vdek zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

„Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist einer der wichtigsten Reformschritte in der sozialen Pflegeversicherung überhaupt und wird die Situation demenzkranker Pflegebedürftiger erheblich verbessern“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der heutigen Fachanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Begutachtungsassessments (NBA) werde der seit Jahren anhaltenden Diskussion um die stärkere Berücksichtigung kognitiver oder psychischer Einschränkungen bei Pflegebedürftigkeit endlich ein glückliches Ende bereitet. „Die Pflegeversicherung wird gerechter, eine Forderung, die die Ersatzkassen seit Jahren gestellt haben.“ Es sei richtig, die anstehenden Reformen über eine Beitragssatzerhöhung von 0,2 Prozentpunkten ab 2017 zu finanzieren, so Elsner. Dieses Geld reiche aber nicht aus, um vor allem die umfassenden Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen für den Übergang von den drei Pflegestufen zu den fünf Pflegegraden zu finanzieren. Zur Deckung dieser Kosten werden die Pflegekassen die Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erheblich abschmelzen müssen. „Angesichts der zu erwartenden Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und um die Akzeptanz für das neue Begutachtungssystem zu steigern, ist dies jedoch sinnvoll angelegtes Geld.“ Dies gelte insbesondere für die Aussage der Bundesregierung, dass niemand, der bereits heute Pflegeleistungen bezieht, durch die Reform schlechter gestellt werden soll. Richtig sei auch, dass die Versicherten bereits ab dem 1. Januar 2017 von den neuen Regelungen profitieren sollen. Für reformbedürftig hält der vdek – ebenso wie die Bundesregierung – die Pflegenoten. Ein neuer Qualitätsausschuss soll die Aufgabe übernehmen, ein Nachfolgemodell für die Pflegenoten zu erarbeiten. „Die Pflegenoten müssen aussagekräftiger werden, eine Überarbeitung ist daher dringend geboten“, betonte Elsner. „Trotz aller Kritik ist es aber eine richtige Entscheidung, das bestehende Notensystem zunächst weiterzuführen. Das ist deutlich besser als gar keine Transparenz.“ Kritisch wertete die vdek-Vorstandsvorsitzende dagegen Teile der  Regelungen zur Besetzung des sogenannten Erweiterten Qualitätsausschusses. Dieser wird einberufen, wenn sich der Qualitätsausschuss nicht einigen kann. „Dass der unparteiische Vorsitzende des Ausschusses durch das BMG bestimmt werden soll, ist ein tief greifender Eingriff durch eine staatliche Behörde in die Autonomie der gemeinsamen Selbstverwaltung.“ Pressemitteilung des vdek

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AOK Baden-Württemberg hält an ihrer Position fest: Arzneimittel-Importquote hat sich endgültig überlebt

Erneut steht die umstrittene Importquote für Arzneimittel im Fokus der öffentlichen Diskussion. Die AOK Baden-Württemberg hält die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Quote für überholt. Reimporteuren garantiere die Quote einen Marktanteil im patentgeschützten Hochpreismarkt. Gerade dort sei eine Vorfahrtsregelung aufgrund eines Preisvorteils von 15 Euro pro Packung aber alles andere als zeitgemäß. „Bei den meisten innovativen Arzneimitteln liegt der Preis bei dem Hundertfachen oder mehr dieses Wertes“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Die Reimporteure insgesamt lagen 2014 mit ihrem Umsatz zum Apothekenverkaufspreis von rund 1,2 Milliarden Euro auf Rang zwei aller pharmazeutischen Anbieter im patentgeschützten, verschreibungspflichtigen GKV-Markt. Der Marktführer allein belegte mit einem Umsatz von über 280 Millionen Euro Rang elf. Angesichts der marginalen Einsparungen durch die Quote dient diese im Wesentlichen den Reimporteuren – und wird dadurch zum wettbewerbswidrigen Marktdirigismus“, so Hermann. Auswertungen zum Reimportmarkt der AOK Baden-Württemberg haben für das Jahr 2014 nur noch einen marginalen wirtschaftlichen Nutzen der Quote ergeben. Die tatsächlichen Einsparungen durch die Reimportquote lagen demnach bei 0,2 Prozent, gemessen an den Gesamt-Arzneimittelausgaben von rund 1,8 Milliarden Euro. Hinzu kamen im Zuge der Quote automatisch verrechnete Strafgelder von Apotheken, die die Quote nicht erfüllten, in Höhe von 270.000 Euro. „Alles in allem eine Größenordnung, die leicht etwa mit einer minimalen Anhebung des Herstellerabschlags auf patentgeschützte Arzneimittel problemlos ausgeglichen werden könnte – und die mit Sicherheit auch gerne von den forschenden Herstellern kompensiert würde“, so Hermann. „Die Quote hat sich zudem wiederholt als Einfalltor für Fälschungen und gestohlene Ware herausgestellt. Es geht auch darum, kriminelle Aktivitäten nicht auch noch per Quote zu befördern. Patientensicherheit bei der Arzneimittelversorgung muss absolute Priorität genießen.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Hygieneprogramm lenkt zusätzlich 66 Millionen in Kliniken – tatsächliche Personalentwicklung noch offen

