Mit Hilfe von Selektivverträgen sollen nach Wunsch der DAK Zahnärzte ihre Honorare nach unten schrauben. Das Ziel sei es laut DAK, dass Patienten bei der Versorgung mit Brücken und Kronen zuzahlungsfrei bleiben. Der stellvertretende Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Dr. Ulrich Rubehn, sieht darin unseriöse Praktiken. „Die DAK betreibt Bauernfängerei und gaukelt ihren Versicherten das Schlaraffenland vor. Geizgeilheit hat einen neuen Namen: DAK.“ Da es diese Selektivverträge nur vereinzelt geben kann, müssten 99 % der Versicherten ihren Zahnarzt wechseln, um diese Ersparnis wahrnehmen zu können. Der Freie Verband tendiert zu qualitativ hochwertigem Zahnersatz. Die Zahnersatzarbeiten halten oft länger als 5 Jahre, weil der freie Zahnarzt nicht durch Selektivvertrag gezwungen ist, mit einem weit entfernten Labor zu arbeiten. Bessere Qualität erziele man nicht mit Dumpingpreisen.
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ABDA: SPD-Vorschlag ist keine Alternative zu Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel
Zum Vorschlag der SPD-Bundestagsabgeordneten Sabine Dittmar und Edgar Franke, die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arzneimittelpreisbindung vom Oktober 2016 durch eine Änderung des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) abzufangen, erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Der einsame Vorstoß, den die beiden SPD-Parlamentarier unternehmen, taugt überhaupt nicht zur Lösung der Probleme, die durch das EuGH-Urteil entstanden sind. Die Beiden bestätigen zwar, dass inakzeptable Wettbewerbsvorteile für ausländische Versandapotheken geschaffen wurden und Handlungsbedarf besteht. Aber die richtigen Konsequenzen ziehen sie trotzdem nicht. Stattdessen wird eine Scheinlösung präsentiert, mit der man sich offensichtlich über das Ende der Wahlperiode retten will. Der Vorschlag, Boni von Versandhändlern für Rezepte auf einen Euro zu begrenzen, hilft niemandem: Erstens ist er europarechtlich nicht zu halten. Der EuGH hat doch die Geltung der Festpreise für ausländische Versender verneint. Es ist naiv zu glauben, man könne sie einfach über eine Paragrafenänderung im SGB V wieder einführen. Zweitens würde auch die Begrenzung der Boni nichts daran ändern, dass ein destruktiver Preiswettbewerb entsteht, Krankenkassen ihre Versicherten zu Versendern dirigieren und viele Apotheken vor Ort auf der Strecke bleiben. Hier fehlt es offensichtlich an Mut, eine saubere Lösung zu unterstützen und den Weg des Gesundheitsministeriums hin zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneien mitzugehen. Dass der europarechtlich in Ordnung ist, beweisen 21 EU-Staaten, in denen dieses Verbot gilt. Die Behauptung von Dittmar und Franke, die Notifizierungsfristen bei der EU würden die Verabschiedung eines Verbotes vor Ende der Legislaturperiode nicht mehr erlauben, ist falsch. Wenn die SPD nicht länger blockiert, kann der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gehen. Die Verabschiedung im Bundesrat und die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten können auch später erfolgen.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Welt-Händehygienetag am 5. Mai: Übertragung von resistenten Erregern eindämmen
In Deutschland werden jährlich bis zu 500.000 Krankenhausinfektionen festgestellt, davon etwa 30.000 mit multiresistenten Erregern. Mehr als ein Drittel dieser Infektionen gilt als vermeidbar – ein Großteil allein durch konsequente Desinfektion der Hände. Die BARMER GEK wirbt deshalb anlässlich des von der Weltgesundheitsorganisation initiierten Welt-Händehygienetages am 5. Mai gemeinsam mit der „Aktion Saubere Hände“ für verbesserte Hygienestandards in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie ambulanten Einrichtungen. „Die Vermeidung von behandlungsassoziierten Infektionen insbesondere durch multiresistente Erreger stellt eine zentrale Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Alle primär Verantwortlichen, wie Bundesländer, Gesundheitsämter und Leistungserbringer, müssen konsequent ihren Pflichten nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz und dem Hygieneförderprogramm von 2013 nachkommen“, so der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Vor allem