In diesem interessanten Video sieht man einen neutrophilen Ganulozyt (weißen Blutkörperchen) der ein Staphylococcus aureus (Bakterium) verfolgt und sich einverleibt – ein normaler alltäglicher Prozess in unserem Körper.
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Schrittweise Marktzulassung bei Arzneimitteln: Prinzip Hoffnung darf Prinzip Sicherheit nicht verdrängen
Auf europäischer Ebene wird derzeit diskutiert, den Zulassungsprozess von neuen Arzneimitteln deutlich zu verkürzen und dafür bisherige Zulassungsstandards für Hersteller zu senken. Vor allem Patienten mit schweren Erkrankungen und fehlenden Therapieoptionen sollen von einem früheren Zugang profitieren, argumentieren Unterstützer dieser Pläne. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch Vorsicht geboten: „So verständlich die Hoffnung auf Heilung oder Linderung einer Krankheit durch neue Arzneimittel ist, sie darf nicht mit einer partiellen Abkehr vom Grundsatz Sicherheit als Bedingung für die Marktzulassung erkauft werden“, warnt Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes muss eine solide wissenschaftliche Evidenzgrundlage für die Prüfung von Wirksamkeit und Risiko von neuen Arzneimitteln vor ihrer Zulassung weiterhin oberste Priorität haben. „Wir dürfen nicht hinter den Sicherheitsstandard zurückfallen, den der Gesetzgeber aufgrund der leidvollen Erfahrungen mit dem Contergan-Skandal in den 1970er Jahren gesetzt hat. Robuste, vergleichende Phase-III-Studien sind zentral, um die vom Hersteller behauptete Wirksamkeitsannahme zu bestätigen und mögliche schwere Nebenwirkungen unter intensiver medizinischer Betreuung der freiwilligen Studienteilnehmer zu erkennen, bevor das Produkt in der breiten Regelversorgung eingesetzt wird. Beschleunigte Zulassungen von Arzneimittel müssen daher Ausnahmen für echte medizinische Versorgungslücken bleiben. Nur hier ist es zu rechtfertigen, dass der sehr frühe Marktzugang mögliche Fehleinschätzungen zu Wirksamkeit, Risiken und Nebenwirkungen aufgrund der dünnen Datenlage zum Zeitpunkt der Zulassung mit sich bringt“, so v. Stackelberg. Bisherige Erfahrungen zeigen Probleme: Industrie liefert kaum Daten Bereits heute hat die europäische Zulassungsbehörde (EMA) mehrere Möglichkeiten, bei der Zulassung von neuen Arzneimitteln den Zugang von Patienten zu neuen Arzneimittel zu beschleunigen (z. B. die bedingte Marktzulassung oder die Marktzulassung unter besonderen Umständen). Im Frühjahr 2014 hat die EMA ein Pilotprojekt („Adaptive Pathways“) gestartet, um die bereits bestehenden Sonderwege unter einem einheitlichen Konzept einer beschleunigten Marktzulassung von Arzneimitteln trotz limitierter Datenbasis zusammenzuführen. Das neue Arzneimittel würde danach entweder zunächst nur für eine kleine Patientengruppe mit einer medizinischen Versorgungslücke zugelassen werden. Oder es würde eine bedingte Zulassung auf Basis einer unsicheren Datenlage erteilt werden. Die konventionellen Nachweisstandards für Zulassungen würde die EMA in diesen Fällen absenken. Unter anderem soll gerade die für Sicherheitsfragen besonders relevante Phase III-Studie, also vergleichende Tests mit einer größeren Personengruppe, vor Erteilung der Zulassung nicht mehr zwingend notwendig sein. Im Gegenzug verpflichtet sich der Unternehmer, nach der Zulassung ergänzende Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit nachzureichen. Liegen mit der Zeit ausreichende Daten vor, will die EMA die zunächst bedingte Zulassung zu einer „Vollzulassung“ hochstufen oder das anfangs begrenzte Einsatzgebiet sukzessive um zusätzliche Anwendungsgebiete erweitern. Bisherige Erfahrungen bei den schon derzeit möglichen beschleunigten Zulassungen zeigen jedoch, dass versprochene Studienergebnisse von Herstellern nicht, zeitlich verzögert oder mit qualitätsmindernden Abweichungen von den ursprünglichen Auflagen eingereicht werden. Zwischen Januar 2006 und Juni 2015 ließ die EMA 490 Arzneimittel zu, davon erhielten 26 eine bedingte Zulassung. Von diesen 26 Arzneimitteln wurden nur zehn auf Basis der vom Hersteller nachgelieferten Daten in