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Anwaltskosten bei Widerspruchsverfahren gegenüber der KV

Wer verliert, zahlt die gegnerischen Anwaltskosten. Dieser Grundsatz führte hin und wieder zum Streit, wenn Ärzte sich in Widerspruchsverfahren durch Anwälte vertreten ließen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben oft versucht, sich vor dieser Kostenerstattungspflicht zu drücken. Mit deutlichen Worten hat das Bundessozialgericht nun klar gestellt, dass hier die KVen in der Pflicht sind ( Az.: B 6 KA 43/11 R ). Nach Aussagen des BSG ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig,  w

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