(NORDWEST) Wieviel Akademisierung das Gesundheitswesen verträgt, mag hierzulande noch ein Diskussionsthema sein – in Großbritannien nicht mehr. Dort muss ab 2013 einen Hochschulabschluss erlangen, wer als Pflegende arbeiten möchte. Die Initiative soll dazu beitragen, dass das Ansehen der Pflege im Königreich angehoben und die Pflegende nicht länger als die DienerInnen der Ärzte (doctor’s handmaiden) betrachtet wird. Kritik an der Entwicklung gibt es reichlich – man würde ob der langen Ausbildungszeit zu viele Interessentinnen abschrecken und am Ende hätte man Pflegende, die zu schlau zum Pflegen seien. Davon unbeeindruckt unterstützt die zuständige Mitarbeiterin im Ministerium die Entwicklung – Ann Keen hat vor ihrer politischen Karriere selber als Krankenschwester gearbeitet. (Zi)
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Krankenkassen können Patienten von Medikamentenzuzahlungen entlasten
Die gesetzlichen Krankenkassen können ihre Versicherten auf verschiedenen Wegen von Zuzahlungen zu Arzneimitteln befreien. „Die Krankenkassen erhalten schließlich auch die kompletten Zuzahlungen der Patienten, die jede Apotheke einziehen und weiterleiten muss“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), angesichts aktueller Berichte über steigende Zuzahlungen. „Die Kassen könnten ihre Versicherten jedoch schnell und wirksam entlasten. Ob Befreiungsbescheinigung, Festbetragsregelung oder Rabattvertrag – es gibt viele Möglichkeiten, auch Millionen chronisch kranke Patienten vor finanzieller und bürokratischer Überforderung zu schützen. Leider passiert oft das Gegenteil, wenn zum Beispiel ein zuzahlungsfreies Medikament nicht abgegeben werden darf, weil ein zuzahlungspflichtiges Rabattarzneimittel Vorrang hat.“ Die Vermutung, größere Packungen oder teure Medikamente würden die Zuzahlungen erhöhen, sei dagegen falsch: „Egal wie teuer ein Arzneimittel ist, die Zuzahlung ist per Gesetz bei 10 Euro gedeckelt.“ Becker weiter: „Die Apotheken tun ihr Bestes, ihren Patienten zuzahlungsfreie Alternativmedikamente zu empfehlen. Apotheker und Patient sollten über das Arzneimittel, nicht über die Zuzahlung sprechen.“ Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene können bei ihrer Kasse eine Befreiung von der Zuzahlung für das jeweilige Kalenderjahr beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. Mit der Festlegung eines Festbetrags, einem für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden Erstattungshöchstbetrag, lassen sich durch die Krankenkassen auch einzelne Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, wenn ihr tatsächlicher Preis 30 Prozent darunter liegt. Sogar jede Kasse allein kann über ihre Rabattverträge definieren, ob ihre Versicherten nur die Hälfte oder gar keine gesetzliche Zuzahlung für die Rabattarzneimittel leisten müssen. Grundsätzlich müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung ist aber immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Regelmäßige Schulungen für Fahrer von Flüssigsauerstoff weiterhin notwendig.
Fahrer von des Arzneimittels Flüssigsauerstoff (LOX) unterliegen in ihrer Tätigkeit zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen. Diese gelten beim Transport von Flüssigsauerstoff sowie beim Befüllen der Basisbehälter im häuslichen Bereich bei den Patienten oder in krankenhausähnlichen Pflegeeinrichtungen. Zu den relevanten Vorschriften zählen insbesondere das Medizinproduktegesetz, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, das Arzneimittelgesetz, die Arzneimittel-Sachkundeverordnung, das Gefahrgutbeförderungsgesetz, Datenschutzgesetze, die ADR-Verordnung, die Hygienerichtlinien sowie die Flüssigsauerstoff-Versorgungsleitlinie für den häuslichen Bereich. Sowohl für die Fahrer selbst als auch für die disponierenden Unternehmen ist die Einhaltung dieser Vorschriften haftungs-, medizinprodukte-, arzneimittel-, gefahrgut, datenschutzrechtlich und arbeitsschutzrechtlich von sehr großer Bedeutung. Verstöße, die regelmäßig von den Aufsichtsbehörden aufgedeckt werden, können zu sehr empfindlichen Sanktionen führen. Um unnötige Haftung und gesetzliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Fahrer von Flüssigsauerstoff regelmäßig geschult werden. Die von SPECTARIS erstellten und zuletzt 2014 überarbeiteten Leitlinien für die Versorgung von Patienten mit flüssigem Sauerstoff werden heute von den