Pflege in Deutschland ist gefährlich geworden – für Patienten und Pflegebedürftige wie für Pflegekräfte. So drastisch fassen die Autoren des DBfK die Ergebnisse einer Erhebung zusammen, während der von Oktober 2008 bis Frühjahr 2009 bundesweit Pflegekräften zu ihrem beruflichen Alltag befragt wurden. Abgefragt wurden u. a. Aspekte der Personalausstattung, behindernde Faktoren in der täglichen Arbeitssituation und Einschätzungen der Zukunft der Pflegeberufe. Insgesamt beteiligten sich 3287 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Krankenhäusern, Pflegeheimen und der ambulanten Pflege, und lieferten vielfach neben den Daten auch anekdotische Schilderungen ihres Pflegealltags. Der ausführliche Abschlussbericht ist jetzt veröffentlicht und steht als Download auf der Homepage des DBfK zur Verfügung. (Zi)
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Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen immer weiter, aber dennoch müssen die Patienten immer mehr Kosten aus eigener Tasche übernehmen. Das beginnt bei der Praxisgebühr und geht bis hin zu Kosten für fälligen Zahnersatz.
Gerade hier, beim Zahnersatz, kann eine Zuzahlung für den Patienten mit enormen Kosten verbunden sein. Die eigentliche Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen liegt […]
Arzneimittelrabattverträge: AOKs läuten Runde 15 ein
Die AOK-Gemeinschaft setzt die erfolgreichen Arzneimittelrabattverträge fort: Am Mittwoch hat die AOK Baden-Württemberg für alle AOKs die Ausschreibung der inzwischen 15. Tranche im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sie umfasst 117 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 119 Fachlose. Von diesen sind 28 im Drei-Partner-Modell und 91 exklusiv ausgeschrieben. Das AOK-Umsatzvolumen für die betreffenden Arzneimittel lag zuletzt bei 2,2 Milliarden Euro (Basis: Apothekenverkaufspreis). Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, zum Start der 15. Ausschreibung: „Bereits 2003 hat der Gesetzgeber den Krankenkassen und ihren Verbänden erstmals erlaubt, Einzelverträge mit pharmazeutischen Herstellern abzuschließen. Mittlerweile haben sich die Arzneimittelrabattverträge als unverzichtbares Instrument zur Ausgabensteuerung lange etabliert und werden in den Quartalsberichten des Bundesgesundheitsministeriums regelmäßig als hocheffektive Ausgabenbremse hervorgehoben.“ Dass inzwischen alle Krankenkassen erheblich vom Erfolg der Rabattverträge profitierten, sei nicht zuletzt der Beharrlichkeit der AOK zu verdanken. „Wir haben die Verträge gegen den erheblichen Widerstand weiter Teile der Pharmaindustrie rechtssicher durchgesetzt“, betonte der Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge. Bei der aktuellen Ausschreibung geht es in erster Linie um Anschlussverträge für die Ende März 2016 auslaufenden Kontrakte der Tranche XII. „Zusätzlich suchen wir auch diesmal wieder Vertragspartner für Wirkstoffe, die zwischenzeitig patentfrei geworden sind und für die der Markt ausschreibungsreif ist“, erläuterte Hermann. Erstmals dabei sind zum Beispiel das Neuroleptikum Aripiprazol und Eplerenon, ein Mittel zur Behandlung von Herzinsuffizienz nach Herzinfarkt. Die Ausschreibung erfolgt wie bewährt deutschlandweit über acht regionale Gebietslose. Pharmazeutische Unternehmen oder Bietergemeinschaften können bis zum 28. September 2015 ihre Gebote für einzelne Wirkstoffe, für alle, aber auch einzelne der acht Gebiete abgeben. „Die Zuschläge werden voraussichtlich im November erteilt, um den Unternehmen bis zum Vertragsstart am 1. April 2016 ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben“, sagte Hermann. Die Verträge laufen über zwei Jahre bis zum 31. März 2018. Aktuell umfassen die bundesweiten Generika-Rabattverträge der AOK 278 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von mehr als fünf Milliarden Euro. Allein in den Jahren 2013 und 2014 konnten die AOKs durch laufende und neue Rabattverträge insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro zugunsten der Versichertenversorgung in anderen Leistungsbereichen einsparen. Übersicht der laufenden AOK-Arzneimittelrabattverträge/Vertragspartner und weitere Informationen Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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DKG: Kassen blockieren Spezialisierung durch Zentren
Zur Kündigung der Vereinbarung über die besonderen Aufgaben von spezialisierten Zentren an Krankenhäusern durch den GKV-Spitzenverband und den PKV-Verband erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Kündigung dieses mithilfe der Schiedsstelle zustande gekommenen Vertrages steht im krassen Widerspruch zu der von den Krankenkassen immer wieder geforderten Zentralisierung komplexer Krankenhausleistungen. Wieder zeigt sich, dass die Kassen von der eigenen Philosophie abspringen, wenn sie für ihre Konzepte finanzielle Mittel bereitstellen sollen. Wer Spezialisierung will, muss dafür auch Geld in die Hand nehmen. Die Schiedsstellenvereinbarung ist das Ergebnis einer ausgewogenen Kompromissfindung. Die im Gesetz vorgesehenen besonderen Aufgaben für die Zentren sind in der Vereinbarung konkretisiert worden. In keinster Weise gerechtfertigt ist die Behauptung der Kassen, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Zentren mit der Vereinbarung abgesenkt worden seien. Der überwiegende Teil dieser Konkretisierungen kommt aus dem Forderungskatalog des GKV-Spitzenverbandes. Ohne die Überführung in das neue Konzept werden bestehende Zentren aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ab 2018 keine Zuschläge mehr erhalten. Hier droht ein Kahlschlag z. B. auch bei so schwerwiegenden Indikationen wie Brust- oder Darmkrebs. Die Länder fordern wir auf, die Benennung der Krankenhäuser als Zentren unabhängig von der Haltung des GKV-Spitzenverbandes jetzt zügig durchzuführen. An die Krankenkassen vor Ort appellieren wir, die Vereinbarungen mit den Krankenhäusern zu schließen. Den GKV-Spitzenverband fordern wir auf, die Kündigung der Vereinbarung zurückzuziehen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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