Vom Roboter gepflegt werden? Für jeden Vierten vorstellbar

Roboter in der Pflege, Implantate für eine bessere Gedächtnisleistung – viele Deutsche haben wenige Berührungsängste, wenn es um visionäre Medizintechnik geht. Das geht aus dem ZukunftsMonitor „Gesundheit neu denken“ hervor – einer repräsentativen Befragung, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Auftrag gegeben hat. Rund ein Viertel der Befragten (26 Prozent) können sich demnach vorstellen, von Robotern gepflegt zu werden. Implantate für mehr Konzentration oder Gedächtnisleistung befürworten sogar 51 Prozent der Befragten. Besonders jüngere Menschen finden diese Idee reizvoll (14 bis 19 Jahre: 62,3 Prozent). Die Umfrage ist der Auftakt des neuen BMBF-Bürgerdialogs „ZukunftsForum“. Bis 2017 sind im BMBF zu verschiedenen Zukunftsthemen jeweils eine repräsentative Befragung (der „ZukunftsMonitor“), ein moderierter Workshop mit 50 Bürgerinnen und Bürgern (der „ZukunftsTag“) sowie ein  Bürgerdialog mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, geplant (die „ZukunftsNacht“). Die Ergebnisse des Dialogs werden vom BMBF ausgewertet und in die Entwicklung langfristiger Innovationsstrategien einbezogen. Das Thema des ersten BMBF-ZukunftsForums, das einen Beitrag zur Regierungsstrategie „Gut leben in Deutschland“ leistet, lautet „Gesundheit neu denken – Wohlergehen durch Hightech-Medizin und Selbstoptimierung?“. Für die Teilnahme an der ersten ZukunftsNacht mit Ministerin Wanka zu diesem Thema am 8. September in Berlin können sich Bürgerinnen und Bürger zurzeit online unter www.zukunft-verstehen.de/registrieren anmelden. „Der ZukunftsMonitor zeigt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger sehr für die Gesundheitstechnologien von morgen interessieren. Ihre Sorge um mögliche Risiken belegt aber auch, dass es noch großen Forschungsbedarf gibt, um Fragen in der Anwendung zu klären und Vertrauen in neue Technologien zu schaffen. Denn Technik muss den Menschen dienen. Über Chancen und Risiken will ich mit den Bürgern ins Gespräch kommen“, sagte Bundesforschungsministerin Wanka. Insgesamt sehen die Befragten laut ZukunftsMonitor viel Potenzial im Einsatz digitaler Technologien im Gesundheits-, Pflege- und Fitnessbereich. Besonders so genannte Wearables – also Fitnessarmbänder oder Kleidungsstücke, die Biodaten messen – nehmen die Bürgerinnen und Bürger als Chance wahr (55 Prozent). Große Möglichkeiten messen die Deutschen der Telepflege zu (51 Prozent), also der computergestützten Überprüfung von Gesundheitsdaten durch Hausarzt oder Pflegedienst aus der Ferne. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Bevölkerung einen hohen Anspruch an die Sicherheit von online gespeicherten Daten stellt. Eine erhebliche Anzahl der Befragten hat Bedenken, ihre Daten im Netz zu teilen (62 Prozent) oder lehnt es ab, sie der Krankenkasse zur Verfügung zu stellen (67 Prozent). Insgesamt steht die Landbevölkerung den digitalen Technologien aufgeschlossener gegenüber, als Städter. 53,9 Prozent der Landbevölkerung sehen zum Beispiel eher Chancen in der Telepflege gegenüber 44,1 Prozent der Städter. Im Vergleich Ost-West zeigen sich die Bewohner der neuen Länder offener als die der alten. Die Befragten in den neuen Bundesländern schätzen die Chancen der einzelnen Technologien fast durchgängig höher ein als im Westen, im Fall von Telemedizin sehen zum Beispiel 43,1 Prozent der Ostdeutschen hier Chancen gegenüber 36,3 Prozent der Westdeutschen. Der ZukunftsMonitor basiert auf rund 1000 persönlichen Interviews, die TNS Emnid im Juli im Auftrag des BMBF für den Auftakt der ZukunftsForen durchgeführt hat. Mehr Infos: https://www.zukunft-verstehen.de/ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

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Rechtsexpertise verschafft Klarheit beim Ausbau der Angebote von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern in den Frühen Hilfen

