problemen ins Krankenhaus kommt, müssen wir ihn behandeln – unabhängig von Tageszeit und Wochentag”, machte Reumann deutlich. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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