Mit in Kraft treten des GKV-VStG am 01.01.2012 wurde der Grundsatz „Beratung vor Regress“ gesetzlich normiert. Ausweislich der Regelung des § 106 Abs. 5 e SGB V hat bei erstmaligen Überschreitungen des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 % eine individuelle … Weiterlesen
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Tonight’s BBC Look North, starting at 6.30 pm, will be running an interview with two case studies and will be highlighting last week’s Parliamentary debate by Kevan Jones MP on gluten-free prescriptions. … lesen Sie weiter! Quelle: : https://www.coeliac.org.uk/about-us/news/bbc-look-north-630pm-tonight
Pneumo Update 2018: Neue Studien zu Pneumologie inklusive Allergologie und Reha
Das Pneumo Update 2018, das im November in Wiesbaden und Berlin stattfinden wird, geht in diesem Jahr bereits in seine 15. Runde. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/asthma/article/965693/pneumo-update-2018-neue-studien-pneumologie-inklusive-allergologie-reha.html
2019 Spahns Digitalgesetz: Mit Vollgas gegen Datenschutz und Bürgerrechte
Pressemitteilung Freie Ärzteschaft e.V. 4.11.2019
Mit seinem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) attackiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn massiv den Datenschutz und die Privatsphäre der Bürger. „Was Spahn gerade im Schweinsgalopp und von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt durch den Bundestag bringen will, ist ein Frontalangriff auf bundesdeutsches Grundrecht“, sagte Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ), am Montag in Hamburg. „Wir fordern die Bundestagsabgeordneten daher auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und im Sinne der Bürger dem Gesetz nicht zuzustimmen. Patientendaten bedürfen eines besonderen Schutzes.“
Am kommenden Donnerstag steht das DVG zur Abstimmung im Bundestag. Mit dem Gesetz will Spahn den Weg frei machen für die größte Sammlung von Patientendaten in Deutschland. Das Einverständnis der Bürger hat er dafür nicht vorgesehen. Lüder betont: „Das Gesetz bricht damit das informationelle Selbstbestimmungsrecht, also ein Grundrecht. Das heißt: Jeder Bürger darf laut unserer Verfassung selbst entscheiden, was mit seinen Daten passiert.“ Dem DVG zufolge sollen aber die Daten – etwa Diagnosen, Behandlungen, Krankschreibungen, Alter, Geschlecht und Wohnort – von 73 Millionen gesetzlich Versicherten ungefragt, ohne Widerspruchsmöglichkeit und Löschfristen für die Forschung verwendet werden können. Das verstoße auch gegen die Datenschutzgrundverordnung.
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