Ungefähr jeder fünfte Deutsche knirscht im schlaf. Bis heute konnte nicht eindeutig geklärt werden, welche Ursache dem ungewollten knirschen zugrunde liegt. Laut Studien zählen zu den Risikofaktoren unter anderem starker Stress und Schlafstörungen.
Durch das chronische Knirschen kann zum Teil soviel Zahnsubstanz abgetragen werden, das z.B. die Schneidezähne deutlich kürzer werden, oder das sogar Zahnschmelz weg bricht. Solchen Zahnschäden würde man entweder mit kleinen Kunststofffüllungen oder Veneers behandeln, soweit diese Schäden keine Gefahr für die Zahngesundheit darstellen. Problematisch ist hierbei nur das durch das erneute knirschen sowohl Füllungen als auch Veneers auf Dauer klein beigeben. Zwar dürften z.B. die Keramik-Veneers nicht sofort brechen, die Klebeverbindung langfristig gesehen, aber nicht halten. Das kann dann auch aus zweierlei Gründen ärgerlich sein:
Zum einen kommen die unschönen Zähne wieder zum Vorschein und man muss dann auch erst mal wieder auf einen Termin beim Zahnarzt warten damit man die Veneers wieder aufkleben kann. Das ist dann besonders ärgerlich sein, wenn die Veneers kaputt sind und noch mal neu angefertigt werden müssen.
Zum anderen kommen auf den Patienten erneut Kosten zu, die er selbst tragen muss.
Um solche ärgerlichen Vorfälle zu vermeiden, ist es ratsam sich im Falle eines Falles mit seinem Hauszahnarzt zu beraten, sowie sich über Alternativen zu informieren, wie z.B. Lösungen mit Zahnersatz.
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Erfolgreicher Abschluss der Punktwert-Verhandlungen für Zahnersatz – Fortschreibung bei Festzuschüssen ab 2017
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband bewerten den erfolgreichen Abschluss der Punktwert-Verhandlungen für Zahnersatz als Beleg für eine funktionierende Selbstverwaltung. Nach schwierigen aber jederzeit konstruktiven Verhandlungen einigten sich die Selbstverwaltungspartner auf eine Erhöhung des Punktwertes bei Zahnersatz und Zahnkronen im kommenden Jahr um 2,5 Prozent im Vergleich zum aktuellen Wert. „Das Verhandlungsergebnis zeigt, dass unser auf Kompromisse angelegtes selbstverwaltetes Gesundheitswesen durchaus funktioniert. Wir nutzen unsere Handlungsspielräume, um die Versorgung der Versicherten aktiv zu gestalten. Es ist zugleich ein Beispiel dafür, dass die Selbstverwaltung die Politik entlastet, wenn man sie denn lässt“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Dr. Jürgen Fedderwitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Wir Vertragszahnärzte begrüßen diese Lösung im Rahmen der Selbstverwaltung ausdrücklich. Denn für uns Freiberufler ist diese eine der tragenden Säulen eines Gesundheitssystems, das unseren Patienten eine besonders hochqualifizierte Versorgung erst ermöglicht. Die Politik sollte die Vorteile eines auf Ausgleich basierenden Systems zu schätzen wissen und die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltungspartner nicht durch Gesetzgebung unnötig gefährden.“ Das Verhandlungsergebnis sieht vor, dass die Honorare der etwa 53.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland für Zahnersatzleistungen in der genannten Höhe leicht steigen. Demzufolge erhöht sich der bundesweit geltende Punktwert von derzeit 0,8605 auf künftig dann 0,8820 Euro. Aufgrund dieser Anpassung steigen neben den Honoraren der Zahnärzte auch anteilig die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Beispielsweise steigt der Festzuschuss ohne Bonus für eine Krone von derzeit etwa 139 Euro auf etwas mehr als 142 Euro. Rechtsgrundlage für die Anpassung des Punktwertes sind die Regelungen im Paragraphen 57 Abs. 1 SGB V. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Festzuschussbeträge im Bundesanzeiger in den kommenden Wochen bis zum 1. Januar 2017 veröffentlicht werden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2015 für die Versorgung ihrer Versicherten mit Zahnersatz 3,2 Milliarden Euro ausgegeben, davon entfallen etwa 1,12 Milliarden Euro auf das zahnärztliche Honorar. Die Kosten einer durchschnittlichen Zahnersatzbehandlung entstehen zu 60 bis 70 Prozent durch Material- und Laborkosten, also durch die Kosten für die Herstellung des Zahn-ersatzes. Das zahnärztliche Honorar macht in der Regel einen Anteil von 30 bis 40 Prozent der Gesamtkosten aus. Hintergrund zum Festzuschuss: Bei Zahnersatz haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Diese umfassen nach dem Willen des Gesetzgebers 50 Prozent des Betrags, der für die entsprechende Regelver-sorgung zu Lasten der GKV festgelegt ist. Pflegen Versicherte ihre Zähne und lassen sich regelmäßig von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt untersuchen, kann sich der Festzuschuss erhöhen – um 20 Prozent, wenn mit dem Bonusheft nachgewiesen wird, dass in den vergangenen fünf Jahren vor der Behandlung jährlich eine Vorsorgeuntersuchung erfolgt ist, um weitere 10 Prozent, wenn dieser Nachweis für die vergangenen zehn Jahre lückenlos erbracht wird. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Sind ältere Menschen in Gesundheitsfragen gut informiert? – BZgA-Regionalkonferenz gibt Impulse zur Gesundheitsbildung
Wie gut ist die Gesundheitskompetenz älterer Menschen? Wo und wie können sie vertrauenswürdige Informationen zum Thema Gesundheit finden? Mit diesen Fragestellungen beschäftigt sich die Regionalkonferenz „Gesundheitskompetenz in der zweiten Lebenshälfte“, die am 24. Mai 2017 in der Akademie des Sportes in Hannover stattfindet. Veranstalter ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Niedersächsischen Gesundheitsministerium, der Landesagentur Generationendialog Niedersachsen und der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. Gesundheitskompetenz oder auch „Health Literacy“ ist die Fähigkeit, im Alltag Entscheidungen zu treffen, die sich positiv auf die eigene Gesundheit auswirken. Aktuelle repräsentative Daten über die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in Deutschland zeigen erhebliche Unterschiede zwischen den Bevölkerungsgruppen. Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Vor allem Menschen im höheren Alter fällt es in der Regel besonders schwer, sich im Gesundheitswesen zu orientieren, mit den Herausforderungen von Krankheitsbewältigung und Gesunderhaltung umzugehen und die dazu erforderlichen gesundheitsrelevanten Entscheidungen zu treffen. Als Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wollen wir daher mit Gesund und aktiv Älter werden und dem vom Verband der privaten Krankenversicherung geförderten Programm Älter werden in Balance ältere Menschen in dieser Entscheidungsfindung unterstützen und stellen dafür wissenschaftlich fundierte und qualitätsgesicherte Gesundheitsinformationen bereit.“ Wie gute Gesundheitsinformationen entstehen und woran man sie als solche erkennen kann, wird im Rahmen der Konferenz diskutiert. Das Forschungsprojekt „Gesund älter werden mit Wirkung – GeWinn“ der Hochschule Coburg dient dabei als Praxisbeispiel: Es will Menschen ab 60 Jahren darin unterstützen, in kleinen Gruppen aktiv etwas für ihre Gesundheit zu tun und eventuell auftretende chronische Erkrankungen zu meistern. Vorgestellt werden außerdem die seit mehr als zehn Jahren aktive Patientenuniversität der Medizinischen Hochschule Hannover sowie das Internetportal „Digital-Kompass.de“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO). „Mit den bundesweit stattfindenden Regionalkonferenzen wollen wir die Akteurinnen und Akteure vor Ort informieren und in ihrer Arbeit motivieren sowie die Netzwerkarbeit in Kommunen und auf Länderebene unterstützen und stärken“, erklärt Dr. Thaiss. Die BZgA veranstaltet seit 2009 Regionalkonferenzen zum Thema „Gesund & aktiv älter werden“ in Kooperation mit den Bundesländern, der PKV und weiteren Partnern. Weitere Informationen zum Thema: http://www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/start/ http://www.aelter-werden-in-balance.de Broschüren und Infomaterialien: http://www.bzga.de/infomaterialien/gesundheit-aelterer-menschen/ Gesundheitsinformationen für Männer: http://www.maennergesundheitsportal.de/startseite/ Gesundheitsinformationen für Frauen: http://www.frauengesundheitsportal.de/ Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Finanzergebnisse der GKV im 1. -3. Quartal 2017: Reserven steigen auf 18,6 Mrd. Euro / Spielraum für Senkung von Zusatzbeiträgen
