Duisburg/Loveparade: 21 Tote durch Brustkorbquetschung Auch unsere Mitglieder auf coliquio beschäftigt die Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg. 21 Tote auf Grund von Brustkorbquetschungen. Die Bilder, die durch die Medien mehr…
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Kassen der Länder sind gut gefüllt – Länder müssen den Investitionsverpflichtungen gerecht werden
Bund, Länder und Kommunen können bis zum Jahr 2022 mit 63,3 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen rechnen. Diese Zahlen des Arbeitskreises Steuerschätzung machen deutlich, dass auch genug Spielraum für investives Handeln auf allen Ebenen vorhanden ist. „Bevor jetzt die Einnahmen in neue Projekte fließen, müssen nun erst einmal die Verpflichtungen bedient werden, die es seit Jahren gibt. Hier gilt, dass die Länder endlich ihren Investitionsverpflichtungen im Krankenhausbereich gerecht werden. Jährlich fehlen rund 3 Milliarden Euro, um in die bauliche, aber auch technische Infrastruktur der Krankenhäuser investieren zu können. Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge und ohne die Bereitstellung von Investitionsmitteln werden die Länder dauerhaft diesem Auftrag nicht gerecht“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Ebenso wie gute Schulen und Verkehrsinfrastruktur erwartet die Bevölkerung Krankenhäuser auf dem modernsten medizinischen und baulichen Standard. Dies liegt in der Verantwortung der Bundesländer“, so Gaß weiter. Wer langfristig eine patientenorientierte Krankenhausbehandlung ermöglichen möchte, muss eine zeitgerechte apparative Ausstattung und bauliche Infrastruktur gewährleisten. Die Ansprüche der Patienten an moderne Strukturen, Technik auf dem aktuellen Stand und neueste Versorgungsformen steigen. Zugleich braucht es auch moderne Strukturen, um die Arbeit für Pflegekräfte und Ärzte attraktiv zu gestalten. Dafür benötigen die Kliniken die Investitionsmittel. Die Fakten zur Investitionsmisere der Krankenhäuser sind bekannt: Dem jährlichen Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Höhe von über 6,5 Milliarden Euro steht eine Investitionsförderung der Länder von rund 2,8 Milliarden Euro gegenüber. Die Investitionslücke von rund 3,7 Milliarden Euro jährlich erschwert den notwendigen Erhalt und Ausbau der bestehenden Substanz und begrenzt in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß dringend erforderliche Investitionen der Krankenhäuser, zum Beispiel in Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor Cyberangriffen, zur Verbesserung des Infektions- und Brandschutzes, zur baulichen Modernisierung und zur Optimierung von Strukturen. „Mit den vorliegenden Zahlen zu den Steuereinnahmen 2022 haben die Länder keine Ausreden mehr, ihren Verpflichtungen nicht mehr nachzukommen. Zudem verfügen sie über den Spielraum, um mit einem mehrjährigen Sonderprogramm Digitalisierung von 1 Milliarde Euro pro Jahr einen wesentlichen Anstoß für die Kliniken zu leisten“, so Gaß. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Neuer Heilmittelbereich „Ernährungstherapie“ eingeführt
Zum Beginn des nächsten Jahres wird die Heilmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert: Neben Podologie, Physio-, Ergo-, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie gehört dann auch die Ernährungstherapie für Patienten mit Mukoviszidose oder einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung dazu. Den entsprechenden Beschluss hatte der Gemeinsame Bundesausschuss Mitte März dieses Jahres gefasst. Mit den Rahmenempfehlungen für dieses neue Heilmittel haben der GKV-Spitzenverband, der BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE), die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater – QUETHEB e. V., der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband (VDD) e. V. und der Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) e. V. die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Ernährungstherapie pünktlich ab 1. Januar 2018 verordnet und erbracht werden kann. Mehr Versorgungsmöglichkeiten für Betroffene Für Patienten, die an Mukoviszidose leiden, ist die Ernährungstherapie ein wesentlicher Teil der Behandlung, um vor allem Mangel- oder Unterernährung zu vermeiden. Denn die Erkrankung beeinträchtigt nicht nur die Atem-, sondern auch die Verdauungsfunktionen des Körpers bei gleichzeitig erhöhtem Energiebedarf. Bei Menschen mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen sind diätetische Maßnahmen alternativlos, um den Stoffwechseldefekt zu umgehen, die Anhäufung von toxischen Stoffwechselzwischenprodukten zu vermeiden und so zu einer altersgerechten körperlichen und geistigen Entwicklung