Im Zuge der Verhandlungen um mögliche Steuersenkungen der schwarz-gelben Koalition hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit einer neuen Gesundheitssteuer gedroht. Angesichts der katastrophalen Finanzlage in Deutschland mit einer voraussichtlichen Neuverschuldung von 100 Milliarden Euro bis 2011 müssen Einsparung getroffen werden. Die Gesundheitsreform, so Schäuble, dürfe nicht zu Lasten des Haushaltes gehen. Um die Herkulesaufgabe Schuldenabbau bewältigen zu können, sei ihm sogar die Einführung einer Gesundheitssteuer recht.
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Kinderarzneimittel – Zusatznutzen sollte grundsätzlich anerkannt werden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2015 einen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung eines Arzneimittels mit PUMA-Zulassung (Wirkstoff Propranolol) gefasst. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) und die Initiative Arzneimittel für Kinder (IKAM) begrüßen, dass der G-BA einer von drei Patientengruppen und damit erstmalig einem Wirkstoff einen erheblichen Zusatznutzen zugesprochen hat. Erfreulich ist, dass trotz der besonderen Aufwendungen, die Studien an Kindern erfordern, aussagekräftige Daten ermittelt und nun vom G-BA berücksichtigt werden konnten. Der BAH und die IKAM regen aber weiterhin an, dass im Rahmen der frühen Nutzenbewertung von Kinderarzneimitteln der Zusatznutzen als belegt angesehen werden sollte, wenn diese das nach europäischem Recht gesonderte Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Bei den sogenannten PUMA-Arzneimitteln handelt es sich um gezielte Weiterentwicklungen nicht mehr patentgeschützter Wirkstoffe für die Anwendung bei Kindern. „Die Zulassung eines Kinderarzneimittels ist zurecht mit hohen regulatorischen Anforderungen verbunden. Um eine PUMA-Zulassung zu erhalten, muss der Hersteller – zusätzlich zu dem bereits zugelassenen „Erwachsenenarzneimittel“ – umfangreiche pädiatrische Studien und Konzepte bei der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) vorlegen. Mit dem Erhalt einer PUMA-Zulassung ist der Zusatznutzen des Kinderarzneimittels bereits bewiesen. Daher sollte der Zusatznutzen nicht in einem weiteren Verfahren erneut belegt werden müssen. Vielmehr sollte die frühe Nutzenbewertung des G-BA nur noch das Ausmaß des Zusatznutzens bewerten“, fordert Dr. Martin Weiser, BAH-Hauptgeschäftsführer. „Gemeinsames Ziel aller Beteiligten sollte es sein, möglichst gute Zugangsvoraussetzungen für Kinderarzneimittel zu schaffen. Wie bei den Arzneimitteln zur Behandlung seltener Krankheiten, sogenannten Orphan Drugs, ist davon auszugehen, dass es für die Behandlung bei Kindern und Jugendlichen keine therapeutisch gleichwertige Alternative gibt. Daher ist eine erteilte PUMA-Zulassung als Zusatznutzen in der pädiatrischen Bevölkerungsgruppe anzuerkennen“, so der IKAM-Vorsitzende Dr. Markus Rudolph.
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Antibiotika-Resistenzen bekämpfen – Gutachten unterstreicht Bedeutung der Antibiotikaforschung und -entwicklung
Immer mehr Menschen sterben aufgrund von Keimen, die gegen Antibiotika resistent sind. Aber nur noch wenige Hersteller weltweit investieren in die Entwicklung neuer Antibiotika. Die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen ist eine der größten Herausforderungen für die globale Gesundheitspolitik. Deutschland hat den Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen daher auf die internationale Agenda gesetzt und zu einem Schwerpunkt seiner internationalen Gesundheitspolitik gemacht. In der „Berliner Erklärung“ einigten sich die G7-Gesundheitsministerinnen und -minister unter anderem darauf, Anreize zur Förderung von Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika und Diagnostika zu prüfen. Zur Frage, wie die Forschung und Entwicklung von neuen Antibiotika gefördert werden kann, hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Gutachten in Auftrag gegeben, das nun veröffentlicht wird. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Wenn wir keine wirksamen Antibiotika mehr zur Verfügung haben, bricht eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung weg. Um Schwung in die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika zu bringen, brauchen wir eine internationale Kraftanstrengung. Das Gutachten bietet eine gute Grundlage für die weitere internationale Diskussion. Denn kein Staat kann den Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen und fehlender Antibiotika-Therapien alleine gewinnen. Deshalb ist es gut, dass auch die OECD das Thema nun aufgreift.“ Das Gutachten „Breaking through the Wall“, das im Auftrag des BMG von der Boston Consulting Group erarbeitet wurde, nennt Maßnahmen zur Stärkung der Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika. Dazu zählen beispielsweise die Festlegung klarer Anforderungen an neue Antibiotika und die Einführung eines globalen Fonds zur Stärkung der Grundlagenforschung. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wird nun gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und in enger Zusammenarbeit mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) einen Bericht zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen erarbeiten, der den 20 führenden Industrie- und Schwellenländern (G20) für die weiteren Beratungen zur Verfügung gestellt werden soll. Dabei wird das Gutachten eine wichtige Grundlage bieten. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Organschaft im Healthcare-Bereich
„Organschaft im Healthcare-Bereich: Innovatives Lösungskonzept am Beispiel des Wilhelmsburger Krankenhauses Groß Sand, Hamburg“ – ein Text von Axel Schultz. Nachzulesen in dem Ende April erscheinenden Buch „Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“- herausgegeben von Prof. Heinz Lohmann, Ines Kehrein und Dr. med. Konrad Rippmann. Es erscheint zu einem Preis von 24,99€ im medhochzwei-Verlag.Einsortiert … Weiterlesen →![]()