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Regressgefahr: Vorsicht bei der Dosierung!

Die Verordnung eines Arzneimittels außerhalb seiner Zulassungsindikation stellt einen Off-Label-Use dar und wird nur in eng begrenzten Ausnahmefällen von der kassenärztlichen Vereinigung anerkannt. Neben dem Anwendungsgebiet eines Arzneimittels zählt auch dessen Dosierung zur Zulassungsindikation. Dies hat das Sozialgericht Berlin in seinem Urteil vom 14.12.2011 (S 71 KA 161/11) klargestellt. Der Fall: Hintergrund der Entscheidung war die Klage der Krankenversicherung einer Patientin auf Fes

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