Arztpraxen können auf eine Vielzahl von Medien zurückgreifen, um ihr Angebot und ihre Leistungsqualität nach außen darzustellen. Die Übereinstimmung der hierbei verwendeten Aussagen und Beschreibungen mit der Praxis-Realität bestimmt die Authentizität eines Praxisbetriebes und vor allem die Patientenzufriedenheit. Deshalb ist es von besonderer Wichtigkeit, regelmäßig die bei den Patienten erzielte Betreuungsqualität zu messen und mit […]![]()
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HONcode: Qualitätsstandard für medizinische Webseiten; eigene Zertifizierung
Was ist der HONcode? Was sind die Anforderungen? Was sind die Ziele des HONcodes?
Im Internet kann jeder schreiben was er will, auch über medizinische Themen. Die Qualität und der Wahrheitsgehalt der Webseiten sind unterschiedlich. Umgekehrt suchen viele kranke, teils auch verzweifelte Menschen Rat im Internet.
Aus diesem Grund wurde 1996 die Stiftung Health On the Net (HON) in Genf gegründet. Die Stiftung unterhält einen Qualitätsstandard für medizinische Webseiten ein. Die Kriterien beziehen sich nicht direkt auf den Inhalt, sondern es sind formale Qualitätskriterien. Also Qualitätsmerkmale, die den Lesern von Webseiten helfen, selbst Rückschlüsse über die Qualität des Inhaltes zu machen, beispielsweise wann oder von wem ein Artikel geschrieben wurde. Ist der Artikel veraltet? Wurde der Artikel von einer Fachperson verfasst? Stehen kommerzielle Interessen hinter einer Webseite? Bestehen Interessenkonflikte?
Im Internet ist es leicht, vermeintlich unabhängige „Ratgeber-Seiten“ zu erstellen, die verdeckt Werbewebseiten für bestimmte Firmenprodukte sind.
HONcode
Die Qualitätsmerkmale werden als HONcode bezeichnet. Es sind formale Kriterien. Der HONcode umfasst folgende Richtlinien:
- Sachverständigkeit
Die Qualifikation des Autors muss angegeben werden. Ist er medizinisch ausgebildet oder ein Laie? - Komplementarität
Webseiten können keine Menschen diagnostizieren und behandeln, sie können nur Informationen vermitteln. - Datenschutz
Der Datenschutz muss berücksichtigt werden. - Zuordnung
Die Aussagen müssen referenziert und die Artikel mit dem Datum der letzten Bearbeitung versehen werden. - Belegbarkeit
Die Aussagen müssen belegt und referenziert (siehe Punkt 4) werden. - Transparenz
Die Informationen sollen so klar wie möglich dargestellt werden und für weitere Auskünfte muss eine Kontaktadresse angegeben werden. - Offenlegung der Finanzierung
Auf Sponsoring oder kommerzielle Interessen muss hingewiesen werden. - Werbepolitik
Falls Werbung eine Finanzierungsquelle ist, muss dies eindeutig angegeben werden. Werbung muss von redaktionellen Material ersichtlich abgegrenzt werden.
Das sind vernünftige Kriterien, die jeder Webseitenbetreiben beachten sollte, auch im nicht-medizinischen Bereich.
Die HON-Stiftung bietet die Möglichkeit medizinische Webseiten zertifizieren zu lassen. Nach einem Antrag prüfen sie die Webseite auf die Einhaltung der Qualitätskriterien und vergeben das HONcode-Zertifikat.
Eine HONcode-Zertifizierung ist aber keine Garantie für wahren und richtigen Inhalt.
Eigene Zertifizierung
Seit Beginn des Blogs Patientensicht habe ich versucht die Anforderungen des HONcodes einzuhalten. Ende letzten Jahres habe ich dann einen Antrag zur HONcode-Zertifizierung gestellt. Im April erhielt nun der Blog Patientensicht das HONcode-Zertifikat. Keine Anpassungen an der Webseite mussten gemacht werden.
Wir befolgen den HONcode Standard für vertrauenswürdige Gesundheitsinformationen.
Überprüfen Sie dies hier.
Fazit
Der HONcode umfasst sinnvolle, formale Qualitätskriterien. Diese helfen den Lesern die Qualität der Informationen von Webseiten selbst beurteilen zu können und z.B. veralteten oder kommerziell motivierten Inhalt erkennen zu können.
Schweinegrippe: Unterschiedliche Maßststäbe…
Das Arzneitelegramm kritisiert in seiner aktuellen Ausgabe den uneinheitlichen Umgang der Behörden mit Todesfällen von Personen, die mit dem H1N1-Virus infiziert waren und mit Todesfällen im zeitlicher Nähe zur Schweinegrippe-Impfung.
Todesfälle von H1N1-Infizierten sind grundsätzlich meldepflichtig. Todesfälle nach Impfung sind dagegen nur meldepflichtig, wenn ein ursächlicher Zusammengang zur Impfung bereits vermutet wird.
Weiterhin wird bei H1N1-Infizierten auch ohne den Nachweis eines kausalen Zusammenhangs von einem “H1N1-assoziierten Todesfall” gesprochen. Dagegen werden Todesfälle nach Impfung regelmäßig auf bereits bestehende Grunderkrankungen zurückgeführt, wenn ein Kausalzusammenhang zur Impfung “nicht nachweisbar” ist. Dazu das Arzneitelegramm: