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Heute war wieder eine da, eine 17-Jährige.

Sie wollte eine Bestätigung für die Schule, dass sie läusefrei ist.

„Das ist unüblich und unnötig“, sagte ich: „Wenn Du das Mittel nach Vorschrift angewendet hast, bist Du jetzt läusefrei. Eine ärztliche Bescheingung benötigt es nicht.“

„Aber die Berufsschule besteht darauf.“ beharrt sie.

Also lasse ich mich erweichen, ziehe mir Handschuhe an und fange an ihr langes blondes Haar zu durchforsten. Es ist klebrig und fettig, so dass ich die weißen Flocken zunächst noch als Schuppen werte.

Aber da hinter dem Ohr krabbelt es ganz eindeutig. Ich bin ja kein Kinderarzt, so einen ausgeprägten Läusebefall habe ich schon lange nicht mehr gesehen.

Ich breche die Untesuchung ab und verschreibe ihr ein Mittel gegen Läuse und erkläre ihr noch einmal die Behandlung. In die Schule kann sie so tatsächlich nicht gehen.

Man weiß ja inzwischen, dass Läuse kein Zeichen für eine schlechte Körperhygiene sind und jeden treffen können, aber auf diesem Kopf müssen sie sich schon besonders wohl gefühlt haben.

Kaum hat sie sich verabschiedet und die Tür des Spechzimmers schließt sich, juckt es mich auch Kopf.

BZgA: Kopfläuse…was tun?