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat eine Expertise herausgegeben, die rechtliche Fragen zum Einsatz und zur Tätigkeit von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern (FGKiKP) in den Frühen Hilfen aufgreift. Die Veröffentlichung enthält Rechtsgutachten zu den Bereichen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht, zum Sozialrecht sowie zum Haftungsrecht. Familienhebammen und FGKiKP begleiten im Bereich der Frühen Hilfen Familien mit besonderen Belastungen vor und nach der Geburt eines Kindes. Ihre Tätigkeit ist ein Brückenangebot zwischen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe. Seit 2012 wird ihr Einsatz durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Aufgrund ihrer Tätigkeit an der Systemschnittstelle ergeben sich rechtliche Fragen bei ihrem Einsatz. Die in der Expertise enthaltenen Rechtsgutachten beantworten Fragen, die von Beteiligten aus Bund, Ländern und Kommunen eingebracht wurden. Auch Fragen von den Fachkräften, Trägern entsprechender Angebote sowie aus Berufsverbänden wurden berücksichtigt. Die Expertise soll rechtliche Unsicherheiten mindern und zu mehr Klarheit beim systemübergreifenden Ausbau von Angeboten durch Familienhebammen und FGKiKP führen. Das NZFH hat ausgewiesene Expertinnen und Experten mit der Erstellung der drei Rechtsgutachten beauftragt. Autoren sind Dr. Thomas Meysen, Lydia Schönecker und David Seltmann vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, die das Gutachten zum Sozialrecht verfassten, sowie Prof. Dr. Torsten Schaumberg zum Arbeits-, Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht und Prof. Dr. Harald Horschitz zum Haftungsrecht. Die Expertise „Rechtsgutachten zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern“ steht zum Download unter http://www.fruehehilfen.de und kann dort auch unter der Bestellnummer 16000168 oder per E-Mail an order@bzga.de kostenlos geordert werden. Ergänzend bietet das NZFH auf der Internetseite speziell aufbereitete Fragen und Antworten, die einen schnellen Überblick über die rechtliche Lage ermöglichen: http://www.fruehehilfen.de/ergaenzende-fragen-und-antworten-zum-rechtsgutachten/ Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen ist ein Kooperationsprojekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem Deutschen Jugendinstitut e.V. und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen früher zu erkennen, bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern. Außerdem koordiniert das NZFH die Bundesinitiative Frühe Hilfen auf Bundesebene. Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

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Pilotprojekt startet am 1. September 2015: TK und Dermatologen erproben Online-Video-Sprechstunde im Praxisalltag