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. bis 3. Quartal des Jahres 2017 einen Überschuss von rund 2,52 Milliarden Euro erzielt. Die Überschussentwicklung hat sich damit im Vergleich zum 1. Halbjahr (1,41 Milliarden Euro) weiter beschleunigt. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen bis Ende September 2017 auf rund 18,6 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Finanzreserve sämtlicher Krankenkassen beträgt knapp eine Monatsausgabe und liegt damit fast viermal so hoch wie die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Es ist gut, dass unsere Verbesserungen, etwa in der Prävention oder der Hospiz- und Palliativversorgung, bei den Versicherten ankommen. Gleichzeitig zeigen die weiter steigenden Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung, dass es richtig war, den Experten im Schätzerkreis zu folgen und den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz abzusenken. Denn mit Finanzreserven von 18,6 Milliarden Euro haben viele Krankenkassen gute Spielräume für hochwertige Leistungen bei attraktiven Beiträgen. Es liegt nun in der Hand der einzelnen Krankenkassen, diese Spielräume im Sinne ihrer Versicherten auszuschöpfen.“ Einnahmen in Höhe von rund 174,7 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 172,2 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 4,2 Prozent und die Ausgaben insgesamt um 3,7 Prozent gestiegen. 2016 hatten die Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal einen Überschuss von rund 1,55 Milliarden Euro und im Gesamtjahr von 1,62 Milliarden Euro ausgewiesen. Die beitragspflichtigen Einnahmen der GKV haben sich im 1. bis 3. Quartal mit einem Zuwachs von 4,4 Prozent so entwickelt wie im Schätzerkreis von allen Beteiligten einvernehmlich prognostiziert. Die Veränderungsrate bei den zuweisungsrelevanten Ausgaben entwickelte sich mit dem moderaten Anstieg von 3,8 Prozent so, wie von den im Schätzerkreis vertretenen Experten von Bundesversicherungsamt und Bundesgesundheitsministerium mehrheitlich für das Gesamtjahr 2017 erwartet. Der Zuwachs blieb damit deutlich unterhalb der Annahme der Krankenkassenseite im Schätzerkreis, die für 2017 noch eine Beschleunigung des Ausgabenwachstums auf 4,2 Prozent erwartet hatte. Auf Basis der bisherigen Finanzentwicklung und den Erwartungen des Schätzerkreises für das laufende und kommende Jahr spricht alles dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Überschüsse im vierten Quartal weiter ausbauen und auch im Jahr 2018 die nötigen Finanz-Spielräume für gute Leistungen bei attraktiven Beiträgen für die Versicherten haben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage der Prognose des Schätzerkreises für das Jahr 2018 von 1,1 auf 1,0 Prozent abgesenkt. Die Selbstverwaltungen der Krankenkassen beschließen in diesen Wochen ihre Haushalte für 2018 und legen den kassenindividuellen Zusatzbeitrag fest. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Alle Kassenarten konnten ihr Finanzergebnis im Jahresverlauf 2017 Quartal für Quartal verbessern. Zum Teil konnte der Überschuss im 1. – 3. Quartal gegenüber dem Ergebnis des 1. Halbjahrs sogar mehr als verdoppelt werden. Dabei ergibt sich folgendes Bild: Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds, der zum Jahresende 2016 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. bis 3. Quartal 2017 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3,7 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang können keine Rückschlüsse auf die Entwicklung im 4. Quartal gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in den letzten beiden Monaten des Jahres zu. Vor diesem Hintergrund rechnet der Schätzerkreis für das Gesamtjahr 2017 mit einem Ausgabenüberhang des Gesundheitsfonds von ca. 0,6 Milliarden Euro und einer Liquiditätsreserve zum Jahresende 2017 von knapp 8,5 Milliarden Euro. Dabei ist die Entnahme von rund 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve bereits berücksichtigt. Die Einnahmeseite des Gesundheitsfonds verläuft mit einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. bis 3. Quartal von 4,4 Prozent weiterhin sehr dynamisch. Somit profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage und einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Deutliche Abflachung der Ausgabenzuwächse Trotz der Umsetzung wichtiger Verbesserungen für die Versicherten, die in den Jahren 2015 und 2016 auf den Weg gebracht wurden, hat sich der Ausgabenzuwachs bei den Krankenkassen seit 2014 mit 3,7 Prozent im 1. bis 3. Quartal 2017 erheblich abgeflacht. Im Gesamtjahr 2016 lag der Zuwachs bei 4,2 Prozent, im Gesamtjahr 2015 bei 4,0 Prozent und im Gesamtjahr 2014 bei 5,7 Prozent. Bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von rund 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lagen die Ausgabenzuwächse je Versicherten im 1. bis 3. Quartal bei rund 2,4 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen absolut um 3,6 Prozent (je Versicherten um 2,4 Prozent), die Verwaltungskosten veränderten sich um 1,9 Prozent (je Versicherten um 0,8 Prozent). Dabei sind die Neuzugänge, die die GKV in jüngerer Zeit verzeichnen konnte, im Schnitt nicht nur jünger, sondern nehmen auch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch als die gleichaltrigen Bestandsversicherten. Auch dies hat zu einer Abflachung der Ausgabenzuwächse je Versicherten beigetragen. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen In fast allen größeren Leistungsbereichen ist die Ausgabenentwicklung in den Monaten Januar bis September moderat verlaufen. Im Bereich der ärztlichen Behandlung stiegen die Ausgaben um rund 5,1 Prozent an. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es ab diesem Jahr bei einigen Kassenärztlichen Vereinigungen auf Grund der so genannten „Konvergenzregel“ zu höheren Vergütungen kommen wird, wobei wesentliche Verhandlungen bislang noch nicht abgeschlossen sind. Die betroffenen Krankenkassen sind jedoch gehalten, auch bei ihren Ausgabenschätzungen in den Quartalsstatistiken hierfür bereits anteilige Verpflichtungsbuchungen einzustellen. Ein erheblicher Teil des Zuwachses ist auch auf Mehrausgaben im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zurückzuführen, die um 13,4 Prozent gestiegen sind. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg 2,3 Prozent, beim Zahnersatz 0,8 Prozent. Da bei den Krankenkassen bislang bei ihrer Rechnungslegung nur für die ersten Monate des Jahres 2017 bei Ärzten und Zahnärzten Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten im wesentlichen Schätzcharakter. Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind um 3,7 Prozent gestiegen. Die Zuwächse bewegen sich damit im Rahmen der durchschnittlichen Steigerungsrate der gesamten Leistungsausgaben. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen um 2,4 Prozent. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser damit von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis September rund 1,35 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Hinzu kommen bereits vereinbarte Preissteigerungen (Landesbasisfallwerte), die in diese Dat
en teils noch nicht bzw. nicht für alle Monate einfließen konnten sowie weitere Verbesserungen im Krankenhausbereich. Die Zuwächse beim Krankengeld, die bis zum […]
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