Auf dem Weg zur Rettungsassistentin: Das Warten auf die Urkunde


Nachdem ich also mein Abschlussgespräch mit Erfolg abgelegt hatte, war meine Praktikantenzeit im Rettungsdienst wieder offiziell beendet.

Um mich wirklich Rettungsassistentin nennen zu dürfen, fehlte aber noch die Berufsurkunde.

Für diese müssen neben der Bestätigung des Praktikums mit Abschlussgespräch auch wieder das Prüfungszeugnis zur RA-Azsbildung sowie meine RS-Urkunde vorgelegt werden. Dazu musste ein amtliches Führungszeugnis beantragt werden. Auch wurde noch einmal ein ärztliches Zeugnis zur Eignung des Berufes gefordert, welches mir ein bekannter Notarzt ausstellen konnte.

Dies ging nun alles per Einschreiben auf dem Weg zur zuständigen Bezirksregierung.

Jetzt kann ich einfach nur noch auf den Brief mit der Rettungsassistenten- Urkunde warten.

Es ist schon irgendwie ein komisches Gefühl endlich fertig zu sein, aber es fehlt eben noch was.

Auf der Wache behandeln mich noch fast alle wie eine RA-Praktikantin und so hat sich noch nicht viel verändert.

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