Abends, viertel nach sieben in einem Wohnzimmer in Mönchengladbach: Im virtuellen Wartezimmer zählt ein Countdown von zehn auf null herunter und auf dem Bildschirm erscheint der Hautarzt, um mit seinem Patienten zu sprechen – darüber, ob die verordnete Salbe wirkt und die Hautschwellung zurückgegangen ist oder ob die OP-Wunde richtig heilt. Eine Szene, die demnächst in Deutschland nicht nur bei Hautärzten zum Alltag gehören wird: Den ersten Schritt in diese Richtung macht jetzt die Techniker Krankenkasse (TK) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Dermatologen (BVDD) und dem Lübecker Startup-Unternehmen Patientus GmbH. Das TK-Pilotprojekt Online-Video-Sprechstunde soll die Tür zu echter Telemedizin im ambulanten ärztlichen Bereich öffnen. Möglich macht das die Software Patientus, die einen leicht zu bedienenden und sicheren Dialog zwischen Arzt und Patient ermöglicht. Die TK ist bei dieser hautärztlichen Zusatzleistung Vorreiter. Patienten ersparen sich Wege und Wartezeiten, Ärzte volle Wartezimmer. Mit derOnline-Sprechstunde wird es für Mediziner einfacher, einen Patienten zu betreuen, nachdem Diagnose und Therapie einmal persönlich besprochen worden sind. „Das neue Angebot bietet für Wiederholungstermine eine Alternative zur normalen Sprechstunde“, sagt Klaus Rupp, Leiter des TK-Versorgungsmanagements. Für Ärzte bedeute dies den Einstieg in eine neue Form vergüteter Arbeit. Und für Patienten böte die Online-Video-Sprechstunde perspektivisch ein medizinisches Angebot auch dort, wo keine Strukturen vorhanden sind – zum Beispiel in ländlichen Gebieten. „Wenn der Patient einmal in meiner Praxis war, reichen zur Nachkontrolle oft ein kurzer Blick und ein kurzes Gespräch – dafür muss sich künftig kein Patient mehr auf den Weg in meine Praxis machen“, sagt Dr. Klaus Strömer. Der Hautarzt ist zugleich Präsident des BVDD und setzt als einer der ersten Ärzte die Patientus-Software in seiner Praxis in Mönchengladbach ein. Selbstverständlich eigne sich das Gespräch via Bildschirm nicht in jedem Fall: „Besonders geeignet erscheint die Videokonsultation etwa, um eine Änderung in der Medikation zu besprechen. Oder zur Abklärung des Krankheitsverlaufs – beispielsweise der Wundheilung nach einer OP – wie überhaupt zur Überprüfung des therapeutischen Erfolgs oder für die Patientenschulung im Verlauf einer längeren Behandlung“, so Strömer. In solchen Fällen verordnet er jetzt die Video-Sprechstunde auf einem ausgedruckten Flyer und trägt dort den persönlichen Zugangscode und den Termin ein. Und so funktioniert das System: Zum vereinbarten Online-Termin loggt sich der Patient mit seinem Laptop oder PC über die Webseite www.patientus.de/login mit seiner sechsstelligen Termin-TAN ein und gelangt in das virtuelle Wartezimmer. Auf der anderen Seite sitzt der Arzt an seinem Bildschirm und ruft nacheinander die Patienten in seine virtuelle Praxis. Damit niemand überrascht wird, zeigt ein Zähler die letzten zehn Sekunden an, bevor es losgeht. Nach dem Gespräch trennt der Patient die Verbindung, und der Arzt wendet sich dem nächsten Patienten zu. „Ärzte und Patienten benötigen keine zusätzliche Hard- oder Software. Ein PC oder Laptop mit Internetverbindung und einer handelsüblichen Webcam genügen“, sagt Patientus-Geschäftsführer Nicolas Schulwitz. „Die Video-Sprechstunde funktioniert direkt imBrowser.“ Installationen oder besondere PC-Kenntnisse seien nicht notwendig. Nachdem das System bereits alle notwendigen technischen Tests bestanden hat, erfolgt jetzt ein Pre-Test mit ausgewählten Arztpraxen bundesweit. Anschließend folgt ein größer angelegtes Pilotprojekt, bevor die Online-Sprechstunde in allen Praxen Einzug halten kann. Die TK vergütet jede Online-Sprechstunde ihrer Versicherten außerbudgetär mit einem Festbetrag. Live zu sehen und zu testen ist die Online-Video-Sprechstunde auf dem TK-Zukunftskongress „Gesund in der digitalen Welt“ am 2. September 2015 in Berlin (Informationen und Anmeldung unter dem Webcode 713594). Die Teilnehmer bekommen dort auf dem digitalen Versorgungspfad den Aufbau und Ablauf von Patientus gezeigt und können auch selbst eine Probesitzung testen.

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Familiärer Brust- und Eierstockkrebs? Ersatzkassen weiten Angebot für die Beratung und Risikobestimmung aus

