(HANNOVER) Dass sich die Kirchen streiten, ist nichts neues und währt schon, seit weiland die Byzantiner von den Seldschucken auf die Mütze bekamen. Und die Reformation hat ja nun auch nicht gerade zur Befriedung des Klerus beigetragen. Dass der Streit aber innerhalb einer Kirche und dann so kontrovers ausgetragen wird, das nehmen wir zunächst mal angemessen erstaunt zur Kenntnis. Eigentlich sollten wir uns da auch gar nicht einmischen, und wenn es sich bei der Auseinandersetzung um eine Familienangelegenheit handelte, würden wir das auch nicht. Ist aber keine Familienangelegenheit, es geht um die Arbeitsplätze von mehreren hundert Pflegekräften in Hannover und die Entlohnung für ihre Arbeit. Und da haben wir mal eine Frage, Herr Bischof Dr. Huber: Wenn Sie sagen, Sie hielten es für unangemessen, dass tarifpolitische Fragen auf Kosten der Mitarbeitenden ausgetragen würden, auf wessen Kosten werden Ihrer Meinung nach denn dann üblicherweise tarifpolitische Fragen ausgetragen? Und geht es bei tarifpolitischen Fragen arbeitgeberseitig nicht immer um Kosten, vor allem der durch die Mitarbeitenden verursachten? Wollten wir mal wissen, in aller Demut natürlich. (Zi)
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Anhörung im Bundestag: Große Mehrheit der Experten befürwortet Laumann-Vorschlag zur Aussetzung der Pflegenoten
Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zur Aussetzung der Pflegenoten erklärt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann: “Die große Mehrheit der Experten hat heute in der Anhörung erneut bestätigt: Die Pflegenoten sind in ihrer jetzigen Form für einen Qualitätsvergleich vollkommen ungeeignet und müssen schnellstmöglich ausgesetzt werden. Jeder, der an den Noten festhält, macht sich zum Fürsprecher von Tricksen, Tarnen und Täuschen. Echte Transparenz und ein funktionierender Verbraucherschutz bleiben dabei auf der Strecke. Die Noten sind nichts als Nebelkerzen und müssen verschwinden, damit wir endlich klare Sicht haben. Selbstverständlich muss es weiterhin die unangemeldeten Kontrollen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und die Berichte darüber geben. Aber die Übersetzung der Ergebnisberichte in Schulnoten ist komplett gescheitert. Wie kann es sonst dazu kommen, dass ein Pflegeheim wegen schwerer Pflegemängel geschlossen werden muss, obwohl es die Note 1,0 hat? Wir brauchen einen Neustart beim Pflege-TÜV. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.” In der heutigen Anhörung wurde Laumanns Forderung zur Aussetzung der Pflegenoten von der großen Mehrheit der Sachverständigen gestützt. So stellen sie etwa für das Zentrum für Qualität in der Pflege “in der derzeitigen Form ein Risiko dar: Sie können pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in die Irre führen.” Auch nach Ansicht des Deutschen Pflegerats haben sich die Kriterien zur Ermittlung der Noten aufgrund einer “fehlenden pflegewissenschaftlichen Fundierung sowie der unzureichenden methodischen Güte” für einen “einheitlichen Qualitätsvergleich von Einrichtungen (…) als ungeeignet” erwiesen. Ähnlich äußert sich der AOK-Bundesverband: “In seiner heutigen Fassung bietet das Bewertungssystem zur Pflegequalität keine Orientierungshilfe – weder für die Ratsuchenden (Pflegebedürftige und ihre Angehörigen) noch für die Einrichtungen.” Deutlich wird auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) in ihrer Stellungnahme: “Das Bestreben, die Pflegequalität in ihrer Gänze in einer Gesamtnote abzubilden, ist gescheitert. Verbraucher werden hierbei in die Irre geführt”. Laut dem Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln “ist der Schritt die ‘Pflegenoten auszusetzen’ überfällig”. Und der VdK spricht davon, dass Qualitätsunterschiede durch die bisherige Systematik geradezu “verschleiert” würden. Die Aussetzung der Noten, so der Vorschlag von Laumann, soll als Übergangslösung durch eine Kurzzusammenfassung der MDK-Prüfberichte ersetzt werden. Langfristig brauche es jedoch eine andere Lösung. “Ich sage ganz klar: Wir sollten einen Pflegequalitätsausschuss errichten, der ein neues, wissenschaftlich fundiertes und aussagekräftiges Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem erarbeitet und beschließt. In diesem Ausschuss müssen sowohl die Einrichtungs- als auch die Kostenträger vertreten sein – und auch die Vertreter der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe. Denn es kann nicht sein, dass die unmittelbar Betroffenen überhaupt nicht in die Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Zudem braucht es einen unparteiischen Vorsitzenden, dessen Stimme ausschlaggebend ist, wenn sich die Selbstverwaltung blockiert. In der Vergangenheit hat es das leider viel zu oft gegeben”, sagt Laumann. Das ausführliche Konzept von Staatssekretär Karl-Josef Laumann zur Reform des Pflege-TÜV finden Sie im Internet unter http://www.patientenbeauftragter.de/index.php/11-pressemitteilungen/pflege/80-endlich-gute-pflege-erkennen-neues-konzept-fuer-den-pflege-tuev. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Wechsel beim bvitg: Sebastian Zilch neuer Geschäftsführer des Verbandes
