Lipoedem – Teil 9

Friday, 11. February 2011

Kostenerstattung – Stand der Wissenschaft – Was helfen Verfahren wie z.B. die Fett-weg-Spritze….

Lila_

Gibt es Verfahren, die nicht helfen?

Beim Lipödem trotzen die krankheitstypischen umschriebenen Fettvermehrungen jeglicher Nahrungseinschränkung und allen sportlichen Betätigungen. Denn trotz wiederholter Diäten zeigt sich weder eine Verbesserung der Form noch der Beschwerden in den betroffenen Körperbereichen. Es erfolgt zwar eine Reduzierung des zusätzlichen Übergewichts, doch die Disproportion zwischen schlankem Oberkörper und voluminösem Unterkörper wird nicht beseitigt, denn nur der Rumpf verliert an Fettvolumen, nicht jedoch die vom Lipödem betroffenen Beine.

Die Injektionslipolyse („Fett-weg-Spritze“), das neuerdings angepriesene Verfahren zur Auflösung des Fettes ist nicht geeignet, eine relevante Umfangsreduktion zu erreichen. Auch der Einsatz von Entwässerungsmitteln ist nicht sinnvoll. Zwar führen diese Medikamente kurzfristig zu einer Erleichterung, aber auf Dauer verschlimmern sie den Befund, da nur die Flüssigkeit im Gewebe, nicht aber die Eiweißanteile beseitigt werden. Denn diese lagern sich so vermehrt ab und behindern über eine Gewebeverhärtung den Lymphabfluss.

Wie sieht der heutige Stand der Wissenschaft aus?

Die aktuellen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie empfehlen aufgrund dieser Ergebnisse, die Kombinationsbehandlung des Lipödems. Denn nur durch die Kombination von Lymphdrainage, Kompression und Absaugung können die wesentlichen Aspekte des Krankheitsbildes, nämlich Ödem und Fett, wirksam behandelt werden. Es muss klar herausgestellt werden, dass weder die konservative noch die operative Therapie alleine ausreichend wirksam sind; nur die Kombination bringt entscheidende Besserung. Bemerkenswert ist aber, dass in den meisten Fällen  nach der Absaugung die Basisbehandlung in Form der Entstauungstherapie in deutlich verringerter Frequenz und Stärke weitergeführt werden muss. In manchen Fällen können die Patientinnen sogar ganz auf Lymphdrainage und den Kompressionsstrumpf verzichten, oder es kann ein Strumpf einer niedrigeren Kompressionsklasse getragen werden.

Wie ist es mit der Kostenerstattung?

Neben einer Eigenbeteiligung werden bei der konservativen Therapie die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Allerdings sind die Zahl der Manuellen Lymphdrainage und die Zahl der pro Jahr verschriebenen Kompressionsstrümpfe begrenzt. Im Gegensatz zu der konservativen Therapie werden bei der operativen Therapie die Kosten in vielen Fällen nicht von den Kassen getragen. Die Liposuktion gilt als neue Behandlungsmaßnahme, zu welcher der Bundesausschuss bisher noch keine Empfehlungen gemäß den Richtlinien nach § 92 Abs.1,2 SGBV ausgesprochen hat. Sehr viele Betroffene klagen allerdings vor den Sozialgerichten– großenteils mit Erfolg – dagegen. Trägt man die Operationskosten selbst, so können diese am Jahresende als „außergewöhnliche Belastungen“ bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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