Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung im Rahmen einer Änderung des Arzneimittelgesetzes Veränderungen im Krankenpflege- und Altenpflegegesetz vorgenommen. Für beide Berufsgruppen wurden die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung auf den Hauptschulabschluss nach zehn Schuljahren abgesenkt. Damit haben sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen über alle im Vorfeld massiv geäußerten Bedenken und kritischen Stellungnahmen der überwiegenden Mehrzahl der Pflegenden, vieler Gesundheitsexperten und –politiker und der Pflegeberufsverbände hinweggesetzt. Nun hat der Petitionsausschuss eine Einreichung von Franz Wagner, Geschäftsführer des DBfK Bundesverbandes, zugelassen – Ziel ist es, mit Hilfe öffentlicher Unterstützung das Gesetz erneut im Deutschen Bundestag zur Diskussion zu bringen. Um eine Anghörung in dieser Sache zu erreichen, müssen in den kommenden drei Wochen mindestens 50.000 Mitzeichner ihre Unterstützung bekunden. Die Mitzeichnung ist auf den Seiten des Bundestages nach vorheriger Registrierung auf der Website des Petitionsausschusses möglich. (Zi)
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BARMER GEK Verwaltungsrat fordert Änderung des geplanten Präventionsgesetzes
Die Präventionspläne der Bundesregierung brauchen eine breitere finanzielle Basis. Daher müsse der Entwurf für das Präventionsgesetz nachgebessert werden. Das hat der Verwaltungsrat der BARMER GEK auf seiner heutigen Sitzung in Aachen gefordert. „Wir erwarten, dass alle Träger der Sozialversicherung und auch die privaten Krankenversicherungen Geld beisteuern, um die guten Ideen für Prävention und Gesundheitsförderung ausreichend zu finanzieren“, sagte Ute Engelmann, stellvertretende Vorsitzende des BARMER GEK Verwaltungsrates. Die BARMER GEK unterstütze daher das Vorhaben der Großen Koalition, eine gemeinsame „Nationale Präventionsstrategie“ mit anderen Sozialversicherungsträgern zu entwickeln, betonte Engelmann. „Das Ziel muss sein, niedrigschwellige Angebote dort anzubieten, wo Menschen beispielsweise wohnen, arbeiten oder zur Schule gehen, und zwar ohne bürokratische Hürden.“ Bislang ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass lediglich die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen für Prävention zahlen sollen. Die Beteiligung der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt unklar. Das sieht Engelmann kritisch: „Es ist schlichtweg ungerecht, wenn die Gesellschaft insgesamt von Prävention und Gesundheitsförderung profitiert, dafür aber nur die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen bezahlen lässt.“ Das wird besonders deutlich bei der Prävention in den Lebenswelten wie Schule und Kita: Gerade dort sei sie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen. „Hier ist ein Blick über den Tellerrand gefragt. Die Prävention kann nur dann in den Lebenswelten fest verankert werden, wenn alle Partner über ihre Zuständigkeitsgrenzen hinweg eng zusammenarbeiten“, so Engelmann. Pressemitteilung der BARMER GEK
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SPECTARIS: Potenzial von Telemedizin wird nicht ausgeschöpft
Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Entwurfs eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, dem sog. eHealth-Gesetz, am heutigen Mittwoch kommentiert Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei SPECTARIS e. V., den Gesetzentwurf: „Dass die Telemedizin enorme Potenziale für unser Gesundheitswesen hat, bestreitet heute niemand mehr. Leider werden diese Potenziale durch den vorgelegten Gesetzentwurf nicht in Ansätzen ausgeschöpft. Dies liegt unter anderem daran, dass der Gesetzgeber die aktuelle Versorgungsstruktur verkennt“, so Kuhlmann. Während es derzeit in Deutschland rund eine halbe Million Klinikbetten gibt, mit sinkender Tendenz, wächst der Anteil der Patienten in der häuslichen Versorgung stetig auf mittlerweile rund 6 Millionen Patienten. „Es ist für uns daher nicht nachvollziehbar, dass dieser Versorgungsstruktur nicht Rechnung getragen wird und sich weder die häuslich versorgten Patienten noch die nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer im aktuellen Gesetzentwurf wiederfinden.