(NORDWEST) Hörtipp für Sonntag, 22.11.2009, 11:05 – 12:00 Uhr: DOK 5 – Das Feature
Von der Abwehr des Feindes: Die Influenzapandemie und das Medikament Tamiflu oder was hat Donald Rumsfeld mit der WHO zu kriegen?
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Von der Abwehr des Feindes: Die Influenzapandemie und das Medikament Tamiflu oder was hat Donald Rumsfeld mit der WHO zu kriegen?
Die BARMER GEK fordert, die Preisfestsetzung ausgabenstarker Arzneimittel neu zu ordnen. Dazu soll das jetzige System sinnvoll ergänzt werden. „Für besonders versorgungsrelevante Arzneimittel sollte es künftig eine Schnellbewertung direkt bei Markteintritt und eine Kosten-Nutzen-Bewertung spätestens nach fünf Jahren geben. Sowohl die medizinische als auch die gesundheitsökonomische Bedeutung neuer Arzneimittel soll deren Preis fair mitbestimmen“, sagte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK, bei der Vorstellung des Arzneimittelreports 2015 der Kasse heute in Berlin. Angewandt werden sollen beide Vorschläge bei Arzneimitteln mit einem absehbaren Jahresumsatz von mehr als 80 Millionen Euro. Nach aktuellen Marktdaten verursachen solche Blockbuster mit rund 6,64 Milliarden Euro mehr als die Hälfte der Jahresausgaben der Krankenkassen für patentgeschützte Fertigarzneimittel. Patientennutzen stärker berücksichtigen Der BARMER GEK gehe es mit ihrem Vorschlag um eine wirksame Weiterentwicklung des AMNOG-Prozesses, erläuterte Straub. AMNOG steht für das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz, auf dessen Grundlage seit dem Jahr 2011 die Preise neuer patentgeschützter Arzneimittel in Deutschland festgesetzt werden. Dieser Prozess habe sich bewährt, trotz aller Kritik der Industrie. Die Vorschläge der BARMER GEK zielten darauf ab, den Patientennutzen noch stärker als bisher zu berücksichtigen. Nach den Plänen der BARMER GEK soll die gesundheitsökonomische Schnellbewertung eines versorgungsrelevanten neuen Arzneimittels transparent erläutern, auf welcher Grundlage der Hersteller den Preis seines Arzneimittels festgesetzt hat. Damit lasse sich die frühe Nutzenbewertung für das Medikament sinnvoll ergänzen, indem seine Kosten und dessen Wirkung verglichen würden. In der letzten Phase des AMNOG-Prozesses sollen nach dem Willen der BARMER GEK die heutigen Hürden für eine Kosten-Nutzen-Bewertung aufgehoben werden. Auch dies beträfe allein versorgungsrelevante Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen, jedoch erst drei bis fünf Jahre nach ihrem Markteintritt. Erarbeiten soll die Bewertung das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Beauftragt würde es dazu durch den Gemeinsamen Bundesausschuss auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes, der auch die Kosten dafür zu tragen habe. Die Ergebnisse der Analyse könnten Erfahrungen aus dem Versorgungsalltag berücksichtigen und bildeten den Rahmen für neue Preisverhandlungen zwischen Kassen und Herstellern. Klarer Blick auf Ursachen für Ausgabensteigerungen Erstmals zeichnet der Arzneimittelreport der BARMER GEK ein klares Bild davon, welche Rolle innovative Medikamente bei den Ausgaben gesetzlicher Krankenkassen spielen. Die Reportautoren von der Universität Bremen haben dazu nicht nur die ausgabenträchtigsten Fertigarzneimittel untersucht, sondern für die Top 20 der Blockbuster erstmals auch die sogenannten parenteralen Lösungen für die Krebsbehandlung berücksichtigt. Das sind individuelle Zubereitungen, die via Infusion verabreicht werden. Diese Lösungen verursachten im Jahr 2014 Ausgaben in Höhe von 424 Millionen Euro, etwa zehn Prozent der Arzneimittelkosten bei der BARMER GEK. „Zubereitungen in der Krebsmedizin sind vor allem wegen der darin verwendeten monoklonalen Antikörper sehr