(WOLFENBÜTEL) In Hildesheim war einiges los -und das Wetter hat uns hier mehr verwöhnt, als in den vorangegangenen Tagen. Nun sind wir in Wolfenbüttel angekommen, dem letzten Standort unserer diesjährigen Tour. Hoffentlich haben wir morgen auch gutes Wetter. Wolfenbüttel scheint übrigens ein nettes Städtchen zu sein – wenngleich hier der Kräuterschnaps mit dem Hirsch schon sehr das Geschehen bestimmt. Mal sehen, wie es morgen so läuft. (Zi)
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Internationaler Fortbildungskongress pharmacon: Patienten besser vor Medikationsfehlern schützen
Durch die Nebenwirkungen von Arzneimitteln sterben jährlich mehr Bundesbürger als im Straßenverkehr. „Der Straßenverkehr ist in den letzten Jahrzehnten immer sicherer geworden, z.B. durch die Gurtpflicht und die serienmäßige Einführung von Airbags. Vergleichbare Sicherheitsstufen müssen wir bei der Arzneimitteltherapie einführen“, sagte Prof. Dr. Ulrich Jaehde beim pharmacon, dem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Der Apotheker lehrt Klinische Pharmazie an der Universität Bonn. Nach verschiedenen Schätzungen sterben pro Jahr 16.000 bis 58.000 Bundesbürger unmittelbar oder mittelbar an Arzneimittelnebenwirkungen. Im Vergleich dazu sind jährlich etwa 4.000 Unfalltote zu beklagen. Das Missmanagement der Polymedikation hat nicht nur gesundheitliche Folgen. Es verursacht pro Jahr in Deutschland Kosten in Höhe von schätzungsweise 1 Milliarde Euro. Das Ziel der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ist es, in den nächsten Jahren die Anwendung von Medikamenten deutlich sicherer zu machen. Etwa 5 Prozent aller Krankenhauseinweisungen sind die Folge unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Bei Älteren liegt diese Rate wegen des gleichzeitigen Auftretens mehrerer Erkrankungen und der daraus resultierenden Polymedikation sogar bei etwa 10 Prozent. Jaehde: „Etwa die Hälfte aller arzneimittelbedingten Krankenhauseinweisungen wäre vermeidbar, da sie die Folge eines Medikationsfehlers sind. Hier müssen Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte und Patienten besser zusammenarbeiten.“ Ein Medikationsfehler liegt z.B. vor, wenn ein Diabetiker versehentlich ein blutzuckersenkendes Medikament einnimmt, ohne wie vorgesehen kurz danach etwas zu essen. In der Folge kann eine Unterzuckerung auftreten und der Diabetiker wird ohnmächtig. Auch Wechselwirkungen zwischen Medikamenten sind häufige Medikationsfehler. Apotheker können viel dazu beitragen, die AMTS und damit die Patientensicherheit zu verbessern, zum Beispiel im Rahmen eines so genannten „Medikationsmanagements“. Laut Jaehde gibt es drei wesentliche Ansätze zur Verbesserung der AMTS: Erstens ist ein Medikationsplan unverzichtbar, der alle aktuell eingenommenen Arzneimittel vollständig auflistet. Zweitens muss die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Apothekern und Pflegekräften besser koordiniert werden. Der dritte und ebenfalls unerlässliche Schritt ist die Information der Patienten und deren aktive Einbindung. Pressemitteilung des ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Stromberg ist Star der neuen Knappschafts-Kampagne
Ab dem 13. Januar setzt die Knappschaft in der neuen Werbekampagne auf die Figur Bernd Stromberg. Der authentisch-zynische Charakter aus dergleichnamigen Comedyserie ist von Deutschlands ältester Krankenversicherung überzeugt. Zu sehen ist die Kampagne auf Plakaten, in Zeitungen und Zeitschriften sowie online. Außerdem wurde ein Radiospot produziert. Gewohnt provokant greift Stromberg gängige Vorurteile gegenüber Krankenkassen auf, hebt die Leistungen der Knappschaft hervor und etabliert die Knappschaft als Möglichmacher, alles unter dem Kampagnenclaim „Doch, das geht!“. Die großformatigen Stromberg-Plakate hängen ab dem 13. Januar bis Anfang Februar deutschlandweit und sind auch als Printmotive vom 14. Januar bis zum 29. April in diversen Publikumszeitschriften und Zeitungen zu sehen. Die Hörfunk-Kampagne startet am 14. Januar bei verschiedenen regionalen Sendern. Darüber hinaus ist die eigene Website www.doch-das-geht.de ein wichtiger Kommunikationsbestandteil. Bettina am Orde ist von der Wirkung der neuen Werbekampagne überzeugt: „Einen Charakter wie Stromberg hat es bisher in der Bewerbung einer Krankenkasse nicht gegeben. Auch wir haben etwas so Mutiges und Witziges wie die ‚Doch, das geht!’