“ Eine Nichtberücksichtigung des häuslichen Versorgungsbereichs widerspricht auch dem Koalitionsvertrag, in dem die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems durch den sektor- und fachübergreifenden Einsatz von elektronischen Kommunikations- und Informationstechnologien gefordert wird. Aber nur die explizite Berücksichtigung von qualifizierten nichtärztlichen Gesundheitsberufen im eHealth-Gesetz ermöglicht eine effiziente, flächendeckende Umsetzung delegierter ärztlicher Leistungen mittels eHealth-Lösungen. Kuhlmann weiter: „Diese von der Koalition gewünschte Anbindung der Patienten an Ärzte und Kliniken setzt voraus, dass die bezüglich des klinischen und ökonomischen Nutzens in Studien und Projekten bereits umfassend erprobten eHealth-Lösungen in die Regelversorgung überführt werden. Dazu ist aber zwingend notwendig, die Telematikinfrastruktur für alle qualifizierten nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer zu öffnen.“ In der Regel übernehmen die nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer oder auch medizintechnische Unternehmen diese Aufgaben. „Diese Aufgaben werden die Angehörigen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe zukünftig aber nur dann übernehmen, wenn alle ihre Arbeitsleistungen sowie die eingesetzten Hilfsmittel auch angemessen vergütet werden“, so Kuhlmann weiter. Damit es aber überhaupt zu einer Vergütung der Leistungen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer kommen kann, ist vorab unbedingt erforderlich, dass die nichtärztlichen Gesundheitsberufe im Gesetz berücksichtigt werden. „Der Gesetzgeber versäumt es, die großen Potenziale, die die Telemedizin bei der Versorgung von Patienten im häuslichen Bereich bietet, auszuschöpfen, wenn er diese so wie bisher im Gesetzentwurf völlig vernachlässigt“, so Kuhlmann abschließend. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Europäische Impfwoche 2016: Umsatz mit Impfstoffen steigt in Deutschland auf 1,2 Mrd. Euro pro Jahr an
Für fast 1,2 Mrd. Euro pro Jahr werden Impfstoffe gegen Grippeviren, Gebärmutterhalskrebs oder Kinderkrankheiten von Apotheken an Ärzte zur Impfung ihrer Patienten abgegeben. Diese Impfstoffe werden in der Regel als Sprechstundenbedarf verordnet. Nach Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) hat sich der Umsatz mit Impfstoffen von 1,07 Mrd. Euro (2014) um 10 Prozent auf 1,17 Mrd. Euro (2015) gesteigert. Dabei liegen die Impfungen gegen Pneumokokken (192 Mio. Euro) vor denen gegen Masern (142), Influenza (121), Humane Papillomaviren (118) und Enzephalitis (108). Besonders auffällig ist der 50-prozentige Umsatzanstieg bei den Impfungen gegen Masern von 95 (2014) auf 142 (2015) Mio. Euro, der sich nicht zuletzt mithilfe der breiten öffentlichen Impfdebatte infolge eines Masernausbruchs im Frühjahr 2015 in Berlin erklären lässt. „Das Motto ‚Impflücken schließen‘ der Europäischen Impfwoche gilt jederzeit, überall und für jedermann“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Jede Impfung zählt. Die Durchimpfungsraten bei Kinderkrankheiten wie Masern müssen in Deutschland weiter erhöht werden. Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst und seine Familie, sondern die gesamte Bevölkerung vor Infektionen. Der Masernausbruch vor einem Jahr hat aber offenbar bewirkt, dass sich wieder mehr Menschen impfen lassen.“ Arnold weiter: „Die Apotheken stehen als Partner für wohnortnahe Informationsangebote zum Impfen jederzeit bereit. Mit einer Milliarde Patientenkontakte im Jahr haben die Apotheken alle Möglichkeiten dazu.“ Viele Schutzimpfungen gehören seit 2007 zum Pflichtleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei Grippeimpfungen erfolgt die Kostenübernahme derweil nur für Risikogruppen wie z.B. Schwangere oder Senioren, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) benannt werden. Reiseimpfungen werden von einigen Kassen als Satzungsleistung bezahlt. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dapi.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
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