teuer“, betonte Straub. Seit dem Jahr 2004 haben sich die Ausgaben für diese individuellen Zubereitungen, die überwiegend in Apotheken hergestellt werden, fast verdreifacht, mit weiteren Steigerungen sei zu rechnen. „Zubereitungen sind ein Segment mit sehr hoher Dynamik, das unserer ungeteilten Aufmerksamkeit bedarf und für die unsere Vorschläge zur Preisfestsetzung gut anwendbar sind“, so Straub. Arzneimittelausgaben stiegen im Jahr 2014 am stärksten Der aktuelle Report analysiert auf der Basis von Versorgungsdaten der BARMER GEK die prägenden Trends in der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2014 sind die Ausgaben für Arzneimittel von 30,39 auf 33,34 Milliarden Euro gestiegen. „Die Steigerung der Ausgaben für Arzneimittel in den Jahren 2013 zu 2014 entspricht einem Plus von neun Prozent, dem spürbarsten Anstieg aller Leistungsbereiche“, so Studienautor Prof. Dr. Gerd Glaeske. Bei der BARMER GEK entstanden im Jahr 2014 bei Gesamtaufwendungen für Arzneimittel von rund 4,5 Milliarden Euro Ausgaben von 520,21 Euro je Versichertem. Das entsprach einer Steigerung von 9,01 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Spezialpräparate machten mit rund 1,73 Milliarden Euro den größten Block aus. Fakten aus dem BARMER GEK Arzneimittelreport 2015 § Geschlechterunterschiede: Die Arzneimittelversorgung im Jahr 2014 von Männern und Frauen ist nach wie vor unterschiedlich. Das zeigt sich zum Beispiel an den verordneten Packungen je 100 Versicherte. Die Gesamtzahl der Packungen ist leicht um 0,4 Prozent gesunken. Bei Männern waren dies 790, bei den Frauen 963. Die verordneten Tagesdosierungen sind gegenüber dem Jahr 2013 leicht angestiegen, bei den Männern um 1,97 Prozent, bei den Frauen um 1,61 Prozent. Die Autoren werten dies als Hinweis auf den sich weiter fortsetzenden Trend hin zu Großpackungen (Report Seite 50). § Regionale Differenzierung: Die geschlechts- und altersstandardisierten Ausgaben für BARMER GEK Versicherte zeigen deutliche regionale Unterschiede. Sie schwanken zwischen 37.000 und 58.000 Euro je 100 Versicherte. Das entspricht einem Unterschied von 36,2 Prozent. Am auffälligsten sind Regionen in den neuen Bundesländern, mit Ausnahme von Teilen Brandenburgs und Sachsens, sowie Regionen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Ursachen dafür sehen die Autoren nicht nur in der unterschiedlichen Morbiditätsstruktur, sondern auch in sozialen Strukturen, der Charakteristik ärztlicher Verordnungen und unterschiedlichen vertraglichen Regelungen mit den Vertragsärzten etwa zu Richtgrößen für Generika (Seite 51). § Verteilung unter den Versicherten: Erneut bestätigt sich, dass sich die Inanspruchnahme der Arzneimittel unter den Versicherten sehr ungleichmäßig verteilt, hauptsächlich bedingt durch Alter und Krankheitsbelastung. Demnach entfallen auf nur 1,5 Prozent der Versicherten, die Arzneimittel bekommen, bereits 40 Prozent der Gesamtausgaben, elf Prozent der Versicherten beanspruchen 70 Prozent der Ausgaben. Auf etwa ein Drittel der Versicherten entfallen 90 Prozent der Ausgaben (Seite 57). § Marktsegmente: Betrachtet man die Ausgaben der BARMER GEK im Jahr 2014 nach den verschiedenen Segmenten des Arzneimittelmarktes, so fallen die Spezialpräparate als größter Ausgabenblock auf. Diese zum Teil gentechnologisch oder biologisch hergestellten Arzneimittel verursachten im Jahr 2014 Ausgaben von 1,73 Milliarden Euro. Bei den Packungen bildeten Generika mit einem Anteil von 75,6 Prozent den größten Block (Seite 63). Pressemitteilung der BARMER GEK
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In Anlehnung an den Artikel von Prinzzess (via MC Winkel) möchte ich hier einmal beschreiben, was es medizinisch gesehen einfach gar nicht geben sollte.
