Die Verlagerung der Honorarverhandlungen von der Bundes- auf die Länderebene ist heute das Thema von Dr. Klaus Bittmann, Vorstandsprecher der ÄG Nord: “Jetzt wird etwas verhandelt, was eine ganz andere Dimension hat als die sonst übliche, im Gesamtvertrag zu verhandelnde Honorarmenge – es wird jetzt nach Qualitätsgesichtspunkten, nach Effektivität, nach tatsächlich verbessernden Gesichtspunkten Leistungen definiert und auch honorarmässig quantifiziert, für die eine ganz andere Bewertung gilt als einfach die nach EBM. Das heißt, dass die jeweiligen Fachgruppen aufgerufen werden, für ihre Gebiete besonders förderungswürdige und belegbare Leistungsbereiche vorzutragen, die dann von den Kassen mit einem zusätzlichen Honorar bedient werden.”
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Patientenwunsch als Haftungsrisiko
Eine jüngere Entscheidung des OLG Hamm vom 26.04.2016 (Az. 26 U 116/14) zeigt, dass Zahnärzte einem Haftungsrisiko ausgesetzt sein können, wenn sie den ausdrücklichen Patientenwunsch unreflektiert ausführen. Der Fall Eine Patientin begehrte von ihrem Zahnarzt die vollständige Sanierung der Vorderzähne. Im Rahmen der Behandlungsvorbereitung diagnostizierte er eine Störung der Kiefergelenke in Form einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD). Nach Ansicht des Zahnarztes
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Rote Karte für Mehrwertdienste-Telefonnummern im Impressum
Die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Telemediengesetzes (TMG) bestehende Verpflichtung für alle Betreiber von Internetseiten, neben der E-Mail-Adresse einen weiteren schnellen, unmittelbaren und effizienten Kommunikationsweg zur Verfügung zu stellen, wird nicht erfüllt, wenn ausschließlich eine Mehrwertdienste-Rufnummer bereitgehalten … Weiterlesen →