Nach der Honorarreform verdienen die bayerischen Ärzte am meisten (lt. Vdak). Der Verdienst liegt ca. 10 % über dem Bundesdurchschnitt. Etwaigen Hochrechnungen zufolge verdient ein Arzt in Bayern 2009 an einem gesetzlich versicherten Patienten 477,84€. Der bundesweite Durchschnitt liegt aber nur bei 432,67€. Ist Bayern der Gewinner der Honorarreform? Nein, die Gewinnspanne lässt sich nur darauf begründen, dass es im Freistaat ca. 15-20 % mehr niedergelassene Fachärzte als im restlichen Bundesgebiet gibt. Die Leistungen dieser Ärzte übernehmen in anderen Bundesländern Kliniken.
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Die digitale Zukunft gemeinsam gestalten: Ärzte, Apotheker und Zahnärzte bringen Digitalisierung voran
Ob elektronische Gesundheitskarte, Praxisverwaltungssysteme oder elektronische Patientenakte – die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet unaufhaltsam voran. Ärzte, Apotheker und Zahnärzte wollen diesen Prozess gemeinsam gestalten und dabei die Chancen neuer Technologien für Patienten und Heilberufe so gewinnbringend wie möglich nutzen. Zu diesem Ziel haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sowie auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ausdrücklich bekannt. Die drei Bundesorganisationen haben eine entsprechende Absichtserklärung („Letter of Intent“) unterzeichnet. Mit diesem koordinierten Vorgehen wird unter anderem die Bedeutung der Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen betont und der Einsatz neuer Technologien in allen Anwendungsbereichen befürwortet. Darüber hinaus umfasst die Initiative die Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen digitalen Agenda. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Um die vielfältigen Chancen der Digitalisierung bestmöglich zu nutzen, müssen sinnvolle und zweckmäßige Technologieanwendungen geschaffen und im Sinne von Patienten und Heilberufen zeitnah umgesetzt werden. Datensouveränität, Datenschutz und Datensicherheit müssen dabei höchsten Ansprüchen genügen und für alle Beteiligten jederzeit gewährleistet sein. Gemeinsam mit Ärzten und Apothekern wird sich die Vertragszahnärzteschaft aktiv in die Ausgestaltung der digitalen Zukunft des Gesundheitswesens einbringen.“ Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV: „Die digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen wird eine der zentralen Herausforderungen in den nächsten Jahren sein. Gemeinsam mit der Politik müssen wir eine übergreifende E-Health-Strategie für die Gesundheitsversorgung entwickeln. Wir freuen uns, dass sich nun auch die Zahnärzte unserer Absichtserklärung zu einer digitalen Agenda angeschlossen haben.“ ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Wenn die in der ambulanten Versorgung tätigen Heilberufe ein gemeinsames Verständnis der Ziele und Herausforderungen der Digitalisierung formulieren, ist das die beste Voraussetzung für den Aufbau einer konsistenten E-Health-Architektur. Ohne eine Architektur mit klaren Kommunikationsstrukturen unter den Akteuren ist auch eine sichere Arzneimitteltherapie auf lange Sicht nicht denkbar. Der Beitritt der KZBV zum Letter of Intent ist daher ebenso erfreulich wie konsequent.“ KBV, ABDA und KZBV fordern unter anderem die kontinuierliche Weiterentwicklung der Regelungen zum Datenschutz, den Ausbau der sicheren elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den so genannten Leistungserbringern sowie einheitliche Standards und Schnittstellen für die elektronische Patientenakte. Der Letter of Intent zur Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen digitalen Agenda kann auf den Websites der unterzeichnenden Organisationen (abda.de, kbv.de, kzbv.de) abgerufen werden. Gemeinssame Pressemitteilung von KBV, KZBV und ABDA
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vdek-Zukunftspreis 2016: Konzepte für die Versorgung von Senioren mit Einwanderungsgeschichte gesucht
Immer mehr Senioren in Deutschland haben eine Migrationsgeschichte. Dadurch kommen neue Herausforderungen auf Pflege, Prävention und medizinische Versorgung zu. Um die Teilhabe von Einwanderern an der Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern, müssen sich Ärzte, Pflegekräfte, Krankenkassen etc. auf die wachsende kulturelle und ethische Vielfalt einstellen und Leistungen den kulturellen Besonderheiten anpassen. Dazu ist unter anderem das Wissen um diese Besonderheiten nötig, Sprach- und andere Zugangsbarrieren müssen abgebaut werden. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) widmet sich mit seinem diesjährigen Zukunftspreis der Versorgung von älteren Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Unter dem Motto „Alterung der Migrationsgeneration – Interkulturelle Versorgungskonzepte für eine sich verändernde Seniorengeneration“ sucht der vdek innovative Ideen, beispielhafte Projekte und Konzepte für interkulturell sensible Präventions-, Versorgungs- und Pflegeangebote. Die besten Ideen werden mit einem Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro ausgezeichnet. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Projekte, die aufzeigen, wie Verständnis-, Sprach- oder andere Zugangsbarrieren abgebaut oder die Kommunikation und Interaktion in der Prävention, medizinischen Versorgung und Pflege verbessert werden können. Über die Preisvergabe entscheidet eine hochkarätige Fachjury, bestehend aus: Christian Zahn (Juryvorsitz), Verbandsvorsitzender des vdek, Prof. Dr. Attila Altiner, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Universität Rostock, Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, Prof. Dr. Thomas Klie, Professor an der Evangelischen Hochschule Freiburg, Dr. Angelika Prehn, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Maßgebliche Kriterien bei der Bewertung der eingereichten Konzepte stellen vor allem die versorgungspolitische Relevanz, qualitative Aspekte sowie die Praxisrelevanz dar. Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular zum vdek-Zukunftspreis 2016 finden Bewerber auf der Webseite des vdek unter www.vdek.com/ueber_uns/vdek-zukunftspreis/zukunftspreis_2016.html. Für Fragen steht Frau Alina Wolfschütz allen Interessierten gerne unter der Telefonnummer 030 / 269 31-17 62 zur Verfügung. Pressemitteilung des vdek
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Knapp 500 Behandlungsfehler im Jahr 2015
Die AOK Bayern verzeichnete 2015 insgesamt 499 bestätigte Behandlungsfehler. Danach erwies sich jeder sechste vermutete Behandlungsfehler als tatsächlicher Behandlungsfehler. In den Vorjahren war es im Schnitt noch jeder Siebte. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung der AOK Bayern. Insgesamt hat die größte Krankenkasse im Freistaat im vergangenen Jahr 2943 Patienten wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler beraten. In 1497 Fällen gab die Krankenkasse ein für die Versicherten kostenloses Gutachten in Auftrag. Die häufigsten Beratungen und Gutachten gab es 2015 in den Bereichen Chirurgie (977), gefolgt von Orthopädie (261) und Zahnmedizin/Kieferchirurgie (224). Als eine der ersten Krankenkassen in Deutschland und lange vor der gesetzlichen Verpflichtung hat die AOK Bayern im Jahr 2000 das Behandlungsfehlermanagement als einen wichtigen Baustein zur Stärkung des Patientenschutzes eingeführt. Seitdem haben sich rund 34.500 AOK-Versicherte wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse gewandt. In 5164 Fällen bestätigte sich ein Behandlungsfehler. Dominik Schirmer, Bereichsleiter Verbraucherschutz bei der AOK Bayern, zog eine kritische Bilanz: „Die rechtlichen Auseinandersetzungen werden intensiver und die Regressverhandlungen mit den Haftpflichtversicherern langwieriger.“ Schirmer betonte, dass es nicht um Konfrontation, sondern Kooperation mit den Leistungserbringern gehe. „Viele Probleme entstehen aus einer Verkettung vieler kleiner und oft vermeidbarer Fehler.“ Ziel sei es, eine angstfreie Fehlerkultur zu etablieren. Schirmer forderte daher eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes. „Wir brauchen ein bundeseinheitliches Zentralregister für Behandlungsfehler. Es macht keinen Sinn, dass Ärztekammer, Krankenkassen und Gerichte hier unterschiedlich zählen.“ Zugleich plädierte Schirmer für eine erleichterte Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern. Damit würde die Position der Patienten in Haftungsprozessen deutlich gestärkt. Wie lange es in manchen Fällen dauern kann, bis Patienten zu ihrem Recht kommen, erläuterte der auf Medizinrecht spezialisierte Fachanwalt Dr. Marcel Vachek. Berufshaftpflichtversicherer würden sich zunehmend gegen eine außergerichtliche Regulierung von Arzthaftungsansprüchen stemmen und die Patienten stattdessen auf den Klageweg verweisen. Eine Entscheidung vor Gericht könne jedoch Jahre dauern. Vachek warnte zudem potentiell Betroffene davor, zu spät zu handeln und damit Ansprüche wegen Verjährung nicht mehr durchsetzen zu können. Die AOK Bayern berät Versicherte bei einem vermuteten Behandlungsfehler mit zwei speziell geschulten Fachteams an den Standorten Bamberg und Ingolstadt. Zudem unterstützt ein medizinisch-juristisches Serviceteam in der Zentrale der AOK Bayern. Wie das Verfahren zur Überprüfung eines mutmaßlichen Behandlungsfehlers in der Praxis abläuft, schilderte Nicole Streit von der AOK-Patientenberatung Nord: „Der Patientenberater fungiert als Lotse für den Versicherten. Er führt durch die Komplexität des Arzthaftungsrechts und weist den Versicherten auch auf die Sicherung seiner privaten Ansprüche wie zum Beispiel Schmerzensgeld hin.“ Streit empfiehlt Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, ein Gedächtnisprotokoll über den Hergang zu erstellen und zur Beratung mitzubringen. Pressemitteilung der AOK Bayern
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