(HILDESHEIM) Heute ist die Stadt vor allem politisch bewegt – in Hildesheim beteiligen sich Schüler und Studenten am Bildungsstreik 2009. Für uns ist es bisher recht ruhig hier, nur ab und zu kommt ein Grüppchen junger Menschen mit Trillerpfeifen vorbei. (Zi)
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Krankenhäuser begrüßen Programm zur Infektionsbekämpfung
Zum Zehn-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Infektionen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: “Die Krankenhäuser begrüßen, dass sich die Bundesregierung der Problematik intensiv annimmt und damit anerkennt, dass die Infektionsprophylaxe das Gesundheitswesen als Ganzes betrifft und nicht von den Krankenhäusern alleine gelöst werden kann. Auch ist aus Krankenhaussicht zu begrüßen, dass auf den Rückgang der MRSA-Infektionen hingewiesen wird. Die Krankenhäuser haben in den letzten Jahren dazu massive Anstrengungen ergriffen. Nach wie vor problematisch ist allerdings die Verfügbarkeit von Hygienepersonal auf dem Arbeitsmarkt. Hier wäre wichtig, die Instrumente des Personalförderprogramms nachzujustieren, insbesondere dieses Programm zu verlängern und darauf hinzuwirken, dass die Krankenkassen den Krankenhäusern die Bewilligung von Fördermitteln weniger restriktiv gewähren. Ebenso notwendig wäre ein Investitionsförderprogramm, das gezielt baulich-räumliche und medizin-technische Ausstattungen zur Infektionsprophylaxe fördert. Die Krankenhäuser stellen sich den Transparenzerwartungen der Patienten. Schon heute werden Hygieneindikatoren in den Krankenhausberichten veröffentlicht. Weitere sind durch G-BA-Beschlüsse auf den Weg in die zukünftigen Krankenhausberichte. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in keinem Gesundheitswesen der Welt Infektionen vermeidbar sind, und dass die Grenzen zwischen vermeidbaren und nicht vermeidbaren Infektionen fließend sind. Die Informationen für die Patienten müssen so aufbereitet werden, dass es nicht zu Verunsicherungen kommt und die Kliniken nicht diskreditiert werden. Die risikoadjustierte Bewertung von Indikatoren ist bekanntlich eine höchst anspruchsvolle Aufgabe. Die Krankenhäuser weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Patienten, die nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bei Aufnahme in das Krankenhaus zu screenen sind, auch gescreent werden. Ausdrücklich zu begrüßen ist die Absicht, dass bei geplanten Krankenhausaufenthalten das Screening ausgeweitet werden soll. Dazu müssten allerdings die von G-BA beschlossenen Richtlinien, die die DKG bereits als absolut unzureichend kritisiert hatte, so geändert werden, dass eine deutliche Ausweitung der Screeningmöglichkeiten durch die niedergelassene Ärzte möglich wird.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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Atypische Neuroleptika
Angeregt durch die “Positivliste” von @Sassal beschäftigt mich die Frage, ob es inzwischen verbindliche Empfehlungen/Erfahrungen bei der differenzierten Therapie mit atypischen Neuroleptika gibt. D.h.: Gibt es Substanzen, die auf ein bestimmtes Symptom besonders gut ansprechen? Bisher hatte ich den Eindruck, dass sich die Wahl der Substanz einerseits am Nebenwirkungsprofil, andererseits am Geschmack der jeweiligen Klinik […]
SBK: Beitragsrückstände von Selbstständigen explodieren