-Kampagne noch nie gehabt. Unsere Leistungen sind so gut, dass wir uns 2015 trauen, forsch in die Offensive zu gehen. Ich freue mich auf viele neue Mitglieder.“ Für Stromberg, den ehemaligen stellvertretenden Leiter der Abteilung Schadensregulierung der fiktiven CAPITOL Versicherung AG, ist die Zusammenarbeit mit der Knappschaft fast wie Liebe auf den ersten Blick. Seine Reaktion auf die Kooperationsanfrage: „Die Knappschaft und ich sind ja quasi der Brad Pitt und die Angelika Jolie der Versicherung. Also, wo sich die beiden Besten zusammentun. Nur, dass wir keine Kinder adoptieren und die Knappschaft schon älter ist. Und billiger. Also, billiger im positiven Sinne.“ Denn seit dem 1. Januar zahlen Versicherte der Knappschaft bei nur 0,8 Prozent Zusatzbeitrag weniger als Versicherte vieler anderer Krankenkassen. Gleichzeitig bleiben die überdurchschnittlichen Leistungen der Knappschaft, wie vom Meinungsforschungsinstitut Forum im Oktober 2014 bestätigt, bestehen. Für Stromberg Grund genug, einen Vergleich zwischen der CAPITOL Versicherung und der Knappschaft zu ziehen – mit folgendem Ergebnis: „Das ist wie der Unterschied zwischen Pommes und Hummer. Die erfüllen beide ihren Zweck, aber mit den Fritten willst du ja nicht arbeiten. Die ölen, stinken, machen dick und alle sagen ‚bäh’. Wenn ich mich beruflich noch mal auf Versicherung einlassen müsste, dann sicher nicht mehr im Pommes-Bunker der CAPITOL, dann eher im Hummerstübchen der Knappschaft. So viel steht fest.“ Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See
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G-BA: 16 Reformvorschläge
Die von der Stiftung Münch im September 2016 eingesetzte Reformkommission hat heute ihre Vorschläge zu einer Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgelegt. Das 16 Punkte umfassende Papier zielt darauf ab, die Entscheidungen des Selbstverwaltungsorgans des deutschen Gesundheitssystems stärker am Gemeinwohl auszurichten und die medizinische Versorgung besser für dringend benötigte Innovationen zu öffnen. Demnach wird das Plenum des G-BA neu organisiert: weiterhin gehören ihm 15 ehrenamtliche Mitglieder aus dem Kreis der Leistungserbringer, Kassen und Patienten an, allerdings ohne Stimmrecht. Die Zahl der stimmberechtigten Unparteiischen wird von drei auf neun erhöht und deren Stellung deutlich gestärkt. Sie werden für die Dauer von neun Jahren gewählt (sechs von den Trägerorganisationen (DKG, KBV, KZBV, GKV) und drei durch den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages). Dies stärkt die Gemeinwohlorientierung und die demokratische Legitimation, ohne das bewährte System der Selbstverwaltung aufzugeben. Um Innovationen zu fördern, sollen zudem verbesserte Antrags- und Stellungnahmerechte geschaffen und die Bewertung der wissenschaftlichen Evaluation in Streitfällen durch eine unabhängige Methodenschiedsstelle beurteilt werden. „Unser Vorschlag steht für Reform statt Revolution, um Bewährtes zu wahren, Reformbedürftiges zu modernisieren und die Realisierbarkeit des Modells zu gewährleisten,“ betont Professor Ferdinand Wollenschläger, Mitglied der Reformkommission. Eine deutlichere Ausrichtung am Gemeinwohl und besseren Zugang zum Gesundheitssystem für Innovatoren – das will die Reformkommission durch einen Umbau der G-BA-Strukturen erreichen. Zentraler Ansatzpunkt dafür ist die Neuordnung des beschlussfassenden Plenums, dem bislang 13 stimmberechtigte Personen angehören: drei hauptamtliche, unparteiische Mitglieder sowie jeweils fünf Vertreter der Krankenkassen und der Leistungserbringer (Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte); Patientenvertreter haben im Plenum lediglich ein Mitberatungs- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Im Modell der Reformkommission werden die Rolle und die Stellung der hauptamtlichen und unabhängigen Mitglieder deutlich gestärkt, indem ihre Zahl von drei auf neun verdreifacht und ihre Amtszeit von sechs auf neun Jahre