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Ärzte dürfen sich nicht auf die Eigendiagnose eines sachkundigen Patienten verlassen

So hat es jetzt das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) entschieden. Der Arzt muss seinen Patienten immer sorgfältig und medizinisch umfassend befragen. Der Patient, der selbst Rettungssanitäter war, klagte beim Arzt über starke Schmerzen in der linken Körperhälfte. Dabei erklärte der Patient, dass er aufgrund einer bereits erfolgten internistischen Befunderhebung von einem eingeklemmten Nerv ausgehe. Der hier beklagte Arzt ging dabei davon aus, dass diese Befunderhebung am selben Tag erfolgt

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