Das Norddeutsche Zentrum zu Weiterentwicklung in der Pflege hat eine Pilotstudie in Auftrag gegeben, die ergründen soll, welche Kriterien für Schulabgänger ausschalggebend sind, sich für oder gegen einen Pflegeberuf zu entscheiden. Auf Grundlage dieser Daten soll dann eine Imagekampagne durchgeführt werden. Es wird dann wohl darauf zu achten sein, sich nicht dazu verleiten zu lassen, die Pflegeberufe so zu verkaufen, wie sie gar nicht sind. Dann ist die Enttäuschung und in der Folge die Berufsflucht um so größer. Auch wenn die Grundidee einer Imagekampagne ganz sicher ihre Berechtigung hat, wird sie nur dann wirksam sein, wenn zeitgleich in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen investiert wird, und nach einer solchen Kampagne recherchiere ich im Web bisher vergeblich… (Al)
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Antipsychotika: Eine Erfolgsgeschichte
Ohne Medikamente 3 Jahre krank – mit ihnen nur 16 Tage: Arzneimittel gegen Psychosen sind eine der großen Erfolgsgeschichten der Pharmazie. „Vor der Entwicklung der Antipsychotika dauerte eine Psychose durchschnittlich 3 Jahre. In den 1950er Jahren kamen die ersten Medikamente auf den Markt. Durch sie hat sich die akute Krankheitsdauer einer Psychose auf durchschnittlich 16 Tage verkürzt“, sagte Prof. Dr. Martina Hahn beim pharmacon, einem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Die Apothekerin arbeitet in der Vitos Klinik Eichberg. Antipsychotika werden gegen verschiedene psychiatrische Erkrankungen eingesetzt, zum Beispiel gegen Schizophrenie oder als Kombinationstherapie bei Depressionen. Anders als bei Antidepressiva setzt ihre Wirkung schon kurz nach der ersten Einnahme ein. Wichtig ist, dass Patienten die Medikamente nicht eigenmächtig absetzen. „Ich verstehe, wenn manche Patienten ihre Tabletten nicht mehr einnehmen wollen, etwa weil sie die Nebenwirkungen stören. Aber das sollte man offen mit seinem Arzt besprechen. Ein abruptes Absetzen kann zu einem schwerwiegenden Rückfall wie einer Psychose und dadurch zur Aufnahme in die Psychiatrie führen. Deshalb muss die Dosis immer schrittweise reduziert werden.“ Alternativ können Antipsychotika auch als Depot in den Muskel gespritzt werden. Durch technologische Verbesserungen ist dies mit modernen Medikamenten deutlich weniger schmerzhaft als in der Vergangenheit. Die Antipsychotika werden in Generationen eingeteilt, deren mögliche Nebenwirkungsprofile sich stark unterscheiden. Substanzen der ersten Generation können eher zu Nebenwirkungen wie Bewegungsstörungen und Muskelsteifigkeit, die Antipsychotika der zweiten Generation eher zu metabolischen Nebenwirkungen wie Diabetes oder Gewichtszunahme führen. Bei Antipsychotika der dritten Generation kommt es eher zu Bewegungsunruhe, insbesondere in den ersten Behandlungstagen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Bundestag beschließt GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz – Hermann Gröhe: „Stärkung der Selbstverwaltung nutzt Patientinnen und Patienten“
Der Bundestag wird heute in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) beraten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen künftig noch besser ihrer großen Verantwortung für eine gute Patientenversorgung gerecht werden kann und vor Selbstblockaden geschützt ist. Das stärkt die Selbstverwaltung und nutzt insbesondere den Patientinnen und Patienten.“ Um eine gute Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, hat die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zahlreiche verantwortungsvolle Aufgaben zu erfüllen. Um sie dabei zu unterstützen sieht der Gesetzentwurf schlüssige Vorgaben für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen vor. Die Maßnahmen im Einzelnen: Interne Kontrollmechanismen sind für eine funktionierende Selbstverwaltung von großer Bedeutung. Damit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig erkannt werden können, sollen insbesondere die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gestärkt werden und die Transparenz im Verwaltungshandeln erhöht werden. Dazu werden die Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch als Minderheitenrechte ausgestaltet und die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber den Selbstverwaltungsorganen gesetzlich verankert. Zudem werden Regelungen zu Abwahlmöglichkeiten der oder des (stellvertretenden) Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane aufgenommen. Transparenz im Verwaltungshandeln stärkt die interne und externe Kontrolle. Deshalb werden die Prüfungs- und Mitteilungspflichten in Bezug auf Beteiligungen an und die Gründung von Einrichtungen erweitert. Zudem ist eine Verpflichtung zur Einrichtung interner Kontrollmechanismen vorgesehen, insbesondere eine Innenrevision, die festgestellte Verstöße auch an die Aufsichtsbehörde zu berichten hat. Es werden besondere Verfahren geregelt, die ein wirksames aufsichtsrechtliches Vorgehen zur Beseitigung von Rechtsverstößen ermöglichen. Dies umfasst einheitliche Regelungen für besondere Fallkonstellationen, wie z.B. die