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BM Gröhe zu Gesprächen über globale Gesundheitspolitik in den USA
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hält sich vom 09. bis 13. März 2015 zu Gesprächen über die internationale Gesundheitspolitik in den USA auf. Die Reise dient unter anderem dem Austausch über den gemeinsamen Kampf gegen globale Gesundheitsgefahren. Seiner amerikanischen Amtskollegin Sylvia Mathews Burwellwird Bundesminister Gröhe in Washington unter anderem die gesundheitspolitischen Schwerpunktthemen der deutschen G-7-Präsidentschaft erläutern. Dazu gehören der Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen und Konsequenzen aus dem Ebola-Ausbruch in Westafrika. Bundesminister Gröhe wird Ministerin Burwell persönlich zur Konferenz der Gesundheitsminister der G-7-Staaten in der Bundesrepublik Deutschland im zweiten Halbjahr einladen. Auf Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Washington wird Bundesminister Gröhe eine Rede zu globalen Gesundheitsgefahren halten und die deutsche Position erläutern. Im Anschluss an die Veranstaltung findet ein Pressegespräch statt. (Anmeldungen bitte über die Deutsche Botschaft in Washington). In Atlanta wird Minister Gröhe beim Besuch der amerikanischen Infektionsschutzbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) das internationale Engagement gegen die Ebola-Epedemie in Westafrika ansprechen und den wichtigen Beitrag des CDC würdigen. Er wird bei seinem Besuch des CDC von Professor Dr Lothar H.Wieler, dem Direktor der Robert-Koch-Instituts (RKI), begleitet. In Washington wird Bundesminister Gröhe zudem das Krebsforschungszentrum der Georgetown University (Lombardi Cancer Center) besichtigen und sich im Gespräch mit Wissenschaftlern über Fortschritte in der Krebsforschung informieren. Bei Unternehmensbesuchen in Minneapolis (Minnesota) wird sich Bundesminister Gröhe Einblicke in die Herstellung innovativer Medizinprodukte und in Systeme zur Qualitätssicherung verschaffen. Bei der Medtronic Inc werden dem Minister und seiner Delegation Neuerungen im Bereich der Gehirnschrittmacher erläutert. Das Unternehmen 3 M hat Minister Gröhe zu einem Erfahrungsaustausch über Software zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen eingeladen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Von der Politik zur Wirtschaft
„Von der Politik zur Wirtschaft“ – Hamburg-Marketingmanager zu Gast bei „Mensch Wirtschaft!“ auf Hamburg1 Thorsten Kausch ist Gast der Januar-Ausgabe des TV-Talks „Mensch Wirtschaft!“ auf Hamburg1. Der Chef des Hamburg Convention Bureau berichtet im Gespräch mit dem Moderator, Prof. Heinz Lohmann, über seinen Berufsweg aus der Politik in die Wirtschaft. Dabei geht es auch um seine … Weiterlesen →![]()
Bundeskabinett beschließt Versorgungsstärkungsgesetz…
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines “Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen. Bundesminister Herman Gröhe: „Gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnorts sein. Gerade im ländlichen Raum sind verstärkte Anstrengungen nötig, um eine gute Versorgung aufrechtzuerhalten. Finanzielle Anreize sind dabei ein Baustein, wichtig ist aber auch die Arbeitsbedingungen so zu verbessern, dass sich wieder mehr Ärzte für den Landarztberuf entscheiden. Gleichzeitig geht es darum, die Versorgung klug weiterzuentwickeln. Mit dem Innovationsfonds sollen gezielt Projekte gefördert werden, die neue Wege in der Versorgung beschreiten.“ Die Regelungen des Versorgungsstärkungsgesetzes im Einzelnen: Das Gesetz gibt den Verantwortlichen vor Ort mehr Möglichkeiten, stärkere Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu wird die Einrichtung eines Strukturfonds zur Förderung der Niederlassung erleichtert und die Fördermöglichkeiten werden erweitert. Zudem werden die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren weiterentwickelt. Kommunen können durch Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums insbesondere in ländlichen Regionen aktiv die Versorgung mitgestalten. Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung gebraucht werden. Künftig soll eine Praxis in einem überversorgten Gebiet nur dann nachbesetzt werden, wenn dies für die Versorgung der Patienten auch sinnvoll ist. Diese Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen in den Zulassungsausschüssen vor Ort. Um die hausärztliche Versorgung nachhaltig zu stärken wird die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 erhöht. Weiterzubildende in der ambulanten Versorgung sollen die gleiche Vergütung wie ein Assistenzarzt im Krankenhaus erhalten. Bei der ärztlichen Vergütung wird die Versorgungsorientierung gestärkt, z. B. durch die Sicherstellung zeitnaher Anpassungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen und den Abbau unbegründeter Nachteile in den Gesamtvergütungen sowie durch Transparenz der Grundsätze und Versorgungsziele der Honorarverteilung. Zudem sollen die Leistungen von Hochschulambulanzen angemessen vergütet werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Sie sollen Versicherten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln. Um die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, die Psychotherapie-Richtlinie zu überarbeiten. Das Krankenhaus-Entlassmanagement wird verbessert, und strukturierte Behandlungsprogramme werden ausgebaut. Für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen können medizinische Behandlungszentren eingerichtet werden. Bei bestimmten mengenanfälligen planbaren Eingriffen erhalten Versicherte einen Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung. Bei Leistungen der medizinischen Rehabilitation erhalten Versicherte mehr Wahlrechte. Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten Anspruch auf zusätzliche Leistungen zahnmedizinischer Prävention. Versicherte erhalten einen Anspruch auf Krankengeld schon von dem Tag an, an dem die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist. Zur Förderung von Innovationen in der Versorgung und von Versorgungsforschung wird ein Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss mit einem Volumen von 300 Mio. Euro jährlich – zunächst in den Jahren 2016 bis 2019 – eingerichtet. Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. Das kann dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren und den Versicherungsmarkt zu beleben, und hilft damit eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe dauerhaft sicherzustellen Im Medizinproduktebereich wird für neue Methoden, bei denen Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse angewendet werden, ein systematisches Verfahren zur Methodenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss vorgesehen. Krankenhäuser, die eine solche neue Methode erbringen wollen, werden zur Teilnahme an Erprobungsstudien verpflichtet. Im Arznei- und Heilmittelbereich werden die Regelungen zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen weiterentwickelt und regionalisiert. Die Höhe des Apothekenabschlags wird gesetzlich festgelegt. Zudem werden Regelungen angepasst, um fehlerhafte Verschreibungen zu vermeiden und Retaxationen zu verringern. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesminsteriums für Gesundheit
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