(WOLFENBÜTEL) In Hildesheim war einiges los -und das Wetter hat uns hier mehr verwöhnt, als in den vorangegangenen Tagen. Nun sind wir in Wolfenbüttel angekommen, dem letzten Standort unserer diesjährigen Tour. Hoffentlich haben wir morgen auch gutes Wetter. Wolfenbüttel scheint übrigens ein nettes Städtchen zu sein – wenngleich hier der Kräuterschnaps mit dem Hirsch schon sehr das Geschehen bestimmt. Mal sehen, wie es morgen so läuft. (Zi)
Related Posts
GKV-Spitzenverband: Mitgliederversammlung wählt Verwaltungsrat für dritte Amtsperiode
Nach den diesjährigen Sozialwahlen endet die zweite Amtszeit des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes zum Jahresende 2017. Die Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes, die aus Delegierten der neu gewählten Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen besteht, hat heute in Berlin den neuen Verwaltungsrat für die dritte Amtsperiode von 2017 bis 2023 gewählt. Der Verwaltungsrat hat 52 Mitglieder. Davon entfallen auf die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 9 Versicherten- und 9 Arbeitgebervertreter/innen, die Ersatzkassen (EK) 16 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen, die Betriebskrankenkassen (BKK) 4 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen, die Innungskrankenkassen (IKK) 2 Versicherten- und 2 Arbeitgebervertreter/innen, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Kn) und die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) gemeinsam 1 Versicherten- und 1 Arbeitgebervertreter/in. Die Sitzverteilung orientiert sich an den Marktanteilen der Krankenkassen (bundesweite Versichertenzahlen zum Stichtag 1. Januar 2017) und bildet damit die wettbewerbliche Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Zu ihrer Vorsitzenden wählte die Mitgliederversammlung die Versichertenvertreterin Roswitha Weinschenk von der AOK PLUS. Stellvertretender Vorsitzender der Mitgliederversammlung wurde der Arbeitgebervertreter Dietrich von Reyher, Bosch BKK. Die konstituierende Sitzung des neuen Verwaltungsrates wird am 17. Januar 2018 stattfinden, dort werden dann die Vorsitzenden des Verwaltungsrates gewählt werden. Hintergrund Alle sechs Jahre wählt die Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. Jede Krankenkasse entsendet dafür je einen Versicherten- und einen Arbeitgebervertreter als Delegierte in die Mitgliederversammlung. Eine Ausnahme bilden einige Ersatzkassen, die historisch bedingt zwei Versicherten- und keinen Arbeitgebervertreter stellen. Als Bindeglied zu seinen Mitgliedern bildet die Mitgliederversammlung das grundlegende Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes. Der Verwaltungsrat trifft alle gesundheits- und sozialpolitischen Grundsatzentscheidungen, definiert die übergeordneten Ziele und Strategien, stellt den Haushalt auf und wählt den hauptamtlichen Vorstand des Verbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
The post GKV-Spitzenverband: Mitgliederversammlung wählt Verwaltungsrat für dritte Amtsperiode appeared first on Healthcare Netzwerk.
AOK Baden-Württemberg: Länger gesund im Alter. Mehr Vernetzung von Versorgungsstrukturen dringend angezeigt
„Wie lange wir im Alter möglichst gesund leben können, hängt wesentlich mit davon ab, wie Prävention, Rehabilitation und Pflege ineinander greifen“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg anlässlich des Kongresses „Alter plus drei“ am Mittwoch (29.06.2016) in Stuttgart. Damit es gar nicht oder möglichst spät zu Pflegebedürftigkeit komme, seien frühzeitig gezielte Maßnahmen in Prävention und Rehabilitation notwendig. Nach Modellrechnungen werde es bis zum Jahr 2030 einen Anstieg um 35 Prozent auf über 400.000 Pflegebedürftige im Südwesten geben. „Angesichts solcher Zahlen darf es nicht nur um die Leistungsfähigkeit in den drei Sparten gehen. Jetzt muss die Vernetzung in den Fokus und es bedarf gesteigerten Verantwortungsbewusstseins aller beteiligten Akteure“, appelliert Hermann. Gemeinsames Ziel solle die Verbesserung der Strukturen und der Übergänge in den drei Sparten sein. „Wenn zum Beispiel nur in geschätzten fünf bis zehn Prozent der 1.500 Pflegeheime in Baden-Württemberg systematisch Ansätze von Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen stattfinden, wird die Handlungsnotwendigkeit deutlich“, so Hermann. Unterstützt wird der Verantwortungsappell durch Professor Dr. Andreas Kruse, Leiter des Instituts für Gerontologie an der Universität Heidelberg: „Wir können schon heute den Nachweis erbringen, dass durch die Integration von Rehabilitation in die Pflege ein signifikanter Beitrag zur Verbesserung der Selbstständigkeit, der Selbstverantwortung und der Teilhabe von schwerstkranken und pflegebedürftigen Menschen geleistet wird.