Aufsichtsbehörden als die relevante und verbindliche Leitlinie angesehen. Unter anderem fordert diese Leitlinie regelmäßige Schulungen der LOX-Fahrer zu den oben genannten Themen. SPECTARIS bietet hierzu bereits seit acht Jahren für LOX-Fahrer im Homecare-Bereich regelmäßig Schulungen mit ausgewiesenen Experten an, um sie mit den relevanten Vorschriften vertraut zu machen bzw. auf den aktuellen Stand zu bringen. Diese in Deutschland einzigartige, speziell für LOX-Fahrer im Homecare-Bereich entwickelte Schulung, deckt innerhalb eines Tages alle oben genannten rechtlich relevanten notwendigen Aspekte umfassend ab. Die Schulungen werden ausschließlich an Samstagen durchgeführt und lassen sich somit sehr gut in den betrieblichen Alltag der LOX-Fahrer einplanen. Die Erst- und Wiederholungsschulungen werden in großem Umfang von vielen Marktteilnehmern nachgefragt. Auch die angebotenen Inhouse-Schulungen – vor Ort in dem jeweiligen Betrieb – erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Hier kann ohne großen Aufwand direkt am Fahrzeug „geübt“ werden. Einen Zeitplan der anstehenden Schulungen und weitere Infos können folgendem Link entnommen werden: http://www.spectaris.de/verband/veranstaltungen/wissensraum/artikel/seite/loxmed-schulung/veranstaltungen-3.html Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Finanzreserven der Krankenkassen bei mehr als 16 Milliarden Euro – Finanzergebnisse der GKV im 1. bis 3. Quartal 2016
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. bis 3. Quartal 2016 einen Überschuss von 1,55 Milliarden Euro erzielt. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen auf mehr als 16 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Die guten Kassenzahlen zeigen, dass wir bei den notwendigen Verbesserungen, die wir in dieser Wahlperiode für die Patientinnen und Patienten auf den Weg gebracht haben, mit Augenmaß vorgegangen sind. Gleichzeitig tragen wir mit Strukturverbesserungen, etwa bei den Krankenhäusern und durch das Präventionsgesetz dazu bei, dass unser Gesundheitswesen auch morgen noch nachhaltig finanzierbar bleibt – das nutzt allen Versicherten!“ Einnahmen in Höhe von rund 167,65Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 166,10 MilliardenEuro gegenüber. Im 1. Halbjahr 2016 hatten die Krankenkassen einen Überschuss von 589 Millionen Euro und im 1. bis 3. Quartal des Vorjahres einen Ausgabenüberhang der von 359 Millionen Euro ausgewiesen. Die Finanzergebnisse der Krankenkassen haben sich damit insgesamt im Vergleich zu den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres um rund 1,95 Milliarden Euro verbessert. Die Ausgabenentwicklung hat sich bei weiterhin positiv verlaufender Einnahmenentwicklung in diesem Jahr deutlich abgeflacht. Je Versicherten gab es einen Ausgabenanstieg von 3,2 Prozent. Dies ist der niedrigste Anstieg seit 2012 und liegt deutlich unterhalb des Ausgabenzuwachses, den der Schätzerkreis im Oktober vergangenen Jahres für das Gesamtjahr 2016 prognostiziert hatte. Die positive Entwicklung 2016 bildet auch eine gute Ausgangsbasis für die Entwicklung in 2017 und den Folgejahren. Auch wenn das Plus der Krankenkassen aufgrund von Sondereffekten in den Monaten Oktober bis Dezember voraussichtlich nicht mehr so hoch ausfallen dürfte wie in den Monaten Juli bis September, ist aufgrund der bisherigen Erkenntnisse zu erwarten, dass der Überschuss der GKV im Gesamtjahr 2016 noch weiter ansteigt. Eine moderate Ausgabenentwicklung, die erheblich günstiger verläuft als bei der letztjährigen Prognose des Schätzerkreises erwartet, sorgt bei einer guten, wenn auch etwas moderateren Einnahmeentwicklung, für sehr stabile Verhältnisse im laufenden Jahr. Der Mehrzahl der Krankenkassen wurde es damit ermöglicht, ihre Rücklagen weiter aufzubauen. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Die differenzierte Betrachtung des Gesamtüberschusses von 1,55 Milliarden Euro nach Krankenkassenarten ergibt folgendes Bild: Die Ersatzkassen erzielten einen Überschuss von rund 757 Millionen Euro, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) von 559 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 91 Millionen Euro, die Knappschaft-Bahn-See von 125 Millionen Euro und die landwirtschaftliche Krankenversicherung von 26 Millionen Euro. Lediglich die Innungskrankenkassen (IKKen) wiesen ein geringfügiges Defizit von rund 7 Millionen Euro aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass von den Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal 2016 per Saldo insgesamt Verpflichtungen von rund 420 Millionen Euro im Rahmen des Risikostruktur- und des Einkommensausgleichs ausgewiesen wurden, die nicht durch den Ausweis entsprechender Forderungen bei anderen Krankenkassen ausgeglichen wurden. Ohne diesen Sondereffekt, der auf das Vorsichtsprinzip bei der Buchführung zurückzuführen ist und insbesondere aus den derzeitigen stärkeren Versichertenbewegungen resultiert, würde der Gesamtüberschuss in den Monaten Januar bis September bei rund zwei Milliarden Euro liegen. Saisonüblicher Ausgabenüberhang beim Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds verzeichnete im 1. bis 3. Quartal 2016 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3,75 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im 1. bis 3. Quartal 2015 betrug der Ausgabenüberhang noch rund 4,95 Milliarden Euro. Aus dem saisonbedingten Überhang können allerdings keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in den letzten Monaten des Jahres zu. Hinzu kommen erhebliche Zusatzeinnahmen aus den hohen Rentenanpassungen von 4,25 Prozent in den alten und 5,95 Prozent in den neuen Bundesländern ab dem 1. Juli, die sich in den aktuellen Einnahmen des Gesundheitsfonds erst für ein Quartal ausgewirkt haben. Mit der insgesamt nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds profitiert die gesetzliche Krankenversicherung, wie die anderen Sozialversicherungszweige auch, weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Moderate Ausgabenzuwächse Je Versicherten gab es im 1. bis 3. Quartal, genauso wie im 1. Halbjahr, 2016 einen Ausgabenzuwachs von 3,2 Prozent; im Gesamtjahr 2015 lag der Anstieg noch bei 3,7 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,1 Prozent je Versicherten, die Verwaltungskosten um 4,3 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben dazu beigetragen, dass die Ausgabenzuwächse je Versicherten um rund 0,9 Prozentpunkte niedriger ausgefallen sind als die absoluten Ausgabenzuwächse. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach Zuwächsen von 9,4 Prozent je Versicherten in 2014 und 4,0 Prozent in 2015 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal 2016 je Versicherten um 2,8 Prozent gestiegen. Dies entspricht einem absoluten Zuwachs von 0,98 Milliarden Euro (3,8 Prozent). Bei der Bewertung der aktuellen Ausgabenzuwächse ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für innovative Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C in den ersten neun Monaten 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 450 Millionen Euro niedriger ausfielen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen wurden die Krankenkassen weiterhin deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. bis 3. Quartal 2016 um knapp 11 Prozent auf rund 2,81 Milliarden Euro gestiegen. Die Ausgaben für die vertragsärztliche Vergütung stiegen je Versicherten um rund 3,6 Prozent (absolut um rund 4,5 Prozent bzw. 1,18 Milliarden Euro). Bei den darin enthaltenen Ausgaben für ambulante psychotherapeutische Versorgung gab es einen Zuwachs um rund 119 Millionen Euro (8,6 Prozent); die Ausgaben für Hochschulambulanzen stiegen um rund 90 Millionen Euro (23,7 Prozent). Für zahnärztliche Behandlung gaben die Krankenkassen je Versicherten 3,3 Prozent (absolut 4,2 Prozent) mehr aus, beim Zahnersatz gab es je Versicherten einen geringen Rückgang von -0,9 Prozent. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. bis 3. Quartal 2016 je Versicherten um 2,5 Prozent (absolut um 3,4 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis September rund 1,8 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Buchungsumstellungen bei einer großen Krankenkasse zu Jahresbeginn haben dazu beigetragen, dass die Zuwachsrate bei den Krankenhausausgaben ab dem 1. Quartal vergleichsweise niedrig ausgefallen ist und sich im weiteren Jahresverlauf voraussichtlich noch etwas erhöhen wird. Außerdem konnten die mit dem Krankenhausstrukturgesetz verbundenen Verbesserungen bei der Finanzierung der Krankenhäuser im 1. bis 3. Quartal bisher nur zu einem Teil finanzwirksam werden. Die Krankengeldausgaben sind mit 3,4 Prozent je Versicherten (4,3 Prozent absolut) vergleichsweise […]
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