Erstmalige Konsultation durch eine 51 jähr Patientin, anamn Absetzen von oralen Antikonzeptiva vor 6 Mon, regelmäßiger Zyklus, manifester Hypertonus und Wunsch nach sicherer Kontrazeption. Kondome und IUP kommen für die Patientin nicht in frage.
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AOK PLUS senkt Beitragssatz
Die AOK PLUS senkt ihren Beitragssatz ab 1. Januar 2015 von derzeit 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent. Das beschlossen heute die Versicherten- und Arbeitgebervertreter des Verwaltungsrates der Kasse einstimmig während ihrer Sitzung in Waldheim. Damit ist die AOK PLUS die erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, die ihren Beitragssatz für das kommende Jahr festlegt. Kasse ist finanziell gut aufgestellt – Beitragssenkung ist keine Eintagsfliege Für den alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden der AOK PLUS, Sven Nobereit, ist das die logische Fortsetzung der jahrelangen erfolgreichen und soliden Arbeit der sächsisch-thüringischen Gesundheitskasse. „Für uns war klar, wir müssen uns nicht verstecken und diese Entscheidung lange hinauszögern. Denn wir werden auch das Jahr 2014 wieder mit einem Plus abschließen. Die AOK PLUS ist finanziell vorbildlich aufgestellt und für die nächsten Jahre gut gerüstet. Deshalb setzen wir heute ganz bewusst als Erste dieses Signal. Unsere Versicherten werden ab 2015 finanziell deutlich entlastet.“ Danach würde eine Familie mit durchschnittlichem Einkommen bei der AOK PLUS demnächst pro Jahr 200 Euro und mehr sparen. „Der neue Beitragssatz wird keine Eintagsfliege sein, sondern wird auch über das Jahr 2015 hinaus Bestand haben“, sichert Sven Nobereit zu. Haushalt 2015 mit mehr Geld für Gesundheit Neben diesem finanziellen Vorteil wird die AOK PLUS im nächsten Jahr auch mehr Geld für die Gesundheit ihrer 2,7 Millionen Versicherten zur Verfügung stellen. Der Verwaltungsrat verabschiedete dazu in Waldheim den Haushalt für das neue Jahr. Es werden 9,05 Milliarden Euro für Leistungen zur Verfügung stehen. Das sind 5,6 Prozent mehr als 2014. Leistungsoffensive wird fortgeführt Erst vor wenigen Wochen bescheinigte das Deutsche Institut für Servicequalität der AOK PLUS den besten Service kombiniert mit dem besten Leistungsangebot unter den gesetzlichen Krankenkassen. „Diesen Weg setzen wir konsequent fort. Er ergänzt optimal die finanzielle Entlastung und die Mehrausgaben für Gesundheit mit Zusatznutzen und Service. Unsere zusätzlichen Leistungen über das Normale hinaus, werden wir weiterhin anbieten“, erklärt derVorstandsvorsitzende der AOK PLUS, Rainer Striebel. Dazu gehören z. B. der Zuschuss zur Zahnreinigung bei Erwachsen, Kindern und Jugendlichen, kostenfreie Arzneimittel und zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere, die Kostenübernahme für Homöopathie und 360 Euro pro Jahr für osteopathische Behandlung. Wichtige Arzneimittel für Kinder vom 12. bis zum 18. Lebensjahr werden weiter bezahlt und auch der erweiterte Haut-Check, eine erweiterte Diabetes-Vorsorge und Präventionsangebote für Versicherte und Unternehmen bleiben im Angebot. Service wird ausgebaut Den Service seiner Kasse bringt Rainer Striebel so auf den Punkt: „Wir bleiben vor Ort. Von unseren mehr als 140 Filialen wird keine einzige geschlossen. Aber wir sind ebenso gut telefonisch und online zu erreichen. Dadurch unterscheiden wir uns ganz bewusst von anderen Mitbewerbern. Service ist und bleibt unser Markenzeichen.“ Ziel 50 Prozent Marktanteil Sowohl Verwaltungsrat als auch Vorstand sind sich einig: Das Ziel sind rundum zufriedene Kunden. Bereits heute hat die AOK PLUS einen Marktanteil von 48 Prozent. Mittelfristig soll er über 50 Prozent betragen. Die Chancen dafür stehen gut. In diesem Jahr haben sich bereits 64.000 neue Versicherte für die AOK PLUS entschieden. Pressemitteilung der AOK Plus
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Rabattarzneimittel: Kassen sollten Patienten entlasten und Ausschreibungen an mehrere Hersteller vergeben
Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) aller Rabattarzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind zum Stichdatum 15. Februar zuzahlungspflichtig. Nur ein knappes Drittel (32 Prozent) aller rezeptpflichtigen Medikamente, die einem Rabattvertrag unterliegen, sind ganz oder teilweise zuzahlungsbefreit. Dies ergeben Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach unterliegen 6.900 von 21.900 Arzneimitteln mit Rabattverträgen zwischen pharmazeutischen Herstellern und gesetzlichen Krankenkassen einer 50- oder 100-prozentigen Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung. Selbige liegt grundsätzlich zwischen 5 und 10 Euro pro rezeptpflichtigem Präparat und wird von der Apotheke direkt an die Krankenkasse weitergeleitet. „Die Krankenkassen könnten ihre Versicherten von den Zuzahlungen zu Rabattarzneimitteln befreien, tun dies aber leider nicht sehr oft“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Genauso schwer wiegt, dass manchen Kassen offenbar ein paar Cent zusätzliche Ersparnis wichtiger zu sein scheinen als die jederzeitige Verfügbarkeit von wichtigen Medikamenten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass es bei einzelnen Herstellern immer wieder zu Lieferengpässen kommt. Deshalb sollten sich Krankenkassen bei ihren Ausschreibungen für Rabattverträge nicht nur an einen einzigen Hersteller binden, sondern zwei oder drei Anbieter auswählen.“ Manche Kassen hätten Konsequenzen aus der Erfahrung der vergangenen Jahre gezogen, andere dagegen nicht, sagt Becker. Zum Hintergrund: Allein im Jahr 2014 haben die Krankenkassen durch Rabattverträge 3,2 Mrd. Euro gespart, durch Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten noch einmal 2,0 Mrd. Euro. Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln findet sich auf www.aponet.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
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BDPK kritisiert Gesetz zur Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen
Der BDPK lehnt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen ab, weil sie in den Krankenhäusern nicht rechtssicher anwendbar sind. Krankenhäuser sollen damit verpflichtet werden, mehr Personal einzustellen. „Der Schuss könnte nach hinten losgehen“, sagt Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK anlässlich der heutigen Beratung im Deutschen Bundestag. Der Verband führt dafür folgende Gründe an: • Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für den Zusammenhang zwischen einer höheren Zahl von Pflegekräften und einer für den Patienten messbar besseren Versorgungsqualität. Grundlage für die Gesetzesinitiative ist ein Gutachten, das inhaltlich und methodisch hoch umstritten ist. • Eine verbindliche Personaluntergrenze birgt die Gefahr, zum unüberwindbaren Standard zu werden. Es ist nicht anzunehmen, dass zukünftig eine bessere Personalausstattung von den Krankenkassen finanziert werden wird. • Eine politisch gut gemeinte Entlastung der Pflege bringt die Krankenhausverantwortlichen in Haftungsprobleme, wenn sich die Vorgaben nicht erfüllen lassen. Besondere Schwierigkeiten sieht der BDPK für kleinere bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum. Die Schließung von Abteilungen wäre die Konsequenz. Der BDPK plädiert dafür, statt zentraler Mindestvorgaben die notwendige Personalausstattung für eine gute Patientenversorgung vor Ort zu regeln. Nicht jedes Krankenhaus ist mit dem anderen vergleichbar. Wenn die Bundesregierung trotz der vorgetragenen Kritik an der Einführung zentraler Vorgaben festhalten will, sollte zuerst die konkrete Personaluntergrenze beziffert, die Machbarkeit und die Auswirkungen für die Krankenhäuser evaluiert werden, bevor eine gesetzliche Verpflichtung verabschiedet wird. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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