Kurzhälse: Die sind so schlecht zu intubieren.
Paradoxe Reaktionen auf Diazepam: Da will man Menschen etwas ruhiger stellen, dann drehen die plötzlich im Gegenteil erst so richtig auf. Merke: Auch hagere Grossmütterchen können […]
Artikel von: Monsterdoc
Heute wurde die vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Studie „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA“, die am Peter L. Reichertz Institut für medizinische Informatik erarbeitet wurde, veröffentlicht. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Für viele sind Apps heute schon ein Ansporn, sich mehr zu bewegen, sich gesünder zu ernähren – und sie unterstützen z. B. auch bei der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten. Das kann vielen Menschen eine wertvolle Hilfe sein. Doch bei mehr als 100.000 Gesundheits-Apps ist es für Bürger, aber auch für Ärzte nicht einfach zwischen guten und schlechten Angeboten zu unterscheiden. Nötig sind klare Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Patienten, medizinisches Personal und App-Hersteller. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass Produkte, die einen wirklichen Nutzen für Patienten bringen, schnell in die Versorgung gelangen. Die heute vorgelegte Studie ist eine wichtige Grundlage für den Fachdialog mit Experten und Verantwortlichen im Gesundheitswesen, in den wir nun eintreten wollen.“ Die Studie umfasst eine Bestandsaufnahme zu Gesundheits-Apps, ihrer Bedeutung für die Gesundheitsversorgung und leitet Handlungsmöglichkeiten ab. Die Ergebnisse der Studie sollen nun in einem Fachdialog mit Verantwortlichen im Gesundheitswesen, Datenschützern, App-Herstellern und Experten diskutiert werden, um daraus konkrete Maßnahmen und Selbstverpflichtungen abzuleiten. Wichtige Ergebnisse der Studie: Eine Marktanalyse hat ergeben, dass bei den gegenwärtig angebotenen Apps in den Kategorien „Medizin“ und „Gesundheit und Wellness“ Produkte mit diagnostischem oder therapeutischem Anspruch bisher eher selten sind. Medizinische Apps bieten zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten, z.B. für Selbstmanagement und Therapietreue sowie Prävention und Gesundheitsförderung. Umfassende Belege für den Nutzen fehlen bisher. Allerdings gibt es einzelne Hinweise darauf, dass Apps eine positive Auswirkung auf die Zunahme der körperlichen Aktivität, die Anpassung der Ernährung und die Gewichtskontrolle haben können. Die Studie empfiehlt, die weitergehende wissenschaftliche Evaluation von Präventions-Apps sowie Apps zur Diagnostik und Therapie zu fördern, um mehr Evidenz zu schaffen. Die ethische Diskussion zu den Folgen der neuen technologischen Möglichkeiten im Gesundheitsbereich, z.B. zur Abwägung von Privatheit und Transparenz, Autonomie und Kontrolle, muss vertieft werden. Hier könnten ethische Richtlinien für die Entwicklung, Empfehlung und Nutzung von Gesundheits-Apps sowie Vorgaben, damit Nicht-Nutzern keine Nachteile entstehen, entwickelt werden. Gesundheits-Apps halten die datenschutzrechtlichen Anforderungen häufig nicht ein. Bei der Datenschutzerklärung und der Einholung von Einwilligungen durch die Nutzer fehlt es oft an Transparenz. Soweit Daten im Ausland gespeichert werden, ist die Nutzung nicht dem deutschen Datenschutzrecht unterworfen. Daher empfehlen die Forscher, Datenschutzstandards weiterzuentwickeln und die Aufklärungspflichten zu erweitern. Die bisher existierenden Orientierungshilfen für Nutzer haben unterschiedliche Zielsetzungen und Konzepte. Keiner der bisherigen Ansätze zum Nachweis von Qualität und Vertrauenswürdigkeit konnte sich durchsetzen. Daher empfiehlt die Studie, Qualitätskriterien in einem breiten Konsensverfahren zu entwickeln, auf deren Basis Orientierungshilfen für Nutzer erarbeitet werden können. Auch professionelle Nutzer benötigen Orientierung. Leitlinien oder Empfehlungen für professionelle Nutzer sowie die