Patient 56 Jahre zunehmender Visusabfall R>L, Visus 0,2/0,25,Fluoreszangiographie keine Leckage sichtbar, Maculaödem, bisher von Klinik 1 Serie Avastininjektionen erhalten. Ursache nach wie vor unklar. Medikation Pantozol wegen Refluxösophagitis seit langer Zeit. Kann es möglich sein, daß durch das Pantozol ein Vitamin B12-Mangel entstanden ist, der für den zunehmenden Visusverlust verantwortlich sein könnte?
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GKV-Spitzenverband kündigt Vertrag – Kein Geld für Türschild-Zentren
Der GKV-Spitzenverband hat gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) den Vertrag zur Finanzierung von Zentren inklusive seiner Anlage gekündigt. Eine entsprechende Information zusammen mit der Aufforderung zur Neuverhandlung ging am Dienstag dieser Woche an den dritten Vertragspartner, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Dieser Schritt war aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen unvermeidbar. Denn der Vertrag zur Zentrenfinanzierung basiert auf Festlegungen der Bundesschiedsstelle, die aus Kassensicht dem eigentlichen Gesetzesauftrag aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) nicht gerecht werden. Ausreichend für eine Finanzierung laut Schiedsstelle ist, dass eine Klinik in der Krankenhausplanung der Länder als Zentrum ausgewiesen wird, ohne dass es weitere strukturierende Elemente gibt. Ein Flickenteppich in der Umsetzung und Streit über die Kriterien je Bundesland sind die Folge. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 200 Kliniken, die einen Zuschlag als Zentrum erhalten. Allerdings gibt es keine einheitliche Definition, was als Zentrum gilt. „Die Krankenkassen stehen zu ihrem Wort und wollen die Konzentration von besonderen, versorgungsrelevanten Aufgaben an kompetenter Stelle fördern. Dafür braucht es aber klare Entscheidungskriterien und nicht nur ein Türschild, auf dem Zentrum steht“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Das KHSG sieht neben dem Vertragsauftrag vor, dass die Übergangsfinanzierung für bestehende Zentren Ende 2017 ausläuft. Damit angesichts der aktuellen Entwicklung kein Versorgungsengpass für Patienten entsteht, fordert der GKV-Spitzenverband die DKG auf, sich gemeinsam gegenüber der Politik für eine Verlängerung der Übergangszeit bis 2018 stark zu machen. So hätte man genug Zeit, bundeseinheitliche Kriterien für besondere Aufgaben zu entwickeln. Zentrenbildung – Worum geht es eigentlich? Mit dem KHSG wollte der Gesetzgeber die heterogene Zentrumslandschaft in Deutschland vereinheitlichen und auf versorgungspolitisch relevante Krankheitsbilder konzentrieren. Versicherte sollten künftig davon profitieren, dass besondere Leistungen von Zentren wie Tumorkonferenzen auch für Patienten anderer Krankenhäuser in allen Bundesländern an kompetenter Stelle der Spitzenmedizin angeboten und finanziert werden. Es sollte zu erkennen sein, dass sich diese Zentren objektiv durch spezielle Aufgaben, eine entsprechende Ausstattung, medizinische Expertise und Fachpersonal von anderen Kliniken unterscheiden. Bis zum KHSG war der Zentrumsbegriff von Bundesländern wie Krankenhäusern recht inflationär und versorgungspolitisch beliebig benutzt worden. Bayern z. B. hielt die Schlaganfallversorgung für zentrumsrelevant. Baden-Württemberg setzte dagegen auf Geriatrie- und Nordrhein-Westfalen wiederum auf Brustkrebszentren. Der Eindruck drängte sich auf, jede medizinische Einrichtung, die etwas auf sich hielt, bezeichnete sich als Zentrum. Versorgungspolitische Begründungen bei den Entscheidungen der Länder zur Zentrenbildung fehlten oft. Als gelungenes Beispiel und künftige Blaupause für die Entscheidung, wann die Bezeichnung Zentrum gerechtfertigt ist, kann die Versorgung von seltenen Erkrankungen gelten. Das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) hatte bundeseinheitliche Kriterien entwickelt, auf deren Basis die Finanzierung für entsprechende Zentren erfolgt. Hintergrund: Was künftig unter dem Begriff Zentrum zu finanzieren ist, sollten DKG, PKV und GKV-Spitzenverband per Verhandlungen klären, so das KHSG. Dies scheiterte, worauf die Kassenseite Ende 2016 die Bundesschiedsstelle eingeschaltet hatte. Gegen die Entscheidung der Bundesschiedsstelle im Dezember 2016 hatte der GKV-Spitzenverband Anfang 2017 Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Da die Klage jedoch keine aufschiebende Wirkung hat, ist der festgesetzte Vertrag zunächst gültig. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Antipsychotika: Eine Erfolgsgeschichte
Ohne Medikamente 3 Jahre krank – mit ihnen nur 16 Tage: Arzneimittel gegen Psychosen sind eine der großen Erfolgsgeschichten der Pharmazie. „Vor der Entwicklung der Antipsychotika dauerte eine Psychose durchschnittlich 3 Jahre. In den 1950er Jahren kamen die ersten Medikamente auf den Markt. Durch sie hat sich die akute Krankheitsdauer einer Psychose auf durchschnittlich 16 Tage verkürzt“, sagte Prof. Dr. Martina Hahn beim pharmacon, einem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Die Apothekerin arbeitet in der Vitos Klinik Eichberg. Antipsychotika werden gegen verschiedene psychiatrische Erkrankungen eingesetzt, zum Beispiel gegen Schizophrenie oder als Kombinationstherapie bei Depressionen. Anders als bei Antidepressiva setzt ihre Wirkung schon kurz nach der ersten Einnahme ein. Wichtig ist, dass Patienten die Medikamente nicht eigenmächtig absetzen. „Ich verstehe, wenn manche Patienten ihre Tabletten nicht mehr einnehmen wollen, etwa weil sie die Nebenwirkungen stören. Aber das sollte man offen mit seinem Arzt besprechen. Ein abruptes Absetzen kann zu einem schwerwiegenden Rückfall wie einer Psychose und dadurch zur Aufnahme in die Psychiatrie führen. Deshalb muss die Dosis immer schrittweise reduziert werden.“ Alternativ können Antipsychotika auch als Depot in den Muskel gespritzt werden. Durch technologische Verbesserungen ist dies mit modernen Medikamenten deutlich weniger schmerzhaft als in der Vergangenheit. Die Antipsychotika werden in Generationen eingeteilt, deren mögliche Nebenwirkungsprofile sich stark unterscheiden. Substanzen der ersten Generation können eher zu Nebenwirkungen wie Bewegungsstörungen und Muskelsteifigkeit, die Antipsychotika der zweiten Generation eher zu metabolischen Nebenwirkungen wie Diabetes oder Gewichtszunahme führen. Bei Antipsychotika der dritten Generation kommt es eher zu Bewegungsunruhe, insbesondere in den ersten Behandlungstagen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Server Krankheiten
Heute hatte ich die grosse Ehre mit Monsterdoc auf einen neuen Server umzuziehen. Es ist natürlich alles schiefgelaufen, was nur konnte. Fakt ist: Die Beiträge und Kommentare der letzten drei Wochen sind im Nichts verschwunden. Tut mir Leid, entschuldigung vielmals. Bitte kommentiert weiter so fleissig, das hält diesen Arzt Blog am Laufen. Ich werde mich […]
Artikel von: Monsterdoc