(WOLFENBÜTEL) In Hildesheim war einiges los -und das Wetter hat uns hier mehr verwöhnt, als in den vorangegangenen Tagen. Nun sind wir in Wolfenbüttel angekommen, dem letzten Standort unserer diesjährigen Tour. Hoffentlich haben wir morgen auch gutes Wetter. Wolfenbüttel scheint übrigens ein nettes Städtchen zu sein – wenngleich hier der Kräuterschnaps mit dem Hirsch schon sehr das Geschehen bestimmt. Mal sehen, wie es morgen so läuft. (Zi)
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Standardschnittstelle für Praxisverwaltungssysteme: HASOMED und Psyprax neue ViViAN-Partner
Bereits kurz nach dem Start des neuen ViViAN-Partnerprogramms hat MicroNova mit HASOMED und Psyprax zwei Premium-Partner gewonnen. Im Rahmen der Kooperation integrieren die beiden PVS-Hersteller eine Standardschnittstelle zur nahtlosen Nutzung mit den MicroNova-Lösungen in ihre Praxisverwaltungssysteme. Zusätzlich übernehmen HASOMED und Psyprax den Support für Anwender, die ihre jeweiligen Praxisverwaltungssysteme mit der MicroNova-Technologie verwenden. Im Gegenzug profitieren die beiden Unternehmen von den Vorteilen des Partnerprogramms, darunter erweiterte Vernetzungsoptionen. MicroNova hatte das Partnerprogramm im Oktober ins Leben gerufen, um einen vertraglichen und technischen Rahmen für die Kooperation mit PVS-Herstellern zu schaffen. Hauptelement ist eine eigens entwickelte Standardschnittstelle, die mit allen Praxisverwaltungssystemen kompatibel ist. Diese ermöglicht es, Praxisverwaltungssysteme an die eHealth-Lösungen von MicroNova anzubinden. Auf diese Weise lassen sich neben der Vernetzungslösung ViViAN auch weitere entsprechende Bausteine nahtlos integrieren, wie beispielsweise das Abrechnungsmodul von MicroNova. Support für gemeinsame Nutzer Mit der Partnerschaft können HASOMED und Psyprax den Arztpraxen nicht nur erweiterte Vernetzungsmöglichkeiten anbieten, sondern eine Rundumbetreuung: Beide Premium-Partner werden zu den zentralen Ansprechpartnern für die integrierte Lösung, indem sie den sogenenannten First-Level-Support für PVS-Anwender durchführen, die das jeweilige PV-System gemeinsam mit einer MicroNova-Lösung verwenden. Neben einer finanziellen Vergütung erhalten beide Unternehmen ViViAN-Updates bereits vor der offiziellen Veröffentlichung, um den Einsatz bei den Anwendern noch besser vorbereiten zu können. „Die Kooperation mit der MicroNova AG ermöglicht uns, deren Software-Lösungen an unser Praxisverwaltungssystem anzubinden“, erklärt Dr. Peter Weber, Geschäftsführer der HASOMED GmbH. „Das ist ein zusätzliches Nutzungsargument, mit dem wir Kunden von uns überzeugen können. Denn so erleichtern wir unseren Ärzten die Arbeit und fügen sie nahtlos in sektorübergreifende vernetzte Strukturen ein.“ Dorothea Bergmann, CEO bei der Psyprax GmbH ergänzt: „Wir wollen für unsere Kunden der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um die von ihnen genutzte Software sein. Und im Vordergrund steht immer, dass der Kunde davon profitiert. Das ist bei der Zusammenarbeit mit MicroNova der Fall.“ Offen für weitere Partnerschaften Zusätzlich zur Premium-Partnerschaft bietet MicroNova PVS-Herstellern die Möglichkeit, sich kostenlos als zertifizierte ViViAN-Partner zu registrieren. Unternehmen dieser Stufe erhalten ebenfalls Zugang zu den Spezifikationen der Standardschnittstelle. Sie können so beispielsweise die bei einer Kopplung mit ViViAN notwendigen Einstellungen im PVS für ihre Kunden selbst vornehmen. Damit bleiben die Hersteller wie gewohnt primärer Ansprechpartner für alle Fragen rund um ihre Software; zugleich profitieren sie – durch eine Aufwandsentschädigung von MicroNova – auch finanziell von der weiteren Verbreitung vernetzter Strukturen. „Die Kooperation bietet Vorteile für beide Seiten: Die PVS-Hersteller schaffen durch die Integration der Standardschnittstelle einen zusätzlichen Mehrwert für ihre Lösungen und können deren Verbreitung so vorantreiben. Gleichzeitig gewinnen wir verlässliche Partner für die Betreuung unserer Kunden. Ich freue mich daher sehr über die Zusammenarbeit mit HASOMED und Psyprax“, sagt Dietmar Dunkel, Bereichsleiter eHealth und Medical IT bei MicroNova. „Unser Programm ist ein wichtiger Schritt, die Vorteile unserer Lösungen noch mehr Anwendern zugänglich zu machen. Wir sind aus diesem Grund auch offen für weitere Partnerschaften dieser Art.“ Online-Ressourcen: – www.micronova.de/ehealth – www.micronova.de/aerztenetze – www.micronova.de/referenzen Pressemitteilung der Micronova AG
