(NIEDERSACHSEN) Nachdem in Mecklenburg-Vorpommern noch hauptsächlich Gesundheits- und Krankenpflegerinnen als “qualifizierte Praxismitarbeiter” eingesetzt wurden, um Ärzte in ihrer Hausbesuchstätigkeit zu entlasten (Projekt AGNES), sieht nun das niedersächsische Konzept MoNi den Einsatz von Arzthelferinnen vor, die anstelle des Arztes die Hausbesuche durchführen. In der Presseerklärung des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in Hannover heißt es: “Der behandelnde Arzt gibt seinen medizinischen Fachangestellten konkrete Vorgaben mit auf den Weg. So können sie Verbände anlegen und wechseln, Blutdruck- und Blutzucker messen oder Medikamente nach ärztlicher Verordnung verabreichen. Patientinnen und Patienten werden auf diese Weise umfassend versorgt, ohne dass Ärzte unter ständigem Zeitdruck zu Hausbesuchen unterwegs sein müssen.” Sind die hier aufgeführten Tätigkeiten nicht verordnungsfähige Leistungen der häuslchen Krankenpflege? Haben wir nicht ausreichend qualifizierte Fachkräfte in den ambulanten Pflegediensten, die diese Leistungen mit dem notwendigen fachlichen Hintergrung erbringen können und sollten? Unter dem Vorwand, Hausärzte in ländliche Gebiete zu locken, finden wir hier wieder einmal ein erbärmliches Beispiel dafür, wie die Politik mit der medizinisch-pflegerischen Versorgung von gesetzlich Versicherten umgeht: Qualität egal, Hauptsache billig und die Ärzte sind zufrieden! (Al)
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Betriebliche Gesundheitsförderung – AOK Bayern begleitet mehr als jedes fünfte Projekt bundesweit
Über 3.200 bayerische Unternehmen unterstützte die AOK Bayern in 2015 mit insgesamt fast 8.000 Gesundheitsaktivitäten. Im Vergleich zu vor zehn Jahren konnten damit über 60 Prozent mehr Betriebe mit gesundheitsfördernden Maßnahmen erreicht werden. Bundesweit begleitete die AOK Bayern mehr als jedes fünfte Projekt im betrieblichen Gesundheitsmanagement der gesetzlichen Krankenversicherung. Am meisten nachgefragt waren Gesundheitsberichte sowie Angebote zur betrieblichen Bewegungsförderung, Stressbewältigung und gesunden Ernährung. Die Gesundheitsaktivitäten erreichten im vergangenen Jahr über 850.000 Beschäftigte in Bayern. Knapp die Hälfte der Maßnahmen wurde bei Klein- und Mittelunternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten durchgeführt. Mehr als jedes dritte Unternehmen gehörte zum verarbeitenden Gewerbe. Projekte zum betrieblichen Gesundheitsmanagement hat die AOK Bayern bei über 850 Firmen durchgeführt. Dabei werden für das jeweilige Unternehmen nach einer Bedarfsanalyse zielgerichtete Gesundheitsaktivitäten entwickelt. So lassen sich z.B. in Pflegeheimen Arbeitsabläufe und Betriebsausstattung verbessern und das individuelle Gesundheitsverhalten der Pflegekräfte fördern. Neben den Gesundheitsangeboten sehen die beteiligten Unternehmen die größten Vorteile in einer verbesserten Kommunikation und der Verringerung physischer Belastungen. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Antibabypille: Nutzerinnen werden immer jünger
Die unter dem Hashtag #MyPillStory veröffentlichten Beiträge haben im vergangenen Jahr für viel Furore gesorgt: Zahlreiche Frauen aus aller Welt teilten darüber ihre negativen Erfahrungen mit der Pille. Doch nicht nur die Betroffenen diskutieren über das Thema, auch das öffentliche Interesse an den Nebenwirkungen der Pille und somit auch die Kritik an ihr wachsen. Dennoch zeigen die aktuellen Auswertungen der SBK einen deutlichen Trend: Die Versicherten, die ein Rezept für die hormonelle Verhütungsmethode erhalten, werden immer jünger. Sowohl Antibabypille als auch Hormonspirale sind verschreibungspflichtig, bis zum 20. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Die Gründe für eine Verordnung sind vielfältig und können auch über das bereits im ursprünglichen Namen enthaltene Ziel hinausgehen. So wird die Pille nicht nur als Verhütungsmittel eingesetzt, sondern auch gegen Menstruationsbeschwerden oder Akne verschrieben. Immer mehr Pillen für immer jüngere Mädchen Im aktuell laufenden Kalenderjahr wurden hormonelle Verhütungsmittel – wozu neben der Pille auch die Hormonspirale zählt – bereits an ein Prozent der Versicherten unter 15 Jahren verschrieben. Insgesamt 210 Mädchen dieser Altersgruppe erhielten ein Rezept. 2015 lag dieser Anteil bei noch knapp über null Prozent mit insgesamt 45 Verordnungen. Auch bei den 15- und 16-Jährigen setzt sich der Trend fort: Im ersten Halbjahr 2017 gab es bereits nahezu genauso viele Verschreibungen wie im gesamten letzten Jahr, ein Rezept erhielten etwa 19 Prozent der versicherten Mädchen in diesem Alter. Mehr als doppelt so viele Versicherte wie im Jahr zuvor: 2015 lag dieser Anteil noch bei 8 Prozent. Die jüngste Nutzerin ist elf Jahre alt Bei insgesamt unwesentlich veränderten Verschreibungszahlen über die letzten Jahre zeigen die Auswertungen deutlich, dass die Nutzerinnen immer jünger werden. In diesem Jahr wurde unter anderem einem elfjährigen Mädchen hormonelle Verhütung verordnet. Auch die Zahl der Zwölf- und Dreizehnjährigen steigt deutlich an. 2015 waren noch zehn dreizehnjährige Mädchen die jüngsten Nutzerinnen. Besonders diese jungen Altersgruppen scheinen sich von der aktuellen Diskussion rund um die Nebenwirkungen von hormoneller Verhütung somit kaum beeinflussen zu lassen. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse SBK
