Das Amtsgericht Paderborn in NRW urteilte, dass alte Menschen nur zwei Stunden täglich ein Gebiss brauchen. Manfred Schlüter, Rentner 72 Jahre alt, klagte wegen seines lockeren Gebisses. Im Jahr 2006 lies sich der Rentner einen neuen Zahnersatz im Oberkiefer anfertigen. Eine Vollprothese mit 14 Zähnen sollte es sein. Bei der Fertigstellung, als der schlechte Sitz der Prothese bemängelt wurde verwies der Zahnarzt auf Haftcreme. Das Gebiss hielt trotz Haftcreme nicht und rutschte alle 2 Stunden heraus. Herr Schlüter lispelt seitdem. Der Rentner verweigerte die Zahlung in Höhe von 1750€. Daraufhin verklagte ihn der Zahnarzt. Herr Schlüter konterte mit einer Schmerzensgeldklage und forderte 2000€. Unglaubliches geschah: Die Klage wurde abgewiesen. Die Begründung lautete folgendermaßen: „Der Beklagte ist fast 73 Jahre alt. In diesem Alter ist man (..) nicht darauf angewiesen eine Prothese den ganzen Tag zu tragen.”
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Graalmann: In der Pflege geht es voran
(17.10.14). Ausdrücklich begrüßt hat Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, die heute beschlossene Reform der sozialen Pflegeversicherung. Zur abschließenden Lesung im Bundestag sagte er: “Nach langem Stillstand hat die Politik das Thema angepackt und einige richtige Entscheidungen getroffen. Entscheidend ist, dass das erste Pflegestärkungsgesetz mehr Geld ins System bringt. Es begrenzt die Entwertung der sozialen Pflegeversicherung durch Inflation und schafft vor allem mehr Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige und Angehörige. Das ist wirklich wegweisend, weil damit die Flexibilität bei der Zusammenstellung von Pflegeleistungen erhöht wird.“ Bis zuletzt war um Änderungen am Reformwerk gerungen worden. Nun kommt die sogenannte “Umwidmungsregel” ins Gesetz, die intensiv diskutiert und von der AOK nachdrücklich unterstützt wurde. Danach können 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungen zukünftig für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden, etwa Einkaufshilfen oder Helfer für Botengänge und Betreuung. “Pflegebedürftige können ihren Alltag dadurch individueller gestalten als heute und gleichzeitig mehr Leistungen einkaufen. So werden ihre Angehörigen entlastet und Pflegekräfte können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren”, erläuterte Graalmann. Ein weiterer wichtiger Punkt: Die ambulanten Pflegedienste müssen künftig ihre Kalkulationsgrundlagen in den Preisverhandlungen mit den Pflegekassen offenlegen. Auch dies sieht der AOK-Chef positiv: “Mittel, die von den Kassen für Mehrleistungen und eine faire Entlohnung bereitgestellt werden, müssen auch wirklich bei den Pflegebedürftigen und Pflegekräften ankommen. Künftig müssen die Anbieter erläutern, wie sie die Mittel aus der Pflegeversicherung genau verwenden. Hier sorgt das Gesetz für mehr Transparenz.” Den größten Sprung für die soziale Pflegeversicherung bedeutet aus Sicht der AOK aber die angekündigte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit der zweiten Stufe im Jahr 2017. Ziel müsse es sein, dass die von der Koalition in Aussicht gestellte Finanzierungsgrundlage für dieses Kernstück der Pflegereform ausreiche, so Graalmann. Die geplante Beitragsanhebung von insgesamt 0,5 Prozentpunkten sei viel für die Beitragszahler. Ein Teil davon, jährlich ungefähr 2,4 Milliarden Euro, fließe in vorgezogene Leistungsverbesserungen, und 2017 seien erneut 0,2 Beitragssatzpunkte vorgesehen für die Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Gleichzeitig verwies Graalmann auf den Expertenbeirat, der je nach Ausgestaltung die jährlichen Mehrkosten aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf zwei bis 6,8 Milliarden Euro geschätzt hat. Und er erinnerte daran, dass schon 2017 eine weitere Leistungsdynamisierung anstehe. Bereits die Dynamisierung im Jahr 2015 bringe Mehrkosten von 900 Millionen Euro mit sich. “Für diese Jahrhundertaufgabe sind die Mittel knapp bemessen. Deshalb ist die Enttäuschung vorprogrammiert, wenn am Ende Ankündigungen und Finanzrahmen nicht zusammenpassen.” Mit einem Versichertenanteil von 50 Prozent unter den Pflegebedürftigen ist die AOK die größte Pflegekasse Deutschlands. Bundesweit hat sie rund 700 Pflegeberater im Einsatz, die die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen vor Ort unterstützen. Gleichzeitig baut sie ihre Online-Informationen wie den AOK-Pflegenavigator und das AOK-Pflegeportal weiter aus und engagiert sich in regionalen Projekten, um die Versorgung unserer pflegebedürftigen Versicherten vor Ort zu verbessern. Pressemitteilung des AOK Bundesverband
