regeln im umgang mit anfragen der krankenkassen
1. ignorieren 2. ignorieren 3. auf schweigepflicht verweisen 4. auf medizinischen dienst verweisen 5. auf offizielles formular verweisen 6. im zweifelsfall: ignorieren hintergrund: anfragen von irgendwelchen sachbearbeitern der gesetzlichen krankenkassen zu patienten, deren diagnosen oder therapien sind grundsätzlich mal nicht legitim, da durch die schweigepflicht des arztes geschützt. wir sind nicht auskunftspflichtig – ausnahme: einem anderen arzt, meist prüfarzt, gegenüber – e
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