40J. Weinbauer mit metabolisches Syndrom (BMI 35), pathologische Glucosebelastungstest leidet seit vielen Jahren unter einer chronischen Pharyngitis. Der Patient hat auch ein obstruktives Schlafapnoesyndrom und verwendet mit guter Compliance ein mehr…
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Fälschungsschutzrichtlinie: Neue Sicherheitsmerkmale für Arzneimittel kommen in drei Jahren
Heute wurde die delegierte Verordnung (EU) 2016/161 zur Umsetzung für Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit beginnt für die Akteure der Arzneimittelversorgung die dreijährige Umsetzungsfrist. Ab 09.02.2019 dürfen in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die auf ihrer Packung eine individuelle Seriennummer tragen und deren Unversehrtheit erkennbar ist. „Dies ist ein wichtiger Tag für den Patientenschutz. Deutschland soll auch weiterhin zu den sichersten Märkten für Arzneimittel gehören. Für die Umsetzung der Sicherheitsmerkmale läuft ab jetzt die Uhr“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e. V., der Stakeholder-Organisation, die ein System für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln in Deutschland aufbaut. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie und der heute veröffentlichten delegierten Verordnung ist der Patientenschutz, indem die legale Lieferkette mit den neuen Sicherheitsmerkmalen vor dem Eindringen gefälschter Arzneimittel geschützt werden soll. Die delegierte Verordnung ergänzt die Fälschungsschutzrichtlinie aus dem Jahr 2011 um die technischen und organisatorischen Details für die Umsetzung der Sicherheitsmerkmale. Die delegierte Verordnung bestätigt das securPharm-System in den wesentlichen Grundpfeilern wie etwa die Umsetzung durch die nationalen Stakeholder-Organisationen, den Data Matrix Code als Datenträger, getrennte Datenbanken für pharmazeutische Unternehmen und Apotheken sowie ein End-to-End-Überprüfungssystem. Beim End-to-End-System erzeugt der pharmazeutische Unternehmer bei der Fertigung des Arzneimittels die individuelle Seriennummer, die jede Packung zum Unikat macht und die von Großhandel und Apotheke künftig auf ihre Echtheit geprüft werden soll. Mit Stand Februar 2016 wurden bereits über 21 Millionen Packungen in das securPharm-System hochgeladen. Die Vorgaben der heute veröffentlichten Verordnung berücksichtigen zwar die Abläufe der einzelnen Handelsstufen und finden pragmatische Lösungen. Sie stellen jedoch die pharmazeutischen Unternehmen vor technische und wirtschaftliche Herausforderungen. Das Management der Seriennummer von deren Generierung, dem Andruck auf der Packung bis zum erfolgreichen Weiterleiten in die Datenbank erfordert eine Anpassung der IT-Lösungen und Prozesse im Unternehmen. Pharmazeutische Großhändler spielen bei der Sicherung der legalen Lieferkette ebenfalls eine große Rolle. Sie sollen laut Verordnung alle Arzneimittel-Packungen prüfen, die nicht direkt vom pharmazeutischen Unternehmen oder in dessen Auftrag geliefert werden. So wird ein Großhändler etwa jede Arzneimittelpackung auf ihre Echtheit prüfen, die er von einem anderen Großhändler erwirbt oder die er als Retoure aus einer Apotheke bekommt. Die Vorgaben der heute veröffentlichten Verordnung berücksichtigen in vielen Punkten das Alltagsgeschäft in einer Apotheke. So sind in dem Data Matrix Code die Chargennummer und das Verfalldatum enthalten, die nun zusammen mit der Pharmazentralnummer (PZN) gescannt werden können. Apotheker haben zusätzlich zur verbindlichen Echtheitsprüfung vor der Abgabe an den Patienten die Möglichkeit, die Packung auch schon beim Wareneingang zu prüfen. Dies hat für Apotheker verschiedene Vorteile, etwa die regelhafte Übernahme von Charge und Verfalldatum in das Warenwirtschaftssystem sowie die klare Zuordnung nicht abgabefähiger Arzneimittel zum jeweiligen Lieferanten. Außerdem sieht die Verordnung alltagstaugliche Fristen im Umgang mit Arzneimitteln vor, die bereits aus dem System ausgebucht, aber noch nicht abgegeben wurden. Bis zu 10 Tage darf ein Arzneimittel wieder eingebucht werden, solange es im Besitz des Apothekers geblieben ist. Auch die Schnelligkeit des Datenspeichersystems zur Echtheitsprüfung wird klar festgelegt. Sie muss Apothekern ermöglichen, ihre Tätigkeit ohne wesentliche Zeitverzögerungen auszuführen. Weitere Informationen unter www.securPharm.de Pressemitteilung des securPharm e.V.