aufsichtsrechtliche Durchsetzung von Satzungsänderungen oder die Aufhebung von rechtswidrigen Beschlüssen der Selbstverwaltungsorgane. Zudem wird ein zusätzliches aufsichtsrechtliches Instrument zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands (entsandte Person für besondere Angelegenheiten) geschaffen. Struktureller Weiterentwicklungsbedarf besteht bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Regelungen über den Vorstand. Es wird verpflichtend ein Vorstand mit drei Mitgliedern geregelt, dessen Vorstandsvorsitzender mit einer qualifizierten Mehrheit gewählt werden muss. Für den Fall, dass in den beiden ersten Wahlgängen keine qualifizierte Mehrheit zu Stande kommt, soll im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend sein. Eines der drei Mitglieder des Vorstands darf weder dem hausärztlichen noch dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören. Dies soll die notwendige versorgungsbereichsübergreifende Interessenvertretung im Vorstand sicherstellen sowie die Akzeptanz des Vorstandsvorsitzenden stärken. Mit den vorgesehenen strukturellen Änderungen sollen die in der KBV bestehenden Konflikte zwischen den Versorgungsbereichen und die damit einhergehenden Blockaden aufgehoben werden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über Aufsichtsmaßnahmen berichten. Dies dient der Transparenz der aufsichtsrechtlichen Kontrolle über die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene. Zudem werden mit dem Gesetz im Rahmen einer Angleichung einzelne Regelungen auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen. Soweit sich bestimmte Vorgaben aufgrund der besonderen Aufgabenstellung des G-BA und seiner von den anderen Selbstverwaltungskörperschaften abweichenden Organisationsstruktur für den G-BA nicht eignen, wurde dies berücksichtigt. Die Regelungen sollen im Februar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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DKG zum Eckpunktepapier Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege: Probleme der Krankenhäuser werden verstanden
Zum Eckpunktepapier Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft: „Mit den Eckpunkten legt die Koalition ein umfassendes Bündel von Maßnahmen vor, das die Möglichkeiten der Krankenhäuser, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, nachhaltig unterstützt. Das Konzept setzt bei den seit Jahren von den Krankenhäusern dargestellten Mängeln der Krankenhausfinanzierung an und verbessert die Rahmenbedingungen grundlegend. Die Finanzierung der Ausbildung der Krankenhäuser, sowohl der laufenden Kosten, wie auch der Investitionen im Ausbildungsbereich, wird durch die angekündigten Maßnahmen deutlich verbessert. Die Garantie der Koalition, jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett dauerhaft und im vollen Umfang durch die Krankenkassen finanzieren zu lassen, ermöglicht es den Krankenhäusern ihr Pflegepersonal aufzustocken. Damit wird, unabhängig von Fallpauschalenerlösen, der Personalaufbau gefördert. Mit der ebenfalls vorgesehenen zügigen Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen und deren Überführung in eine fallpauschalenunabhängige Refinanzierung der Pflegekosten wird das wohl umfassendste Reformprojekt für die Pflege in die Umsetzung durch die Selbstverwaltungspartner gegeben. Das mit dem Eckpunktepapier angekündigte Gesetz muss tatsächlich sicherstellen, dass die zusätzlichen Pflegekräfte auch nach der für 2020 angekündigten grundsätzlichen Neuregelung der Pflegefinanzierung dauerhaft finanziert werden. Wir begrüßen das Vorhaben der Regierung, die Vergütung von Pflegepersonalkosten auf der Grundlage der von den Krankenhäusern geplanten und nachgewiesenen Pflegepersonalausstattung und der damit verbundenen Kosten zu regeln. Damit werden zukünftig wieder die Verantwortlichen in den Krankenhäusern bestimmen, wieviel Pflegepersonal für eine gute Patientenversorgung notwendig ist. Das ist eine sehr gute Entscheidung im Interesse der Patienten in den deutschen Kliniken. Problematisch bewerten wir die Ankündigung der Regierungskoalition, die Tarifsteigerungen nur im Bereich der Pflege voll zu vergüten. Auch alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser müssen und werden in vollem Umfang tarifgerecht entlohnt. Deshalb müssen für den gesamten Personalbestand der Krankenhäuser Tarifkostensteigerungen voll ausgeglichen werden. Es ist nicht vermittelbar weshalb zum Beispiel Physiotherapeuten, Hebammen oder Logopäden weiterhin unter einen Rationalisierungsdruck gestellt werden. Hier muss das Prinzip „Gleiches Recht für Alle“ gelten. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass die Bund-Länder-Finanzierung im Investitionsbereich über den Krankenhausstrukturfond mit 1 Mrd. ? jährlich fortgesetzt wird und die Digitalisierungsinvestitionen mit umfasst. Ebenfalls positiv ist, dass die betriebliche Gesundheitsförderung im Bereich der Pflegearbeit nunmehr eine krankenhausspezifische Ausprägung erhält.“ Pressemitteilung DKG
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