Schon lange wird zurecht darauf hingewiesen, zuletzt auch wieder beim Internistenkongreß in Wiesbaden z.B., dass der Hochdruck auch im Alter effizient behandelt werden sollte. Zugleich wird aber betont, dass eine Absenkung des diastolischen Druckes unter 60 mmHg vermieden werden sollte wegen der dann eintretenden schlechteren Koronardurchblutung.
Die große Amplitude ist ja nun ein typisches Phänomen im Alter aufgrund der nachlassenden oder fehlenden Windkesselfunktion der Aorta. Wenn der ja meistens primär systolisch erhöhte Blutdruck entsprechend behandelt wird, ist es häufig so, dass der diastolische Druck auf 60 oder 50 mmHg absinkt. Geht man mit der Medikation zurück, entgleitet einem wieder der systolische Druck nach oben. Dieses Problem habe ich selbst in über 30 Berufsjahren nicht befriedigend lösen können. Auch z. B. in den Kongreßberichten oder entsprechenden Artikeln in den Fachblättern wird nie ein praktischer Therapievorschlag gemacht, immer nur der genannte Hinweis gegeben.
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AOK Baden-Württemberg: Alarmierende Symptome unbedingt beachten: 13.000 Schlaganfälle in Krankenhäusern behandelt
Anlässlich des bundesweiten Tags gegen den Schlaganfall (10.05.2015) zeigt eine Auswertung der AOK Baden-Württemberg, dass im Jahr 2014 insgesamt fast 13.000 Schlaganfälle in den landesweiten Krankenhäusern behandelt wurden. Obwohl ein Schlaganfall – wie der Name schon sagt – meist „schlagartig“ auftritt, gibt es alarmierende Symptome, die häufig schon Stunden bis Wochen zuvor auftauchen. So können unter anderem Lähmungen, plötzliche Sprach- oder Sehstörungen auftreten. Um Folgeschäden zu verhindern, zählt bei der Behandlung jede Minute. Durch Prävention kann das Schlaganfall-Risiko aber deutlich gemindert werden. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben jährlich etwa 5,5 Millionen Menschen an einem Schlaganfall. In Deutschland sind es nach Angaben der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe rund 270.000 Menschen. Es handelt sich um die dritthäufigste Todesursache und die häufigste Ursache für bleibende Behinderungen im Erwachsenenalter (Robert-Koch-Institut). „Ein Schlaganfall wird durch eine plötzliche Durchblutungsstörung im Gehirn ausgelöst. Dadurch entsteht ein Sauerstoffmangel, in dessen Folge Nervenzellen absterben. Die Hirnfunktionen und damit die Steuerung des Körpers werden stark beeinträchtigt“, erklärt PD Dr. Sabine Knapstein, Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg. „Bewusstseinsstörungen, halbseitige Lähmungen und Ausfallerscheinungen des Sprech- oder Sehvermögens können die Folge sein.“ „Die rasche Akutversorgung in spezialisierten Krankenhausabteilungen (Stroke Units) hat die Sterblichkeit sowie das Risiko bleibender Behinderungen durch einen Schlaganfall gesenkt“, so Knapstein. Dafür müssten die Symptome aber rechtzeitig erkannt und eine sofortige medizinische Notfallversorgung in Anspruch genommen werden. Die Anzahl von Schlaganfällen wird in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich weiter ansteigen. Hintergrund ist die zunehmende Alterung der Bevölkerung. So waren bei der AOK Baden-Württemberg die betroffenen Frauen im Durchschnitt 78 und die Männer 71 Jahre alt (2014). Präventive Maßnahmen können das Schlaganfall-Risiko jedoch deutlich verringern. „Eine gesunde Lebensweise ist die beste Vorbeugung: Regelmäßige Bewegung, Nikotinverzicht sowie eine fettreduzierte, cholesterinarme und ballaststoffreiche Ernährung“, so Knapstein. „Der Blutdruck sollte regelmäßig vom Hausarzt überprüft und bei Bedarf behandelt werden, ebenso Herzrhythmusstörungen.“ Auch Stress und Übergewicht sollten vermieden werden. Mit dem Facharztvertrag für Psychotherapie, Neurologie und Psychiatrie bietet die AOK Baden-Württemberg eine bessere Versorgung für Schlaganfallpatienten. Neben umfassender medizinischer Betreuung erhalten die Betroffenen auch psychosoziale Unterstützung. Diese interdisziplinäre Versorgung ist besonders bei neurologischen Ausfällen wichtig. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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AOK Bayern finanziert innovatives Schulgartenprogramm