Immer mehr Frauen, die einen Verdacht auf erblich bedingten Brust- und Eierstockkrebs haben, lassen einen Gentest durchführen. Mit ursächlich dafür sind die öffentlichen Bekanntmachungen von prominenten Betroffenen, wie Angelina Jolie. Von 2013 bis 2014 sind die Fallzahlen allein an den 13 gendiagnostischen Beratungszentren – sogenannten Konsortialzentren -, mit denen die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, HEK – Hanseatische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk)) bislang Verträge haben, um etwa das Doppelte angestiegen, und zwar von rund 1.700 auf etwa 3.100 Fälle. Das Informationsbedürfnis der Frauen nach qualifizierter Diagnostik, Beratung, Therapie und Nachsorge ist groß, die Risiken der Gentestung hinsichtlich Durchführung und Interpretation aber nicht zu unterschätzen. Die Ärzte müssen gut qualifiziert sein, denn falsche Testergebnisse führen zu falscher Beratung und Therapie. Seit 2008 haben die Ersatzkassen Versorgungsverträge mit den an Unikliniken angeschlossenen Konsortialzentren abgeschlossen, die auf qualifizierte Beratung, Genanalyse, Früherkennung und Nachsorge spezialisiert sind. Das Angebot wird jetzt ausgeweitet. Bald werden bundesweit 17 Konsortialzentren in Deutschland für Ersatzkassenversicherte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wollen die Konsortialzentren mit ausgewählten zertifizierten Brustzentren und Gynäkologischen Krebszentren an Kliniken kooperieren. Durch diese Kooperationen sollen die Zentren ebenfalls Aufklärung, Anfangsdiagnostik und Beratung nach den bewährten Standards der Konsortialzentren übernehmen. Therapierelevante Gentestungen werden jedoch vom Konsortialzentrum übernommen. Dies regelt ein Vertrag des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit den Konsortialzentren. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: „Wir wollen, dass die Ersatzkassenversicherten von den modernen gendiagnostischen Verfahren profitieren. Aber die Beratung und Gentestung sollte nicht dem Zufall überlassen werden, sondern dort stattfinden, wo das ärztliche Know-how gebündelt ist und hohe Qualitätsstandards gelten.“ Prof. Dr. Rita Schmutzler, Direktorin des Zentrums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs, Universitätsklinikum Köln, forderte von der Ärzteschaft einen verantwortungsvollen und patientenorientierten Umgang mit diagnostischen, genetischen Verfahren. „Kommerzielle Gentests müssen kritisch hinterfragt werden, denn sie bergen die Gefahr der unkritischen Anwendung und Interpretation ohne erkennbaren klinischen Nutzen und sogar zum Schaden der Betroffenen. Wir sind den behandelnden Ärzten daher eine bessere Wissensvermittlung neuester Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der Gendiagnostik schuldig, die in der Folge eine engere interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht, um die Versorgung der betroffenen Frauen zu verbessern.“ Prof. Dr. Andreas du Bois, Direktor der Klinik für Gynäkologie und Gynäkologische Onkologie der Kliniken Essen-Mitte, ging auf die Bedeutung der diagnostischen Verfahren im Bereich der Therapie ein. „Erstmalig steht mit dem Medikament LynparzaR ein zielgerichtetes Medikament zur individualisierten Behandlung beim Rezidiv von Eierstockkrebs zur Verfügung. Wirksam und von Nutzen ist das Medikament bei Patientengruppen, deren Tumore bestimmte Genveränderungen aufweisen. Daher sollten die Therapieentscheidungen bei einer so komplexen Therapie nur nach qualitätsgesicherter Diagnostik und in einem spezialisierten Ärzteteam fallen.“ Andrea Hahne, Vorsitzende des BRCA-Netzwerks – Hilfe bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs e.V., sagte: „Die Diagnose einer erblichen Veranlagung für Brust- und Eierstockkrebs hat weitreichende Folgen für bereits erkrankte Frauen, aber auch für ihre Angehörigen. Gute Beratung, eine optimale genetische Diagnostik und eine aussagekräftige Risikoprognose sind daher unabdingbar, bevor oftmals schwerwiegende Entscheidungen getroffen werden können. Dass die Fachkompetenz nun auch an qualifizierte Zentren weitergegeben wird, begrüßen wir sehr.“ Hintergrund: In Deutschland erkranken jedes Jahr etwa 70.000 Frauen und 700 Männer an Brustkrebs. Die Zahl der an Eierstockkrebs neu erkrankten Frauen liegt bei 8.000 pro Jahr. Bei fünf bis zehn Prozent der Betroffenen ist ein angeborener Erbgutdefekt – zum Beispiel durch Mutation der Gene BRCA1/2 – die Ursache für den Ausbruch der Krankheit. Mittlerweile vermutet man, dass etwa bis zu einem Viertel der Brust- und Eierstockkrebserkrankungen auf genetische Faktoren zurückzuführen ist. Dank neuer Testverfahren kann das Risiko für eine genetisch bedingte Erkrankung heute frühzeitig erkannt werden. Durch die Neuzulassung des Medikaments LynparzaR zur Behandlung von Rezidiven beim Eierstockkrebs kommt auch hier den gendiagnostischen Verfahren eine besondere Bedeutung zu. Mehr Informationen zum Thema sowie eine Übersicht der Zentren des Deutschen Konsortiums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs gibt es im Internet unter: www.konsortium-familiaerer-brustkrebs.de. Pressemitteilung des vdek

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BARMER GEK mit neuem Video-Unterstützungsangebot „Wir zeigen Pflege“