Sebastian Zilch übernimmt die Geschäftsführung des bvitg e. V. und der bvitg Service GmbH. Er folgt damit auf Ekkehard Mittelstaedt, der den Verband in den vergangenen Jahren vertrat. Sebastian Zilch war zuvor bereits als Bereichsleiter von „Politik und Kommunikation“ im bvitg tätig. Nach sechs Jahren an der Spitze des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V. hat Ekkehard Mittelstaedt seine Tätigkeit als Geschäftsführer des bvitg e.V. und der bvitg Service GmbH (BSG) im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Vorstand des bvitg sowie den Gesellschaftern der BSG beendet. „In den vergangenen Jahren hat Ekkehard Mittelstaedt den Verband in seiner Bedeutung für das Gesundheitswesen und seiner Sichtbarkeit in der politischen und breiten Öffentlichkeit enorm vorangebracht und so zu zahlreichen Erfolgen des bvitg einen wesentlichen Beitrag geleistet. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und danken ihm für seine Arbeit und sein Engagement für den bvitg und unsere Servicegesellschaft. Im Namen des gesamten Verbandes wünschen wir ihm auf seinem weiteren Lebensweg beruflich und privat viel Erfolg“, so Matthias Meierhofer, Vorstandsvorsitzender des bvitg. Der Geschäftsführung sowohl des bvitg e.V. als auch der bvitg Service GmbH übernimmt ab sofort Sebastian Zilch, der zuvor bereits seit drei Jahren im Verband als Bereichsleiter Politik und Kommunikation tätig war. Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.
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DKG: Das Geld muss der Leistung folgen
Zur Diskussion über die Reform der Finanzierung der ambulanten Notfall-Leistungen erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), heute in Berlin: „Eine an die Realitäten der ambulanten Notfallversorgung angepasste Neuordnung von Zuständigkeiten und Finanzierungsregelungen ist dringend geboten. Die Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Patienten würden aufgrund von Einwerbungen durch die Krankenhäuser die dortigen Notfallambulanzen aufsuchen, ist als polemisch und lebensfremd zurückzuweisen. Die Hauptversorgungslast in der ambulanten Notfallversorgung nachts und an Wochenenden, wenn die niedergelassenen Praxen geschlossen sind, tragen mit 10 Millionen Patienten inzwischen die Krankenhäuser. Dass die überwiegende Zahl der Patienten im Notfall die Krankenhäuser aufsucht, liegt an deren Einschätzung, dass die Krankenhäuser rund um die Uhr kompetente und umfassende Hilfe leisten. Alle Leistungen, die die Krankenhäuser als ambulante Notfall-Leistung erbringen, werden heute aufgrund der Zuordnung der Sicherstellung der ambulanten Notfall-Leistungen zu den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aus den Mitteln vergütet, die diese von den Krankenkassen erhalten. Die Sicherstellungszuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen ist eine Fiktion, die nicht länger aufrecht haltbar ist. Die Realität ist eine primäre Zuständigkeit der Krankenhausambulanzen. Deshalb ist es folgerichtig, den ambulanten Notfallbereich so zu reformieren, dass die Leistungen, die die Krankenhäuser erbringen, direkt mit den Krankenkassen abgewickelt werden. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Mittel, die die KVen heute für die ambulanten Notfall-Leistungen an die Krankenhäuser zahlen, in Zukunft nicht mehr zunächst von den Krankenkassen an die KVen geleitet werden. Damit ist in keinster Weise eine Beschneidung der finanziellen Ressourcen bei den KVen verbunden. Es geht einzig und allein um die Realisierung des Grundsatzes, dass das Geld der Leistung folgen muss. Wenn die KVen die Leistungen nicht sicherstellen und die Krankenhäuser die Leistungen erbringen, gibt es keinen Grund, die Mittel über die KVen an die Krankenhäuser zu leiten. Wie bei allen Krankenhausleistungen ist die Direktvergütung durch die Krankenkassen der einzig logische Weg.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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