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NOVENTI Group gründet Europas größtes Abrechnungsunternehmen im Gesundheitswesen und führt Apotheken-Rechenzentren unter einem Dach zusammen
Der Gesundheitsmarkt befindet sich in einer Phase des Wandels – die NOVENTI Group reagiert auf die Herausforderungen in ihren Kernmärkten. Mit den Unternehmen ALG, SARZ und VSA ist die Unternehmensgruppe Marktführer im Bereich Apotheken-Abrechnungszentren und baut nun ihre Stärke aus: Die drei Apotheken-Abrechnungszentren werden künftig unter dem Dach der NOVENTI HealthCare GmbH zusammengeführt. Damit entsteht mit 19 Milliarden Abrechnungsvolumen Europas größtes Abrechnungsunternehmen im Gesundheitswesen. Die Apotheken-Rechenzentren ALG, SARZ und VSA sind mit mehr als 15 Mrd. Euro Abrechnungsvolumen schon heute ein wichtiger Finanzpartner für die Kunden der NOVENTI Group. Diese Position wird nun konsequent durch die Erweiterung des Angebots um zusätzliche Leistungen und Produkte rund um das Thema „Abrechnung und Finanzen“ gestärkt. Eine wichtige Voraussetzung für diesen Schritt ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese ist innerhalb der NOVENTI Group bereits heute bei der NOVENTI HealthCare GmbH und deren Marken azh, SRZH und zrk vorhanden. Mit der „neuen“ NOVENTI HealthCare GmbH entsteht somit der international bedeutendste Anbieter für Abrechnungsdienstleistungen in der Gesundheitsbranche mit mehr als 33.500 Kunden, rund 19 Mrd. Euro Transaktionsvolumen und 1.000 Mitarbeitern. NOVENTI-Geschäftsführer Dr. Hermann Sommer erläutert die Hintergründe der Entscheidung: „Mit der Zusammenführung unserer sehr erfolgreich agierenden Apotheken-Rechenzentren unterstreichen wir die herausragende Marktposition der gesamten NOVENTI Group als systemrelevanter Anbieter im Gesundheitsmarkt. Zusätzlich nutzen wir die sich jetzt ergebenden Chancen, um Prozesse und Standards für morgen zu gestalten. Die Verschmelzung der Unternehmen soll bis Ende Juni 2018 abgeschlossen sein. Damit kann die NOVENTI HealthCare GmbH innovative und neue Abrechnungsprodukte wie z. B. „sofortGeld“ an die Kunden im Apothekenmarkt auch breitflächig einführen.“ Die Geschäftsführung der neuen NOVENTI HealthCare GmbH wird aus Susanne Hausmann, Victor Castro, André Dietmann und Roman Schaal bestehen. Pressemitteilung der NOVENTI Healthcare GmbH
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vdek: Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes zu finanziellen Unterschieden der Kassen sind falsch
Die Behauptung des AOK-Vorstandsvorsitzenden, die finanziellen Unterschiede der Kassen erklärten sich vor allem über die Ausgabenseite, ist falsch. Das belegen die Zahlen eindeutig. Die Über- und Unterdeckungen haben sich in den letzten Jahren rasant auseinanderentwickelt. So haben die AOKen ihre Überdeckungen von 139 Millionen Euro in 2010 Jahr für Jahr auf über 1 Milliarde Euro im Jahr 2015 steigern können. Die Ersatzkassen mussten mit Unterdeckungen von 129 Millionen Euro bis auf 644 Millionen Euro im Jahr 2015 leben. Auf Versicherte umgerechnet heißt das: Im Jahre 2015 hat die AOK pro Versichertem 41 Euro mehr bekommen, als sie für dessen Versorgung eigentlich benötigt hätte. Die Ersatzkassen erhielten dagegen 24 Euro zu wenig. Insgesamt standen den Ersatzkassen 2015 also 65 Euro weniger als den AOKen pro Versichertem für die Versorgung zur Verfügung. Diese Zahlen zeigen deutlich: Faire Wettbewerbsbedingungen sehen anders aus. Diese Zahlen also immer noch mit einem besonders guten Management zu begründen, ist ein hilfloser Versuch die nachweisbaren Unterschiede zu rechtfertigen. Pressemitteilung des vdek
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