Die BARMER GEK will pflegenden Angehörigen über einen neuen Kanal helfen, ihren stressigen Alltag besser zu bewältigen. Als erste gesetzliche Pflegekasse hat sie dazu einen Video-Informationsservice entwickelt, durch den ehrenamtlich Pflegende mehr zeitliche und räumliche Flexibilität gewinnen. „Die Filme zur Unterstützung von Pflegenden können jederzeit bequem von unterwegs oder zu Hause aus am Computer, Laptop oder Smartphone angesehen werden. Die Videos sind ein weiterer innovativer Baustein in unserem umfangreichen Unterstützungs- und Beratungsangebot, das von Pflegekursen über häusliche Schulungen bis hin zu Online-Beratungen und Broschüren reicht“, erläutert BARMER GEK Pflegeexpertin Juliane Diekmann. Den Alltag leichter gestalten Der neue Video-Informationsservice basiert auf drei Säulen. Es kommen pflegende Angehörige zu Wort, die im Interview über ihre ganz persönlichen Erfahrungen berichten. Eine Teilnehmerin erzählt, wie sie ihren an Demenz erkrankten Vater betreut. Ein Ehemann wiederum berichtet, wie er bereits seit 14 Jahren seine im Wachkoma liegende Ehefrau pflegt. Darüber hinaus zeigt ein Team aus Profis und erfahrenen Laien in kurzen Filmbeiträgen anschaulich und praxisnah, wie alltägliche Pflegesituationen leichter gestaltet werden können. Außerdem geben Experten ihr Wissen weiter und liefern viele gute Ratschläge und Hintergrundinfos. In Deutschland leben derzeit etwa 2,73 Millionen pflegebedürftige Menschen. Davon werden rund 71 Prozent, also 1,93 Millionen, ambulant versorgt und betreut. Um etwa 1,25 Millionen kümmern sich ausschließlich Angehörige oder andere ehrenamtlich Pflegende. Bei etwas über 615.000 wird ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Trend setzt sich fort: Jedes dritte Kind kommt per Kaiserschnitt auf die Welt

Alle zweieinhalb Minuten kommt in Deutschland ein Kind per Kaiserschnitt auf die Welt. Allein bei den Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK) waren es im vergangenen Jahr knapp 30.000 Kinder und somit jedes dritte Baby, dessen Geburt per Skalpell durchgeführt wurde. Damit setzt sich ein Trend zur Operation als Geburtsform fort – obwohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nur von rund 15 Prozent medizinisch notwendigen Eingriffen dieser Art ausgeht. „Eine Geburt ist der für Mutter und Kind wichtige Höhepunkt einer Schwangerschaft“, sagt Monica Burkhardt, die das Thema Schwangerschaft und Geburt bei der TK betreut. „Gerade bei der ersten Geburt können sich Frauen häufig nicht vorstellen, was auf sie zukommt – das kann Angst machen. Und die wollen wir abbauen“, so Burkhardt. Um werdende Mütter dabei zu unterstützen, sich körperlich und seelisch auf dieses wichtige Ereignis einzustellen und vorzubereiten, hat die TK alle Informationen zum Thema nach den neuesten wissenschaftlichen Studien in einer handlichen Broschüre zusammengefasst. Sie bietet eine neutrale Gegenüberstellung unterschiedlicher Geburtsmethoden und ihrer Risiken. Der Ratgeber informiert rund um die Geburt und auch wann ein Kaiserschnitt das Mittel der Wahl ist. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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„Wissensreihe Männergesundheit“ informiert zu Bluthochdruck, Burnout, Diabetes, Herzinfarkt und Übergewicht

Studien zur Männergesundheit zeigen, dass sich Männer vielfach nicht ausreichend um ihre Gesundheit kümmern. Sie gehen seltener zum Arzt als Frauen. Auch führen sie ein teilweise risikoreicheres Leben, trinken mehr Alkohol, ernähren sich ungesünder und nehmen seltener an gesundheitsfördernden Angeboten teil. Um die Sensibilität von Männern für ihre Gesundheit zu erhöhen und ihr Präventionsbewusstsein zu stärken, setzen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Stiftung Männergesundheit auf Wissensvermittlung mit fünf gemeinsamen Themenheften der „Wissensreihe Männergesundheit“. „Wir freuen uns, dass wir unser umfassendes, qualitätsgesichertes Onlineangebot http://www.maennergesundheitsportal.de nun um fünf neue Printbroschüren ergänzen können“, erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. Gemeinsam bringen die BZgA und die Stiftung Männergesundheit Gesundheitsinformationen zu den Themen Bluthochdruck, Burnout, Diabetes mellitus, Herzinfarkt und Übergewicht geschlechtersensibel „an den Mann“: Inhalte, Sprache und Optik der „Wissensreihe Männergesundheit“ sind auf die Bedürfnisse von Männern zugeschnitten und ermuntern, sich zu informieren. Die Hefte wurden unter wissenschaftlicher Leitung ausgewiesener Fachexpertinnen und -experten, basierend auf den aktuellen Leitlinien, entwickelt. Kostenlose Bestellung der Hefte „Wissensreihe Männergesundheit“ über: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln Online-Bestellsystem: http://www.bzga.de/infomaterialien/maennergesundheit Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