Neues Präventionsangebot für Schulen: Die AOK Bayern fördert jetzt das Schulprogramm „GemüseAckerdemie“, das sich an Grund- und weiterführende Schulen der 3. bis 8. Jahrgangsstufe richtet. Bei dem Programm geht es um die Themen gesunde Ernährung, nachhaltiger Konsum und Wertschätzung von Lebensmitteln. Dazu wird zunächst an zwölf bayerischen Schulen ein Schulgarten als interaktiver Lernort eingerichtet. Durch den hohen Praxisbezug und die Einbindung des Programms in den Lehrplan sollen das Ernährungs- und Bewegungsverhalten sowie soziale Kompetenzen von Schülern gefördert werden. „Das innovative Bildungsprogramm ergänzt sehr gut unsere Initiative ‚Gesunde Kinder – gesunde Zukunft‘, mit der wir uns bereits seit Jahren für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen engagieren“, so Dr. Annette Scheder, Leiterin des Bereichs Gesundheitsförderung bei der AOK Bayern. Die „GemüseAckerdemie“ hat bereits mehrere Auszeichnungen erhalten, unter anderem von Angela Merkel als startsocial-Bundessieger und vom Bundespräsidenten als „Ausgezeichneter Ort im Land der Ideen“. Der gemeinnützige Verein Ackerdemia hat das Programm entwickelt und mittlerweile an über 100 Schulen in ganz Deutschland umgesetzt. Zusammen mit den Experten der „GemüseAckerdemie“ legen Schüler in klassenübergreifenden Teams einen Schulacker an, auf dem sie verschiedene Gemüsesorten anbauen. Die Schüler lernen dabei die gesamte Wertschöpfungskette – von Anbau und Pflege über Ernte und Vermarktung. Auch Eltern werden in das Projekt einbezogen – etwa als Abnehmer des Gemüses oder als ehrenamtliche Mentoren. Zudem gibt es für Schüler eine interaktive Lernplattform mit vielen kreativen Anbautipps und Rezeptideen für zu Hause. Das Programm läuft über ein ganzes Jahr, in der folgenden Ackersaison bewirtschaften neue Klassen den Schulgarten. Pressemitteilung der AOK Bayern
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PHAGRO und AEP schließen gerichtlichen Vergleich
PHAGRO und AEP haben in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin am 29. Mai 2015 einen Vergleich über die von der AEP gegen den PHAGRO erwirkte einstweilige Verfügung geschlossen. Auf Antrag des Pharmagroßhändlers AEP hatte das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 07. April 2015 dem PHAGRO sowie seinem Vorsitzenden Dr. Thomas Trümper untersagt, zu behaupten, dass Apotheker, welche die Angebote der AEP zum Einkauf von Arzneimitteln zu deren Konditionen annehmen würden, sich unter dem neuen Anti-Korruptionsgesetz strafbar gemacht haben oder sich strafbar machen. Trümper hatte dies nach Ansicht der AEP in einem am 30. März 2015 erschienenen Interview mit der Apotheker Zeitung und daz.online, in dem es u. a. auch um die sog. “Skonti-Klage” der Wettbewerbszentrale ging, zum Ausdruck gebracht. Die AEP hatte daraufhin in einem Newsletter zu diesem Beschluss des Landgerichts behauptet, dass es für Apotheker aktuell und zukünftig keinerlei rechtliche Bedenken gebe, bei der AEP zu bestellen und dass alle Apotheken jederzeit sicher und ohne rechtliche Bedenken bei AEP einkaufen könnten, und zwar auch in Zukunft, wenn das Antikorruptionsgesetz in Kraft getreten sei. In der mündlichen Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass das konkrete Geschäftsmodell der AEP sowie dessen (Un-)Zulässigkeit nicht Gegenstand des Verfahrens sei. Dementsprechend, so stellt der PHAGRO klar, hat das Gericht auch keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der aktuell von der AEP gewährten Konditionen mit dem derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Antikorruptionsgesetz getroffen. Es ging bei der Verfügung allein darum, dass das Antikorruptionsgesetz auch nach Inkrafttreten nicht zu einer rückwirkenden Strafbarkeit von Apothekern führen würde. Die Parteien schlossen daraufhin einen Vergleich, mit dem PHAGRO und Dr. Trümper erklären, in Zukunft nicht zu behaupten, dass es unter dem Anti-Korruptionsgesetz eine rückwirkende Strafbarkeit von AEP-Kunden geben könnte. Ausdrücklich vorbehalten bleibt es dem PHAGRO, sich im Zusammenhang mit dem Antikorruptionsgesetz zu einer zukünftigen etwaigen Strafbarkeit von Apothekern zu äußern, sofern dies ohne Bezugnahme auf die AEP geschieht. Damit bleibt dem PHAGRO die Erfüllung seiner Kernaufgaben als Interessensvertretung des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels weiterhin uneingeschränkt möglich. “Es ist offenkundig, dass eine deutliche Meinung zu Gesamtrabatten im Kontext des Verfahrens zur zukünftigen Regelung des Anti-Korruptionsgesetzes grundlegende politische und wirtschaftliche Belange betrifft. Insofern sind wir zufrieden mit dieser Klarstellung”, so Dr. Trümper im Anschluss an das Verfahren. Pressemitteilung des Bundesverband PHAGRO e.V.
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