Auf http://blog.tuxpost.de/2008/08/25/abmahnungs-wegweiser-als-kostenloses-e… hab ich von dem pdf erfahren.
Die Webseite http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ bietet auf http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ebook/index.htm einen kostenlosen Leitfaden durch das Abmahn-Wesen. Der Download ist kostenlos, ausgedruckt werden kann er erst gegen 5 EUR Gebühr.
Lesenswert.
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Das Leben und das Leben an sich.
Freitag morgen ging schon schlecht los. Ich musste noch drei Patienten entlassen und wusste, ich würde den Tag im OP verbringen (der geliebte Freitags-Whipple), also hieß die Devise: Blitz-Visite und vor der Frühbesprechung noch schnell die Tags zuvor diktierten Briefe korrigieren, ausdrucken und bereit legen. Also schnell über die Station gerannt, überall reingeschaut, hallo gesagt, […]
Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen steht
„Mit dem eTerminservice bieten wir den KVen einen guten Service für deren Terminservicestellen an. Das ändert nichts an unserer grundsätzlichen Kritik an der fehlenden Notwendigkeit der Terminservicestellen. Im internationalen Vergleich haben wir in Deutschland sehr kurze Wartezeiten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Wir freuen uns über das Vertrauen der KVen und darüber, dass wir den knappen Zeitplan von sechs Monaten für die Konzeption, Entwicklung und Organisation des eTerminservice einhalten konnten“, sagte Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KV Telematik GmbH. Ungeachtet der Proteste der Ärzteschaft hat der Gesetzgeber an der Forderung nach Terminservicestellen in den KVen festgehalten. Laut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) müssen KVen ab dem 23. Januar 2016 Facharzttermine innerhalb von vier Wochen an Patienten mit einer entsprechend gekennzeichneten Überweisung vermitteln. Die KV Telematik hat den eTerminservice zur elektronischen Verwaltung und Vermittlung von Facharztterminen für die KVen entwickelt. Zum Start werden 12 KVen den eTerminservice nutzen. Gemeinsam mit diesen KVen wurden die Anforderungen für die Webanwendung innerhalb kürzester Zeit erarbeitet und auf den Weg gebracht. Seit Januar können Ärzte der teilnehmenden KVen online über die Webanwendung Terminslots melden, die die Terminservicestellen dann ab dem gesetzlichen Stichtag an Patienten vermitteln. Es ist bereits eine Vielzahl an Terminen über den eTerminservice verfügbar. Zudem sind Stammdaten von 60.000 Arztpraxen im System hinterlegt. Zur Kennzeichnung der dringenden Überweisungen wurden 17 Millionen Etiketten mit Überweisungscodes erzeugt und an die niedergelassenen Ärzte verschickt. Diese Codes sollen zukünftig vorzugsweise über die Praxisverwaltungssysteme (PVS) direkt auf den Überweisungsträger aufgedruckt werden. Darüber hinaus sollen auch Termine für die Terminservicestellen direkt aus den Praxisverwaltungssystemen verwaltet werden können. Dafür müssten nun die PVS-Hersteller sorgen. Das Gesetz sieht vor, dass die Terminservicestellen Termine in Krankenhäusern vermitteln müssen, falls kein Praxistermin gefunden wird. Daher steht der eTerminservice auch Krankenhäusern für Terminmeldungen zur Verfügung. Zur Freischaltung sollen sich diese an die jeweilige KV wenden. Gemeinsame Pressemitteilung der KV Telematik GmbH und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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EU-Richtlinie: Apotheker aus Frankreich und Deutschland fordern Ausnahme für Heilberufe
Die Apotheker aus Frankreich und Deutschland fordern die Regierungen beider Länder dazu auf, die Heilberufe von einer geplanten EU-Richtlinie zur Berufsreglementierung auszunehmen. In einem gemeinsamen Schreiben appellieren Jean-Pierre Paccioni, Präsident des Ordre National des Pharmaciens (ONP), und Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, an die Wirtschafts- und Gesundheitsminister in Paris und Berlin, ihren Einfluss in der EU geltend zu machen. Brüssel zufolge müssten die Mitgliedstaaten vor dem Erlass neuen Berufsrechts immer erst dessen Verhältnismäßigkeit begründen. Für einen hohen Patientenschutz mahnen die Apotheker an, dass Gesundheitsdienstleistungen nicht ökonomischen Aspekten des EU-Binnenmarktes unterworfen werden dürfen, sondern Belange des Allgemeinwohls berücksichtigen müssen. „Im Bewusstsein der ganz besonderen Verbindung und Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich und angesichts unserer sehr ähnlichen Regulierungsmodelle für das Apothekenwesen haben wir eine enge Kooperation zu diesem Thema initiiert“, schreiben Paccioni und Schmidt. „Gemeinsam appellieren wir an Sie als in unseren Ländern für dieses Dossier zuständige Minister, Ihren Einfluss in den bevorstehenden politischen Verhandlungen im Rat geltend zu machen und ausdrücklich eine Bereichsausnahme für Gesundheitsberufe zu fordern.“ Weiter heißt es bei den ONP- und ABDA-Präsidenten: „Eine gemeinsame Initiative aus Deutschland und Frankreich würde ein starkes politisches Signal an die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten darstellen.“ Zum Hintergrund: Die Europäische Kommission hatte im Januar im Zuge eines „Dienstleistungspakets“ einen Richtlinienvorschlag über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor dem Erlass neuer Berufsreglementierungen vorgelegt. Die maltesische Ratspräsidentschaft strebt noch im Mai eine politische Einigung dazu an. Bundestag und Bundesrat sowie beide Kammern in Frankreich (Senat und Nationalversammlung) haben schon Subsidiaritätsrügen ausgesprochen. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben Deutschlands Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Änderungsbedarf angemahnt – ebenso wie Europas Ärzte, Zahnärzte und Apotheker dies unter Mitwirkung des Zusammenschlusses der Apotheker in der Europäischen Union (ZAEU) getan haben. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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