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KKH-Studie: Deutsche immer länger krank
Arbeitnehmern mit langwierigen Erkrankungen wird im deutschen Gesundheitswesen nur unzureichend geholfen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der KKH Kaufmännische Krankenkasse, die beim 20. Berliner Dialog der Krankenkasse von Experten diskutiert wurde. „Seit 2012 sind die Ausgaben für Krankengeld bei der KKH um 15 Prozent auf rund 330 Millionen Euro jährlich gestiegen“, sagte KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. Jeder dritte Krankengeld-Fall bei der KKH ist auf Rückenprobleme und andere Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückzuführen; jeder vierte Fall resultiert aus psychischen Störungen wie Depressionen. Insgesamt gaben alle Krankenkassen im vergangenen Jahr über elf Milliarden Euro für Krankengeld-Zahlungen aus. Sorge bereitet der KKH insbesondere die Tatsache, dass Krankengeldfälle immer länger andauern. 2010 bezogen Arbeitnehmer noch durchschnittlich 89 Tage Krankengeld, vier Jahre später waren es schon 99 Tage. „Für Langzeiterkrankte wird der Weg zurück ins Berufsleben offensichtlich immer langwieriger“, so KKH-Chef Kailuweit. „Wir befürchten, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird.“ Die Ursachen für diese Entwicklung sind laut der KKH-Studie vielfältig und finden ihren Grund häufig in Versorgungsdefiziten. So gibt es zwar immer mehr Psychotherapeuten, welche jedoch regional sehr unterschiedlich verteilt sind. Daher vergehen durchschnittlich 23,4 Wochen bis zum Beginn einer Psychotherapie. Auch Rückenschmerz-Patienten warten oft lange auf die richtige Versorgung, da beteiligte Fachdisziplinen wie Orthopäden, Schmerztherapeuten und Psychotherapeuten zu selten Hand in Hand arbeiten. Die KKH hat auf diese Defizite bereits vor Jahren mit eigenen Versorgungsprogrammen reagiert. So erhalten Versicherte mit Depressionen im NetzWerkPlus kurzfristige Termine beim Therapeuten und interdisziplinäre Hilfe. Ähnliches gilt für das Programm RückenPlus. Ein weiterer Ansatz der KKH ist das sogenannte AU-Fallmanagement. Dabei betreut medizinisch ausgebildetes Fachpersonal der KKH Versicherte, die an langwierigen Erkrankungen leiden. „Wir helfen unseren Versicherten, indem wir beispielsweise Therapieangebote koordinieren und bei der Wiedereingliederung unterstützen“, erläutert Kailuweit. Dies könne allerdings nur funktionieren, wenn Strukturen und Angebote dafür vorhanden seien. Die KKH fordert daher von der Politik, Gestaltungsspielräume der Kassen auszubauen und beispielsweise integrierte Versorgungsangebote weiter zu stärken. Auch regionale Ungleichheiten in der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung müssten abgebaut werden. Die Präsentation zum 20. Berliner Dialog können Sie hier einsehen. Pressemitteilung der KKH
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Darmkrebsmonat März: Zu Hause und im Alltag Darmkrebs vorbeugen
Pro Jahr erkranken in Deutschland rund 70.000 Menschen an Darmkrebs, ungefähr 27.000 sterben an den Folgen. Darmkrebs ist bei Männern die dritthäufigste, bei Frauen sogar die zweithäufigste Krebsart. Mit steigendem Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit für die Entwicklung von Darmkrebs zu. Erfreulicherweise sinkt die Zahl der Neuerkrankungen und Todesfälle in Deutschland aber seit Jahren. Dazu beigetragen hat unter anderem das Engagement der gesetzlichen Krankenkassen. Sie bieten ihren Versicherten verschiedene Maßnahmen, um Darmkrebs oder dessen Vorstufen möglichst früh zu erkennen und zu behandeln. So auch die Schwenninger Krankenkasse, die ihre Versicherten ab 50 Jahren mit einem Einladungsschreiben und ohne Arztbesuch zur Vorsorge bewegen möchte. Dadurch konnte bisher bei 44 Versicherten Darmkrebs verhindert werden. „Der zu Hause durchführbare immunologische Stuhltest ist für uns ein wichtiger Baustein der Darmkrebsfrüherkennung. Mit ihm erreichen wir auch Versicherte, die zunächst keine Darmspiegelung durchführen lassen möchten“, sagt Dr. Tanja Katrin Hantke, Ärztin bei der Schwenninger. Früherkennung durch immunologischen Stuhltest Darmkrebs entsteht meist langsam im Laufe von Jahren. In der Regel spürt man nichts davon. Wird er frühzeitig