“ Die Praxis bestätigt, dass Maßnahmen der Rehabilitation auch für Menschen mit schwerer Pflegebedürftigkeit zur besseren Lebensqualität führen können: „Durch Übungen werden beispielsweise die Mobilität, die Sprache oder die Feinmotorik verbessert. Dadurch gewinnen die Bewohner mehr Selbstsicherheit und können ihren Alltag wieder mehr nach ihren Bedürfnissen gestalten“, weiß die Pflegekraft Jeanette Diefenbach vom Mannheimer Maria-Frieden-Pflegezentrum. Der präventive Ansatz ist ebenso zentral. „Aktuelle Auswertungen zeigen, dass Prävention und Rehabilitation wirken, weil sie nachweislich Pflegebedürftigkeit verzögern oder vermeiden können“, bestätigt Professorin Dr. Cornelia Kricheldorff von der Katholischen Hochschule in Freiburg. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
The post AOK Baden-Württemberg: Länger gesund im Alter. Mehr Vernetzung von Versorgungsstrukturen dringend angezeigt appeared first on Healthcare Netzwerk.
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2015 liegt wie der heutige Sonderbeitrag stabil bei 0,9 Prozent
Dass gesetzlich Versicherte sich auch im nächsten Jahr auf Beitragsstabilität verlassen können, darauf deutet der heute im Bundesanzeiger veröffentlichte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2015 hin. Aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr (rund 11 Milliarden Euro ohne Berücksichtigung von Finanz-Reserven) ergibt sich ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent, der damit genauso hoch ist, wie der schon heute von allen Krankenkassen-Mitgliedern bezahlte Sonderbeitrag von 0,9 Prozent. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse ab 2015 für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest und richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet und ob die Krankenkasse vorhandene Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten einsetzt. Rund 20 Krankenkassen haben bereits öffentlich angekündigt, ihren Zusatzbeitragssatz unter 0,9 Prozent absenken und damit mehrere Millionen Mitglieder im Vergleich zu heute entlasten zu wollen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen beginnen. Die Krankenkassen tun gut daran, ihre hohen Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten zu nutzen – für attraktive Beiträge und gute Leistungen. Mit der GKV-Finanzreform ermöglichen wir den Krankenkassen mehr Wettbewerb um gute Angebote und eine hochwertige Versorgung. Gleichzeitig steigern wir die Transparenz für die Versicherten: Erhebt eine Krankenkasse ab Januar 2015 einen Zusatzbeitrag, der über den durchschnittlichen 0,9 Prozent liegt, muss die Kasse auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Das steigert die Vergleichbarkeit der Krankenkassen und nutzt den Versicherten.” Der nunmehr festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde nach Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kalkuliert. Für das Jahr 2015 geht der Schätzerkreis insgesamt von Einnahmen in Höhe von 198,3 Milliarden Euro aus. Dem werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von 209,5 Milliarden Euro gegenübergestellt. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen in Höhe von derzeit gut 16 Milliarden Euro fließen in diese Rechnung nicht ein und stehen damit zum Teil für Spielräume bei der Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur Verfügung. Durch das GKV-FQWG wird mit Wirkung zum 1. Januar 2015 ein neues System kassenindividueller einkommensabhängiger Zusatzbeiträge geschaffen. Anstelle des Sonderbeitragsanteils in Höhe von 0,9 Prozent, den heute alle Krankenkassenmitglieder bezahlen, können die Krankenkassen künftig einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze. Er trägt zur Transparenz für die Mitglieder der GKV bei. Nach dem GKV-FQWG sind die Krankenkassen im Falle der erstmaligen Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags verpflichtet, ihre Mitglieder vorab in einem gesonderten Schreiben auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinzuweisen sowie auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes und die Übersicht des GKV-Spitzenverbands zu den Zusatzbeitragssätzen aller Krankenkassen. Krankenkassen, deren kassenindividueller Zusatzbeitragssatz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz übersteigt, müssen dabei ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Weitere Informationen zu den Ergebnissen des Schätzerkreises und zum GKV-FQWG sind unter www.bundesversicherungsamt.de bzw.www.bundesgesundheitsministerium.de abrufbar. Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums
The post Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2015 liegt wie der heutige Sonderbeitrag stabil bei 0,9 Prozent appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.