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Männer sind Zahnputzmuffel
Laut einer aktuellen FORSA-Umfrage putzt knapp ein Viertel aller Männer abends nicht die Zähne. Vier von fünf Bürgern putzen morgens und abends regelmäßig ihre Zähne, 13 Prozent der Befragten reinigen ihre Zähne sogar nach dem Mittagessen. Der Studie zu Folge putzt am Morgen jeder Siebte und am Abend jeder Fünfte nicht seine Zähne […]
Bundeskabinett beschließt Krankenhaus-Strukturgesetz
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Strukturgesetz – KHSG) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem „Krankenhaus-Strukturgesetz” schaffen wir eine solide Arbeitsgrundlage für die rund 2000 Krankenhäuser in Deutschland und für die Patienten ein Plus an Behandlungssicherheit und Versorgungsqualität. Patienten müssen sich auf eine gute Versorgung im Krankenhaus verlassen können. Deshalb stärken wir die Spitzenmedizin und sorgen dafür, dass sich besonders gute Qualität künftig auch finanziell lohnt. Außerdem bringen wir mehr Pflegepersonal ans Krankenbett. Denn gute Versorgung und Pflege im Krankenhaus können nur dann gelingen, wenn Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger nicht dauerhaft überlastet sind. Mit einem Strukturfonds unterstützen wir die Länder dabei, notwendige Umstrukturierungen zur Verbesserung der Versorgung voranzubringen. Das entlastet auch die Beitragszahler.” Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, der die Qualität der Krankenhausversorgung stärkt, die Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenhäuser verbessert und Anreize setzt, Krankenhäuser umzustrukturieren. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Schwerpunkte des Gesetzes: Qualität wird als Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Die Mindestmengenregelung wird nach den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtssprechung rechtssicher ausgestaltet. Bei der Krankenhausvergütung wird künftig auch an Qualitätsaspekten angeknüpft. Es werden Qualitätszu- und -abschläge für Leistungen eingeführt. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden patientenfreundlicher gestaltet, denn Patientinnen und Patienten benötigen leichter nutzbare Informationen über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus. Zur Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung (Pflege am Bett) wird ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich die Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Mio. Euro. Ab 2019 stehen dauerhaft 330 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Dadurch können voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen werden, die ausschließlich der Pflege am Bett zu Gute kommen. Zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung werden die Rahmenbedingungen für die Anwendung von Sicherstellungszuschlägen präzisiert. Krankenhäuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten in Abhängigkeit der vorgehaltenen Notfallstrukturen Zuschläge. Zudem wird der Investitionsabschlag für Kliniken bei der ambulanten Vergütung von 10 auf 5 Prozent halbiert. Die Rahmenbedingungen für Zuschläge für besondere Aufgaben werden präzisiert. Die Spannweite der Landesbasisfallwerte wird ab dem Jahr 2016 durch eine weitere Annäherung an den einheitlichen Basisfallwertkorridor vermindert. Die Neuausrichtung der Mengensteuerung erfolgt in zwei Stufen. In einer ersten Stufe werden Vereinbarungen der Vertragsparteien auf Bundesebene dazu beitragen, mit Wirkung für das DRG-System 2017 die Bewertung bei Leistungen mit wirtschaftlich begründeten Fallzahlsteigerungen abzusenken oder abzustufen. In einer zweiten Stufe erfolgt für das Jahr 2017 die Ebenenverlagerung der Mengensteuerung von der Landes- auf die Krankenhausebene. Zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen wird ein Strukturfonds eingerichtet. Dazu werden einmalig Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt, wenn die Länder den gleichen Beitrag leisten. So wird maximal ein Volumen in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die Fördergelder werden den Krankenhäusern nicht anstelle, sondern zusätzlich zu der notwendigen Investitionsförderung zugute kommen. Es bleibt dabei, dass die Bundesländer die Planung von Krankenhäusern im Rahmen der Daseinsvorsorge auch weiterhin durchführen und die Investitionskosten für ihre Krankenhäuser in notwendigem Umfang bereitzustellen haben. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit
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