Bereits in der Startphase des Sonderprogramms Hygiene, also von August 2013 bis Dezember 2014, haben die gesetzlichen Krankenkassen 66 Millionen Euro für verschiedene personelle Maßnahmen in Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Diese Gelder flossen zusätzlich zur „normalen“ Vergütung der Krankenhausleistungen. Nahezu 1.000 Krankenhäuser der fast 1.600 anspruchsberechtigten Häuser in Deutschland haben bisher davon profitiert, listet der jetzt ans Bundesgesundheitsministerium übergebene erste Bericht zum Sonderprogramm auf. Krankenhäuser haben sicherzustellen, dass sie die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen treffen, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. In besonderem Maße gilt dies für resistente Erreger. Hierzu verpflichtet das Infektionsschutzgesetz die Krankenhäuser. „Das Sonderprogramm Hygiene kann hierbei eine zusätzliche Hilfestellung geben. Es entlässt die Krankenhäuser jedoch nicht aus ihrer grundsätzlichen Verantwortung zum Schutz der Patienten für umfassende Hygiene Sorge zu tragen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Durch das Sonderprogramm werden von 2013 bis 2020 für die Verbesserung der Krankenhaushygiene insgesamt ca. 365 Mio. Euro von allen Kostenträgern bereitgestellt. Gefördert wird die Einstellung von Hygienepersonal in den Krankenhäusern, aber auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Hygiene für Klinikmitarbeiter und externe Beratungen durch Hygieneexperten. Entscheidend für die Förderung von Maßnahmen für Hygienepersonal ist die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen. Erfüllt ein Krankenhaus diese Empfehlungen bisher noch nicht, kann es Gelder aus dem Förderprogramm beantragen. Die zusätzlichen Mittel erhalten die Kliniken durch Zuschläge, die sie entweder mit den Krankenkassen vereinbaren oder in der Startphase vorläufig selbst festlegt haben. Was wurde genau in 2013/2014 gefördert? Mit 37 Millionen Euro wurde mehr als die Hälfte des Geldes für die Einstellung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten vereinbart. Die Finanzierungsregelung greift auch dann, wenn kein zusätzliches Personal eingestellt wird, sondern Hygienepersonalstellen intern besetzt und Teilzeitstellen aufgestockt werden. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für pflegerisches und ärztliches Hygienepersonal bilden die zweite Säule des Sonderprogramms und wurden mit 15 Millionen Euro finanziert. Hinzu kommen ca. 4 Millionen Euro für Beratungen durch externe Krankenhaushygieniker und weitere ca. 10 Millionen Euro, für die noch keine konkreten personellen Maßnahmen vereinbart wurden. Nachhaltiger Effekt noch ungewiss Ob aus den zur Verfügung gestellten Geldern tatsächlich Stellen erwachsen sind, kann erst durch die jeweilige Jahresabschlussprüfung festgestellt werden. Nur auf diesem Wege kann die sachgerechte Mittelverwendung zuverlässig nachgewiesen werden. Bei vielen Krankenhäusern müssen die Krankenkassen noch auf die Nachweise aus den Jahresabschlussprüfungen für die Jahre 2013/14 warten. „Es kommt auf die Krankenhäuser an, die notwendige Kompetenz in Sachen Hygiene durch die Beschäftigung des erforderlichen Hygienepersonals, aber auch durch Qualifizierungsmaßnahmen oder ggf. externe Experten zu garantieren“, so v. Stackelberg. „Die personelle Ausstattung ist nur ein Baustein, wenngleich ein wichtiger. Letztlich kommt es darauf an, die Regelungen zum Infektionsschutz konsequent umzusetzen und das ist Teil der Kernkompetenz eines jeden Krankenhauses.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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TK: Hersteller handelt verantwortungslos: 40.000 Patienten in Deutschland benötigen neues Insulinpräparat

