(NORDWEST) Das Servicenetzwerk Altenpflegeausbildung ist ein vom BMfSJ gefördertes Projekt. Die Mitarbeiter des Servicenetzwerkes unterstützen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen darin, die betriebliche Altenpflegeausbildung zu implementieren und die Qualität der betrieblichen Ausbildung zu verbessern. Es handelt sich um einen kostenlosen Service für Einrichtungen. Ab sofort stellen die Mitarbeiter des Servicenetzwerkes Pflegeeinrichtungen das von der Universität Bremen entwickeltes Instrument QEK (Qualitäts-Ertrags-Kosten-Analyse) zur Verfügung. Mithilfe dieses Instrumentes kann eine Einrichtung ermitteln, was sie die Ausbildung kostet. Auf diese Weise haben stationäre und ambulante Einrichtungen die Möglichkeit, auf der Basis von validen Zahlen zu entscheiden, ob es sich lohnt, in der Altenpflege auszubilden. Die Analyse anhand des QES ist für die Einrichtung kostenlos. Sowohl das Instrument als auch die Beratung durch die Mitarbeiter des Servicenetzwerkes wird durch Projektmittel getragen.
Insbesondere für ambulante Dienste kann die Verwendung des Analyseinstrumentes sehr hilfreich sein, da im ambulanten Bereich die Ausbildung häufig nicht im Rahmen der Vergütung refinanziert wird. Angesichts des drohenden Fachkräftemangels in der Altenpflege sollten die Chancen nicht verkannt werden, die eine qualitativ hochwertige betriebliche Ausbildung bietet. Auch bezüglich der Qualitätsverbesserung der innerbetrieblichen Ausbildungen berät das Servicenetzwerk kompetent vor Ort. (Al)
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Studie: Bundesbürger üben heftige Kritik am deutschen Gesundheitssystem – GroKo-Parteien einigen sich auf elektronische Patientenakte
Immer mehr Bundesbürger sind frustriert über lange Wartezeiten auf Termine bei Ärzten oder in Krankenhäusern. Auch in Bezug auf den Austausch von Informationen zwischen den Medizinern und den Zugriff auf die eigenen Patientendaten erhält das deutsche Gesundheitssystem gerade einmal die Note „Ausreichend“. Das ist das Ergebnis einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung des MedTech-Unternehmens vitabook unter 2.000 Bundesbürgern. Besser hingegen schneiden die Qualität der medizinischen Leistungen und die Betreuung durch das medizinische Personal ab. Hier vergeben die Befragten immerhin ein „Befriedigend“. „Der Frust der Patienten begründet sich also nicht in der Arbeit von Ärzten, Schwestern oder Pflegern, sondern beruht zu einem entscheidenden Teil auch auf organisatorischen Defiziten sowie veralteter IT- und Kommunikationstechnik“, sagt vitabook-CEO Markus Bönig. Umso wichtiger sei es, endlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben, die genau diese Mankos beseitigen könne. „Hier ist eindeutig die Politik gefragt“, so Bönig. Das sehen auch die Patienten so: Mehr als 80 Prozent finden, dass sich die Politik zu wenig um das Gesundheitswesen kümmert. „Es ist gut, dass die Politik endlich ernst macht und eine Patientenakte schaffen will. Allerdings darf es sich nicht auf ein Fach beschränken, auf das der Versicherte ausschließlich gemeinsam mit einem Arzt zugreifen kann. Vielmehr brauchen die Bürger eine eigene Gesundheitsakte in ihrer alleinigen Hoheit. In dieser müssen sämtliche Daten und Informationen auch vom Patienten gespeichert werden können“, erklärt Bönig. Zugleich sollten die Krankenkassen verpflichtet werden, die bereits vorhandenen Gesundheitsakten in der Hoheit ihrer Versicherten auch zu finanzieren. Durch eine echte elektronische Gesundheitsakte, die bereits vor Jahren von der Politik geplant, vom Gesetz gefordert aber bis heute nur von privaten Anbietern wie vitabook realisiert wurde, haben Bürger Zugriff auf ihre eigenen Gesundheitsdaten. Mehr noch: Sie können alle bereits entstandenen Daten von den jeweiligen Ärzten, Laboren oder Kliniken anfordern und sich sicher digital in ihre Akte „überweisen“ lassen. Dabei unterliegt die elektronische Gesundheitsakte allein der Hoheit des Inhabers. Ausschließlich der Patient entscheidet also, wem er welche Daten zur Ansicht zur Verfügung stellt. „Die Digitalisierung und damit einhergehend die elektronische Gesundheitsakte rücken den Patienten an den Platz innerhalb des Gesundheitswesens, der ihm zusteht: ins Zentrum“, so Markus Bönig. Pressemitteilung der vitabook GmbH
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KV-SafeNet-Zertifizierung für MicroNova-Lösungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die eHealth-Lösungen von MicroNova für den Zugang in das Sichere Netz (SNK) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für Ärzte und Psychotherapeuten freigegeben. Damit haben die über 65.000 Mitglieder des SNK die Möglichkeit, über ihre bestehenden Praxisverwaltungssysteme (PVS) und die darauf aufsetzende Vernetzungs-Software ViViAN medizinische Informationen sicher und direkt über KV-SafeNet auszutauschen. Die Zertifizierung ist ab sofort gültig. Nachdem ViViAN im März 2016 bereits das ULD-Datenschutzsiegel erhalten hatte, hat die Vernetzungslösung nun auch grünes Licht für den Zugang zum bundesweiten SNK erhalten. Teilnehmer von KV-SafeNet sind damit in der Lage, direkt und sicher Daten mit anderen KV-SafeNet-Praxen auszutauschen, auch wenn diese auf Praxisverwaltungssysteme unterschiedlicher Hersteller setzen. Die Beschaffung zusätzlicher