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DKG beruft außerordentliche Vorstandssitzung ein: Beratungen über Proteste gegen die Klinikreform
Anlässlich des großen Unmutes in den Kliniken aufgrund des Referentenentwurfs der Koalition zur Krankenhausreform kommt heute in Berlin der Vorstand der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Dazu erklärt DKG-Präsident Thomas Reumann: “Je mehr Einzelheiten bekannt und durchleuchtet werden, umso größer wird das Unverständnis über diesen Gesetzentwurf. Zukunftsfähige und demografiefeste Antworten werden nicht gegeben. Die zentralen Anliegen der Krankenhausfinanzierung werden nicht gehört. Die Unzulänglichkeiten bei der Refinanzierung der Personalkosten für die 1,2 Millionen Beschäftigten werden durch neue Kürzungen sogar noch verschärft. Erste Berechnungen zeigen, dass die Krankenhäuser im Jahr 2017 ca. 1 Milliarde Euro durch das Zusammenwirken der im Entwurf vorgesehenen Kürzungsmaßnahmen verlieren werden. Größter Brocken ist die geplante Streichung des sogenannten Versorgungszuschlages in Höhe von einer halben Milliarde Euro. Dieser wurde 2013 als Teil des Hilfsprogrammes für die Krankenhäuser eingeführt, auch um die Tarifsteigerungen zu finanzieren. Ebenfalls hoch zu Buche schlagen neue Kürzungskriterien, die den Kassen bei den jährlichen Verhandlungen über die Anpassung der Vergütungspreise für die Fallpauschalen systemwidrig und in nahezu willkürlicher Ausprägung an die Hand gegeben werden. Abschöpfungen vom Landesbasisfallwert zu Lasten aller Krankenhäuser für beispielsweise “mögliche ambulante Leistungsverlagerungen” sind neue Kollektivhaftungsmechanismen, die nicht zu akzeptieren sind. Wenn das so bleibt und vom Bundeskabinett beschlossen wird, sähen sich die Krankenhäuser in eine absolut kritische Position zu dieser Reform gedrängt. Die Krankenhäuser sehen darüber hinaus die Bundesländer unveränderlich in der Verantwortung, die Investitionskostenmisere zu lösen. Der Vorstand der DKG kommt auch zusammen, um über landesweite Protestmaßnahmen gegen die Kürzungen und die krankenhausfeindlichen Elemente des Referentenentwurfs zu beraten.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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vdek-Zukunftspreis 2017: Gesund altern – vdek sucht Leuchtturmprojekte zur Prävention und Gesundheitsförderung
Gesund und fit im Alter zu sein – wer wünscht sich das nicht? Doch nicht nur für jeden Einzelnen ist gesundes Altwerden wichtig. Mit Blick auf die demografische Entwicklung ist es auch von großer gesellschaftlicher Relevanz. Prävention und Gesundheitsförderung fallen dabei Schlüsselrollen zu: Sie können entscheidend dazu beitragen, dass sich Menschen Vitalität und Lebensqualität erhalten und lange selbstbestimmt leben. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) verleiht seinen Zukunftspreis in diesem Jahr an innovative Ideen, Projekte und Best-Practice-Konzepte, die sich dem gesunden Altern widmen. Unter dem Motto „Gesundheit für Ältere gestalten – Lebensqualität fördern“ werden Projekte gesucht, die beispielsweise die Gesundheit und Selbstständigkeit älterer Mitbürger in der Kommune oder im Quartier fördern. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Konzepte, die Menschen mit eher schlechten Gesundheitschancen erreichen können und sie bei einer gesundheitsfördernden Lebensgestaltung unterstützen. Dabei können auch Erfahrungen aus bereits umgesetzten Projekten berücksichtigt werden. Für die besten Ideen und Konzepte wird ein Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro verliehen. Über die Preisvergabe entscheidet eine prominent besetzte Fachjury, bestehend aus: Christian Zahn (Juryvorsitz), stellvertretender Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Prof. Dr. Attila Altiner, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Universität Rostock, Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Dr. Thomas Klie, Professor an der Evangelischen Hochschule Freiburg, Regina Kraushaar, Abteilungsleiterin „Pflegesicherung und Prävention“ im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Maßgebliche Kriterien bei der Bewertung sind insbesondere der Beitrag zur Förderung der Gesundheit und Lebensqualität, die versorgungspolitische Relevanz, qualitative Aspekte sowie die Praxisrelevanz. Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular zum vdek-Zukunftspreis 2017 finden Bewerber unter www.vdek.com/ueber_uns/vdek-zukunftspreis/zukunftspreis_2017.html. Für Fragen zur Ausschreibung steht Christin Liebrenz unter der Telefonnummer 0 30 / 2 69 31 – 1766 zur Verfügung. Pressemitteilung des vdek
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