Förderung von Strukturen, die es Ärzten, Krankenkassen und weiteren professionellen Nutzern ermöglichen, geeignete Apps auszuwählen, einzusetzen und zu empfehlen, könnten hier helfen. Die bisher vorhandenen Orientierungshilfen für Hersteller von Gesundheits-Apps bieten ersten Anhalt für den Medizinproduktebereich, decken jedoch nicht den gesamten Bereich der Gesundheits-Apps ab. Daher wird empfohlen, weitere Informationen zur qualitätsgesicherten Entwicklung und zum Zulassungsverfahren bereitzustellen. Die Abgrenzung, welche Apps dem Medizinprodukterecht unterliegen und welche nicht, erweist sich in der Praxis noch als schwierig. Hier schlagen die Autoren eine weitere Ausarbeitung der Abgrenzungskriterien und eine Verpflichtung der Hersteller zur deutlichen Herausstellung der Zweckbestimmung einer App vor. Ob und ggf. wie Apps in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden sollen, muss, so die Studie, grundsätzlich überprüft werden. Hierzu sollte auch geklärt werden, ob die Wirksamkeit von Apps in den heute üblichen klinischen Studien evaluiert werden kann oder spezielle Anforderungen formuliert werden müssten. Mit dem E-Health-Gesetz wurde geregelt, dass digitale Anwendungen, die die Versorgung verbessern, auch besser von den Kassen erstattet werden sollen. Zudem werden über einen Innovationsfonds Projekte und Forschung mit jährlich 300 Mio. Euro gefördert, die neue Wege in der Versorgung einschlagen. Das gibt neuen Ideen für das Gesundheitswesen Rückenwind. Um zu klaren Regeln für Nutzennachweise und Kostenerstattung für Versorgungsangebote rund um Gesundheits-Apps zu kommen, soll der Dialog zwischen Herstellern und Krankenkassen im Rahmen der E-Health-Initiative des Bundesgesundheitsministeriums gestärkt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat bereits für App-Entwickler eine Orientierungshilfe für die Zulassung von „Medical Apps“ entwickelt. Es soll zu einer zentralen Anlaufstelle für Gründer und App-Entwickler in Deutschland weiterentwickelt werden. Gerade beim Schutz höchstpersönlicher Patientendaten ist die internationale Zusammenarbeit wichtig, denn der Markt der Gesundheits- und Medizin-Apps ist international aufgestellt. Deshalb begleitet das Bundesgesundheitsministerium auf EU-Ebene derzeit die Arbeiten an einem sogenannten „Code of Conduct“, der sich zu einer Selbstverpflichtung der Hersteller von Gesundheits-Apps in Bezug auf Qualität und Datenschutz entwickeln soll. Zugleich muss sichergestellt werden, dass durch neue Technologien nicht die Solidarität zwischen gesunden und kranken, jungen und alten Menschen in Frage gestellt wird. Das Bundesgesundheitsministerium wird in Kürze eine Forschungsförderung im Bereich Ethik und Digitalisierung im Gesundheitswesen ausschreiben. Über die Studie Die Studie „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA“ wurde vom Peter L. Reichertz Institut für medizinische Informatik (PLRI) durchgeführt, einem Exzellenz-Cluster der Technischen Universität Braunschweig und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), an dem multidisziplinär zum Thema Gesundheits-Apps geforscht und publiziert wird. Insgesamt 18 Autoren waren beteiligt. Studienleiter war Dr. med. Urs-Vito Albrecht, stellvertretender Direktor des hannoverschen Standorts des PLRI und geschäftsführender Arzt der Ethikkommission der MHH. Er leitet die multidisziplinäre Forschergruppe PLRI MedAppLab, die sich mit den ethisch-rechtlichen Rahmenbedingungen des medizinischen Einsatzes von Gesundheits-Apps auseinandersetzt. Um die Ergebnisse der Studie auf eine möglichst breite Basis zu stellen, wurden die Einrichtungen im Gesundheitswesen im Rahmen einer Kommentierung einbezogen. Die Kommentare werden ebenso wie die Studie auf der Website www.charismha.de veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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