Angesichts der Pressemeldungen, der Mitteilungen der Kollegen und der Anstrengungen um die Impfung scheint die Neue Grippe eine ernsthafte Bedrohung sowohl für das Morbiditätsgeschehen als auch für das Mortalitätsgeschehen darzustellen. Ist es an dieser Stelle angezeigt, über Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit Elektivoperationen nachzudenken und diese umzusetzen. Kennt jemand in diesem Zusammenhang Empfehlungen der Gesundheitsämter?
Denkbar wäre eine stationäre Aufnahme am Vortag der Operation oder zumindest 12 Stunden vorher, um bei eintreten von Symptomen die Patienten von einer Elektivoperation (Hernie, Hüfte, Knie, Galle) vorerst auszuschließen.
Related Posts
Zahnärztliche Vergütung: Landessozialgericht kassiert Schiedsspruch endgültig
In der Auseinandersetzung um die zahnärztliche Vergütung hat die AOK Bayern vor dem Bayerischen Landessozialgericht (LSG) Recht erhalten. Das Gericht kassierte den Schiedsspruch, der für das Jahr 2014 eine außergewöhnlich hohe Steigerung der zahnärztlichen Vergütung vorsah. Bei über zwölf Prozent sollte die Erhöhung im Vergleich zu 2013 liegen. Die vom Bundesministerium für Gesundheit festgesetzte Grundlohnentwicklung für 2014 liegt demgegenüber bei 2,81 Prozent. Für das oberste bayerische Sozialgericht waren die Entscheidungen des Schiedsamts nicht nachvollziehbar und gesetzliche Grundlagen nicht beachtet worden. Nun muss laut LSG das Schiedsamt wieder tätig werden. Dabei muss es die Rechtsauffassung des Gerichts berücksichtigen, wie es in der mündlichen Begründung des Urteils hieß. „Die AOK Bayern ist bereit, eine höhere Vergütung als 2013 zu zahlen“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK im Freistaat. Der AOK-Chef betonte aber auch, dass dies nur im gesetzlichen Rahmen möglich ist. Die Erhöhung dürfe nicht zu Lasten anderer Gesundheitsberufe gehen und die Beitragszahler nicht ungerechtfertigt belasten. Bereits von 2012 auf 2013 hat die AOK Bayern über sieben Prozent mehr Vergütung an die KZVB überwiesen. Mit der Erhöhung durch den Schiedsspruch wären bei der viertgrößten Krankenkasse Deutschlands die Ausgaben für zahnärztliche Vergütung in nur zwei Jahren um rund 20 Prozent angestiegen. Schon jetzt liegt die Vergütung deutlich über dem Bundesdurchschnitt. „Die Ausgaben der AOK Bayern für die zahnärztliche Versorgung lagen 2013 rund 25 Millionen Euro über den entsprechenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds“, so Platzer. Die Vergütungsverhandlungen der KZVB waren nicht nur mit der AOK Bayern erfolglos, sondern auch mit zwei großen Ersatzkassen. „Bei drei der vier größten Krankenkassen Deutschlands ist die KZVB somit gescheitert“, so Platzer. Er habe Verständnis dafür, wenn dies die bayerischen Zahnärzte nachdenklich stimme. Völliges Unverständnis hingegen äußerte der AOK-Chef hinsichtlich der Polemik gegen die Klage. „Wer einen Rechtsweg skandalisiert, skandalisiert zugleich die Rechtstaatlichkeit“, so Platzer. Im Übrigen habe auch die KZVB bereits Schiedssprüche beklagt. Scharf kritisierte Platzer auch die aggressive Öffentlichkeitsarbeit regionaler zahnärztlicher Gruppierungen. Diese habe Patienten und Zahnärzte unnötig verängstigt. In beider Interesse sei jetzt die Rückkehr der KZVB zu einem vertragspartnerschaftlichen Umgang erforderlich. Pressemitteilung der AOK Bayern
The post Zahnärztliche Vergütung: Landessozialgericht kassiert Schiedsspruch endgültig appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
vdek zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
„Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist einer der wichtigsten Reformschritte in der sozialen Pflegeversicherung überhaupt und wird die Situation demenzkranker Pflegebedürftiger erheblich verbessern“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der heutigen Fachanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Begutachtungsassessments (NBA) werde der seit Jahren anhaltenden Diskussion um die stärkere Berücksichtigung kognitiver oder psychischer Einschränkungen bei Pflegebedürftigkeit endlich ein glückliches Ende bereitet. „Die Pflegeversicherung wird gerechter, eine Forderung, die die Ersatzkassen seit Jahren gestellt haben.“ Es sei richtig, die anstehenden Reformen über eine Beitragssatzerhöhung von 0,2 Prozentpunkten ab 2017 zu finanzieren, so Elsner. Dieses Geld reiche aber nicht aus, um vor allem die umfassenden Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen für den Übergang von den drei Pflegestufen zu den fünf Pflegegraden zu finanzieren. Zur Deckung dieser Kosten werden die Pflegekassen die Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erheblich abschmelzen müssen. „Angesichts der zu erwartenden Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und um die Akzeptanz für das neue Begutachtungssystem zu steigern, ist dies jedoch sinnvoll angelegtes Geld.“ Dies gelte insbesondere für die Aussage der Bundesregierung, dass niemand, der bereits heute Pflegeleistungen bezieht, durch die Reform schlechter gestellt werden soll. Richtig sei auch, dass die Versicherten bereits ab dem 1. Januar 2017 von den neuen Regelungen profitieren sollen. Für reformbedürftig hält der vdek – ebenso wie die Bundesregierung – die Pflegenoten. Ein neuer Qualitätsausschuss soll die Aufgabe übernehmen, ein Nachfolgemodell für die Pflegenoten zu erarbeiten. „Die Pflegenoten müssen aussagekräftiger werden, eine Überarbeitung ist daher dringend geboten“, betonte Elsner. „Trotz aller Kritik ist es aber eine richtige Entscheidung, das bestehende Notensystem zunächst weiterzuführen. Das ist deutlich besser als gar keine Transparenz.“ Kritisch wertete die vdek-Vorstandsvorsitzende dagegen Teile der Regelungen zur Besetzung des sogenannten Erweiterten Qualitätsausschusses. Dieser wird einberufen, wenn sich der Qualitätsausschuss nicht einigen kann. „Dass der unparteiische Vorsitzende des Ausschusses durch das BMG bestimmt werden soll, ist ein tief greifender Eingriff durch eine staatliche Behörde in die Autonomie der gemeinsamen Selbstverwaltung.“ Pressemitteilung des vdek
The post vdek zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Gute Vorsätze für´s neue Jahr: Das Healthcare-Netzwerk bleibt anders…
Ein frohes und gesundes neues Jahr! Mit dem neuen Jahr hat sich auch das Healthcare-Netzwerk verändert. Getreut dem Motto „Alles bleibt anders“ präsentiert sich der bekannte Blog nun in neuem Gewand – aber unter alter Führung. Weiterhin erhalten Sie hier aktuelle Informationen aus dem deutschen Gesundheitswesen. Wir freuen uns auf die vor uns liegenden Aufgaben! Ihre Readktion Healthcare-Netzwerk.de
The post Gute Vorsätze für´s neue Jahr: Das Healthcare-Netzwerk bleibt anders… appeared first on Healthcare Netzwerk.