Das Pharmaunternehmen Novo Nordisk will sein Basalinsulin degludec (Handelsname Tresiba) Ende September vom Markt nehmen. Dadurch zwingt es 40.000 Patienten in Deutschland, sich auf ein neues Insulinpräparat einstellen zu müssen. Vergangene Woche hatte die Schiedsstelle einen Preis für das Langzeit-Insulin festgelegt, das keinen patientenrelevanten Zusatznutzen vorweisen kann. Die Techniker Krankenkasse (TK) kritisiert diese Entscheidung scharf. „Die Verantwortlichen bei Novo Nordisk kannten die gesetzlichen Rahmenbedingungen und sie wussten, dass ihr Präparat keinen Zusatznutzen hat. Umso unverständlicher ist es, dass sie erst mit Hilfe von Pharmaberatern und Marketing breit in den Markt gehen, viele Menschen auf das Präparat einstellen lassen und das Produkt nun wieder vom Markt nehmen,“ so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. „Patienten und Ärzte werden durch dieses verantwortungslose Verhalten stark verunsichert.“ Die Umstellung auf ein neues Insulin ist oft deutlich schwieriger als der Wechsel bei anderen Arzneimitteln. So sind z. B. die Fertigpens unterschiedlich in der Handhabung. Außerdem unterscheidet sich die Wirkdauer bei vielen Insulinen erheblich und damit auch der Zeitpunkt und die Häufigkeit der Anwendung. Um Ärzte bei der Umstellung von Insulin degludec auf ein anderes Präparat zu unterstützen, bietet die TK in Kooperation mit der Universität Bremen eine telefonische Beratung durch unabhängige Arzneimittelexperten an. Zur Vereinbarung eines Rückrufs können sich Ärzte telefonisch an die Telefonnummer:0800 – 285 85 80 52 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) oder mit einem Terminwunsch per E-Mail an arzneimittelreport@tk.de wenden. Um die Versorgung mit langwirksamen Insulinanaloga dauerhaft sicherzustellen, hat die TK aktuell eine Ausschreibung zu diesen Produkten im „Open–House-Verfahren“ veröffentlicht. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Deutschlands größtes Telemedizin-Projekt „CCS Telehealth Ostsachsen“ geht in Dresden online