Immer mehr Selbstständige ächzen unter der Last ihrer Krankenkassenbeiträge. Darauf machte gestern das ARD-Magazin plusminus aufmerksam. Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für Selbstständige häufig eine große finanzielle Belastung. Denn gerade für Selbstständige, die allein arbeiten und niedrige Einkommen erzielen, erreichen die Krankenkassenbeiträge schnell bis zu 40 Prozent vom Gesamtverdienst. Kein Wunder also, dass es zu Beitragsrückständen kommt. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK bietet Selbstständigen eine persönliche Beratung, um die Kassenbeiträge individuell und angemessen festzusetzen. Die Höhe der Beiträge, die angestellte Arbeitnehmer für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen müssen, ist festgelegt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je zur Hälfte 14,5 Prozent vom Bruttoeinkommen, die Arbeitnehmer müssen zusätzlich den kassenindividuellen Zusatzbeitrag entrichten. Die Rechnung ist also recht einfach. Bei Selbstständigen ist die Berechnung der Beiträge komplizierter. „Die Grundregel lautet: Selbstständige bezahlen einen Mindestbeitrag von rund 410 Euro monatlich“, erklärt Julia Burghardt, Fachexpertin bei der SBK. „Früher ging man davon aus, dass Selbstständige gut verdienen, eigene Firmen führen. Rechnerisch wird daher heute noch angenommen, dass Selbstständige mindestens 2.231 Euro im Monat verdienen. So errechnet sich der Mindestbeitrag. Selbstständige müssen auch den Arbeitgeberanteil selbst zahlen, so dass sie die volle Summe selbst stemmen müssen.“ Die Realität sieht oft anders aus Die Zeiten haben sich jedoch geändert, wie Burghardt erläutert: „Aus der Praxis wissen wir: Heute arbeiten viele Selbstständige alleine, oft auch in Teilzeit. Ihre Einkommen sind oft niedrig, der Mindestbeitrag macht nicht selten fast die Hälfte aller ihrer Einkünfte aus – eine enorme finanzielle Belastung“, berichtet die SBK-Expertin. Häufig wird die Selbstständigkeit auch nebenberuflich ausgeführt, überschreitet also 20 Wochenstunden nicht. Der Gründer, der an seinem Start-up arbeitet, die junge Mutter, die sich parallel zur Kindererziehung eine Existenz aufbaut, oder der selbstständige Grafiker, dem seit Monaten die Aufträge fehlen – SBK-Expertin Burghardt kennt aus der Praxis viele Betroffene, für die der festgelegte Mindestbeitragssatz mit der Einkommensrealität nichts zu tun hat. „Wir empfehlen allen Selbstständigen, in einem Beratungsgespräch mit unseren Experten ihre individuelle Beitragshöhe genau errechnen zu lassen“, rät Burghardt. Unverhältnismäßige Belastung, Teilzeit, niedriges Einkommen Denn natürlich müssen auch Selbstständige ihren adäquaten Beitrag zur GKV leisten. „Jedoch kann die Krankenkasse den Beitrag mit Rücksicht auf alle Einkünfte und die individuellen Rahmenbedingungen genauer berechnen, als einfach den pauschalen Mindestbeitrag anzusetzen“, erklärt SBK-Expertin Burghardt. Wenn die Einkünfte beispielsweise dauerhaft unter dem angenommenen Wert von 2.231 Euro im Monat liegen, gilt eine andere Einkommensmindestgrenze von 1.488 Euro. Somit ergibt sich ein deutlich niedrigerer Krankenkassenbeitrag von rund 270 Euro. „Bei dieser Beurteilung spielen das Familieneinkommen und die Vermögensverhältnisse zusätzlich zum Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit eine Rolle“, so Burghardt. Die Beitragshöhe errechnet sich auf der Grundlage des letzten gültigen Steuerbescheids – bei Selbstständigen ist der häufig zwei Jahre alt. Wenn in der Zwischenzeit das Einkommen deutlich gesunken ist, kann eine unverhältnismäßige Belastung durch den Kassenbeitrag vorliegen. Aufgrund der tatsächlichen Einkünfte können die SBK-Berater eine andere Einstufung vornehmen. Und auch bei nebenberuflich Selbstständigen kann die Krankenkassen die Beitragshöhe überprüfen. Empfehlung: Jährlicher Tarifcheck „Wir empfehlen allen Selbstständigen, die Höhe ihres Krankenkassenbeitrags jährlich überprüfen zu lassen“, sagt SBK-Expertin Julia Burghardt. „Bei der SBK haben wir ein Team von eigens ausgebildeten Fachberatern, die gemeinsam mit den Versicherten einen Tarifcheck durchführen können.“ Bei der SBK sind derzeit 13.000 Selbstständige versichert. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse
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