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Pflegestärkungsgesetz II: Vermeidung von Pflegeeintritt kommt zu kurz

Am 12. August hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum zweiten Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz wird zu Recht viel gelobt, denn die Versorgung von Pflegebedürftigen wird besser. Allerdings sollten die Möglichkeiten, Pflegeeintritte zu verschieben, noch gestärkt werden. Rehabilitation im Alter ist wirksam, das zeigen mehrere internationale Studien. Professor Heinz Rothgang von der Universität Bremen bestätigte gegenüber der Ärztezeitung vom 12. August: „In jenen Bundesländern, in denen geriatrische Reha-Betten in Rehabilitations-Einrichtungen oder Kliniken vorgehalten werden, verringerte sich für die Betroffenen auch das Risiko eines frühzeitigen Pflegebedarfs.“ Und dennoch wird Rehabilitation viel zu selten durchgeführt. Dafür gibt es zwei Ursachen. In der Pflegebegutachtung wurde bisher bei zu wenigen Pflegebedürftigen die Notwendigkeit einer Rehabilitation erkannt. Dieses Problem soll im Pflegestärkungsgesetz II mit dem neuen Begutachtungsverfahren verbessert werden. Die zweite Ursache ist das Schnittstellenproblem zur Krankenkasse. Die im Wettbewerb zueinander stehenden Krankenkassen sind trotz eindeutiger gesetzlicher Verankerung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“ wegen der getrennten Finanztöpfe nicht motiviert, Reha-Leistungen zu bezahlen. Denn von den Ausgaben der Krankenkassen für Reha würde vor allem die Pflegeversicherung durch verschobene Pflege profitieren. Daher nutzen die Krankenkassen ihren Spielraum im Rahmen ihres Genehmigungsvorbehalts, um Reha-Leistungen nicht zu genehmigen. Der weitaus größte Teil der Reha-Empfehlungen kommt von Kliniken und nicht von Vertragsärzten. Die Rolle der Hausärzte muss gestärkt werden und Reha-Verordnungen von niedergelassenen Ärzten auch zur Leistung führen. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss für diese von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen eingeschränkt werden. Aus medizinischen Gründen verordnete Reha-Leistungen dürfen nicht im Genehmigungsverfahren stecken bleiben. Es sollte dem Arzt vorbehalten bleiben, wie auch bei anderen Krankenhausbehandlungen, eine Reha-Leistung einzuleiten. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass bei deutlich mehr Menschen der Pflegeeintritt verschoben werden kann. Im PSG II besteht die Chance, den Grundsatz Prävention vor Rehabilitation vor Pflege zu realisieren. Das wäre ein Meilenstein. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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ARMIN: Server für Medikationspläne zertifiziert und in Betrieb