Eines der größten Telemedizin-Vorhaben Deutschlands hat am 1. Juli in Dresden den Pilotbetrieb begonnen. Zum Auftakt des neuartigen, Telemedizin-Angebots „CCS Telehealth Ostsachsen“ übergab Sachsens Gesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU) im Herzzentrum Dresden einen speziell ausgerüsteten Tablet-Computer zur häuslichen Nachsorge an einen Patienten. Schlaganfall-Betroffene, die nach der klinischen Akutversorgung nahtlos Zuhause betreut werden. Herzpatienten, die täglich per Tablet-Computer ihre Gesundheitswerte zur Kontrolle ans Dresdner Herzzentrum schicken. Telenurses, die die Vitaldaten täglich überwachen und im Zweifelsfall umgehend Ärzte einschalten. Pathologen, die digital erfasste Gewebeproben analysieren und sich im Konsil mit anderen Spezialisten beraten: Diese und viele anderen Chancen eröffnet die neue Telemedizin-Plattform „CCS Telehealth Ostsachsen“. Das europäische Modellvorhaben bietet eine große Palette der Möglichkeiten in der vernetzten medizinischen Betreuung und will alte Schranken im Gesundheitswesen überwinden helfen. Das Projekt stellt dazu eine offene und universell einsetzbare IT-Plattform für die Gesundheitsbetreuung einer ganzen Region bereit – in Ostsachsen und darüber hinaus. Dank „CCS Telehealth Ostsachsen“ verbinden eigene gesicherte Datennetze Kliniken, Ärzte, Pflegekräfte, weitere medizinische Leistungserbringer und Patienten Zuhause. Die Patienten können dabei auch eine aktive Rolle übernehmen und Krankenhausmitarbeitern in Echtzeit kommunizieren. Nach zweijähriger Aufbauarbeit läuft nun der Pilotbetrieb erster Beispielanwendungen an, wie die häusliche Betreuung von Herzinsuffizienz-Patienten und die ambulante Schlaganfall-Nachsorge. Für den Pilotbetrieb wurden erste „Telenurses“ und Fallmanager geschult, sowie geeignete Patienten in das Projekt eingebunden. Auch die Kooperation verschiedener Kliniken bei der gemeinsamen Diagnose von krankhaften Geweben wird deutlich erleichtert. So können zum Beispiel hochauflösende Bilddarstellungen von Gewebeproben auf gesicherten Datenrouten verschlüsselt ausgetauscht und in Videokonferenzen von Experten erörtert werden. Für den Aufbau von „CCS Telehealth Ostsachsen“ wurden unter anderem telemedizinische Arbeitsplätze eingerichtet, Tablets und IP-Telefone für Patienten angeschafft sowie hochleistungsfähige Server, Scanner und eine zentrale Datenbank installiert. Federführend bei „CCS Telehealth Ostsachsen“ sind die Projektträger Carus Consilium Sachsen GmbH, eine Tochter des Universitätsklinikums Dresden, und die Telekom-Tochter T-Systems International. An der Umsetzung beteiligen sich im ersten Schritt das Herzzentrum Dresden, das Universitätsklinikum Dresden, das Universitätsklinikum Leipzig, das Sächsische Krankenhaus Arnsdorf und das Klinikum Oberlausitzer Bergland in Zittau. Dies ist aber erst der Anfang. „CCS Telehealth Ostsachsen ist eine Lösung für alle. Es ist nicht auf einzelne medizinische Fachgebiete und Regionen begrenzt, sondern auf nahezu alle Bereiche der Gesundheitsversorgung erweiterbar“, betonte Prof. Dr. med. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums Dresden. „Damit sollen eine hochwertige, schnelle und wohnortnahe medizinische Betreuung der Bevölkerung gesichert und Versorgungsunterschiede zwischen urbanen Zentren und ländlichen Regionen verhindert werden.“ Der Aufbau der Telemedizin-Plattform wurde mit insgesamt 9,8 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Mitteln des Freistaates Sachsen gefördert. Damit war es das größte geförderte Projekt im Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheitswirtschaft der Strukturfondsförderperiode 2007 bis 2013. „Mit dem Projekt nimmt Sachsen eine Vorreiterrolle in der Telemedizin ein: Wir sind uns sicher, dass wir damit auch überregionaler Impulsgeber für eine innovative und zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung sein werden. Denn auch andere Regionen stehen vor ähnlichen demographischen Herausforderungen. Wir leisten hier einen wichtigen Beitrag, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zukunftsweisend zu gestalten. Wir wollen Patienten genauso erreichen wie all jene, die mit medizinischer Versorgung zu tun haben“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU). Die Ministerin übergab zudem symbolisch ein speziell ausgerüstetes Tablet an einen Herz-Patienten. Grundanliegen der neuen Angebotsplattform ist die leichte Übertragbarkeit auf unterschiedliche medizinische Anwendungen und alle Regionen in Europa. Für potentielle Anbieter telemedizinischer Leistungen wird der technische und wirtschaftliche Aufwand, den der jeweilige Aufbau eines neuen eigenen Netzwerkes mit sich bringen würde, deutlich reduziert. „Mit unserem gemeinsamen Telemedizin-System ist Sachsen heute in der Gesundheitsversorgung der Zukunft angekommen. Die Patienten im Land werden schnell erleben, welche Vorteile sie durch telemedizinische Betreuung haben“, sagte Axel Wehmeier, der das Gesundheits-IT-Geschäft der Telekom verantwortet. „Ich bin mir sicher: Wir können das System schon bald ausbauen. Partner können sich mit Ihren Lösungen wie an eine Steckerleiste andocken. Wer mitmacht, spart Geld und Zeit und erreicht mehr medizinische Partner und Patienten. Viele Unternehmen haben sich schon gemeldet und wollen dabei sein“, so Wehmeier weiter. Die Fernanwendung „Telecoaching“ ermöglicht zum Beispiel die Fern-Nachsorge von Patienten mit Herzschwäche, die mit einem Tablet-PC regelmäßig persönliche Vitaldaten an eine Fachkraft im Dresdner Herzzentrum schicken und im persönlichen Kontakt via Video-Telefonie mit der Telenurse stehen, um schnelle Reaktionen bei Beschwerden gewährleisten zu können. Das Herzzentrum Dresden und auch der angeschlossene Lehrstuhl für Innere Medizin und Kardiologie der Technischen Universität Dresden wirkten maßgebend in der medizinischen Entwicklung und der Pilotphase mit. Das Herzzentrum wird dadurch zukünftig auch die Aufgabe als Kompetenzzentrum wahrnehmen können. „Eine flächendeckende Versorgung von Patienten mit Herzschwäche hat eine enorme Bedeutung“, betonte die Ärztliche Direktorin des Herzzentrums Dresden und Lehrstuhlinhaberin Prof. Dr. med. habil. Ruth H. Strasser, auf deren Grundidee die telemedizinische Anwendung basiert. „Die Herzinsuffizienz ist eine der häufigsten internistischen Erkrankungen mit geschätzt mehr als zehn Millionen Betroffenen in Europa. Sie ist in Deutschland der häufigste Grund für eine stationäre Krankenhausaufnahme.“ Erste Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Sterblichkeit bei Patienten mit Herzschwäche dank des Einsatzes der Telemedizin spürbar gesenkt werden könne, betonte Strasser. Presseinfo von Carus Consilium Sachsen

