(HANNOVER) So, es war hier in den letzten Tagen etwas ruhiger – Urlaubszeit. Das soll sich jetzt wieder ändern, nun geht es ja mit strammen Schritten auf die Bundestagswahl zu. Und da wollen wir doch mal sehen, was unsere Volksvertreter so zur Pflege zu sagen haben. Der Bundesrat hat bereits die Pflegeausbildung mit Hauptschulabschluss gebilligt, fragen Sie bei Ihrem Bundestagsabgeordnetem doch mal nach, wie er oder sie dazu steht. (Zi)
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eGK: Praxistest der Notfalldaten beginnt
In einem Zeitraum von sechs Monaten werden ab Juni 2016 Ärzte aus der Region Münster und Umgebung für rund 4000 Patienten Notfalldatensätze anlegen. An dem Test nehmen 32 Hausärzte und Internisten zusammen mit Kollegen am Universitätsklinikum Münster teil. Gestern kamen sie zu einer ersten Informationsveranstaltung zusammen. Ziel des Pilotprojekts „NFDM-Sprint“ ist es, zu untersuchen, ob die Anlage von Notfalldaten unter realen Bedingungen in Praxen und einem Krankenhaus funktioniert. Dieser Test ist ein wichtiger Schritt für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, deren Einführung der Gesetzgeber ab 01.01.2018 vorschreibt und die anschließend jedem gesetzlich Versicherten freiwillig zur Verfügung stehen werden. „Um zukünftig Akzeptanz für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu erreichen, muss diese Anwendung praktikabel sein, also im medizinischen Alltag den Bedürfnissen der Ärzteschaft und der Patienten entsprechen. Das wollen wir mit NFDM-Sprint sicherstellen“, sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. Die Bundesärztekammer verantwortet als beauftragter Gesellschafter der gematik die Entwicklung des Notfalldaten-Managements. „Eine gute Anwendung wird nur dann gelingen, wenn sie zusammen mit ärztlichen Kollegen entwickelt wird. Daher bin ich besonders für das Engagement aller Beteiligten dankbar“, betont Bartmann. Bis zum Projektstart werden das Universitätsklinikum Münster und der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData Praxiscomputer GmbH, als Auftragnehmer der gematik die Projektteilnehmer schulen und die Praxis-IT vorbereiten. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts NFDM-Sprint übernehmen der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und die Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster. Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Im NFDM wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten. Beide werden künftig auf der eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufeausweises auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen. Vor weiteren Erprobungen und schließlich der bundesweiten Einführung sollen im Pilotprojekt NFDM-Sprint vor allem zwei Punkte untersucht werden: Wie gut funktioniert der Prozess der Anlage von NFD und DPE durch Ärzte mithilfe ihres Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems und wo liegen Verbesserungspotenziale. Die Daten werden in diesem Pilotprojekt noch nicht auf der eGK gespeichert. Weitere Informationen zum Projekt NFDM-Sprint finden Sie unter www.nfdm.gematik.de. Dort liegt auch ein Foto der Informationsveranstaltung vom 13. April 2016 am Universitätsklinikum Münster zu Ihrer Verwendung. Pressemitteilung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
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Gute Nachrichten für Diabetiker: bei gesunder Ernährung ist Zucker in Maßen erlaubt
Das Leben eines Menschen mit Diabetes besteht aus akribischem Zählen von Broteinheiten und dem rigorose Verzicht auf Zucker und zuckerhaltige Speisen. Die Industrie bringt eine Fülle an speziellen Diabetiker-Lebensmitteln auf den Markt und verdient sehr gut daran, denn Kekse, Kuchen, Schokolade, Konfitüre etc. mit Zuckeraustauschstoffen oder Fruktose sind erheblich teurer als vergleichbare normale Produkte. Und […]
KKH: Arbeitgeber profitieren vom Gesundheitssystem
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse bewertet die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aktuell vorgestellten Pläne positiv: „Innerhalb kurzer Zeit nach der Amtseinführung liegt ein Referentenentwurf vor, der Versicherte spürbar entlasten soll. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Ob beim Thema Pflege oder jetzt die Wiedereinführung der Parität – Jens Spahn hat den Handlungsdruck in diesen Bereichen erkannt“, sagt Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Matz. Die KKH befürwortet den Vorschlag, Arbeitgeber zukünftig an der Finanzierung des Zusatzbeitrages zu beteiligen. Denn für die Rückkehr zur Parität hat sich die KKH seit Jahren stark gemacht: „Arbeitgeber sollten ein Interesse an einem gut funktionierenden Gesundheitssystem haben, denn sie profitieren von arbeitsfähigen, gesunden Beschäftigten“, erklärt Dr. Matz. Laut Gesetzentwurf soll der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zukünftig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen aufgeteilt werden. „Bei der Umsetzung ist es besonders wichtig, ein Modell zu finden, das eine Einflussnahme der Arbeitgeber auf den Kassenwettbewerb ausschließt. Versicherte sollten weiterhin ihre Krankenkasse frei wählen können“, mahnt Dr. Matz. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass dieses Vorhaben einen hohen bürokratischen Aufwand für die Arbeitgeber mit sich bringt. Dies wäre dann der Fall, wenn die Arbeitgeber die unterschiedlichen Zusatzbeiträge der 110 Kassen in Deutschland verwalten müssten. Diese sogenannte „Arbeitgeberneutralität“ hätte den Vorteil, dass die Höhe der Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen für die Arbeitgeber keine Rolle spielt und die Versicherten trotzdem entlastet würden. Pressemitteilung der KKH, Hannover
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