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Organschaft im Healthcare-Bereich
„Organschaft im Healthcare-Bereich: Innovatives Lösungskonzept am Beispiel des Wilhelmsburger Krankenhauses Groß Sand, Hamburg“ – ein Text von Axel Schultz. Nachzulesen in dem Ende April erscheinenden Buch „Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“- herausgegeben von Prof. Heinz Lohmann, Ines Kehrein und Dr. med. Konrad Rippmann. Es erscheint zu einem Preis von 24,99€ im medhochzwei-Verlag.Einsortiert … Weiterlesen →![]()
DKG zum PsychVVG: Wichtige ordnungspolitische Weichenstellung
„Mit der für heute terminierten Verabschiedung des PsychVVG im Deutschen Bundestag wird der 2009 eingeschlagene Weg zu einem Preissystem für die psychiatrischen Leistungen im Krankenhaus verlassen. Psychiatrische Erkrankungen sind zu individuell. Sie können nicht ausreichend sachgerecht über landeseinheitliche Preise abgebildet werden. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt weiterhin über hausindividuelle Budgets. Damit wird eine bedeutsame ordnungspolitische Weichenstellung in der Finanzierung der psychiatrischen Leistungen der Krankenhäuser vorgenommen, die die Krankenhäuser begrüßen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes sind die Personalaus-stattungsvorgaben, die den Krankenhäusern jetzt verpflichtend vorgegeben werden. Bei deren Festlegung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und den zu führenden Nachweisen müssen Flexibilitätskorridore berücksichtigt werden. Arbeitsmarktbedingte Personalengpässe müssen ebenso wie unterschiedliche medizinische Konzeptionen geltend gemacht werden können. Auch muss die geforderte Personalausstattung über die Budgets vollständig refinanzierbar sein. Diese Aspekte werden mit dem nun verabschiedeten Gesetz zwar besser als mit dem Gesetzentwurf, aber letztlich nicht ausreichend erreicht. Hier muss gegebenenfalls in der nächsten Legislaturperiode nachgebessert werden. Positiv ist, dass mit letzten Änderungen berücksichtigt wird, dass die Kliniken zukünftig steigende Behandlungsbedarfe, also mehr oder auch schwerere Fälle, geltend machen dürfen, selbst wenn die Grundlohnrate ausgeschöpft ist. Wichtig ist auch für die Finanzierung von regionalen oder strukturellen Besonderheiten, dass eigenständige Entgelte vereinbart werden können. Die bundeseinheitlich definierten und mit Bewertungszahlen kalkulierten Leistungen aus dem Entgeltkatalog (PEPP) haben im Budgetsystem die Funktion von Abschlagszahlungen anstelle der bisherigen tagesgleichen Pflegesätze. Die Krankenhäuser begrüßen, dass das Gesetz für die verpflichtende Einführung der Entgeltsystematik ein Jahr mehr Zeit gibt. Über den psychiatrischen Bereich hinaus wird mit dem Gesetz eine für alle Krankenhäuser mit allergrößter Sorge befürchtete Kürzungsankündigung der Krankenkassen abgewendet. Die gesetzliche Festlegung des Abschlags für zusätzlich erbrachte Leistungen auf 35 Prozent (Fixkostendegressionsabschlag) ist ein wichtiger Beitrag der Koalition zur sachgerechten Finanzierung des steigenden Behandlungsbedarfs der Bevölkerung. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Ärzte befürworten E-Health-Lösungen
Ärzte wünschen sich mehr E-Health-Anwendungen. Das zeigt der neue DAK-Digitalisierungsreport 2018, den die DAK-Gesundheit gemeinsam mit der Ärzte Zeitung, dem Hartmannbund, der EPatient RSD GmbH und dem Ärztenetzwerk esanum.de erhoben hat. 1.147 Mediziner im gesamten Bundesgebiet haben dafür Fragen zu digitalen Lösungen im Gesundheitssektor beantwortet. Rund 80 Prozent nennen beispielsweise Videosprechstunden und Online-Coachings als nützliche Ansätze. Vor allem junge Ärzte sind digitalen Lösungen gegenüber offen. Allerdings sind E-Health-Anwendungen bei Medizinern in verschiedenem Maße bekannt: Während vier von fünf Ärzten die Video-Sprechstunde kennen, hat von der digitalen Patientenakte bislang nur jeder Zweite gehört. Die Studien-Teilnehmer sind der Meinung, dass digitale Angebote konkrete Vorteile für die Behandlung haben. Jedoch ist zum Beispiel ein ortsunabhängiger Austausch zwischen Arzt und Patient per Videokonferenz derzeit nur eingeschränkt möglich: Das geltende Fernbehandlungsverbot sieht vor, dass ein Arzt einen Patienten persönlich untersucht haben muss, bevor er Telemedizin einsetzen darf. Das Bundesministerium für Gesundheit hat angekündigt, das Gesetz auf den Prüfstand zu stellen. Der DAK-Digitalisierungsreport 2018 zeigt, dass dies auch die Ärzte für notwendig halten, um Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen mit geringer Arztdichte aufzufangen. „Das Fernbehandlungsverbot muss grundlegend modifiziert werden, um mehr Spielräume für Ärzte und Patienten durch digitale Lösungen zu schaffen“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „Andere Länder Europas sind im Bereich E-Health bereits viel weiter als wir. Wenn wir nicht handeln, droht Deutschland den Anschluss zu verlieren.“ Der Vorsitzende des Hartmannbunds, Dr. Klaus Reinhardt, sieht die Studie als positives Signal für die künftige Entwicklung in Deutschland. „Die Befragung belegt die große grundsätzliche Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen, sich den neuen digitalen Möglichkeiten zu öffnen und diese als Chancen neuer Wege in der Versorgung zu sehen“, sagt er. Online-Coachings positiv bewertet Viele der Mediziner halten Zukunftsszenarien für denkbar und sinnvoll, in denen Online-Coachings therapiebegleitend verordnet werden können. Es kommt jedoch darauf an, wer das Coaching entwickeln würde: Ein Coaching einer Krankenkasse bewerten mehr als zwei Drittel der Befragten positiv. Stammt es von einem Pharma-Unternehmen, sind Ärzte eher skeptisch: Nur gut die Hälfte der Ärzte halten den Einsatz dann für sinnvoll. Für Ärzte sind echte Vorteile entscheidend Ein überwiegender Teil der Studien-Teilnehmer sieht in digitalen Lösungen auch Vorteile, die über den Patientennutzen hinausgehen. Ärzte sehen die Chance auf Wirtschaftlichkeit und Zeitersparnis für ihre Praxis – drei Viertel sehen hier einen möglichen oder klaren Nutzen. 85 Prozent sind sicher, dass sich neue medizinische Erkenntnisse und Leitlinien schneller verbreiten lassen. Fast 90 Prozent können sich vorstellen, dass wissenschaftliche Studien mit digitalen Methoden schneller durchgeführt werden können. „Um die Digitalisierung ambulanter Versorgung voranzubringen, ist es entscheidend, die Effizienzvorteile digitaler Lösungen herauszustellen und Ärzten Wege zu zeigen, wie sie ihre Prozesse mit Hilfe von Telemedizin und Online-Kommunikation beschleunigen können“, sagt Wolfgang van den Bergh, Chefredakteur der Ärzte Zeitung und Director News & Politics bei Springer Medizin. Dr. Klaus Reinhardt ergänzt: „Widerstände sind da zu erwarten, wo neue Instrumente der bloßen Kostenminimierung dienen. Durchsetzen werden sich diejenigen Instrumente, die sowohl vom Arzt als auch vom Patienten im Sinne echter Vorteile bei Diagnose und Therapie als sinnvoll und nützlich empfunden werden.