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vdek: Elektronische Gesundheitskarte muss Schlüssel zu sicherem und kostengünstigem Online-Verfahren werden

„Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann die medizinische Versorgung in Deutschland erheblich verbessern. Die Ersatzkassen begrüßen daher, dass die Politik mit dem geplanten E-Health-Gesetz diesen Prozess voranbringen will“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag. Positiv sei insbesondere, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) endlich auch für neue Anwendungen, wie zum Beispiel den digitalen Medikationsplan oder den Notfalldatensatz, nutzbar gemacht werden soll. „Die vorgesehenen verbindlichen Fristen dürften dazu beitragen, dass die eGK bald vielen Versicherten einen erkennbaren Mehrwert bringt“, so Elsner. Allerdings seien die Möglichkeiten einer flächendeckenden Telematikinfrastruktur (TI) längst nicht ausgeschöpft. „Um dieses Potenzial in Zukunft nutzen zu können, muss klargestellt werden, dass die eGK – wie die EC-Karte im Bankwesen – als Schlüssel für neue digitale Anwendungen genutzt wird und nicht als Speichermedium“, betonte Elsner. Für größere Datenmengen, wie die elektronische Patientenakte mit Röntgenbildern, sei die eGK nicht ausgelegt, erklärte die vdek-Vorstandsvorsitzende. Ansonsten müssten die Karten für viel Geld mit neuen Chips größerer Speicherkapazität ausgestattet werden. „Angesichts der ohnehin hohen Investitionskosten für das Projekt ein No-Go“, so Elsner. Schwerer noch wiegt, dass bei Verlust der eGK auch der Verlust der auf ihr gespeicherten Daten droht. „Die Politik muss daher eine Serverlösung bzw. die ausschließliche Online-Speicherung der Daten im Gesetz verankern.“ Nicht nachvollziehbar sind aus Sicht des vdek zudem die geplanten finanziellen Anreize für Leistungserbringer beim Einlesen und Versenden von elektronischen Arztbriefen. Elsner: „Es kann nicht sein, dass Praxen eine Extra-Vergütung erhalten, wenn sie eine Anwendung nutzen, die ihnen Geld spart. Auch hier muss die Politik noch Korrekturen vornehmen.“ Gesetzlich klargestellt werden muss aus Sicht des vdek ferner, dass die TI der einzige Transportweg für Daten von gesetzlich Versicherten ist. Derzeit erfüllt nur die TI die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. „Hier Parallelstrukturen zuzulassen, bedeutet im Zweifel, Versichertengelder zu verschwenden“, erklärte Elsner. Pressemitteilung des vdek

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Gröhe: „Digitale Vernetzung stärkt die Patienten“

