
Die Parteien zur Bundestagswahl im Netz – Heute: So wollen die Grünen 150.000 Jobs in der Gesundheitswirtschaft schaffen. To be continued… (Zi)

Die Parteien zur Bundestagswahl im Netz – Heute: So wollen die Grünen 150.000 Jobs in der Gesundheitswirtschaft schaffen. To be continued… (Zi)
Karrierekiller Familie? Damit Mütter wegen der Kinderbetreuung im Job nicht zurückstehen müssen, setzen Politik und Arbeitgeber auf Elternzeit und Betriebskindergärten. Doch wie sieht es bei Berufstätigen aus, die Angehörige pflegen? Auch hier verbessern sich die politischen Rahmenbedingungen. Doch für Mitarbeiter, die Pflegeaufgaben übernehmen, zählen vor allem Führungs- und Unternehmenskultur. Neue Studien und Daten der Techniker Krankenkasse (TK) beziffern, wie groß der Spagat zwischen Job und Pflege ist, und zeigen Lösungsansätze auf. “Pflegeaufgaben zu übernehmen, wirkt sich auf das Berufsleben aus”, erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK. Vor allem Frauen treten im Job zurück, wenn jemand in der Familie oder im engeren Umfeld pflegebedürftig wird. Das zeigt die TK-Pflegestudie, für die das Meinungsforschungsinstitut Forsa mehr als 1.000 pflegende Angehörige befragt hat. Unter den erwerbstätigen Frauen hat jede Dritte (32 Prozent) aufgrund der Pflegetätigkeit ihre Arbeitszeit reduziert. Bei den Männern hat das jeder Vierte (25 Prozent) getan. “Hier spielt vermutlich mit hinein, dass Männer sicher nach wie vor meist Haupternährer in der Familie sind”, so Flemming. Der Akutfall kollidiert besonders mit dem Job Auffällig ist auch: Angehörige, die ganz plötzlich mit einer Pflegeaufgabe konfrontiert wurden, drosseln die Arbeitszeit öfter als Angehörige, die langsam in die neue Situation hineinwachsen konnten (38 Prozent versus 26 Prozent). “Im Akutfall sind die Angehörigen besonders gefordert. Um die Betroffenen hier zu unterstützen, hat der Gesetzgeber erste Schritte in die richtige Richtung unternommen”, erläutert Flemming. Angehörige haben schon jetzt die Möglichkeit, eine Auszeit von bis zu zehn Tagen zu nehmen, wenn sie kurzfristig eine neue Pflegesituation organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherstellen müssen. Zukünftig haben sie in dieser Zeit auch Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, vergleichbar mit dem Kinderkrankengeld. “So können sich pflegende Angehörige auf das Organisatorische konzentrieren und müssen sich keine Sorgen um den Lohnausfall machen”, so Flemming. Rückendeckung im Unternehmen zählt Darüber hinaus sollen Beschäftigte künftig einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten haben. “Von den Neuregelungen profitieren auch die Unternehmen, weil ihre Mitarbeiter im Pflegefall nicht voll aus dem Beruf aussteigen müssen. So können die Betriebe ihre Fachkräfte weiterhin halten”, erklärt Heiko Schulz, Psychologe und Demografieberater im innerbetrieblichen Gesundheitsmanagement bei der TK. Er verweist jedoch auf eine aktuelle Gesundheitsstudie, die nachweisen konnte, dass gesetzliche Rahmenbedingungen allein nicht ausreichen, sondern Unterstützungsangebote auch vom Unternehmen und deren Führungskräften initiiert, kommuniziert und gelebt werden müssen. Schulz: “Pflegende Mitarbeiter sind deutlich weniger unter Druck, wenn sie im Unternehmen und von den Kollegen Rückendeckung erhalten. Sie fühlen sich im Vergleich zu Pflegenden, die kein Verständnis für ihre Situation erfahren, um 30 Prozent weniger belastet.” Die Betriebe könnten hier ganz konkret mit flexiblen Arbeitszeiten und Mitarbeiterberatung unterstützen. Pflegestudie: Jeder Neunte hat den Beruf komplett aufgegeben Insgesamt geben in der TK-Pflegestudie drei von zehn berufstätigen Befragten an, aufgrund der Pflegetätigkeit die Arbeitszeit reduziert zu haben. Je höher die Pflegestufe des zu Betreuenden, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass Angehörige die Arbeitszeit drosseln: in den Stufen null und eins knapp jeder Vierte (22 bzw. 25 Prozent), in Stufe zwei 41 Prozent, in Stufe drei sogar mehr als die Hälfte der Pflegenden (56 Prozent). Unter den nicht erwerbstätigen Befragten hat jeder Neunte aufgrund der Pflegetätigkeit den Beruf sogar komplett aufgegeben, acht Prozent sind vorzeitig in Rente gegangen. Kein Wunder, Pflege ist ein Vollzeitjob. Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörigen (65 Prozent) sind täglich im Einsatz. Ein Viertel der Befragten (26 Prozent) kümmert sich vier bis sechs Tage die Woche um den Pflegebedürftigen. Hintergrund: Gesetzentwurf als Baustein der Pflegereform Mit dem Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf hat das Bundeskabinett einen weiteren Baustein der Pflegereform auf den Weg gebracht. Die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Eine Säule ist die zehntägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld). Die Kosten trägt die Pflegeversicherung. Das Bundesfamilienministerium schätzt die Mehrausgaben der Pflegeversicherung für das Pflegeunterstützungsgeld auf 94 Millionen Euro pro Jahr. Mehr als 2,5 Millionen Menschen sind pflegebedürftig. Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt, zwei Drittel von ihnen ausschließlich durch Angehörige. (Quelle: Statistisches Bundesamt) Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Arzneimitteldaten der Techniker Krankenkasse (TK) lassen darauf schließen, dass unverhältnismäßig viele Patienten mit neuen oralen Antikoagulation (NOAK) behandelt werden. Die Mehrheit der Patienten mit Vorhofflimmern wurde nicht zunächst auf die etablierten Wirkstoffe (Vitamin-K-Antagonisten), sondern gleich auf NOAK eingestellt. Laut Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und den aktuellen Leitlinien sollten Ärzte die NOAK jedoch nur für Patienten verordnen, die mit Vitamin-K-Antagonisten wie Phenprocoumon schwer einzustellen sind, ein erhöhtes Risiko von Interaktionen unter Vitamin-K-Antagonisten aufweisen oder für die die regelmäßige Kontrolle des INR-Wertes schwierig ist. “Die klassischen Vitamin-K-Antagonisten sind in den für sie zugelassenen Indikationen nach wie vor der Standard zur oralen Antikoagulation”, so Tim Steimle, Leiter des Fachbereichs Arzneimittel der TK. “Die NOAK haben in den meisten Fällen keine Vorteile für die Patienten, trotzdem wurden 2014 fast doppelt so viele Tagesdosen verschrieben wie im Vorjahr.” Mit Dabigatran (Pradaxa), Rivaroxaban (Xarelto) und Apixaban (Eliquis) stehen drei NOAK zur Verfügung, die in den Indikationen Thromboseprophylaxe und Vorhofflimmern zugelassen sind. Um eine belastbare Aussage über den Zusatznutzen eines Vertreters der Wirkstoffgruppe gegenüber dem anderen zu treffen, mangelt es derzeit an direkten Vergleichsstudien. Sämtliche NOAK sind aber deutlich teurer als die Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten (0,20 Euro Tagestherapiekosten gegenüber weit über 3,00 Euro bei den NOAK). Im Bestandsmarktreport, den die Universität Bremen mit Unterstützung der TK veröffentlicht hat, konnte nur Apixaban eine gelbe Kostenampel erhalten, während die anderen mit “rot” bewertet wurden. In Kooperation mit der Universität Bremen bietet die TK gemeinsam mit der DAK und der KKH eine telefonische Beratung durch unabhängige Arzneimittelexperten an: Zur Vereinbarung eines Rückrufs können sich Ärzte an die gebührenfreie Telefonnummer 0800 285 85 80 52 (innerhalb Deutschlands) oder an arzneimittelreport@tk.de wenden. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) kritisiert das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG), das heute vom Bundestag verabschiedet werden soll. Mit dem Gesetz ist eine Verbesserung der Versorgung der Patienten beabsichtigt. Die im Jahr 2020 geplante Einführung verbindlicher Mindestpersonalvorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird allerdings die Qualität nicht spürbar verbessern. Im Gegenteil werden Mindestpersonalvorgaben die Kosten für zusätzlich einzustellendes Personal massiv erhöhen und die Versorgungssicherheit gefährden. Das Gesetz lässt aus Sicht des BDPK, der die Interessen der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser in privater Trägerschaft vertritt, wesentliche Erkenntnisse außer Acht. Daran ändert auch die noch kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren eingeführte Verpflichtung des G-BA nichts, notwendige Übergangs- und Ausnahmeregelungen festzulegen. Vieles ist von den Kliniken nicht beeinflussbar, wie zum Beispiel der Fachkräftemangel. „Daran wird deutlich, dass man zwar Personalvorgaben festlegen kann, aber keineswegs sicher ist, ob es diese Fachkräfte im Jahr 2020 dann auch auf dem Arbeitsmarkt gibt. Wenn nicht, haben die Kliniken gar keine andere Chance, als ihre Kapazitäten zur Behandlung psychisch kranker Menschen zu reduzieren und die Patienten auf die Warteliste zu setzen“, so Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Folgende Argumente sprechen zudem aus Sicht des BDPK gegen die Festlegung von verbindlichen Mindestpersonalstandards:: Qualität Der medizinische/therapeutische und organisatorische Fortschritt kann nicht zentral durch den G-BA oder andere Organisationen vorgegeben werden. In einem System mit bundesweit verbindlichen Personalvorgaben würde die Erreichung der festgelegten Personalquote zu einem höheren Ziel als die Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung auf der Ebene des einzelnen Krankenhauses. Bislang lässt sich zudem weder national noch international nachweisen, ab welchem Level eine höhere Zahl von Pflegekräften in Krankenhäusern ein messbar besseres Behandlungsergebnis nach sich ziehen würde (vgl. Die Zukunft der Pflege im Krankenhaus RWI 2016). Kosten Würde man eine für alle psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser verbindliche Personalmindestbesetzung auf der Basis der heute gültigen Psych-PV einführen, müssten die Krankenhäuser ca. 10 % mehr Personal einstellen. Daraus würden sich überschlägig rund 600 Millionen EUR zusätzliche Kosten ergeben. Eine 10 % über der Psych-PV liegende Personalquote ließe die Kosten für die stationäre Versorgung der psychisch Kranken um 1,2 Milliarden EUR ansteigen. Regionale Besonderheiten Die zentrale Entwicklung und Vorgabe von Personalmindestbesetzungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss kann den unterschiedlichen Gegebenheiten und Versorgungsaufträgen in den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken nicht gerecht werden. Die Folge wären wenig passgenaue und damit unwirtschaftliche Personalstrukturen. Den Versorgungsbedürfnissen der psychisch kranken Menschen würde eine solche starre Vorgabe nicht Rechnung tragen. Gefährdung des Versorgungsauftrags Psychiatrische Krankenhäuser und Krankenhausabteilungen sind durch die „regionale Pflichtversorgung“ zur Behandlung aller Patienten in ihrem Zuständigkeitsbereich uneingeschränkt verpflichtet. Dieser verbindliche Versorgungsauftrag kollidiert mit verbindlichen Personalvorgaben. Übersteigt die tatsächliche Patientenzahl die Zahl der geplanten Patienten, verstößt die Klinik gegen die verbindlichen Personalvorgaben. Fachkräftemangel Rund 2/3 aller psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser haben Probleme, offene Arztstellen zu besetzen. Eine ähnliche Problemlage zeigt sich im Pflegebereich. Dort können immerhin 1/3 der Kliniken offene Stellen in der Pflege nicht besetzen (vgl. Psychiatrie-Barometer 2011 DKI). Ein solcher von den Kliniken nur bedingt beeinflussbarer Personalmangel würde die Sicherstellung der Versorgung gefährden. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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