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Leistungsbewilligung bei Krankenkassen: Versteckspiel zum Nachteil der Versicherten
Was hilft es den Versicherten, wenn Leistungen ihrer Krankenkasse zwar auf dem Papier stehen – im Ernstfall aber nicht bewilligt werden? Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach hat im vergangenen Jahr mehrfach darauf hingewiesen, dass die Realität für gesetzlich Versicherte in Deutschland oft ernüchternd aussieht: Die Ablehnungsquoten der Kassen sind hoch, Widersprüchen hingegen wird oft stattgegeben. Wer also zu seinem Recht kommen will, muss erst Rechtsmittel einlegen? „Die Leistungsbereitschaft von Krankenkassen und der Umgang mit Beschwerden und Widersprüchen ist in der gesetzlichen Krankenversicherung leider völlig intransparent“, stellt Dr. Hans Unterhuber, Vorstandsvorsitzender der SBK, fest. „Die Krankenkassen sollten ihre Beschwerde- und Widerspruchsquoten öffentlich machen, damit Kunden sich informieren und vergleichen können“, fordert er. Die SBK hat bereits im vergangenen Jahr Zahlen zu Beschwerden, Widersprüchen und Sozialgerichtsverfahren offengelegt und aktualisiert nun ihre Veröffentlichung. „Die Quote der eingelegten Widersprüche und deren Erfolgsquote sind wichtige Indikatoren, um die Leistungsbereitschaft und Kundenorientierung einer Krankenkasse zu messen“, betont SBK-Vorstand Unterhuber. „Auch die Anzahl von Beschwerden gibt Aufschluss darüber, wie zufrieden Kunden mit ihrer Krankenkasse sind und ob sie sich im Ernstfall auf deren Unterstützung verlassen können. Den Versicherten steht es zu, sich hier ein transparentes Bild machen zu können.“ Deshalb hat die SBK bereits im vergangenen Jahr als erste gesetzliche Krankenkasse ihre Zahlen dazu öffentlich gemacht. „Leider haben bislang nur sehr wenige Krankenkassen nachgezogen“, bedauert Unterhuber. „Wir fordern deshalb heute noch einmal alle Krankenkassen zu mehr Transparenz im Sinne der Versicherten auf.“ Beschwerden 2017: Rückgang um 0,1 Prozent Bei der SBK gingen 2017 3.340 Beschwerden von Kunden ein. Im Verhältnis zu der Versichertenzahl von 1.055.390 (Stand: 01.11.2017) ergibt das eine Beschwerdequote von 0,31 Prozent. Im Vorjahr hatten SBK-Kunden insgesamt 4.080 Beschwerden eingereicht, was eine Quote von rund 0,39 Prozent bedeutete. In 83 Prozent der Fälle erhielten Kunden innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung auf ihr Anliegen, wenn sie sich über das Lob&Tadel-Team der SBK beschwert hatten. Ob gesetzliche Krankenkassen ihre Beschwerden systematisch erfassen und wie sie damit umgehen, ist ihnen übrigens freigestellt. 945 Widersprüche in 2016 Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, mit dem Versicherte ablehnende Entscheidungen ihrer Krankenkasse überprüfen lassen können. Bei der SBK wurden 2016 zentral in der Widerspruchsstelle insgesamt 945 Widersprüche eingereicht (756 Widersprüche aus dem Bereich der Krankenversicherung und 189 Widersprüche aus dem Bereich der Pflegeversicherung). Die Entscheidungen werden nach Widerspruchseinlegung zuerst von internen Spezialisten der SBK in der Widerspruchsstelle auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüft. Ist eine Entscheidung zugunsten des Versicherten zu ändern, wird der Versicherte unmittelbar von seinem persönlichen Kundenberater über die neue Sachlage informiert und ein Abhilfebescheid erlassen. Bleibt es bei der ablehnenden Entscheidung, wird der Widerspruch dem Widerspruchsausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Der Widerspruchsausschuss besteht bei der SBK aus jeweils drei Vertretern der Arbeitgeber und ebenso vielen der Versicherten. Auch der Widerspruchsausschuss ist an das geltende Recht gebunden; in berechtigten Fällen revidiert er die Entscheidung der SBK. 2016 wurden im Widerspruchsausschuss 804 Widersprüche beraten: In nahezu 100 Prozent der Fälle, hielt die Entscheidung der SBK auch einer erneuten unabhängigen Überprüfung durch den Widerspruchsausschuss stand. 161 Sozialgerichtsverfahren Versicherte, die einen Widerspruchsbescheid nicht akzeptieren, können vor das Sozialgericht ziehen. 2016 taten das SBK-Versicherte in 161 Fällen. Zusammen mit anhängigen Verfahren aus Vorjahren wurden 171 Klageverfahren beendet. Die Gerichte gaben der SBK in 63 Prozent der Verfahren Recht, weitere 18 Prozent wurden durch Vergleich abgeschlossen. In 19 Prozent der Fälle entschieden die Gerichte zugunsten des klagenden Versicherten. Die Zahlen zum Geschäftsjahr 2017 werden im Frühjahr 2018 erhoben. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse SBK
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