“ DAK-Chef Storm fordert digitalen Masterplan für Gesundheitswesen Mehr als zwei Drittel der befragten Ärzte halten digitale Lösungen für so vielversprechend, dass ihnen die eigene Einschätzung reicht: Sie würden Apps auch ohne Evidenznachweis empfehlen, wenn sie selbst von dem Produkt überzeugt sind. „Digitale Lösungen haben das Potenzial, das Gesundheitswesen voranzubringen. Doch sie müssen validiert sein, bevor sie in die Anwendung kommen. Deshalb müssen wir bei der Nutzenbewertung schneller werden“, sagt Andreas Storm. „Deutschland braucht einen Masterplan, um unter anderem den Aufbau der Telematikinfrastruktur zu beschleunigen und die Interoperabilität von Systemen im Gesundheitswesen herzustellen. Jährliche Fortschrittsberichte sollten ein weiterer Teil dieses Plans sein. Eine Entwicklung der Digitalisierung ist dringend, daher begrüße ich die Ankündigung des Bundesministeriums für Gesundheit, in der aktuellen Legislaturperiode ein E-Health-Gesetz II zu entwickeln.“ Jüngere Ärzte sind für E-Health-Lösungen offener Jüngere Ärzte mit maximal zwei Jahren Berufserfahrung sind offener für E-Health-Lösungen als Ältere, die 20 Jahre oder länger im Beruf sind. So sieht gut jeder zweite der Jüngeren den Vorteil, durch digitale Anwendungen Zeit zu sparen. Bei den Älteren sieht dies nur jeder Vierte so. Eine bessere Therapietreue ihrer Patienten erhoffen sich 58 Prozent der jüngeren Mediziner. Bei den Älteren ist es nur ein Drittel. Digitale Anwendungen sind noch nicht im Praxisalltag angekommen – das unterstreicht den Bedarf eines digitalen Masterplans. So haben zwar vier von fünf Ärzten schon von der Videosprechstunde gehört, aber nur acht Prozent hatten schon damit zu tun. Von einer Online-Patientenakte hat nur jeder zweite gehört, nur acht Prozent hatten schon damit zu tun. Nutzen von Apps soll nachgewiesen werden Den meisten Ärzten ist es wichtig, dass Apps mit therapeutischer oder diagnostischer Funktion auf ihren Nutzen geprüft werden. 80 Prozent verlangen einen Nachweis des Nutzens mit klinischen Studien, so wie es bei Medikamenten üblich ist. Ein etwas höherer Anteil von 84 Prozent kann sich eine Art TÜV vorstellen, um eine unabhängige Prüfung zu gewährleisten. Trotzdem sagen zwei von drei Ärzten, dass schlankere Evaluationsmethoden gefunden werden sollten, insbesondere für Apps, die lediglich verhaltensändernd wirken sollen. Wer die Finanzierung digitaler Anwendungen übernimmt, ist für Ärzte überwiegend zweitrangig. Rund drei Viertel halten auch Start-Ups mit Risikokapital für akzeptabel, wenn die Evidenzprüfung ausreichend ist. Für den Weg in die Regelversorgung, sodass Apps auch verordnet werden können, sehen viele Ärzte die medizinischen Fachgesellschaften (38 Prozent) oder die ärztliche Selbstverwaltung (27 Prozent) verantwortlich. „Es kommt nun darauf an, dass die Selbstverwaltung die richtigen Anreize setzt“, sagt Wolfgang van den Bergh. „Der Deutsche Ärztetag wird sich im Mai mit dem Thema Fernbehandlungsverbot beschäftigen. Hier könnte ein klares Zeichen gesetzt werden.“ DAK-Gesundheit bietet viele digitale Versorgungs-Lösungen Um die Versorgung zu verbessern, geht die DAK-Gesundheit bereits voran. Der Ärzte-Videochat bietet Kunden der Kasse die Möglichkeit, sich per Videokonferenz von Fachleuten beraten zu lassen – auch zur Pflege von Angehörigen. Deprexis ist eine Onlinetherapie für Menschen, die unter leichten bis mittleren Depressionen leiden. Das Onlineprogramm Somnovia hilft bei Schlafstörungen. Informationen zu diesen und weiteren Angeboten gibt es im Netz unter www.dak.de. Informationen zum DAK-Digitalisierung
sreport 2018 sind unter www.dak.de/digitalisierungsreport gebündelt. Pressemitteilung der DAK
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