Der Deutsche Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem Entwurf eines „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz). Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Digitale Vernetzung kann Leben retten und stärkt die Patienten. Dafür schaffen wir mit dem E-Health-Gesetz die entscheidende Grundlage. Gemeinsam mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik konnte ein System entwickelt werden, das bestmöglichen Schutz der hochsensiblen Patientendaten bietet.Jetzt sind Selbstverwaltung und Industrie am Zug. Ich erwarte von allen Beteiligten entschlossenen Einsatz, damit der Nutzen der Telematik schnell den Patienten zugute kommt. Verzögerungen durch interessenpolitisches Klein-Klein darf es nicht mehr geben.“  Digitale Vernetzung kann Leben retten. Wenn es nach einem Unfall schnell gehen muss, soll der Arzt künftigwichtige Notfalldatendirekt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen können, z.B. Informationen zu Allergien, Implantate oder Vorerkrankungen. Mit Notfalldaten eines Patienten ist ein Arzt sofort darüber informiert. Ab 2018 sollen diese Notfalldaten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, wenn der Patient dies wünscht. Ärzte, die diese Datensätze erstellen, sollen eine Vergütung erhalten. Außerdem schafft das Gesetz die Grundlage dafür, dass ein Medikationsplan mit der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden kann. Dieser Medikationsplan, der alle Informationen über die vom Patienten angewendeten Arzneimittel enthält, sorgt für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie. Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, sollen ab Oktober 2016 einen Anspruch darauf haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein. So können gefährliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden. Das nutzt besonders Patienten, die bei mehreren Ärzten gleichzeitig in Behandlung sind, z.B. ältere Menschen, die an verschiedenen Krankheiten leiden. Um dieses Ziel so schnell wie möglich zu erreichen, erhält die von der Selbstverwaltung getragene Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte Fristen und klare Vorgaben für den Abschluss ihrer Arbeiten. Es gibt Haushaltskürzungen bei den genannten Gesellschaftern, wenn die Frist nicht gehalten wird.  Digitale Vernetzung stärkt die Patienten. Digitalisierung ist eine große Chance für den selbstbestimmten, aktiven Patienten. Ein modernes Stammdatenmanagement soll nach einer bundesweiten Erprobung in Testregionen flächendeckend eingeführt werden. Damit werden die Voraussetzungen für medizinische Anwendungen, wie z.B. eine elektronische Patientenakte, geschaffen, mit der jeder Patient über Diagnose und Therapie informiert ist und damit auch besser in Entscheidungsprozesse eingebunden werden kann. Sobald die Anwendung zur Verfügung steht, erhalten Ärzte und Zahnärzte, die diese Anwendung nutzen, einen Vergütungszuschlag. Ab 1. Juli 2018 sind pauschale Kürzungen der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen. Außerdem werden die Zugriffsverfahren auf das Patientenfach erleichtert, so dass die Versicherten wichtige Dokumente wie z.B. einen elektronischen Impfausweis dort ablegen können. Auch das stärkt die Patienten. Datenschutz wird groß geschrieben. Der Aufbau der Telematik-Infrastruktur erfüllt die höchsten Sicherheitsstandards: Es gibt klare Zugriffsrechte, der Zugriff der Ärzte auf Daten wird protokolliert, Krankenkassen sind zur Information verpflichtet. Medizinische Daten werden verschlüsselt. Der Patient ist jederzeit Herr über seine Daten und bestimmt, ob und welche medizinischen Daten gespeichert werden und wer sie lesen darf. Zudem kann der Patient Daten jederzeit löschen lassen. Der Sicherheitsstandard ist bereits jetzt höher als bei einer EC-Karte und wird laufend an neue Entwicklungen angepasst. In Zukunft soll die Telematikinfrastruktur mit den hohen Sicherheitsstandards auch für weitere Anwendungen zur Verfügung stehen, z.B. für elektronische Arztbriefe. Außerdem sollen weitere Leistungserbringer wie die Pflegeberufe die Infrastruktur nutzen können. Sie soll so zur zentralen Kommunikationsinfrastruktur im Gesundheitswesen werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Alexander Beyer übernimmt Geschäftsführung der gematik