verlängert wird. Die zehn ehrenamtlichen Vertreter der Kassen und Leistungserbringer verlieren ihr Stimmrecht und werden den fünf ehrenamtlichen Patientenvertretern im Plenum insoweit gelichgestellt. Die institutionalisierte Berücksichtigung der Interessen von Patienten, Innovatoren und anderen sowie die demokratische Legitimation wird im reformierten G-BA dadurch verbessert werden, dass drei der Unparteiischen vom Gesundheitsausschuss des Bundestags gewählt werden; die anderen sechs werden von den Trägerorganisationen DKG, KBV, KZBV, GKV gewählt. Neben weiteren Vorschlägen u.a. zur Karenzzeit der hauptamtlichen und unparteiischen Plenumsmitglieder plädiert die Reformkommission für eine ähnlich modifizierte Besetzung der Unterausschüsse des G-BA. Zusätzlich schlägt die Reformkommission vor, dass Außenstehende, die sich als wichtige Innovatoren für das Gesundheitssystem erweisen könnten, verbesserte Antrags- und Stellungnahmerechte erhalten. Dies soll vor allem dadurch geschehen, dass sie wesentlich früher als bislang in die Entscheidungsprozesse des G-BA eingebunden werden. „Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen sowie für Start-Ups, die für mögliche Innovationen besonders vielversprechend sind, kann das aufwändige Antragsverfahren eine hohe Marktzutrittshürde darstellen“, schreibt die Kommission und empfiehlt zu prüfen, das Beratungsrecht zu einem serviceorientierten Beratungsangebot auszubauen. Schließlich regen die Mitglieder der Reformkommission an, bei der Auswahl des Designs von Studien, mit denen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erprobt werden, regelmäßig wissenschaftliche Evaluationen durch externe Wissenschaftler vorzunehmen und für Streitfälle eine unabhängige Methodenschiedsstelle einzurichten. „Das führt zu mehr Objektivität und Transparenz und stellt sicher, dass sich die Entscheidungen des G-BA an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren“, sagt Kommissionsmitglied Professor Stephan Hartmann. „Der G-BA ist zu Recht oft als strukturkonservativ kritisiert worden und sollte sich nun nicht Ideen verschließen, wie Defizite seiner überkommenen Entscheidungsstrukturen behoben werden können“, sagt Professor Justus Haucap, der sowohl der Reformkommission angehörte als auch die vorangegangene Studie verantwortete. Das Modell der historisch gewachsenen Selbstverwaltung habe sich prinzipiell bewährt und solle auch wegen der darin vertretenen Sachkenntnis nicht aufgegeben werden, argumentieren die Mitglieder der Kommission. Dennoch stehe eine Reform an, um berechtigte Interessen von „Außenstehenden“ besser zu berücksichtigen und die unabhängigen Kräfte in der Selbstverwaltung deutlich zu stärken. Kommissionsmitglied Ferdinand Wollenschläger: „Unser Vorschlag steht für Reform statt Revolution, um Bewährtes zu wahren, Reformbedürftiges zu modernisieren und die Realisierbarkeit des Modells zu gewährleisten.“ Die Reformkommission G-BA wurde im September 2016 von der Stiftung Münch eingesetzt. Ihr gehören der Wettbewerbsökonom Prof. Dr. Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) und der Jurist Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger (Universität Augsburg) an sowie der Wissenschaftstheoretiker Prof. Dr. Stephan Hartmann (LMU München). Ihr Reformkonzept baut auf einer ebenfalls von der Stiftung Münch initiierten Studie auf, die im Herbst 2016 vorgestellt wurde. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der G-BA bei seinen Entscheidungen legitime Interessen von Patienten und potenziellen neuen Leistungserbringern vielfach ausschließe, worunter Gemeinwohlorientierung und Innovationsoffenheit des Gesundheitssystems litten. Die Studie spricht vom „Kuhhandel“ innerhalb des herrschenden Systems zwischen Krankenkassen einerseits und etablierten Leistungserbringern andererseits zu Lasten außenstehender Dritter wie Patienten und neuer Wettbewerber, die nicht oder nicht ausreichend in die Entscheidungen eingebunden seien. Auch die demokratische Legitimation des G-BA wird von vielen Seiten und seit vielen Jahren zunehmend kritisch beurteilt. Pressemitteilung der Stiftung Münch
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