erkannt, so kann Darmkrebs, wie sonst keine andere Krebserkrankung, verhindert werden. Bei rechtzeitiger Erkennung liegen die Heilungschancen bei über 90 Prozent. Wichtig sind daher Vorsorgeuntersuchungen wie die Darmspiegelung. Die Notwendigkeit eines Arztbesuchs kann jedoch zu einer geringen Inanspruchnahme führen. Deshalb bieten Betriebskrankenkassen wie die Schwenninger ihren Versicherten im „Aktionsbündnis gegen Darmkrebs“ eine Alternative: den kostenfreien immunologischen Stuhltest. Dieser ist doppelt so genau wie der bisher übliche Papierstreifentest. Zu ihrem 50. Geburtstag werden die Versicherten per Brief zur Vorsorge eingeladen. Sie können den immunologischen Test online anfordern, zu Hause durchführen und per Post direkt an ein Labor schicken. Das Labor informiert innerhalb weniger Tage schriftlich über das Ergebnis. „Zwei Drittel der bei uns angeforderten Tests werden zurückgeschickt und ausgewertet. Ich bin sicher, dass wir mit dem Einladungsverfahren die Teilnahme unserer Versicherten an der Darmkrebsfrüherkennung steigern können“, sagt Hantke. Darmkrebsfrüherkennung auch für Politik von Bedeutung Dass sich das Engagement der Kassen im Aktionsbündnis auszahlt, beweist die Tatsache, dass die Politik darüber berät, ein bundesweit einheitliches Einladungsverfahren für alle gesetzlich Versicherten zu etablieren. Auch soll der immunologische Stuhltest den bisher noch üblichen Papierstreifentest demnächst ablösen. Ernährungstipps für einen gesunden Darm Auch wenn genetische Faktoren eine Rolle spielen, kann man Darmkrebs maßgeblich durch einen gesunden Lebensstil vorbeugen. Risikofaktoren sind vor allem Tabakkonsum, Übergewicht, Bewegungsmangel und falsche Ernährungsgewohnheiten. Doch wie muss man sich ernähren, um den Darm zu unterstützen? Einige Antworten: Kalorienfreie Getränke wie Wasser, davon circa 2 Liter pro Tag. Naturbelassene und frische Lebensmittel, z. B. vom Wochenmarkt. Pflanzliche statt tierische Fette, z. B. kalt gepresstes Pflanzenöl oder Margarine. Ballaststoffreiche Ernährung mit Getreideprodukten oder Hülsenfrüchten. Obst und Gemüse, davon fünf Portionen pro Tag in den unterschiedlichsten Farben. Hühnchen oder Fisch statt rotem (Rind, Schwein, Lamm), verarbeitetem (Wurst) oder geräuchertem Fleisch. Gesetzlicher Anspruch auf Darmkrebsfrüherkennung Papierstreifentest: Krankenversicherte zwischen 50 und 54 Jahren können jährlich einen Test auf verstecktes (okkultes) Blut im Stuhl machen. Dieser soll zeitnah durch den immunologischen Stuhltest ersetzt werden. Bei auffälligem Befund besteht Anspruch auf eine Darmspiegelung (Koloskopie). Gesetzlich Krankenversicherte ab 55 Jahren haben Anspruch auf eine Darmspiegelung. Diese kann nach 10 Jahren ein zweites Mal durchgeführt werden. Zum Aktionsbündnis gegen Darmkrebs: Das von den Betriebskrankenkassen im Jahr 2012 gestartete Aktionsbündnis gegen Darmkrebs hat nach fünf Jahren mehr als 160.000 Menschen zur Darmkrebsvorsorge bewegen können und dabei rund 900 Menschen vor Darmkrebs bewahrt. Die nach positivem Testausgang durchgeführte Darmspiegelung hat zur rechtzeitigen Entdeckung von Darmkrebs in einem Stadium geführt, in dem Darmkrebs heilbar ist. Neben der Schwenninger sind mehr als 60 weitere Betriebskrankenkassen, aber auch private Krankenversicherungen, Teil des Bündnisses. Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse
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AOK fordert weitere Verbesserungen im Umgang mit Hochrisiko-Medizinprodukten
Nach fünf Verhandlungsjahren hat das Europäische Parlament heute die EU-Verordnung zu Medizinprodukten verabschiedet. „Seit 2012 begleiten wir die neue Verordnung zu den Medizinprodukten und haben uns von Anfang an für einen möglichst umfassenden Patientenschutz stark gemacht. Im Ergebnis ist das zwar an einigen Stellen geglückt, aber es bleiben Defizite. In Deutschland müssen wir deshalb zügig die Handlungsspielräume für Nachbesserungen nutzen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Ein wichtiger Punkt ist die Absicherung der Ersatzansprüche von Patienten bei Produktschäden. Laut der beschlossenen EU-Verordnung müssen Medizinproduktehersteller bei Schäden durch fehlerhafte Produkte für Haftungsansprüche lediglich angemessene Rücklagen bilden. Konkrete Vorgaben oder Prüfmöglichkeiten der Deckungsvorsorge gibt es nicht. „Die Bundesregierung kann und muss das für Deutschland ändern, indem eine obligatorische Produkthaftpflichtversicherung eingeführt wird. Frankreich hat es vorgemacht“, so Litsch. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass geschädigte Patienten weiterhin das finanzielle Risiko tragen und ihre Schadensersatzansprüche möglicherweise ins Leere laufen. In der nächsten Legislaturperiode muss dieses Thema unbedingt auf die politische Agenda.“ Weder zentrale Zulassung noch hochwertige Studien Kritisch sieht die AOK auch, dass Hochrisiko-Medizinprodukte weiterhin nicht durch spezielle Benannte Stellen zertifiziert und geprüft werden. Zusätzlich zu den bisherigen Prüfwegen soll es zwar eine Expertengruppe geben, die in eng umschriebenen Fällen die Herstellerunterlagen bewertet, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Doch ihr werden weder ausreichend Zeit noch Kapazitäten eingeräumt und ihre Empfehlungen sind nicht bindend. „Die privatrechtlich organisierten Benannten Stellen bleiben für Prüfungen zuständig. Doch sie haben ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, auch zukünftig von Herstellern beauftragt zu werden und sind somit finanziell von ihnen abhängig“, kritisiert Martin Litsch. „Um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und den Patientenschutz zu verbessern, wäre eine finanziell unabhängige, zentrale Zulassungsstelle für Hochrisiko-Medizinprodukte und Implantate, wie es sie für Arzneimittel gibt, erforderlich.“ Des Weiteren kritisiert die AOK die Anforderungen an die Studienqualität, die der Bewertung von Hochrisiko-Medizinprodukten zugrunde liegen. Zwar gibt es zukünftig weniger Ausnahmeregelungen von der Verpflichtung zu klinischen Studien, doch wurden dafür keine Mindestanforderungen festgelegt. So können in Deutschland auch weiterhin Produkte auf den Markt kommen, die unzureichend getestet worden sind. In der Vergangenheit gab es dramatische Schadensfälle mit unerwarteten schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Patienten, weil die vorherigen klinischen Studien methodisch unzureichend waren, um Nutzen und Risiko abschätzen zu können. Martin Litsch fordert deshalb: „Zum Schutz der Patienten sollten Hochrisiko-Medizinprodukte bis zum Vorliegen ausreichender Daten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen nur in spezialisierten Zentren eingesetzt werden, die sich an hochwertigen Studien zu diesen Produkten beteiligen. Außerhalb dieser Zentren sollten die Krankenkassen die Kosten dieser Eingriffe nicht übernehmen. ‚Proved in Germany‘ könnte damit zu einem ganz neuen Inbegriff von Qualität werden.“ Verbesserungsbedarf sieht die AOK auch bei der eindeutigen Identifizierung von Hochrisiko-Medizinprodukten. Laut EU-Verordnung sollen diese ab Mai 2021 anhand einer Identifizierungsnummer eindeutig zuzuordnen sein. „Für uns als Krankenkasse ist es immens wichtig, dass wir bei einer schadhaften Serie alle Betroffenen so schnell wie möglich identifizieren und informieren. Das geht derzeit nicht. Doch bis zur Einführung der Identifizierungsnummern können wir nicht warten“, sagt Litsch. „Deshalb fordern wir, so schnell wie möglich patientenbezogene Informationen über die verwendeten Implantate in die Abrechnungsdaten der Kliniken aufzunehmen. Das wäre kurzfristig umsetzbar. Wir dürfen nicht nur über Patientenschutz reden, sondern müssen ihn auch umsetzen. Hier wäre eine Chance dazu.“ Litsch weiter: „Es gibt viel Licht, aber auch viel Schatten bei den Hochrisiko-Medizinprodukten. Wir werden uns deshalb auch gegenüber der nächsten Bundesregierung für zeitnahe Verbesserungen im Sinne des Patientenschutzes einsetzen.“ Die neuen Regelungen für Medizinprodukte gelten nach einer Übergangsfrist von drei Jahren. Für die In-vitro-Diagnostika, die ebenfalls in einer Verordnung neu geregelt wurden, gilt eine Frist von fünf Jahren. Die Verordnungen müssen nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden, können aber in Teilen von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergänzt werden. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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