(NORDWEST) Hörtipp für Sonntag, 22.11.2009, 11:05 – 12:00 Uhr: DOK 5 – Das Feature
Von der Abwehr des Feindes: Die Influenzapandemie und das Medikament Tamiflu oder was hat Donald Rumsfeld mit der WHO zu kriegen?
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Von der Abwehr des Feindes: Die Influenzapandemie und das Medikament Tamiflu oder was hat Donald Rumsfeld mit der WHO zu kriegen?
„Digital oder analog ist keine Alternative mehr! Die Branche nutzt längst beide Kommunikationskanäle“, da ist sich der Gesundheitsunternehmer und Präsident des GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES, Prof. Heinz Lohmann, sehr sicher. Nostalgisch auf Printmedien zu beharren, sei genauso falsch, wie einseitig nur auf das Internet zu setzen. Zwar sei die Gesundheitsbranche auch bei der Wahl der Kommunikationswege kein Vorreiter, … Weiterlesen →![]()
“Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf vollzieht die Abkehr vom Preissystem für die psychiatrischen Leistungen und schafft die Rahmenbedingungen für ein Budgetsystem, bei dem die Kosten der einzelnen Krankenhäuser besser als im Referentenentwurf vorgesehen mit den bundeseinheitlich bewerteten Entgelten (PEPP-Katalog) in Einklang gebracht werden können”, erklärt Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Grundsätzlich wird sich die Reform der Finanzierung der psychiatrischen Leistungen daran messen lassen müssen, ob die Personalfinanzierung gesichert werden kann. Die DKG sieht in der leider auch mit diesem Gesetzentwurf noch nicht gesicherten Ausfinanzierung des Personals der Kliniken die größte Unzulänglichkeit der Entgeltreform. “Denn klar ist, dass die psychiatrischen und psychosomatischen Patienten besonders intensive persönliche medizinische und pflegerische Zuwendung benötigen”, so Reumann. Der Gesetzentwurf greift zentrale Kritikpunkte der Krankenhäuser zum Referentenentwurf auf. So wird die verpflichtende Anwendung des PEPP-Kataloges um ein Jahr verschoben und eine Überarbeitung des Leistungsverzeichnisses gesetzlich vorgegeben. Damit steigen die Chancen, die Entgelte stärker an den medizinischen Erfordernissen auszurichten, ohne die Transparenz zu beeinträchtigen. “Besonders wichtig ist, dass regionale und strukturelle Besonderheiten von den Kliniken auf gesicherter Rechtsgrundlage geltend gemacht werden können und auch im Krankenhausvergleich Eingang finden werden sowie zusätzliche Behandlungsfälle infolge krankenhausplanerischer Vorgaben in den Budgets verbessert berücksichtigt werden”, erklärt der Präsident der DKG. Weiter ist für die Krankenhäuser wichtig, dass die neuen Budgetvorschriften erst im Jahr 2020 mit der Umstellung auf die Personalanforderungen des G-BA erfolgen. Die im Referentenentwurf vorgesehenen Nachweise über Stellenbesetzungen nach der alten PsychPV gegenüber den Kassen werden nicht weiter verfolgt. “Wir begrüßen dies ausdrücklich, denn diese Stellen wurden und werden den Krankenhäusern nie voll ausfinanziert”, betont Reumann. Unter “neuem Budgetrecht” ab dem Jahr 2020 (nach den budgetneutralen Jahren 2018/2019) sind die Nachweise zu den G-BA Personalanforderungen gegenüber den Krankenkassen im Hinblick auf die Ausfinanzierung des vorgeschriebenen Personals und die Gewährleistung von Flexibilitätserfordernissen des Arbeitsmarktes, des Personalmanagements einschließlich Fluktuationen in Einklang zu bringen. “Wenn Personalausstattungen vorgegeben werden, muss dies einschließlich der jährlichen Tarifanpassungen eins zu eins refinanziert werden. Alles andere wäre Augenwischerei”, so Reumann. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zum Krankenhausvergleich gehen in die richtige Richtung. Der ursprünglich vorgesehene durchschnittliche Landesentgeltwert als Vergleichsgröße entfällt. Damit wird der Gefahr eines “Konvergenzautomatismus” zu landeseinheitlichen Vergütungen entgegengewirkt. Die Orientierungsfunktion des Vergleichs wird so bei der Budgetfindung unterstrichen. Weiter positiv ist festzustellen, dass die Ausweitung der MDK-Prüfungen nicht mehr vorgesehen ist. Das Vorhaben hat in den Krankenhäusern angesichts ohnehin überzogener Prüflasten zu allergrößtem Unmut geführt. Als Problem bleibt die Ausweitung der Erfassungsbürokratie, die dieser Gesetzentwurf weiter vorsieht. “Gegen die Bürokratieausweitung und für die Ausfinanzierung des Personalbedarfs werden die Krankenhäuser mit aller Kraft im weiteren parlamentarischen Verfahren kämpfen”, kündigt der DKG-Präsident an. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft
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Anlässlich der heutigen Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Nach fünf Jahren Zusatznutzenbewertung bei neuen Arzneimitteln ist es richtig, das bewährte Instrument weiterzuentwickeln. Nur sind viele der jetzt geplanten Änderungen unnötig, kostspielig und zielen nicht auf eine bessere Versorgung der Patienten ab. Ob die Umsatzschwelle, der Verzicht auf eine öffentliche Listung der Erstattungsbeträge oder das Aufweichen des Preisdeckels bei Arzneimitteln ohne Zusatznutzen – hier stehen klar Industrieinteressen im Vordergrund. Industrieförderung sollte jedoch mit Steuergeldern und nicht mit GKV-Beitragsgeldern erfolgen. Dass der Pharmastandort Deutschland nur durch Geheimpreise langfristig gesichert werden kann, ist eine durchsichtige Schutzbehauptung der Herstellerseite. Ich befürchte, statt der von der Pharmabranche versprochenen Einsparungen für die Kassen wird es zu höheren Ausgaben und neuer Bürokratie kommen. Zugleich wird hier offenbar ein Deal zulasten unserer europäischer Nachbarn gemacht. Die Pharmabranche hofft, dass die Arzneimittelpreise im europäischen Ausland steigen, wenn Deutschland auf eine öffentliche Listung verzichtet. Da aber europäische Preise ein Kriterium bei unseren Preisverhandlungen mit den Herstellern sind, kommt es zu einem Bumerang-Effekt: hohe europäische Arzneimittelpreise treiben den Preis in Deutschland nach oben.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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