eine reguläre Zulassung überführt (38,5 Prozent). Im Durchschnitt dauerte es bis zur Hochstufung zur Vollzulassung fünf Jahre, in denen Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels nicht auf regulärem Niveau abgesichert waren. Zu beobachten ist, dass die EMA ihre vor Zulassung formulierten Studienauflagen im Nachgang absenkt. In keinem Fall wurde wegen nicht erfüllter Auflagen die Zulassung entzogen; unbekannt ist, ob anderweitige Sanktionen verhängt wurden. Verspätete Abgabe von Studien muss sanktioniert werden „Wir müssen sicherstellen, dass die pharmazeutischen Unternehmen die versprochenen Studien nach Zulassung wirklich liefern und dies auch in einer Qualität, wie es Sicherheit und Versorgungsanspruch der Patienten erfordern“, mahnt v. Stackelberg. „Wenn die Zulassungsebene den Anspruch auf Studienlieferungen nicht effektiv durchsetzt, müssen es die nationalen Sozialversicherungssysteme tun.“ Der GKV-Spitzenverband schlägt daher eine angepasste Erstattung auf Basis verpflichtend zu wiederholender Nutzenbewertungen vor. Legt der Unternehmer nach Ablauf der Vorlagefrist die geforderten Studien nicht vor, wird die Erstattung angemessen beschränkt. Angesichts der bereits weit fortgeschrittenen Pläne der EU dämpft v. Stackelberg grundsätzlich die Erwartungen an die Erstattungshöhe solcher schrittweise zugelassenen Arzneimittel. Je weniger Daten bei der Zulassung vorlägen, desto dünner sei die Basis für die Erstbewertung und damit auch ein mögliches Zusatznutzenvotum durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. V. Stackelberg: „Eine schrittweise Zulassung kann daher nur eine am jeweiligen Wissensstand angepasste Erstattungshöhe bedeuten, die die größere Unsicherheit beim Zusatznutzen berücksichtigt.“ Richtige Konsequenzen aus einer schrittweisen Zulassung ziehen Setzt sich die schrittweise Marktzulassung bei neuen Arzneimitteln durch, muss sich auch die Arzt-Patienten-Kommunikation anpassen. „Patienten wie Ärzte haben einen Anspruch darauf, zu wissen, welches Risiko von Neben- und Wechselwirkungen sie eingehen. Die mit dieser Zulassungsart verbundene größere Unsicherheit muss an Patienten und Ärzte kommuniziert werden. Und zwar viel gezielter und breiter als es heute passiert“, so v. Stackelberg. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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DMP-Bericht: Nebenwirkungen bei Multimedikation dank strukturierter Programme besser im Griff
Disease-Management-Programme (DMP) sollen Menschen, die an Asthma, Diabetes, koronarer Herzkrankheit, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Brustkrebs erkrankt sind, durch eine strukturierte Behandlung zu mehr Lebensqualität verhelfen.Insbesondere die an mehreren DMP-Programmen teilnehmenden Patienten müssen häufig eine Vielzahl verschiedener Arzneimittel einnehmen. Eine besondere Herausforderung ist dabei, unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Medikamenten auszuschließen. Der neue DMP-Bericht hat untersucht, ob es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommt, wenn Patienten täglich fünf oder mehr Medikamente einnehmen und an mehreren DMPs teilnehmen. Das Ergebnis ist eindeutig: Im Vergleich zu Patienten, die ausschließlich im DMP „Diabetes mellitus Typ 2“ betreut werden, erreichen Patienten, die in zwei oder drei weiteren DMP-Programmen parallel betreut werden, häufiger die entsprechenden Qualitätsziele, die für jedes DMP als „Behandlungspfad“ wissenschaftlich abgesichert vorgegeben sind. Zudem zeigen sich bei einer Betreuung innerhalb mehrerer DMP auch höhere Teilnahmeraten bei den regelmäßig stattfindenden Kontrolluntersuchungen und Patienten-Schulungen. „Die Auswertung belegt, dass wir eine Multimedikation, die im Rahmen von mehreren DMP-Programmen kontrolliert wird, im Griff behalten können und sie sich somit nicht negativ auf die Versorgungsziele auswirkt. Das ist sowohl für die Patienten als auch für die Behandler eine sehr gute Nachricht“, sagt Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. „Die Disease-Management-Programme verbessern die Koordination