Weitere Schutzvorschriften Bei der Beschäftigung werdender oder stillender Mütter hat der Arbeitgeber unabhängig vom Umfang der Beschäftigung die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes sowie der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz zu beachten. Das trifft selbstverständlich auch für die Beschäftigten eines Krankenhauses oder einer Praxis zu und natürlich auch für die in der Radiologie beschäftigten Persone […]
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