(HANNOVER) Ausgerechnet ein Stück Teewurst wurde einer Mitarbeiterin der Caritas Seniorendienste in Hannover zum Verhängnis – von der fetthaltigen Rohwurst nahm sich sich nämlich etwas, wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe von heute berichtet. Und weil die Wurst den Bewohnern vorbehalten sei, habe sie mit ihrem Vergehen das Vertrauen ihres Arbeitgebers untergraben. Und das so tief, dass dieser sich zu einer Entlassung der Pflegehelferin genötigt sah. Da hilft es auch nix, dass laut Leitbild die Mitarbeiterinnen der Caritas Seniorencentren deren wichtigstes Kapital seien. Und Caritas nutzt auch nix – auf keinen Fall in Hannover. (Zi)
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Barrierearmut: Schulterschluss von Ärzten, Zahnärzten und Politik beim Umbau von Praxen nötig
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan 2.0 die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte dabei unterstützen will, ihre Praxen möglichst barrierearm zu gestalten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Dienstag in Berlin. „Für möglichst alle Menschen einen gleichberechtigten, flächendeckenden und wohnortnahen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung zu gewährleisten, betrachten wir als standespolitische Verpflichtung. Angesichts erheblicher Kosten – insbesondere beim barrierearmen Aus- und Umbau so genannter Bestandspraxen – bedarf es allerdings konkreter finanzieller Unterstützung, damit Zahnärzte und Ärzte dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden können. Dieses gemeinsame Anliegen von KBV und KZBV wurde nun im Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen. Für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort ist das ein ganz wichtiges Signal“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Bereits seit Jahren setzen sich KBV und KZBV mit zahlreichen Projekten und Initiativen dafür ein, dass insbesondere ältere Menschen, Pflegebedürftige und Patienten mit einem Handicap die Praxis ihres Arztes oder Zahnarztes so leicht wie möglich aufsuchen können. „So haben wir zum Beispiel im vergangenen Jahr das Qualitätszirkel-Modul „Barrieren identifizieren – auf dem Weg zur barrierearmen Praxis“ ins Leben gerufen“, erläuterte der Vorstand der KBV, Dipl.-Med. Regina Feldmann. Ein barrierearmer Aus- oder Umbau gerade von Bestandspraxen nach den gültigen Bauvorschriften ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden, die durch die ärztliche und zahnärztliche Vergütung in keiner Weise gedeckt sind. Dies belegen unter anderem Gutachten, die das Architektur- und Ingenieurbüro Opper für die KBV und die KZBV erstellt hat. Darin wurden – je nach Lage, Stockwerk, Alter und technischer Ausstattung – notwendige Investitionen kalkuliert, die mitunter im sechsstelligen Bereich liegen. Der Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans sieht daher unter anderem vor, dass das Fördermerkmal „Barrierefreiheit“ innerhalb vorhandener Förderprogramme – etwa von der Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – so ausgestaltet werden soll, dass diese auch von Ärzten und Zahnärzten als konkrete Finanzierungsgrundlage genutzt werden können. Angesichts von aktuell mehr als sieben Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland, etwa 3,5 Millionen Pflegebedürftige bis zum Jahr 2030 und einer zunehmend alternden Gesellschaft sprechen sich KBV und KZBV für einen engen Schulterschluss mit der Politik aus, um im Interesse der betroffenen Patienten den schnellen und umfassenden Ausbau einer barrierearmen Versorgung weiter voran zu bringen. Das Gutachten des Büros Opper für die KBV findet sich hier. Die Broschüre „Barrieren abbauen – Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis“ der KBV kann hier heruntergeladen werden. Zudem haben ärztliche und zahnärztliche Institutionen zu dem Thema anlässlich einer gemeinsamen Tagung im Jahr 2013 eine Dokumentation herausgegeben. Die KZBV-Anwendung “Virtuelle Rundgang durch eine barrierearme Zahnarztpraxis“ kann unter rundgang.kzbv.de abgerufen werden. Darüber hinaus hat die KZBV auf ihrer Website eine Checkliste für die barrierearme Ausgestaltung einer Praxis veröffentlicht. Mit der KZBV-App „Zahnarztsuche“ können Patienten mit dem Kriterium „Barrierearmut/Barrierefreiheit“ die Praxis ihrer Wahl finden. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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10 Jahre dip – herzlichen Glückwunsch