seien die Bundesländer aufgefordert, den Krankenhäusern dauerhaft die notwendigen finanziellen Mittel zur Investition in mehr Patientensicherheit bereitzustellen. Seit ihrem Start in 2008 beteiligen sich von den bundesweit rund 2.000 Kliniken 970 an der Aktion Saubere Hände. Das Ziel müsse es sein, diese Zahl deutlich zu erhöhen. „Die Arbeit der Aktion Saubere Hände stützt sich auf ein Bündel von Präventionsstrategien, von Fortbildungen für medizinisches Personal bis zur gezielten Installation von Händedesinfektionsmittelspendern“, so Dr. Christine Reichardt, Koordinatorin der Aktion. Die deutschlandweite Kampagne setzt sich für verbesserte Hygienestandards auf Basis von internationaler Forschungsarbeit und nationaler Hygienerichtlinien ein. Insgesamt nehmen an der Aktion bereits 1840 stationäre und ambulante Einrichtungen teil. Pressemitteilung der BARMER GEK
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BARMER GEK Report Krankenhaus 2016: Qualitätsdefizite in der Adipositas-Chirurgie
Immer mehr Menschen leiden in Deutschland an krankhaftem Übergewicht. Allein im Jahr 2014 mussten sich gut sieben Millionen Menschen wegen Adipositas in Praxen behandeln lassen und damit 14 Prozent mehr als noch im Jahr 2006. Von diesen haben immer mehr einen Eingriff zur Gewichtsreduktion vornehmen lassen. So hat sich die Anzahl der sogenannten bariatrischen Operationen im selben Zeitraum bei den BARMER GEK Versicherten auf 1.070 Fälle mehr als versechsfacht und bei allen Krankenkassen auf 9.225 Eingriffe mehr als verfünffacht. Das geht aus dem Report Krankenhaus 2016 der BARMER GEK hervor, den die Krankenkasse heute in Berlin vorgestellt hat. „Ein bariatrischer Eingriff sollte als Ultima Ratio zum Einsatz kommen. Wenn eine bariatrische Operation unvermeidbar ist, sollte sie nur noch in einem zertifizierten Zentrum erfolgen, da sie dort einen besonders hohen Qualitätsstandard hat und sicherer ist“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Sterberate bei Operationen in zertifizierten Zentren niedriger Konkret legt der Report eine Operation in einem Zentrum nahe, das von der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) zertifiziert ist. Dies bedeutet, dass die Operateure nach den Vorgaben eines normierten Zertifizierungssystems der Fachgesellschaft besonders qualifiziert und die Kliniken für bariatrische Eingriffe entsprechend gut ausgerüstet sind. Bislang bieten rund 350 Krankenhäuser in Deutschland bariatrische Operationen an, doch nur 44 Kliniken sind DGAV-zertifiziert. „In einer zertifizierten Klinik sind die Komplikationen bei einem bariatrischen Eingriff geringer als in einem herkömmlichen Krankenhaus, auch das Sterberisiko ist um 15 Prozent reduziert“, so Professor Boris Augurzky, Autor des Reports und Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit am Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung in Essen. Neben mehr Patientensicherheit sprechen auch wirtschaftliche Aspekte für den Eingriff in einem zertifizierten Zentrum. Dort sind die Operation und die Folgebehandlungen nach fünf Jahren im Schnitt um mehr als 3.800 Euro günstiger als in nicht zertifizierten Einrichtungen, und zwar um rund 6.000 Euro beim Magenbypass und rund 1.700 Euro bei einem Schlauchmagen. Allerdings hat im Jahr 2014 nur die Hälfte der betroffenen BARMER GEK Versicherten ihre Schlauchmagen-OP in einem zertifizierten Zentrum vornehmen lassen. Bei einem Magenbypass waren es mehr als zwei Drittel. Zentren und ambulante Ärzte sollen Nachsorgekonzepte entwickeln Aber mit einer bariatrischen Operation allein ist es bei weitem nicht getan. Der Vorstandschef der BARMER GEK forderte die Kliniken auf, mit niedergelassenen Medizinern wohnortnahe Nachsorgekonzepte zu entwickeln. „Nach einer Adipositas-Operation sollte immer eine engmaschige und interdisziplinäre Nachsorge erfolgen. Denn ein bariatrischer Eingriff kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen wie zum Beispiel einen lebensbedrohlichen Nährstoffmangel“, so Straub. Grundsätzlich legt der Report nahe, die Patienten sehr sorgfältig auszuwählen, die für eine Operation infrage kommen. Denn der Eingriff birgt sowohl Chancen als auch Risiken. „Einerseits müssen Patienten nach einem Eingriff deutlich seltener aufgrund von