Ärzte und Apotheker, die sich an der Arzneimittelinitiative ARMIN beteiligen, können ab sofort mit höchster Datensicherheit Informationen austauschen. Seit gestern ist der ARMIN-Medikationsplanserver erfolgreich für das sichere Netz der KVen zertifiziert und in Betrieb genommen worden. Durch die Zertifizierung wird sichergestellt, dass die Anforderungen an Datenschutz und –sicherheit erfüllt werden. Der Server ist nur von den betreuenden Ärzten und Apothekern mit Hilfe eines speziellen Routers (KV-SafeNet*) erreichbar. Über diesen Server können zukünftig ARMIN-Ärzte und      -Apotheker die Medikationspläne eingeschriebener Patienten einsehen und stets aktuell halten. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, Dr. Klaus Heckemann zeigt sich zufrieden: „Das Herz von ARMIN schlägt. Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme sind auf einem guten Weg, eine zügige Anbindung an den ARMIN-Medikationsplanserver zu ermöglichen. Wir werden alle Prozesse umfangreich testen und mit Erhalt des Datenschutzsiegels das dritte Modul von ARMIN in den Routinebetrieb überführen.“ Die ersten ARMIN-Pilotapotheken sind bereits an das sichere Netz der KVen angebunden. Die Prozesse werden getestet, danach kann der Startschuss für alle anderen eingeschriebenen Apotheken fallen. Nach und nach können dann alle ARMIN-Apotheken auf die elektronischen Medikationspläne ihrer ARMIN-Patienten zugreifen. „Dazu muss der Zugang zum Medikationsplanserver via KVSafeNet* in das bestehende Apothekenverwaltungssystem implementiert werden. Es wird bei der technischen Umsetzung sicher die eine oder andere Frage auftreten. Bei der Klärung dieser Fragen wird der Verband seine Mitglieder nach Möglichkeit tatkräftig unterstützen“, erläutert Thomas Dittrich, Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbandes. „Mit dem Medikationsplanserver wurde ein wichtiger Teil der ARMIN-Infrastruktur aufgebaut. Erstmals im deutschen Gesundheitssystem werden sich Ärzte und Apotheker in einem sicheren IT-System zur medikamentösen Therapie zahlreicher AOK PLUS-Versicherter austauschen können. Für die Arzneimitteltherapiesicherheit der Patienten ist das ein Meilenstein“, ergänzt die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, Frau Dr. Annette Rommel. Der Vorsitzende des Thüringer Apothekerverbandes, Stefan Fink, der bereits die Testphase aktiv begleitet, ist begeistert: „ARMIN wird bald für alle erfahrbar. Gemeinsam mit den Apothekensoftwarehäusern arbeiten wir an praxistauglichen Lösungen zum Medikationsmanagement. Erste Basisschulungen planen wir für Ende August.“ Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) freut sich über die Fortschritte des Modellvorhabens. „Das ist ein großer Beitrag dafür, die Arzneimitteltherapiesicherheit für die Patienten in Sachsen und Thüringen zu erhöhen“, erklärte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann. Gemeinsame Pressemitteilung von ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Bundesapothekerkammer und Deutscher Apothekerverband e. V.

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Macht Kita krank? Überdurchschnittlich hohe Fehlzeiten bei der Kinderbetreuung

Ob Postboten, Zugführer oder Erzieher: Im ersten Halbjahr des Jahres 2015 wurde so viel gestreikt wie lange nicht mehr. Und zumindest für die Erzieher ist noch kein Ende in Sicht: Gerade hat die nächste Runde der Tarifverhandlungen begonnen. Sollten diese scheitern, drohen ab Oktober weitere Streiks. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat das zum Anlass genommen, die Krankheitsdaten der knapp 100.000 bei ihr versicherten Erzieherinnen und Erzieher im Jahr 2014 auszuwerten. Das Ergebnis: Im letzten Jahr war diese Berufsgruppe vier Tage mehr krankgeschrieben als der Bundesdurchschnitt. Die 18,9 Fehltage pro Kopf resultieren vor allem aus psychischen Störungen (4,1 Tage) und Krankheiten des Atmungssystems (3,3 Tage). „Dass Erzieher überdurchschnittlich von diesen Erkrankungen betroffen sind, ist nicht verwunderlich. Zum Beispiel psychische Störungen, zu denen auch Überlastungen gehören: Ein hoher Lärmpegel, immer komplexer werdende Aufgabenbereiche und zuletzt auch Auseinandersetzungen mit den Eltern – Kindererziehung kann stressig sein“, erklärt Gudrun Ahlers, Präventionsexpertin der TK. Und: Hohe Krankenstände müssen von den arbeitsfähigen Erzieherinnen und Erziehern kompensiert werden. „Das bedeutet für sie oft noch größere Gruppen und damit noch mehr Stress und gesundheitliche Belastung – ein Teufelskreis“, so die Spezialistin. Auch dass Erzieher oft an Atemwegserkrankungen leiden, sollte niemanden überraschen. Gudrun Ahlers erläutert die Situation: „Kindertagesstätten sind quasi Sammelbecken für Viren und Bakterien. Das macht nicht nur die Kinder krank, sondern natürlich auch die Erwachsenen.“ Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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