Der gebürtig aus Hamburg stammende Jurist arbeitete bisher als Leiter Recht in der gematik und hat sowohl die Ausschreibungen als auch die Verhandlungen mit der Industrie in den letzten Jahren in verantwortlicher Position begleitet. Durch die Berufung von Alexander Beyer wird eine kompetente Fortführung der Arbeiten in der gematik sichergestellt. „Wir freuen uns, dass Herr Beyer die Geschäftsführung übernimmt und damit auch die herausfordernde Aufgabe, den ersten Meilenstein des Kabinettsentwurfes zum eHealth-Gesetz umzusetzen, nämlich die Vorarbeiten der gematik für einen Beginn des Online-Rollouts“, so Dr. Thomas Kriedel, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der gematik. „Mit Herrn Beyer haben wir einen engagierten Mitarbeiter mit mehr als zehn Jahren Erfahrung in der gematik für die zeitweise Übernahme der Geschäftsführung gewinnen können. Mit ihm steht ein kompetenter Partner für die Industrie und die Gesellschafter in der wichtigen Phase des Aufbaus der komplexen Telematikinfrastruktur zur Verfügung. Aktuell schauen alle Beteiligen gespannt auf die Lieferleistungen der Industrie für die Ende des Jahres anstehenden Erprobungsmaßnahmen.“ „Ich freue mich sehr, in dieser bedeutenden Phase des Projekts gemeinsam mit dem starken Team der gematik diese hochinteressante Aufgabe übernehmen zu können“, so Alexander Beyer. „Wir werden die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre weiter intensivieren und das Projekt mit unseren Gesellschaftern zum Erfolg bringen.“  Kurzinformation zur Person Alexander Beyer: geboren 1973 in Hamburg, Volljurist und Rechtsanwalt, studierte in Freiburg und Köln, Master of Law in Hannover und Leuven (Belgien), Master of Arts (Ökonomie und Management) in Kaiserslautern

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vdek zur 1. Lesung Krankenhausstrukturgesetz: Krankenhausreform wird immer teurer: Mehr als 8 Milliarden Euro bis 2020

Die Ersatzkassen erwarten dringend, dass mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) nun einheitliche Qualitätsstandards in die deutschen Krankenhäuser kommen“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag. Die Bundesregierung habe nun eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Nun stünden die Länder in der Pflicht, diese Qualitätsstandards bei der Krankenhausplanung umzusetzen.   Allerdings werde die Qualitätsorientierung erst in vier bis fünf Jahren ihre Wirkung zeigen können. Ebenso wichtig sei es, endlich das Mengenproblem in den Griff zu bekommen, forderte die Vorstandsvorsitzende. Doch hier passiere viel zu wenig. Die wenigen Regelungen zur Mengensteuerung (z. B. Fixkostendegressionsabschläge) wollen die Länder nun weiter aufweichen. „Ökonomisch motivierte Fallzahlsteigerungen erhalten durch den nun wieder von den Krankenhäusern geforderten und nach dem Gießkannenprinzip verteilten Versorgungszuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich weiteren Nährboden. Dies ist verbunden mit einem Risiko für die Indikationsqualität.“   Auch die Regelungen zur Investitionsfinanzierung – eigentlich Sache der Länder – seien enttäuschend. Die nun im Gesetz vorgesehene Verpflichtung der Länder, mindestens den Durchschnitt der in den Jahren 2012 bis 2014 aufgewendeten Mittel zur Investitionsfinanzierung beizubehalten, „ist allenfalls ein Zugeständnis auf dem untersten Niveau“, so Elsner. So werde es dabei bleiben, dass die Krankenhäuser zunehmend ihre Investitionskosten über die Krankenkassen, sprich Beitragszahler, finanzieren.   Der vdek befürchtet, dass die Klinikreform nicht zuletzt durch zahlreiche Interventionen der Krankenhausseite und der Länder weitaus teurer wird als ursprünglich von der Bundesregierung beziffert. „Wir gehen davon aus, dass die Klinikreform statt 5,4 Milliarden Euro bis zum Jahr 2020 weit über 8 Milliarden Euro kosten wird.“ Diese Kosten müssten allein die gesetzlich Krankenversicherten über die Zusatzbeitragssätze tragen. Elsner forderte erneut, die reformbedingten Mehrausgaben der Reform aus den Rücklagen des Gesundheitsfonds zu finanzieren. So könnten die Reserven aus dem Fonds (Ende 2014 circa 12,4 Milliarden Euro) sinnvoll im Interesse der Beitragszahler genutzt werden.