Diabetes mellitus Typ 2, Schlafstörungen und Bluthochdruck stationär behandelt werden als vergleichbare Personen ohne eine Operation. Andererseits müssen Patienten nach einem bariatrischen Eingriff häufiger wegen Gallensteinen, Krankheiten des Verdauungssystems und Eingeweidebrüchen ins Krankenhaus“, sagte Augurzky. Zudem steigt die Sterberate bei operierten gegenüber nicht operierten Patienten in den ersten vier Jahren nach dem Eingriff um 7,7 Prozent. In der Adipositas-Chirurgie drohen massive Mehrkosten Doch auch aus finanziellen Erwägungen will eine Operation gut überlegt sein. Würden bundesweit alle Adipösen mit einem Body-Mass-Index von 40 und mehr operiert, kämen auf die gesetzliche Krankenversicherung kurzfristig rund 14,4 Milliarden Euro an Extraausgaben zu. „In der Adipositas-Chirurgie drohen massive Mehrkosten, die die Beitragszahler am Ende schultern müssten. Dies ist umso bedenklicher, weil eine bariatrische Operation für Kliniken lukrativ ist und daher die Tendenz zu immer mehr Eingriffen besteht“, warnte Augurzky. Aus dem BARMER GEK Report Krankenhaus 2016 Krankenhausaufenthalte: In den vergangenen Jahren haben Klinikaufenthalte kontinuierlich zugenommen und sich aktuell auf hohem Niveau konsolidiert. Mussten im Jahr 2006 noch 203,8 von 1.000 Versicherten ins Krankenhaus, waren es 218,3 Fälle im Jahr 2015. Das ist ein Anstieg um 7,1 Prozent. Zwischen den Jahren 2014 und 2015 trat eine Konsolidierung ein: Die Fallzahl reduzierte sich leicht von 218,6 auf 218,3 Fälle je 1.000 Versicherte. Insgesamt wiesen Frauen mit 229,5 Behandlungsfällen mehr vollstationäre Aufenthalte auf als Männer mit durchschnittlich 215,7 Fällen (Report S.8). Kosten: Frauen verursachen im Krankenhaus weniger Ausgaben als Männer. Im Jahr 2015 kostete der vollstationäre Aufenthalt je weiblicher Versicherter im Schnitt 882 Euro und je männlichem Versicherten 917 Euro. Bei den Ausgaben je Fall lag der Unterschied zwischen den Geschlechtern bei 412 Euro. Der Krankenhausaufenthalt einer Patientin kostete im Schnitt 3.842 Euro und der eines Patienten 4.254 Euro (Report S.27 und 28). Verweildauer: Die Patientinnen und Patienten bleiben immer kürzer im Krankenhaus. So sank die Verweildauer von 8,7 Behandlungstagen im Jahr 2006 auf 7,67 Tage im Jahr 2015. Dieser volle Tag weniger bedeutet einen Rückgang um 11,9 Prozent (Report S.8). Regionale Unterschiede: Während in Baden-Württemberg im Jahr 2015 nur 188,3 von 1.000 Personen einen Krankenhausaufenthalt hatten, waren es in Nordrhein-Westfalen 240,5 und in Thüringen sogar 241,1. Große Unterschiede gab es auch bei den Kosten je Versicherten. Sie schwankten zwischen 780 Euro in Baden-Württemberg und 960 Euro in Thüringen (Report S.28, 29 und 30). Diagnosen: Mit 43,9 Fällen je 10.000 Versicherten führte die Diagnose Herzinsuffizienz die Liste der häufigsten Hauptdiagnosen im Jahr 2015 an. Sie machte knapp zwei Prozent aller Krankenhausaufenthalte aus. An zweiter Stelle folgte mit 37,9 Fällen je 10.000 Versicherten die Diagnose Vorhofflattern und Vorhofflimmern. Danach kam auf Position drei die Diagnose Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol mit 37,1 Behandlungsfällen je 10.000 Versicherten (Report S. 38). Glossar: Was ist eigentlich …? … eine bariatrische Operation: Darunter versteht man einen operativ-chirurgischen Eingriff am Magen-Darm-Trakt zur Reduktion des krankhaften Übergewichts. Dieser führt am Ende zu einem deutlichen Gewichtsverlust. Die bariatrische Operation wird erst durchgeführt, wenn alle konservativen Maßnahmen wie eine Umstellung der Ernährung, mehr Bewegung oder auch die Einnahme von Medikamenten keinen Abnehmerfolg brachten. Der Eingriff kommt für Patienten ab einem Body-Mass-Index von mindestens 40 in Frage beziehungsweise ab einem BMI von 35, sofern schwerwiegende Begleiterkrankungen vorliegen. … ein Schlauchmagen: Hier werden etwa 80 bis 90 Prozent des Magens entfernt, sodass nur ein schlauchartiger Rest erhalten bleibt. Die Patienten empfinden dadurch beim Essen deutlich schneller ein Sättigungsgefühl. Im Jahr 2014 waren 45 Prozent der bariatrischen Eingriffe Schlauchmägen. … ein Magenbypass: Bei dieser Operation wird ein Stück des Magens abgetrennt und direkt […]
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