beizutragen. Aktuell werden die geschätzt ca. 23.000 Betroffenen üblicherweise in wenigen spezialisierten Zentren mit Ernährungstherapie versorgt. Für die Patienten bedeutet das in der Regel lange Anfahrtswege. Der Gemeinsame Bundesausschuss will das mit seinem Beschluss, Ernährungstherapie als verordnungsfähiges Heilmittel zu etablieren, ändern und das Versorgungsangebot verbreitern. Ernährungstherapie verschreiben können vorwiegend Ärzte, die auf die jeweilige Erkrankung spezialisiert sind. In Ausnahmefällen können aber auch nicht spezialisierte Haus- oder Fachärzte eine Verordnung ausstellen. Voraussetzungen für die neue Leistung geschaffen Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Leistungen die Ernährungstherapie stattfinden soll, hat der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Berufsverbänden VDOE, QUETHEB, VDD und VFED festgelegt. Auf dieser Grundlage verhandeln die Krankenkassen derzeit mit den Verbänden die Einzelheiten der Versorgung, insbesondere die Vergütung der Leistungen. Die Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung einer ernährungstherapeutischen Heilmittelpraxis sowie die erforderliche fachliche Qualifikation der neuen Heilmittelerbringer hat der GKV-Spitzenverband in eigenständigen Zulassungsempfehlungen erstmals definiert. Rahmenempfehlungen und Zulassungsbedingungen finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Neue, teure Medikamente: KBV muss Ärzte besser über Zusatznutzen informieren
Anlässlich des 119. Deutschen Ärztetages vom 24. bis 27. Mai 2016 in Hamburg appelliert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) an die Ärzteschaft, sich stärker dem Thema Nutzen und Wirtschaftlichkeit der Verordnung von neuen hochpreisigen Medikamenten zu stellen. „Die Erkenntnisse der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kommen in der Arztpraxis oft nicht an“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) müsse darauf hinwirken, dass die Ergebnisse endlich regelhaft in der Praxissoftware der Ärzte hinterlegt werden, und zwar in einer für den Praxisalltag tauglichen, komprimierten Form. Elsner: „Als Lizenzierer der Arztinformationssysteme hat die KBV die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass den Ärzten diese wichtigen Informationen in der Software zur Verfügung gestellt werden.“ Die Informationen über Zusatznutzen seien Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten. An die Politik richtete die Vorstandsvorsitzende den Appell, die Veröffentlichung der Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung per Gesetz verpflichtend zu regeln. Kritisch wertete sie Pläne der Politik, auf die öffentliche Listung des Erstattungspreises zu verzichten. „Ärzte brauchen diese Informationen, um wirtschaftlich verordnen zu können. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass sie ihnen auch künftig zur Verfügung stehen.“ Die vdek-Vorstandsvorsitzende rief zudem die medizinischen Fachgesellschaften auf, die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung regelhaft in ihren Leitlinien zu verankern. Elsner: „Dies muss im Interesse der Versicherten Standard werden. Dabei ist wichtig, dass die Ergebnisse zeitnah nach Veröffentlichung in die Leitlinien aufgenommen werden, um ärztliches Handeln auf Grundlage qualitativ hochwertiger, evidenzbasierter Befunde zu fördern.“ Die Ausgaben für Arzneimittel steigen bei den gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren kontinuierlich an, von 2014 bis 2015 nahmen sie um fast vier Prozent zu. Sie machten damit rund 17,3 Prozent der gesamten Leistungsausgaben der Kassen aus und stellen deren drittgrößten Ausgabenblock dar (nach Krankenhaus- und ärztlichen Behandlungen). Der Großteil des Ausgabenzuwachses bei Medikamenten ist auf neue hochpreisige Arzneien zurückzuführen. Hintergrund: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) im Jahr 2011 hat der G-BA die Aufgabe erhalten, für alle neu zugelassenen Arzneimittel nach Markteintritt eine wissenschaftliche Begutachtung ihres Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durchzuführen („frühe Nutzenbewertung“). Die Ergebnisse dieser Bewertung stellen die Grundlage für die Preisverhandlungen (Verhandlung über den „Erstattungsbetrag“) zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Pharmaunternehmen dar. Aufgrund der Regelungen des AMNOG können Pharmahersteller in Deutschland ein Jahr lang einen beliebig hohen Preis für neue Arzneimittel festlegen, was zum Teil zu „Mondpreisen“ führt. Der verhandelte Erstattungsbetrag gilt dann erst ab dem 13. Monat nach Markteinführung. Pressemitteilung des vdek
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