Hard- oder Software ist dabei nicht erforderlich: Bestehende KV-SafeNet-Infrastruktur sowie vorhandenes PVS und ViViAN genügen für den Transfer der Informationen. Abnahme ohne Änderungen in der Software Für die Zertifizierung waren keine Modifikationen bei der Software nötig: Durch die verwendeten Verschlüsselungs- und Passwortverfahren, den Einschreibungsvorgang für Patienten sowie das Konzept des direkten Datenaustauschs („Peer-to-Peer“) hat sich ViViAN als so sicher erwiesen, dass keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich waren. Auch andere eHealth-Lösungen von MicroNova, die Daten über die Infrastruktur von ViViAN austauschen, erfüllen die hohen Anforderungen und Sicherheitsstandards der KV-SafeNet-Richtlinie – deshalb ist die Zertifizierung auch für den Netzmedikamentenplan sowie die Behandlungspfade gültig. „Die Zertifizierung ist eine gute Nachricht für die Ärzte und deren Patienten, die bereits auf KV-SafeNet setzen – sie können nun auch die Vorteile einer sicheren, direkten und herstellerunabhängigen Vernetzung mit ViViAN nutzen, bis hin zum Medikationsplan als besonders aktuelles Thema“, bilanziert Dietmar Dunkel, Bereichsleiter eHealth bei MicroNova. „Für uns als Anbieter ist die Zertifizierung nicht nur eine Bestätigung unseres Sicherheitskonzepts, sondern auch unserer Offenheit gegenüber anderen Lösungen. Unsere Vernetzungsstrategie ist extrem flexibel konzipiert und damit für einen systemübergreifenden Einsatz geeignet.“ Vernetzung im Detail Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betreiben das SNK als eine Online-Infrastruktur, in der die Rechenzentren der KVen sowie die einzelnen Arztpraxen, Krankenhäuser und medizinischen Einrichtungen über ein vom Internet getrenntes Netzwerk miteinander verbunden sind. Da Patienten- und Honorardaten übermittelt werden, erfüllt das Netz die erforderlichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Der Zugang erfolgt über ein sogenanntes Virtual Private Network (VPN), die erforderliche Hardware stellen zertifizierte Provider bereit. Die Software ViViAN von MicroNova nutzt eine patentierte Schnittstellentechnologie, die es ermöglicht, Befunde, Diagnosen, Labordaten sowie Informationen zu Rezepten aus dem jeweiligen Praxisverwaltungssystem direkt von einer Arztpraxis an eine andere zu übertragen. Dort können die Informationen dann in das vorhandene PVS übernommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Praxen das gleiche PVS verwenden oder Systeme unterschiedlicher Hersteller einsetzen. Die Daten werden erst übermittelt, nachdem der Patient seine Ärzte schriftlich dazu autorisiert hat. Derzeit nutzen unter anderem Ärztenetze aus Rosenheim, Leverkusen oder Heilbronn die Lösung. Pressemitteilung der MicroNova AG
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Ein gutes Zeugnis für die Unabhängige Patientenberatung
Anlässlich des bevorstehenden Endes der laufenden Förderperiode für die Unabhängige Patientenberatung (UPD) hat das IGES-Institut nun seinen im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes erstellten abschließenden Evaluationsbericht vorgelegt. Der Abschlussbericht bewertet für den Zeitraum 2011 bis 2015 die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben der UPD. Als zentrales Ergebnis wurde darin eine insgesamt hohe Beratungsqualität festgestellt. Eine wesentliche Grundlage dafür sei die Beratungsdokumentation, die gleichzeitig Basis für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags ist, Problemlagen im Gesundheitswesen zu erkennen und aufzuzeigen. Allerdings habe sich im Laufe der Jahre die Erreichbarkeit der Beratungsangebote verschlechtert. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Die gute fachliche Arbeit der UPD in den vergangenen Jahren ist das Fundament, auf dem die künftige Arbeit aufbauen wird. Entscheidend für die Neuvergabe war jedoch, dass ein anderer Anbieter im Rahmen des Vergabeverfahrens das beste Angebot für die neue Förderfase abgegeben hat. Unabhängig, neutral und kompetent zu beraten war, ist und bleibt das Herz der Unabhängigen Patientenberatung.“ Hintergrund: Die Neuvergabe der UPD-Fördermittel war notwendig, weil die gesetzlichen Vorgaben nur eine zeitlich befristete Vergabe dieser Mittel erlauben und die aktuelle Förderphase Ende dieses Jahres ausläuft. Im Zuge einer gesetzlichen Neuregelung im Rahmen des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes vom Juli 2014 hat der Gesetzgeber die UPD-Fördermittel von 5,2 auf 9 Millionen Euro jährlich erhöht und die Laufzeit von fünf auf sieben Jahre verlängert, um vor allem eine bessere telefonische Erreichbarkeit zu erzielen. Das für die im Januar 2015 beginnende Förderphase ausgewählte Duisburger Unternehmen Sanvartis hat eine eigenständige, gemeinnützige GmbH gegründet, die das Angebot unter dem bisherigen Markennamen „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) weiter führen und bekannter machen wird. Die Entscheidung, dem Angebot von Sanvartis den Zuschlag zu geben, wurde vom GKV-Spitzenverband einvernehmlich mit dem Patientenbeauftragten unter beratender Beteiligung eines Beirats getroffen. Die Entscheidung wurde von der Vergabekammer des Bundes in vollem Umfang bestätigt. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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