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Qualitätsorientierung und Strukturfonds sind gut

Heute befasst sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit dem Krankenhausstrukturgesetz. In Fragen der Qualität werden wichtige Impulse gesetzt und auch der Einstieg in einen Strukturfonds zum Abbau von Überkapazitäten ist ein guter Schritt. Bei dem Kernproblem der Krankenhausfinanzierung gibt es jedoch nicht einmal die Idee eines Lösungsansatzes: die Unterfinanzierung der Investitionen durch die Länder wird nicht ansatzweise angegangen. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Dreh- und Angelpunkt für die Zukunft der stationären Versorgung ist der notwendige Abbau der vorhandenen Überkapazitäten. Nur wenn die überflüssigen Klinikstandorte in den Ballungsgebieten abgebaut werden, stehen ausreichend Pflegekräfte in den Häusern zur Verfügung, in denen sie wirklich gebraucht werden. Eine Strukturbereinigung ist gut für die Patienten, die Mitarbeiter der Kliniken und die Beitragszahler. Der Strukturfonds liegt mit einem geplanten Volumen von 500 Millionen über drei Jahre lediglich im Promillebereich der jährlichen Gesamtausgaben der Krankenkassen für die Kliniken. Damit wird er die großen Strukturprobleme der deutschen Krankenhauslandschaft nicht über Nacht lösen können – aber er ist immerhin ein Beginn.“ Qualitätsorientierung ist der Schlüssel zur Zukunft Mit der Krankenhausreform soll es sich für Kliniken in Zukunft auch finanziell lohnen, besonders gute Qualität zu erbringen. Umgekehrt soll schlechte Qualität finanziell sanktioniert werden. „Der geplante Einstieg in eine qualitätsorientierte Vergütung durch Zu- und Abschläge ist für die Patienten und Beitragszahler gut und wir begrüßen das ausdrücklich“, so v. Stackelberg. „Für das Krankenhaus der Zukunft muss sich besonders gute Qualität durch bessere Bezahlung ebenso lohnen, wie schlechte Qualität unmittelbare Folgen haben muss. Allerdings wollen wir in keinem Fall an einer Minderversorgung unserer Versicherten verdienen! Und wer sogar ein Mindestqualitätsniveau unterschreitet, sollte gar nicht mehr operieren und behandeln dürfen!“ Personalprobleme grundsätzlich lösen Aktuell wird wieder viel über die teilweise ungenügende Ausstattung von Kliniken mit Pflegepersonal gesprochen. Hintergrund dieser Problematik ist die gesetzliche Aufgabenteilung bei der Krankenhausfinanzierung. Die Bundesländer sind für die Finanzierung zum Beispiel von Computertomographen, Röntgengeräten und baulicher Instandhaltung zuständig, während die Krankenkassen die laufenden Behandlungskosten übernehmen. Aber der Anteil der Krankenhausfinanzierung durch die Länder sank von über 20 Prozent 1972 auf unter 4 Prozent im Jahr 2012. Gleichzeitig stiegen die Ausgaben der Krankenkassen allein für die Kliniken im vergangenen Jahr auf 68 Milliarden Euro. Dazu v. Stackelberg: „Während aus den Portemonnaies der Beitragszahler jedes Jahr zusätzliche Milliarden an die Kliniken fließen, kommen die Bundesländer ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung nicht nach. Das hat dazu geführt, dass immer mehr Kliniken Gelder der Krankenkassen zweckentfremden und damit Geräte kaufen oder eine Dachsanierung bezahlen, statt Pflegepersonal einzustellen. Bei dem geplanten Pflegesonderprogramm ist Vorsicht geboten, damit am Ende nicht die falschen belohnt werden. Wer bisher besonders viel Pflegekräfte abgebaut hat, soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf Sonderzahlungen bekommen, um diese wieder einzustellen. Wer aber immer eine ausreichende Besetzung der Stationen aufrechterhalten hat, der bekommt nichts. Wenn die Politik zusätzliches Geld für Pflegekräfte ausgeben möchte, dann bitte nicht mit der Gießkanne, sondern zielgerichtet genau dort, wo es notwendig ist! Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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