und verringern damit den Aufwand für die Versorgung von Patienten mit mehreren chronischen Erkrankungen und ihren spezifischen Medikationsanforderungen. Eine weitere wirksame Verbesserung wäre eine IT-gestützte Lösung bei der Medikation und eine einheitliche Datenerfassung“, so Matthias Mohrmann, Mitglied des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg. Langfristige Programm-Teilnahme von Bedeutung Auch mit Blick auf den langfristigen Nutzen zeigt die aktuelle Evaluation erfreuliche Trends im Rheinland: Je länger Patienten an einem DMP teilnehmen, desto besser gelingt das Erreichen der Qualitätsziele – nachweislich für DMP Diabetes mellitus, Koronare Herzkrankheit (KHK) und Asthma bronchiale. Das führt dazu, dass beispielsweise schwere diabetische Folgeschäden wie Fußamputationen in Nordrhein abnehmen. Täglich 61 neue DMP-Patienten Die aktuellen Auswertungen des diesjährigen DMP-Berichts belegen auch das seit Einführung der DMP ungebrochen hohe Teilnehmerniveau. So wuchs die Zahl der DMP-Teilnehmer allein in Nordrhein 2016 um rund 22.200 Personen – das sind 61 Patienten pro Tag. Insbesondere die DMP Diabetes Typ 2 und DMP Koronare Herzerkrankung ließen die Zahl der DMP-Teilnehmer im Rheinland auf insgesamt rund 880.000 anwachsen. Der aktuelle DMP-Bericht steht ab sofort unter www.kvno.de/qualitaet zum Download bereit. Gemeinsame Pressemitteilung der KV Nordrhein sowie der Spitzenverbände der Krankenkassen in NRW
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„Wahlradar Gesundheit“ zum Fernsehduell: Merkel und Schulz sollten über Gesundheitsversorgung sprechen
Die Initiative „Wahlradar Gesundheit“ fordert Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und Kanzlerkandidat Martin Schulz (SPD) auf, bei ihrem Fernsehduell am 3. September nicht nur über Innere Sicherheit, den Dieselskandal und die Flüchtlingsfrage zu diskutieren, sondern auch darüber, wie die Gesundheitsversorgung der Menschen vor Ort künftig gestaltet werden soll. Ob Fachkräftebedarf, Pflegedienstleistungen oder Arzneimittelversorgung – die Herausforderungen im Gesundheitswesen sind schon jetzt groß und nehmen durch den demographischen Wandel sogar noch zu. Auch wenn konkrete Antworten auf lokale Versorgungsfragen vor Ort gefunden und umgesetzt werden müssen, so trifft doch der am 24. September zu wählende Bundestag in Berlin einige grundlegende Entscheidungen. „Die meisten Parteien treffen in ihren Wahlprogrammen nur wenige Aussagen, wie die Menschen in Deutschland zukünftig mit Gesundheitsleistungen versorgt werden sollen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die ABDA hat deshalb zusammen mit den Apothekerkammern und -verbänden sowie engagierten Apothekern die Initiative „Wahlradar Gesundheit“ gegründet. Schmidt: „Allzu oft wird Gesundheitspolitik auf die Kassenfinanzen reduziert. Viele Bürger wollen dagegen wissen, wann sie ihren Facharzttermin bekommen, ob die Apotheke ihre Medikamente sofort beschaffen kann oder wie weit die nächste Klinik entfernt ist. Die Wähler haben ein Recht darauf zu erfahren, wie die Parteien das Gesundheitswesen gestalten wollen. Frau Merkel und Herr Schulz haben im Fernsehduell die Chance, sich dazu zu äußern.“ Für den „Wahlradar Gesundheit“ befragen ortansässige Apotheker in den 299 Bundestagswahlkreisen die bis zu 1.800 Direktkandidaten der sechs großen Parteien dazu, welche Herausforderungen sie im Gesundheitswesen sehen und wie sie die Lage vor Ort verbessern wollen. Ziel der Initiative ist es, Diskussionen über die wichtigsten Gesundheitsthemen im jeweiligen Wahlkreis anzuregen und Transparenz über die Positionen der Kandidaten zu schaffen. Auf der Webseite www.wahlradar-gesundheit.de wird der persönliche Dialog zwischen Apotheker und Bundestagskandidat zeitnah und ungekürzt für alle interessierten Bürger in ganz Deutschland transparent gemacht. Auf einer Deutschlandkarte kann jeder Bürger seinen eigenen Wahlkreis finden, die Antworten der Politiker dort suchen und vergleichen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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