(KÖLN) Sie kennen bestimmt das Pflegethermometer – alle zwei Jahre misst dieses die Befundlage der beruflichen Pflege und hat sich zu einem unerlässlichen Instrument für die politische Diskussion entwickelt, wann immer es um die Pflege geht. Hinter dem Pflegethermometer steht das dip – das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.. Das Insitut hat seinen […]
Palliativnetz WiN: Zehn Jahre im Dienst schwer kranker Patienten und ihrer Angehörigen
Patienten im Rhein-Kreis Neuss, die an einer schweren, unheilbaren Erkrankung leiden, können in ihrem vertrauten Umfeld ärztlich und pflegerisch gut versorgt werden – dank des Palliativnetzes „WiN – Wir in Neuss“. Am Samstag feierten das Netz und sein Förderverein zehnjähriges Bestehen mit zahlreichen Gratulanten, darunter Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Kreisdirektor Dirk Brügge, Marion Schröder, Regionaldirektorin der AOK Rheinland/Hamburg, und Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Die KV hat vor gut zehn Jahren begonnen, palliativmedizinische Versorgungsstrukturen in Nordrhein aufzubauen. Ambulante Palliativversorgung für 1000 Patienten Mehr als 60 Haus-, Fach- und Palliativärzte, Pflegefachkräfte und ambulante Hospizdienste engagieren sich im WiN-Netz, das rund 1.000 Patienten im Kreisgebiet versorgt. „Das Ziel der ambulanten Palliativversorgung lautet, möglichst vielen Palliativpatienten zu ermöglichen, ihre letzte Lebenszeit in gewohnter häuslicher Umgebung verbringen zu können“, sagte der Neusser Hausarzt Dr. Gerhard Steiner vom Vorstand des Vereins zur Förderung der palliativmedizinischen Versorgung im Rhein-Kreis. „Der Rhein-Kreis Neuss – darauf können alle Beteiligten stolz sein – gehörte mit dem Palliativnetz WiN zu den ersten Regionen, in denen die allgemeine ambulante Palliativversorgung an den Start ging. Heute sind wir in Nordrhein Vorreiter einer koordinierten und flächendeckenden ambulanten Palliativversorgung“, sagte Bergmann. Gröhe, der die Versorgung Schwerstkranker mit dem „Hospiz- und Palliativgesetz“ in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung integriert hat, lobte das Netz als Gewinn für die Versicherten im Rhein-Kreis: „Das ,Wir‘ als erstes Wort im Namen ist kein Zufall. Sie machen mit dem Netzwerk aus großem persönlichem Engagement eine bestmögliche Mannschaftsleistung und zeigen, dass Sie es mit dem Erhalt der Menschenwürde bis zum Lebensende ernst meinen.“ Das Niveau in Nordrhein erhalten Bergmann und Gröhe gingen auch auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Palliativversorgung ein. Bergmann erkannte an, dass die Palliativversorgung mit dem Hospiz- und Palliativgesetz fester Bestandteil der GKV geworden sei. Er betonte aber auch, dass dessen Ausgestaltung nicht dazu führen dürfe, „das in Nordrhein Erreichte nach unten zu korrigieren. Wir hätten uns gewünscht, dass unser nordrheinisches Modell als Blaupause für die bundesweiten Regelungen gedient hätte“ – vor allem bei der Rolle der qualifizierten Palliativärzte, die in den nordrheinischen Netzwerken für die Koordination der Versorgung vor Ort unentbehrlich sind, im Gesetz aber in dieser Rolle nicht vorkommen. Gröhe wies darauf hin, dass er entsprechende Rahmenbedingungen für die Palliativversorgung auf Bundeseben schaffen wolle, bestehende Vereinbarungen in den Ländern aber davon unberührt bleiben sollten. „Nordrhein soll Schule machen und darf durch neue Regelungen nicht unter Druck geraten.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein KVNO
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